Destination Guides
Uganda

 
eisepass/Visum
 
Reisepass/Visum

Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja/1 Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

 
Einreise mit Kindern

Deutsche: Der deutsche Kinderausweis wird nur anerkannt, wenn das Lichtbild mit einem Rastergerät befestigt wurde; oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepas eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten:
(a) [1] EU-Länder: Malta und Zypern (Ausnahmen: Staatsangehörige aller hier nicht genannten EU-Länder benötigen ein Visum);
(b) Übrige Länder: Angola, Antigua & Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Burundi, Eritrea, Fidschi, Gambia, Grenada, Hongkong (VR China), Jamaika, Kenia, Komoren, Lesotho, Madagaskar, Malawi, Mauritius, Ruanda, St. Vincent & die Grenadinen, Salomonen, Sambia, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Singapur, Swasiland, Tansania, Tonga und Vanuatu.

 
Transit

Transitreisende die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise vefügen, benötigen kein Transitvisum.

 
Visaarten

Besuchervisum, Transitvisum, Studentenvisum.

 
Gültigkeitsdauer

3-12 Monate

 
Antragstellung

Persönlich oder postalisch an die zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).

 
Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).

 
Bearbeitungszeit

2 Wochen in Deutschland. 2-3 Werktage in Österreich. Expressausstellung am selben Tag.

 
Unterlagen

Touristen: (a) Reisepass (Deutschland: Muss ab der Einreise noch mind. 3 Monate gültig sein. Österreich: Muss ab der Einreise noch mind. 6 Monate gültig sein). (b) Antragsformular. (c) 1 Passfoto. (d) Gebühr (Scheck oder Banküberweisung). (e) Flugbestätigung (Rück-/Weiterflugtickets).
Geschäftsvisum: (a) - (e), (f) Einladung der Firma in Uganda und Begleitschreiben der eigenen Firma.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Rückumschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigelegt werden.

 
Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

 
 
 
ontaktadressen
 
Ministry of Tourism, Trade & Industry

Plot 1, Parliament Avenue, PO Box 4241, UG-Kampala

 
Uganda Tourist Board

Postanschrift: PB 7211, UG-Kampala
Tel: (041) 34 21 96/7. Fax: (041) 34 21 88.
E-Mail: utb@visituganda.com
Internet: www.visituganda.com

 
Botschaft der Republik Uganda

Axel-Springer-Str. 54 a, D-10117 Berlin
Tel: (030) 24 04 75 56. Fax: (030) 24 02 75 57.
E-Mail: ugembassy@yahoo.de
Mo-Do 09.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr, Fr 09.00-14.00 Uhr.
Honorarkonsulate ohne Visumerteilung in Hamburg, Katzenelnbogen und München (Internet: www.uganda.de).
(auch für Österreich zuständig).

 
Honorargeneralkonsulat der Republik Uganda

(mit Visumerteilung)
Breitenfurterstraße 219, A-1230 Wien
Tel: (01) 863 11 40. Fax: (01) 863 11 43.
E-Mail: consulategeneral@uganda.at
Internet: www.uganda.at
Mo-Do 09.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr, Fr 09.00-12.00 Uhr; (telefonische Voranmeldung).

 
Botschaft der Republik Uganda

(mit Visumerteilung)
Rue Antoine Carteret 6/Bis, CH-1202 Genf
Tel: (022) 339 88 10. Fax: (022) 340 70 30.
E-Mail: mission.uganda@ties.itu.int

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

15 Philip Road, Kololo, UG-Kampala
Postanschrift: Postfach 7016, UG-Kampala
Tel: (041) 50 11 11. Fax: (041) 50 11 15.
E-Mail: germemb@africaonline.co.ug
Internet: www.kampala.diplo.de

 
Honorarkonsulat der Republik Österreich

Plot 6, Hill Lane, Kololo, UG-Kampala
Postanschrift: Postfach 11273, UG-Kampala
Tel: (041) 23 57 96. Fax: (041) 23 57 96.
E-Mail: wipfler@infocom.co.ug
Das Honorarkonsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der Botschaft in Nairobi (s. Kenia).

 
Konsulat der Schweizerischen Eidgenossenschaft

c/o ROKO Technical Services, Roko Town Centre, Nasser Lane, Plot 1-27, UG-Kampala
Postanschrift: PO Box 172, UG-Kampala
Tel: (041) 34 71 30/32 oder 34 72 82. Fax: (041) 34 71 31.
E-Mail: swissconsulateug@roko.co.ug
Das Konsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der Botschaft in Nairobi (s. Kenia).

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

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2 Nein
Ja -
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4 -

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger kommen landesweit in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor allem in der Karamoja-Region im Nordosten vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen landesweit vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.

Die Pest tritt vereinzelt im Westen in Nebbi und in Arua im Norden auf, es besteht jedoch ein geringes Infektionsrisiko. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze und häufigeres Wäschewechseln sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Bei beruflicher Tätigkeit in Pestgebieten empfiehlt sich die prophylaktische Einnahme von Antibiotika.
Die Schlafkrankheit kommt v.a. zwischen dem nördlichen Viktoriasee bis nördlich vom Kyoga-See und im Grenzgebiet nördlich des Lake Edward im Lira Distrikt vor. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Zeckenbissfieber kommt landesweit vor. Schutzmaßnahmen sind hautbedeckende Kleidung und Insektenschutzmittel. Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.

 
Gesundheitsvorsorge

Die Mitnahme einer Reiseapotheke wird empfohlen, man sollte sich vor der Einreise bei der Botschaft erkundigen, ob die Einfuhr gebührenpflichtig ist. Nur in den größeren Städten gibt es angemessene medizinische Versorgung. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notrückführung wird dringend empfohlen.

 
Anmerkung

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Transitpassagiere, die in Uganda den Flughafen nicht verlassen.
Unabhängig von den offiziellen Bestimmungen wird allen Reisenden Impfschutz gegen Gelbfieber empfohlen.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.
[3] Malariaschutz gegen die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum ist ganzjährig in allen Landesteilen erforderlich, auch in den Städten Fort Portal, Jinja, Kampala, Mbale und in Teilen von Kigezi. Chloroquinresistenz wurde gemeldet.
[4] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Anmerkung

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

 
Feiertage

1. Jan. 2007 Neujahr. 26. Jan. Tag der Befreiung. 8. März Internationaler Frauentag. 25. März Karfreitag. 9. April Ostermontag. 1. Mai Tag der Arbeit. 3. Juni Märtyrertag. 9. Juni Heldengedenktag. 9. Okt. Unabhängigkeitstag. 20. Dez. Islamisches Opferfest (Berg Arafat Tag). 25./26. Dez. Weihnachten.

1. Jan. 2008 Neujahr. 26. Jan. Befreiungstag. 8. März Internationaler Frauentag. 21. März Karfreitag. 24. März Ostermontag. 1. Mai Tag der Arbeit. 3. Jun. Märtyrertag. 9. Jun. Heldengedenktag. 2. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 9. Okt. Unabhängigkeitstag. 9. Dez. Eid al-Adha (Opferfest). 25./26. Dez. Weihnachten.

 
Feiertage

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.