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eisepass/Visum
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| Reisepass/Visum |
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Ja/1 |
Ja |
| Ja |
Ja/1 |
Ja |
| Ja |
Ja/1 |
Ja |
| Ja |
Ja/1 |
Ja |
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| Anmerkung |
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Es besteht die Möglichkeit, das Visum gegen eine Gebühr von 500 Dh beim Immigrationsamt um weitere 30 Tage zu verlängern.
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
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| Einreise mit Kindern |
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Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (muss noch 6 Monate gültig sein) oder Eintragung
in den elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Die Einreise mit Kinderausweis
ohne Lichtbild ist problematisch. Die Mitnahme eines eigenen Reisepasses wird am ehesten empfohlen. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung in den elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 14. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Die Mitnahme eines eigenen Reisepasses wird am ehesten empfohlen. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten
12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines
mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler
Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung. Schweizer: Eintragung in den elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 14. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Die Mitnahme eines eigenen Reisepasses wird am ehesten empfohlen. Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes
am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, die im elterlichen Reisepass eingetragen sind, müssen bei Visumpflicht auch im
Visum eingetragen sein. Die Kinder können nur in Begleitung der Inhaber dieser Dokumente einreisen.
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| Visum |
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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind (a) Bahrain, Katar, Kuwait, Oman und Saudi-Arabien.
[1] Staatsbürger der folgenden Länder, die bei der Einreise am Flughafen ein Visum für einen touristischen Aufenthalt von bis
zu 30 Tagen gebührenfrei erhalten: (b) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz (Großbritannien für einen Aufenthalt von max. 60 Tagen)
(Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische
Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern, die ein Visum vor der Einreise beantragen müssen); (c) Übrige Länder: Andorra, Australien, Brunei, Hongkong (China) (für einen Aufenthalt von max. 60 Tagen), Island, Japan, Kanada, Korea (Süd),
Liechtenstein, Malaysia, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Singapur, USA und Vatikanstadt.
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| Anmerkung - Reisepaß/Visa |
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Mit einer Chipkarte, die am Flughafen in Dubai gegen Vorlage des Passes und eines Passfotos sowie nach Abnahme eines Fingerabdrucks
und der Entrichtung von 160 Dirham (ca. 34 Eur;) erhältlich ist, kann man die elektronische Durchgangskontrolle im neu eingerichteten
E-Gate nutzen, was die Einreiseabfertigung schneller und unkomplizierter macht. Weitere Informationen vom Dubai Naturalization and Residency Department (DNRD) (Internet: www.dnrd.gov.ae).
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| Transit |
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Transitpassagiere, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen und über gültige Dokumente für die
Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum. Der Transitraum kann u.U. verlassen werden.
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| Gültigkeitsdauer |
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2 Monate ab Ausstellungsdatum.
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| Antragstellung |
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Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen). Visa für Touristen und Besucher (Verwandtenbesuch) müssen vom Hotel/Reiseveranstalter bzw. von einem Einwohner der Vereinigten
Arabischen Emirate beim Einwanderungsamt beantragt werden. Hierfür sind im Voraus die Flugnummer und Personalien sowie die
Nummer des Reisepasses erforderlich. Geschäftsvisa werden nur auf eine Einladung hin erteilt.
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| Bearbeitungszeit |
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2-5 Tage. Es wird empfohlen, den Antrag rechzeitig vor Abreise zu stellen.
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| Einreisebeschränkungen |
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Die Regierung verweigert folgenden Personen die Ein- und Durchreise: (a) Staatsbürgern Israels. (b) Reisenden, die einen israelischen Sichtvermerk in ihrem Reisepass haben. (c) Unter bestimmten Umständen Staatsangehörigen der Länder Bahrain, Kuwait und Inhabern von palästinensischen Dokumenten.
Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen Botschaften und Konsulate. (d) Frauen unter 30 Jahren, die Staatsangehörige einer der folgenden Staaten sind: Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien,
Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine und Usbekistan.
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| Unterlagen |
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(a) Gültiger Reisepass. (b) 2 Antragsformulare. (c) 2 Passfotos. (d) Gebühr. (e) Fax oder Schreiben des Gastgebers in den Vereinigten Arabischen Emiraten, das direkt an die Botschaft geschickt werden
muss. (f) Bestätigtes Rückreiseticket. (g) Bestätigte Hotelbuchung. Geschäftsvisum: (h) Arbeitgeberbescheinigung. Bei postalischer Anforderung muss ein adressierter und frankierter Rückumschlag beigefügt werden.
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| Einreise mit Haustieren |
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Für Katzen, Hunde (müssen mindestens 16 Wochen alt sein) und für Vögel wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, dass das Tier gesund ist. Eine Einfuhrgenehmigung wird nur verlangt,
wenn das Tier als Frachtgut reist. Wird es als Handgepäck transportiert, ist keine Einfuhrgenehmigung obligatorisch. In allen
Fällen muss jedoch eine vorherige Bewilligung vom Ministerium für Landwirtschaft und Fischerei eingeholt werden.
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ontaktadressen
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| Government of Dubai Department of Tourism and Commerce Marketing |
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Bockenheimer Landstraße 23, D-60325 Frankfurt/M. Tel: (069) 710 00 20. Fax: (069) 71 00 02 34. E-Mail: dtcm_ge@dubaitourism.ae Internet: www.dubaitourism.ae Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr.
