Destination Guides
Tonga

 
eisepass/Visum
 
Reisepass/Visum

Ja Nein/1 Ja
Ja Nein/1 Ja
Ja Nein/1 Ja
Ja 1/2 Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

 
Einreise mit Kindern

Deutsche: Eintragung eines Kindes im Reisepass eines mitreisenden Elternteils bis zum 15. Lebensjahr oder eigener Reisepass. Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes im Reisepass eines mitreisenden Elternteils bis zum 15. Lebensjahr.
Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes im Reisepass eines mitreisenden Elternteils bis zum 15. Lebensjahr.
Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Bei alleinreisenden Minderjährigen sollte sichergestellt werden, dass die Einreisebehörden von Tonga rechtzeitig von Sorgeberechtigten, Verwandten oder Bekannten in Tonga über die Ankunft informiert werden, um Schwierigkeiten bei der Einreise zu vermeiden.

 
Visum

[1] Visa werden bei Ankunft am Flughafen und/oder im Hafen von Nuku’alofa für Staatsangehörige der meisten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 31 Tagen gebührenfrei ausgestellt. Voraussetzungen für die Ausstellung eines Visums sind: (a) Gültiger Reisepass. (b) Bestätigtes Ticket für die Rück- oder Weiterreise. (c) Nachweis über ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. (d) Impfbescheinigung gegen Gelbfieber, sofern Reisende aus Infektionsgebieten kommen und über 1 Jahr alt sind. (e) Ggf. Visum für das nächste Zielland.
[2] Diese Regelung trifft nicht zu auf Staatsangehörige von
(a) Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn;
(b) und weitere Länder.
Genauere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.

 
Anmerkung - Reisepaß/Visa

Eine Verlängerung (um maximal 5 Monate) kann bei der Einwanderungsabteilung des Außenministeriums in Tonga beantragt werden. Derzeit beträgt die Gebühr hierfür, unabhängig vom Verlängerungszeitraum, 51 T$.

 
Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

 
Gültigkeitsdauer

31 Tage Aufenthalt.

 
Antragstellung

Falls erforderlich, bei der High Commission (s. Adressen).

 
Einreise mit Haustieren

Für alle Haustiere muss eine Einfuhrgenehmigung beim Government Veterinarian (P.O. Box 14, Nuku’alofa) in Tonga beantragt werden.
Für Hunde und Katzen werden zusätzlich ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat benötigt.

 
 
 
ontaktadressen
 
Anmerkung

Deutschland, Österreich und die Schweiz unterhalten keine diplomatischen Vertretungen in Tonga. Zuständig für Deutschland ist die Botschaft in Wellington (s. Neuseeland). Zuständig für Österreich ist die Botschaft in Canberra (s. Australien), für die Schweiz die Botschaft in Wellington (s. Neuseeland).

 
Tonga Visitors' Bureau

PO Box 37, Nuku’alofa, Tonga
Tel: 253 34. Fax: 235 07.
E-Mail: info@tvb.gov.to
Internet: www.tongaholiday.com

 
South Pacific Tourism Organisation

Level 3, FNPF Place, 343-359 Victoria Parade, Suva, Fiji
Postanschrift: PO Box 13119, FJ-Suva, Fiji
Tel: (+679) 330 41 77. Fax: (+679) 330 19 95.
Internet: www.spto.org

 
Pacific Asia Travel Association (PATA)

Postfach 1334, D-61103 Bad Vilbel
Tel: (0610) 198 71 07. Fax: (0610) 198 71 08.
E-Mail: europe@pata.org
Internet: www.pata.org

Hauptsitz:
Unit B1, 28th Floor, Siam Tower, 989 Rama I Road, Pathumwan, TH-10330 Bangkok
Tel: (+66) (02) 658 20 00. Fax: (+66) (02) 658 20 10.
E-Mail: membership@pata.org
Internet: www.pata.org

 
Tonga High Commission

(mit Visumerteilung)
36 Molyneux Street, GB-London W1H6AB
Tel: (+44) (020) 77 24 58 28. Fax: (+44) (020) 77 23 90 74.
Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr.
(auch für Deutschland, Österreich und die Schweiz zuständig).

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

Nein 1
Nein Nein
2 -
Nein -
3 -

 
Vorsichtsmaßnahmen

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt vor.

Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Ein wirksamer Insektenschutz reduziert die Übertragungsgefahr.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

 
Gesundheitsvorsorge

Die medizinische Versorgung in Tonga entspricht, insbesondere in den ländlichen Gebieten, nicht europäischem Standard. In größeren Orten wie Nuku’alofa, Ha’apai und Vava’u gibt es medizinische Zentren. Die Notrufnummer ist 911. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird empfohlen.

 
Gesundheitszeugnis

Ausländer, die länger als 6 Monate im Land bleiben, müssen sich dort einem HIV-Test unterziehen. Bei positivem Ausfall wird die Aufenthaltserlaubnis verweigert.

 
Anmerkung

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere, die den Transitraum in Tonga nicht verlassen.
[2] Typhus kommt vor, Poliomyelitis nicht.
[3] Leitungswasser in Nuku’alofa ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch u. U. zuerst leichte Magenverstimmungen auftreten. Zur Umgewöhnung wird daher abgefülltes Wasser empfohlen. Das Wasser außerhalb der Hauptstadt ist nicht immer keimfrei und sollte daher sterilisiert werden. Milch ist pasteurisiert, Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden. Fleisch-, Geflügel- und Fischgerichte gelten als unbedenklich, sofern sie gut durchgekocht sind.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Feiertage

1. Jan. 2007 Neujahr. 6. April Karfreitag. 9. April Ostermontag. 25. April ANZAC-Tag. 4. Mai Geburtstag des Kronprinzen. 4. Juni Unabhängigkeitstag. 4. Juli Geburtstag des Königs. 4. Nov. Verfassungstag. 25./26. Dez. Weihnachten.

1. Jan. 2008 Neujahr. 21. März Karfreitag. 24. März Ostermontag. 25. Apr. ANZAC-Tag. 4. Jun. Unabhängigkeitstag. 4. Jul. Offizieller Geburtstag des Königs. 12. Jul. Geburtstag des Kronprinzen. 4. Nov. Tag der Verfassung. 4. Dez. Tupou I-Tag. 25./26. Dez. Weihnachten.