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eisepaß/Visum
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| Reisepass/Visum |
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| Land |
Paß erforderlich? |
Visum erforderlich? |
Rückreiseticket erforderlich? |
| Deutschland |
| Österreich |
| Schweiz |
| Andere EU-Länder |
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Nein/1 |
Nein/2 |
Ja |
| Ja/1 |
Ja/2/3 |
Ja |
| Nein/1 |
Nein |
Ja |
| 1 |
2/3 |
Ja |
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger folgender
Länder, die für touristische Aufenthalte mit gültigem Personalausweis einreisen können: [1] (a) EU-Länder: Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Malta und Spanien (Ausnahmen: Staatsangehörige aller hier nicht genannten EU-Länder müssen mit einem Reisepass einreisen); (b) Übrige Länder: Liechtenstein und Schweiz.
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| Anmerkung |
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Die Mitnahme des Reisepasses wird empfohlen, da bei Kontrollen im Land danach gefragt werden kann.
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| Einreise mit Kindern |
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Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und ab 10 Jahren mit Lichtbild oder Eintragung im elterlichen Reisepass
eines begleitenden Elternteils oder Personalausweis bei einem touristischen Aufenthalt oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass oder Personalausweis bei einem
touristischen Aufenthalt. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Deutsche Kinder türkischer Eltern, die nur im türkischen Pass eines mitreisenden Elternteils eingetragen sind, besitzen keinen
Aufenthaltstitel für Deutschland, da sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben haben. Diese Kinder benötigen
zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt
werden muss.
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| Visum |
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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten (sofern
nicht anders angegeben): (a) [2] EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, übrige EU-Länder und Schweiz (Inhaber und Inhaberinnen eines provisorischen Schweizer Passes benötigen
seit dem 28.01.2005 für die Einreise in die Türkei ein Einreisevisum. Weiterhin ist die visumsfreie Einreise in die Türkei
mit einer gültigen schweizer Identitätskarte oder einem bis zu 5 Jahre abgelaufenen schweizer Pass möglich), (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Belgien, Estland, Großbritannien, Irland (Rep.), Italien, Lettland, Litauen,
Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Ungarn und Zypern (Siehe dazu auch
unter "Visum bei der Einreise" und [2] weiter unten.)); (b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Bolivien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, El Salvador, Georgien, Guatemala, Honduras, Hongkong
(VR China), Iran, Island, Israel, Japan, Korea (Süd), Liechtenstein, Malaysia, Marokko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, San
Marino, Singapur, Trinidad & Tobago, Tunesien, Türkische Republik Nordzypern, Uruguay, Vatikanstadt und Venezuela; (c) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 2 Monaten): Bosnien-Herzegowina, Kroatien und Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.); (d) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 1 Monat): Costa Rica, Kasachstan, Kirgisistan und Macau (VR China).
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| Transit |
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Transitreisende, die innerhalb von 24. Std. mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und
über bestätigte Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum.
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| Visum bei der Einreise |
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Staatsbürger der folgenden Länder erhalten bei der Einreise ein Visum; Gebühren und Gültigkeitsdauer sind je nach Staatbürgerschaft
unterschiedlich und können sich häufig ändern, daher sollte man sich rechtzeitig mit der zuständigen konsularischen Vertretung
(s. Adressen) in Verbindung setzen: (a) EU-Länder: [3] Belgien, Estland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowakische
Republik, Spanien, Ungarn und Zypern; Übrige Länder: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bahrain, Belarus, Georgien, Jordanien, Kanada, Katar, Kuwait, Moldawien, Norwegen,
Oman, Rumänien, Russische Föderation, Saudi-Arabien, Serbien und Montenegro, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, USA, und
Vereinigte Arabische Emirate.
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| Visaarten |
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Touristen-/Geschäftsvisum für einfache und mehrfache Einreise, Arbeits-, Ausbildungs- und Forschungsvisum und Transitvisum.
Visa für Staatsbürger der nachstehenden Länder werden auf ein herausnehmbares Blatt im Reisepass eingetragen: Korea (Nord),
Taiwan (China) und Zypern (griechischer Teil).
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| Visagebühren |
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Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
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| Gültigkeitsdauer |
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Unterschiedlich. Transitvisum: bis zu 1 Woche.
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| Antragsstellung |
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Persönlich beim Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
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| Unterlagen |
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(a) Reisepass, der bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig ist. (b) 1 Passfoto. (c) Antragsformular. (d) Gebühr.
