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Tunesien

 
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Währung

1 Dinar = 1000 Millimes. Währungskürzel: TD, TND (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten von 30, 20, 10 und 5 TD. Münzen gibt es in den Werten von 5 und 1 TD sowie 500, 100, 50, 20, 10 und 5 Millimes.

 
Geldwechsel

Geldumtausch ist in allen Banken und in vielen Hotels möglich. Der Beleg, den man beim Geldwechseln erhält, sollte für einen eventuellen Rücktausch aufbewahrt werden. Geldumtausch auf der Straße ist verboten.

 
ec-/Maestro-Karte/Sparcard

Karten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol werden europa- und weltweit akzeptiert. In den großen Städten und Touristengegenden gibt es Bankautomaten, an denen mit Kredit-/Bankkarten Bargeld in der Landeswährung abgehoben werden kann. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

 
Kreditkarten

Eurocard, American Express, MasterCard, Diners Club und Visa werden fast überall akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. In Dutyfreeshops werden nur Kreditkarten oder Devisen akzeptiert.

 
Reiseschecks

Euro - und Travellerschecks werden nur in der Bank akzeptiert.

 
Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Fremdwährungen können in unbeschränkter Menge eingeführt werden. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf die Einfuhrmenge beschränkt. Bis zu 30% des eingeführten und umgetauschten Betrages kann unter Vorlage der Umtauschquittungen vor der Ausreise wieder zurückgetauscht werden bis zu einem Maximum von 100 TD pro Person.

 
Öffnungszeiten der Banken

Mo-Do 08.00-11.00 und 14.00-16.00 Uhr, Fr 08.00-11.00 und 13.30-15.15 Uhr.

 
Wechselkurse

TD TD TD TD TD TD
Okt. ’05 Jan. ’06 Apr. ’06 Juli ’06 Okt. ’06 Jan. ’07
1 Eur; 1,62 1,61 1,65 1,69 1,69 1,71
1 CHF 1,05 1,04 1,04 1,08 1,06 1,05
1 US$ 1,33 1,36 1,34 1,32  1,32 1,32

 
 
ollfrei einkaufen
 
zollfrei einkaufen

Folgende Artikel können zollfrei nach Tunesien eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 400 g Tabak;
1 l alkoholische Getränke;
Parfüm für den persönlichen Gebrauch;
Geschenke bis zu einem Wert von 10 TD.

 
Einfuhrverbot

Waffen, Sprengstoff, Betäubungsmittel, Walkie-Talkies, pornographische Druckerzeugnisse.

 
Ausfuhrverbot

Für Antiquitäten ist eine Ausfuhrgenehmigung des Kulturministeriums erforderlich.

 
Anmerkung

Wertsachen sollten bei der Einreise deklariert werden, damit es bei der Ausreise keine Probleme gibt.