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| Government of Dubai Department of Tourism and Commerce Marketing |
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Hinterer Schermen 29, CH-3063 Ittigen Postanschrift: Postfach 315, CH-3063 Ittigen Tel: (031) 924 75 99. Fax (031) 921 90 08. E-Mail: p.lichtensteiner@fwzom.ch Internet: www.dubaitourism.ae Mo-Fr 8.30-12.00 Uhr und 13.30-17.30 Uhr. (auch für Österreich zuständig).
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| Government of Dubai Department of Tourism and Commerce Marketing |
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National Bank of Dubai Building, 10th - 12th Floors, Baniyas Road, Deira, AE-Dubai Postanschrift: PO Box 594, AE-Dubai Tel: (04) 223 00 00. Fax: (04) 223 00 22. E-Mail: info@dubaitourism.ae Internet: www.dubaitourism.ae
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| Abu Dhabi Tourism Authority |
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c/o Aviareps Mangum Sonnenstr. 9, D-80331 München Tel: (089) 236 62 18 43. Fax: (089) 23 66 21 99. E-Mail: WJungclaus@aviarepsmangum.com Mo-Fr 09.00-17.30 Uhr. (auch für Österreich und die Schweiz zuständig).
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| Abu Dhabi Tourism Authority |
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Goethestr. 27, D-60313 Frankfurt/Main Tel: (069) 299 25 39 20. Fax: (069) 299 25 39 11. E-Mail: germany@adta.ae Internet: www.exploreabudhabi.ae Mo-Fr 09.00-17.30 Uhr. (auch für Österreich und die Schweiz zuständig).
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| Ministry of Information and Culture |
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Department of External Information, PO Box 17, AE-Abu Dhabi Tel: (02) 445 30 00. Fax: (02) 445 25 04. Internet: www.uaeinteract.com
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| Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate |
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Hiroshimastr. 18-20, D-10785 Berlin Tel: (030) 51 65 16. Fax: (030) 51 65 19 00. E-Mail: uae@uae-embassy.de Internet: www.uae-embassy.de oder www.vae-botschaft.de Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.
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| Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate - Außenstelle Bonn |
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Erste Fährgasse 6, D-53113 Bonn Tel: (0228) 26 70 70. Fax: (0228) 267 07 14. E-Mail: bonn@uae-embassy.de Internet: www.uae-embassy.de oder www.vae-botschaft.de Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr. Generalkonsulat in München.
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| Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate |
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Peter-Jordan-Straße 66, A-1190 Wien Tel: (01) 368 14 55. Fax: (01) 368 44 85. Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Do 09.30-13.00 Uhr, Fr 9.30-12.00 Uhr.
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| Ständige Mission der Vereinigten Arabischen Emirate |
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56 Rue de Moillebeau, CH-1209 Genève Tel: (022) 918 00 00. Fax: (022) 734 55 62. E-Mail: mission.uae@itu.ties.int Internet: www.mission-emirats.ch Mo-Fr 09.00-15.30 Uhr.
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| Botschaft der Bundesrepublik Deutschland |
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Towers at the Trade Center, West Tower 14F, Abu Dhabi Mall, AE-Abu Dhabi Postanschrift: PO Box 2591, AE-Abu Dhabi Tel: (02) 644 66 93. Fax: (02) 644 69 42. E-Mail: info@abu-dhabi.diplo.de Internet: www.abu-dhabi.diplo.de Generalkonsulat in Dubai.
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| Botschaft der Republik Österreich |
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Al Khazna Tower, AE-Abu Dhabi Postanschrift: PO Box 35539, AE-Abu Dhabi Tel: (02) 676 66 11, 671 36 32. Fax: (02) 671 55 51. E-Mail: abu-dhabi-ob@bmaa.gv.at Internet: www.aussenministerium.at/abudhabi
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| Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft |
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Dhabi Tower, 4th Floor, Hamdan Street, AE-Abu Dhabi Postanschrift: PO Box 46116, AE-Abu Dhabi Tel: (02) 627 46 36. Fax: (02) 626 96 27. E-Mail: vertretung@adh.rep.admin.ch Generalkonsulat in Dubai.
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esetzliche Feiertage
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| Anmerkung |
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Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu
Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern
erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen,
und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr
auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
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| Feiertage |
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1. Jan. 2007 Neujahr. 20. Jan. Al-Hijra (Islamisches Neujahr). 31. März Mouloud (Geburtstag des Propheten). 4. Aug. Jahrestag der Thronbesteigung des Sultans Al Nahayan. 10. Aug. Leilat al-Meiraj (Himmelfahrt des Propheten). 12.-14. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 2. Dez. Nationalfeiertag.
1. Jan. 2008 Neujahrstag. 10. Jan. Al-Hijra (Islamisches Neujahr). 20. März Mouloud (Geburtstag des Propheten). 30. Juli Leilat al-Meiraj (Aufstieg des Propheten). 2. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 2. Dez. Nationalfeiertag. 9. Dez. Eid al-Adha (Opferfest). 29. Dez. Al-Hijra (Islamisches Neujahr).
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| Feiertage |
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Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu
Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern
erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen,
und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr
auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
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