(e) Verdienstbescheinigung. (f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (g) Ggf. Einladungsschreiben
des türkischen Geschäftspartners.
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| Bearbeitungszeit |
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Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers.
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| Einreise mit Haustieren |
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Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, dass das Tier gesund ist.
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ontaktadressen
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| Lage |
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Südosteuropa/Kleinasien.
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| Offizieller Staatsname |
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Republik Türkei.
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| Landesvorwahl |
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90.
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| Kultur- und Tourismusabteilung der Türkischen Botschaft |
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Singerstraße 2/8, A-1010 Wien Tel: (01) 512 21 28/29. Fax: (01) 513 83 26. E-Mail: office@turkinfo.at Internet: www.turkinfo.at Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.
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| Informationsabteilung des Türkischen Generalkonsulats |
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Stockerstraße 55, CH-8002 Zürich Tel: (044) 221 08 10. Fax: (044) 212 17 49. E-Mail: turkeiinfo@bluemail.ch Internet: www.tuerkei-info.ch Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.
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| Ministerium für Kultur und Tourismus |
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Atatürk Bulvari No. 29, , TR-06050 Ankara Tel: (0312) 309 08 50. Fax: (0312) 212 43 59. E-Mail: info@kulturturizm.gov.tr Internet: www.kultur.gov.tr oder www.turizm.gov.tr
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| Botschaft der Türkischen Republik |
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(ohne Visumerteilung) Rungestraße 9, D-10179 Berlin Tel: (030) 27 58 50. Fax: (030) 27 59 09 15. E-Mail: turk.em.berlin@t-online.de Internet: www.tuerkischebotschaft.de oder www.tcberlinbe.de Mo-Fr 08.45-12.45 und 14.30-18.30 Uhr.
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| Generalkonsulat Berlin |
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(mit Visumerteilung) Johann-Georg-Straße 12, D-10709 Berlin Tel: (030) 89 68 02 11 (Zentrale), 89 68 02 20 (Visastelle). Fax: (030) 893 18 98. Di, Mi und Fr 13.00-14.00 Uhr (tel. Anfragen). E-Mail: turk.genkon.berlin@t-online.de Generalkonsulate mit Visumerteilung in Düsseldorf, Essen, Frankfurt/M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln/Hürth, Mainz, München, Münster,
Nürnberg und Stuttgart. Honorargeneralkonsulat mit Visumerteilung in Bremen. Honorarkonsule in Aachen und Regensburg.
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| Botschaft der Türkischen Republik |
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Prinz-Eugen-Straße 40, A-1040 Wien Tel: (01) 50 57 33 80. Fax: (01) 505 36 60. Konsularabt.: Tel: (01) 50 52 51 00. E-Mail: tuerkische-botschaft@chello.at Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr. Mo-Fr 14.30-16.00 Uhr (Visastelle). Generalkonsulate mit Visumerteilung in Bregenz und Salzburg. Honorarkonsulat in Linz.
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| Botschaft der Türkischen Republik |
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Lombachweg 33, CH-3006 Bern Postanschrift: CP 34, CH-3000 Bern 15 Tel: (031) 359 70 70. Fax: (031) 352 88 19. E-Mail: tcbern@tr-botschaft.ch Internet: www.tr-botschaft.ch Botschaft: Mo-Fr 09.00-12.30 und 14.30-17.30 Uhr (tel. Anfragen). Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-12.30 Uhr (Publikumsverkehr) und
14.00-17.00 Uhr (tel. Anfragen). Generalkonsulate mit Visumerteilung in Genf und Zürich.
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| Botschaft der Bundesrepublik Deutschland |
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Atatürk Bulvari 114, TR-06690 Kavaklidere-Ankara Postanschrift: PK 54, TR-06552 Çankaya-Ankara Tel: (0312) 455 51 00. Fax: (0312) 426 69 59. E-Mail: infomail@germanembassyank.com Internet: www.ankara.diplo.de Generalkonsulate in Istanbul und Izmir. Außenstelle eines Generalkonsulats in Antalya. Honorarkonsulate in Adana, Bursa, Edirne, Erzurum, Gaziantep, Sivas und Trabzon.
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| Botschaft der Republik Österreich |
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Atatürk Bulvari 189, TR-06680 Ankara Postanschrift: PK 131, TR-06661 Ankara-Kücükesat Tel: (0312) 419 04 31/-33. Fax: (0312) 418 94 54. E-Mail: ankara-ob@bmaa.gv.at Generalkonsulat in Istanbul. Honorarkonsulate in Antalya, Bodrum, Bursa, Izmir, Mersin und Trabzon.
