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Türkei

 
eisepaß/Visum
 
Reisepass/Visum

Land Paß erforderlich? Visum erforderlich? Rückreiseticket erforderlich?
Deutschland
Österreich
Schweiz
Andere EU-Länder
Nein/1 Nein/2 Ja
Ja/1 Ja/2/3 Ja
Nein/1 Nein Ja
1 2/3 Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die für touristische Aufenthalte mit gültigem Personalausweis einreisen können:
[1] (a) EU-Länder: Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Malta und Spanien (Ausnahmen: Staatsangehörige aller hier nicht genannten EU-Länder müssen mit einem Reisepass einreisen);
(b) Übrige Länder: Liechtenstein und Schweiz.

 
Anmerkung

Die Mitnahme des Reisepasses wird empfohlen, da bei Kontrollen im Land danach gefragt werden kann.

 
Einreise mit Kindern


Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und ab 10 Jahren mit Lichtbild oder Eintragung im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils oder Personalausweis bei einem touristischen Aufenthalt oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass oder Personalausweis bei einem touristischen Aufenthalt.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Deutsche Kinder türkischer Eltern, die nur im türkischen Pass eines mitreisenden Elternteils eingetragen sind, besitzen keinen Aufenthaltstitel für Deutschland, da sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben haben. Diese Kinder benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) [2] EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, übrige EU-Länder und Schweiz (Inhaber und Inhaberinnen eines provisorischen Schweizer Passes benötigen seit dem 28.01.2005 für die Einreise in die Türkei ein Einreisevisum. Weiterhin ist die visumsfreie Einreise in die Türkei mit einer gültigen schweizer Identitätskarte oder einem bis zu 5 Jahre abgelaufenen schweizer Pass möglich), (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Belgien, Estland, Großbritannien, Irland (Rep.), Italien, Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Ungarn und Zypern (Siehe dazu auch unter "Visum bei der Einreise" und [2] weiter unten.));
(b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Bolivien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, El Salvador, Georgien, Guatemala, Honduras, Hongkong (VR China), Iran, Island, Israel, Japan, Korea (Süd), Liechtenstein, Malaysia, Marokko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, San Marino, Singapur, Trinidad & Tobago, Tunesien, Türkische Republik Nordzypern, Uruguay, Vatikanstadt und Venezuela;
(c) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 2 Monaten): Bosnien-Herzegowina, Kroatien und Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.);
(d) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 1 Monat): Costa Rica, Kasachstan, Kirgisistan und Macau (VR China).

 
Transit

Transitreisende, die innerhalb von 24. Std. mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über bestätigte Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum.

 
Visum bei der Einreise

Staatsbürger der folgenden Länder erhalten bei der Einreise ein Visum; Gebühren und Gültigkeitsdauer sind je nach Staatbürgerschaft unterschiedlich und können sich häufig ändern, daher sollte man sich rechtzeitig mit der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen) in Verbindung setzen:
(a) EU-Länder: [3] Belgien, Estland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowakische Republik, Spanien, Ungarn und Zypern;
Übrige Länder: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bahrain, Belarus, Georgien, Jordanien, Kanada, Katar, Kuwait, Moldawien, Norwegen, Oman, Rumänien, Russische Föderation, Saudi-Arabien, Serbien und Montenegro, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, USA, und Vereinigte Arabische Emirate.

 
Visaarten

Touristen-/Geschäftsvisum für einfache und mehrfache Einreise, Arbeits-, Ausbildungs- und Forschungsvisum und Transitvisum. Visa für Staatsbürger der nachstehenden Länder werden auf ein herausnehmbares Blatt im Reisepass eingetragen: Korea (Nord), Taiwan (China) und Zypern (griechischer Teil).

 
Visagebühren

Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

 
Gültigkeitsdauer

Unterschiedlich. Transitvisum: bis zu 1 Woche.

 
Antragsstellung

Persönlich beim Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

 
Unterlagen

(a) Reisepass, der bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig ist. (b) 1 Passfoto. (c) Antragsformular. (d) Gebühr. (e) Verdienstbescheinigung. (f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (g) Ggf. Einladungsschreiben des türkischen Geschäftspartners.

 
Bearbeitungszeit

Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers.

 
Einreise mit Haustieren


Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, dass das Tier gesund ist.

 
 
 
ontaktadressen
 
Lage

Südosteuropa/Kleinasien.

 
Offizieller Staatsname

Republik Türkei.