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| Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft |
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Atatürk Bulvari 247, PK 25, TR-06692 Kavaklidere-Ankara Tel: (0312) 467 55 55. Fax: (0312) 467 11 99. E-Mail: vertretung@ank.rep.admin.ch Internet: www.eda.admin.ch/ankara Generalkonsulat in Istanbul. Konsulate in Antalya, Gaziantep und Izmir.
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esundheit
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| Gesundheit |
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Vorsichtsmaßnahmen empfohlen? |
Impfschein erforderlich? |
| Gelbfieber |
| Cholera |
| Typhus & Polio |
| Malaria |
| Essen & Trinken |
| Nein |
Nein |
| Nein |
Nein |
| 1 |
- |
| 2 |
- |
| 3 |
- |
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| [1] |
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Typhus kann vorkommen, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.
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| [2] |
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Von Mai bis Oktober besteht in der Çukurova/Amikova-Region und den südöstlichen Landesteilen im Grenzgebiet zu Syrien und
dem Irak ein mögliches Malariarisiko, allerdings in der weniger gefährlichen Form Plasmodium vivax. In den größeren Touristenzentren des Westens und Südwestens besteht keine Ansteckungsgefahr.
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| [3] |
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Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. In den größeren Städten ist das Trinkwasser normalerweise
gechlort, sollte aber trotzdem mit Vorsicht genossen werden. Es sollte vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur
Eiswürfelbereitung abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Die Aufschrift Içilmez bedeutet »kein Trinkwasser«, Wasser mit der Bezeichnung Içilir, Içme suyu oder Içilebilir kann getrunken werden. Abgefülltes Mineralwasser ist überall erhältlich. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser
anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- oder Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß
serviert essen. Schweinefleisch, Mayonnaise und rohe Salate sollten vermieden werden. Obst sollte geschält und Gemüse gekocht
werden.
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| Vorsichtsmaßnahmen |
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Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor allem im Südosten an der syrischen Grenze vor, das Schwimmen und Waten
in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Laut aktueller Untersuchungen besteht landesweit ein hohes Infektionsrisiko für Hepatitis A und ein mittleres Infektionsrisiko für Hepatitis B. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und
engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen
oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Landesweit kommen Erreger des Krim-Kongo-Fiebers vor, die von Zecken übertragen werden. Urlauber sollten sich deshalb vor Zeckenbissen schützen. Bei Wanderungen durch Gras
oder Unterholz wird dringend empfohlen, Socken, lange Hosen und Hemden zu tragen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vereinzelt im Süden vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche
Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe
in Anspruch nehmen.
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| Gesundheitsvorsorge |
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Die Krankenversorgung in der Türkei ist gut. Die medizinische Versorgung auf dem Land ist allerdings meist mit Europa nicht
zu vergleichen. Zahlreiche türkische Ärzte und Zahnärzte, vor allem in den großen Krankenhäusern, sprechen eine Fremdsprache.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend gekühlt werden. Deutsche Staatsbürger benötigen für freie Behandlung bzw. Kostenrückerstattung die Anspruchsbescheinigung T/A 11, die bei
der Krankenkasse erhältlich ist. Darüberhinaus wird der Abschluss einer Reiserückholversicherung empfohlen. Österreicher brauchen
einen Urlaubskrankenschein. Auch Österreichern wird der Abschluss einer Reiserückholversicherung dringend angeraten. Staatsbürgern
der Schweiz wird der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung empfohlen. Im Krankheitsfall wendet man sich an eine Gesundheitseinrichtung (Saglik Tesisis) der Sozialversicherungsanstalt (Sosyal Sigortalar Kurumu - S.S.K.), an ein Dispensarium (Dispanser) oder an einen Vertragsarzt (Anlasmali Doktor) der S.S.K..
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| Vogelgrippe |
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Die Vogelgrippe hat auch die Türkei erreicht. In mehreren Orten ist die klassische Geflügelpest aufgetreten. Es ist auch zu
menschlichen Erkrankungen und Todesfällen an der Vogelgrippe gekommen. Zuletzt wurden 3 Kinder Ende Juli 2006 im Südosten
des Landes mit Verdacht auf Vogelgrippe in Krankenhaus eingewiesen. Reisende sollen sich daher von Geflügel fernhalten und
jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet
werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme
eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.
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