 
Landesvorwahl

90.

 
Kultur- und Tourismusabteilung der Türkischen Botschaft

Singerstraße 2/8, A-1010 Wien
Tel: (01) 512 21 28/29. Fax: (01) 513 83 26.
E-Mail: office@turkinfo.at
Internet: www.turkinfo.at
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.

 
Informationsabteilung des Türkischen Generalkonsulats

Stockerstraße 55, CH-8002 Zürich
Tel: (044) 221 08 10. Fax: (044) 212 17 49.
E-Mail: turkeiinfo@bluemail.ch
Internet: www.tuerkei-info.ch
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.

 
Ministerium für Kultur und Tourismus

Atatürk Bulvari No. 29, , TR-06050 Ankara
Tel: (0312) 309 08 50. Fax: (0312) 212 43 59.
E-Mail: info@kulturturizm.gov.tr
Internet: www.kultur.gov.tr oder www.turizm.gov.tr

 
Botschaft der Türkischen Republik

(ohne Visumerteilung)
Rungestraße 9, D-10179 Berlin
Tel: (030) 27 58 50. Fax: (030) 27 59 09 15.
E-Mail: turk.em.berlin@t-online.de
Internet: www.tuerkischebotschaft.de oder www.tcberlinbe.de
Mo-Fr 08.45-12.45 und 14.30-18.30 Uhr.

 
Generalkonsulat Berlin

(mit Visumerteilung)
Johann-Georg-Straße 12, D-10709 Berlin
Tel: (030) 89 68 02 11 (Zentrale), 89 68 02 20 (Visastelle). Fax: (030) 893 18 98.
Di, Mi und Fr 13.00-14.00 Uhr (tel. Anfragen).
E-Mail: turk.genkon.berlin@t-online.de
Generalkonsulate mit Visumerteilung in Düsseldorf, Essen, Frankfurt/M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln/Hürth, Mainz, München, Münster, Nürnberg und Stuttgart. Honorargeneralkonsulat mit Visumerteilung in Bremen. Honorarkonsule in Aachen und Regensburg.

 
Botschaft der Türkischen Republik

Prinz-Eugen-Straße 40, A-1040 Wien
Tel: (01) 50 57 33 80. Fax: (01) 505 36 60. Konsularabt.: Tel: (01) 50 52 51 00.
E-Mail: tuerkische-botschaft@chello.at
Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr.
Mo-Fr 14.30-16.00 Uhr (Visastelle).
Generalkonsulate mit Visumerteilung in Bregenz und Salzburg. Honorarkonsulat in Linz.

 
Botschaft der Türkischen Republik

Lombachweg 33, CH-3006 Bern
Postanschrift: CP 34, CH-3000 Bern 15
Tel: (031) 359 70 70. Fax: (031) 352 88 19.
E-Mail: tcbern@tr-botschaft.ch
Internet: www.tr-botschaft.ch
Botschaft: Mo-Fr 09.00-12.30 und 14.30-17.30 Uhr (tel. Anfragen). Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-12.30 Uhr (Publikumsverkehr) und 14.00-17.00 Uhr (tel. Anfragen).
Generalkonsulate mit Visumerteilung in Genf und Zürich.

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Atatürk Bulvari 114, TR-06690 Kavaklidere-Ankara
Postanschrift: PK 54, TR-06552 Çankaya-Ankara
Tel: (0312) 455 51 00. Fax: (0312) 426 69 59.
E-Mail: infomail@germanembassyank.com
Internet: www.ankara.diplo.de
Generalkonsulate in Istanbul und Izmir. Außenstelle eines Generalkonsulats in Antalya. Honorarkonsulate in Adana, Bursa, Edirne, Erzurum, Gaziantep, Sivas und Trabzon.

 
Botschaft der Republik Österreich

Atatürk Bulvari 189, TR-06680 Ankara
Postanschrift: PK 131, TR-06661 Ankara-Kücükesat
Tel: (0312) 419 04 31/-33. Fax: (0312) 418 94 54.
E-Mail: ankara-ob@bmaa.gv.at
Generalkonsulat in Istanbul. Honorarkonsulate in Antalya, Bodrum, Bursa, Izmir, Mersin und Trabzon.

 
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Atatürk Bulvari 247, PK 25, TR-06692 Kavaklidere-Ankara
Tel: (0312) 467 55 55. Fax: (0312) 467 11 99.
E-Mail: vertretung@ank.rep.admin.ch
Internet: www.eda.admin.ch/ankara
Generalkonsulat in Istanbul. Konsulate in Antalya, Gaziantep und Izmir.

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

  Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? Impfschein erforderlich?
Gelbfieber
Cholera
Typhus & Polio
Malaria
Essen & Trinken
Nein Nein
Nein Nein
1 -
2 -
3 -

 
[1]

Typhus kann vorkommen, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.

 
[2]

Von Mai bis Oktober besteht in der Çukurova/Amikova-Region und den südöstlichen Landesteilen im Grenzgebiet zu Syrien und dem Irak ein mögliches Malariarisiko, allerdings in der weniger gefährlichen Form Plasmodium vivax. In den größeren Touristenzentren des Westens und Südwestens besteht keine Ansteckungsgefahr.

 
[3]

Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. In den größeren Städten ist das Trinkwasser normalerweise gechlort, sollte aber trotzdem mit Vorsicht genossen werden. Es sollte vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Die Aufschrift Içilmez bedeutet »kein Trinkwasser«, Wasser mit der Bezeichnung Içilir, Içme suyu oder Içilebilir kann getrunken werden. Abgefülltes Mineralwasser ist überall erhältlich. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- oder Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Schweinefleisch, Mayonnaise und rohe Salate sollten vermieden werden. Obst sollte geschält und Gemüse gekocht werden.

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor allem im Südosten an der syrischen Grenze vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Laut aktueller Untersuchungen besteht landesweit ein hohes Infektionsrisiko für Hepatitis A und ein mittleres Infektionsrisiko für Hepatitis B. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.

Landesweit kommen Erreger des Krim-Kongo-Fiebers vor, die von Zecken übertragen werden. Urlauber sollten sich deshalb vor Zeckenbissen schützen. Bei Wanderungen durch Gras oder Unterholz wird dringend empfohlen, Socken, lange Hosen und Hemden zu tragen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vereinzelt im Süden vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Gesundheitsvorsorge

Die Krankenversorgung in der Türkei ist gut. Die medizinische Versorgung auf dem Land ist allerdings meist mit Europa nicht zu vergleichen. Zahlreiche türkische Ärzte und Zahnärzte, vor allem in den großen Krankenhäusern, sprechen eine Fremdsprache. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend gekühlt werden.
Deutsche Staatsbürger benötigen für freie Behandlung bzw. Kostenrückerstattung die Anspruchsbescheinigung T/A 11, die bei der Krankenkasse erhältlich ist. Darüberhinaus wird der Abschluss einer Reiserückholversicherung empfohlen. Österreicher brauchen einen Urlaubskrankenschein. Auch Österreichern wird der Abschluss einer Reiserückholversicherung dringend angeraten. Staatsbürgern der Schweiz wird der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung empfohlen.
Im Krankheitsfall wendet man sich an eine Gesundheitseinrichtung (Saglik Tesisis) der Sozialversicherungsanstalt (Sosyal Sigortalar Kurumu - S.S.K.), an ein Dispensarium (Dispanser) oder an einen Vertragsarzt (Anlasmali Doktor) der S.S.K..

 
Vogelgrippe

Die Vogelgrippe hat auch die Türkei erreicht. In mehreren Orten ist die klassische Geflügelpest aufgetreten. Es ist auch zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen an der Vogelgrippe gekommen. Zuletzt wurden 3 Kinder Ende Juli 2006 im Südosten des Landes mit Verdacht auf Vogelgrippe in Krankenhaus eingewiesen. Reisende sollen sich daher von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Gesetzliche Feiertage

1. Jan. 2006 Neujahr. 13. Jan. Kurban Bayrami (Opferfest). 23. April Nationale Souveränität und Kindertag. 19. Mai Gedenken an Atatürk; Jugend- und Sporttag. 30. Aug. Tag des Sieges. 29. Okt. Tag der Republik. 22. - 24. Okt. Seker Bayrami (Ende des Ramadan).

1. Jan. 2007 Neujahr. 23. April Nationale Souveränität und Kindertag. 19. Mai Gedenken an Atatürk; Jugend- und Sporttag. 30. Aug. Tag des Sieges. 28.-29. Okt. Tag der Republik. 11. - 14. Okt. Seker Bayrami (Ende des Ramadan). 20.-21. Dez. Islamisches Opferfest.

 
Anmerkung

Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Seker Bayrami vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf kommen kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Seker Bayrami auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Kurban Bayrami, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.