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Togo

 
eisepass/Visum
 
Reisepass/Visum

Ja Ja Ja
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Reisepass

Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein.
Ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder, die mit einem Personalausweis einreisen können: Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Guinea, Mali, Niger, Senegal, Tschad und Zentralafrikanische Republik.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

 
Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes (Lichtbild nicht erforderlich) in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Da der Platz für Visa – insbesondere für die Verlängerung von Einreisevisa am Flughafen – bei Kinderausweisen der alten Form begrenzt ist, wird für die Einreise von Kindern ein Kinderreisepass empfohlen.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Kinder benötigen ein eigenes Visum, auch wenn sie im elterlichen Reisepass eingetragen sind.
Achtung: Kinder unter 15 Jahren, die alleine reisen oder in Begleitung von Erwachsenen, die nicht ihre Eltern/Erziehungsberechtigten sind, müssen über einen eigenen Reisepass verfügen.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder: Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal und Sierra Leone.

 
Transit

Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Flugzeug weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

 
Visaarten

Touristen-, Geschäftsvisum.

 
Gültigkeitsdauer

Einreisevisa werden entweder für 1 oder 3 Monate ausgestellt.

 
Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der Botschaft oder der konsularischen Vertretung (s. Adressen).

 
Aufenthaltsgenehmigung

Anträge sind beim Ausländeramt in Lomé zu stellen.

 
Bearbeitungszeit

persönlich: max. 1 Tag; postalisch: 1 Woche (Berlin).

 
Unterlagen

Einreisevisum: (a) 1 Antragsformular. (b) 2 Passfotos. (c) Gebühr/Zahlungsbeleg (bar oder Verrechnungsscheck). (d) Reisepass mit einer Gültigkeit von mind. 6 Monaten. (e) Nachweis Weiter-/Rückflugticket.
Geschäftsvisum: zusätzlich (f) Firmenschreiben.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigelegt werden.

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
 
 
ontaktadressen
 
Anmerkung

Österreich unterhält keine diplomatische Vertretung in Togo. Für Österreich ist die Botschaft in Abuja (s. Nigeria) zuständig.

 
Office National Togolais du Tourisme

BP 1289, Route d’ Aného, TG-Lomé
Tel: 21 56 62 oder 21 43 13. Fax: 21 89 27.
E-Mail: info@republicoftogo.com
Internet: www.republicoftogo.com oder www.togo-tourisme.com

 
Botschaft der Republik Togo

Grabbeallee 43, 13156 Berlin
Tel: (030) 48 47 64 71. Fax: (030) 49 90 89 67.
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr;
Internet: www.botschaft-togo.de oder www.togo-fohs.de oder www.togobotschaft.de
(auch für Österreich zuständig).
Honorargeneralkonsulat in Hannover (Tel: (0511) 374 20 70). Honorarkonsulate ohne Visumerteilung in Bremen, Deidesheim, Bonn und München.
(auch für Österreich zuständig).
Österreicher können ihr Visum auch bei der französischen Botschaft in Wien (s. Frankreich) beantragen.

 
Konsulat der Republik Togo

(mit Visumerteilung)
11 bis Rue Toepffer, CH-1206 Genève
Tel: (022) 346 52 60. Fax: (022) 346 59 39.
E-Mail: hgvs@bluewin.ch
Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 10.00-12.00 Uhr.
Konsulat mit Visumerteilung in Strengelbach (Tel: (062) 751 50 00).

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Boulevard de la République, TG-Lomé
Postanschrift: PO Box 1175, TG-Lomé
Tel: 221 23 38. Fax: 222 18 88.
E-Mail: amballtogo@cafe.tg

 
Generalkonsulat der Schweizerischen Eidgenossenschaft

33, avenue du 24 janvier, Lomé
Tel/Fax: (0221) 70 91.
E-Mail: dlgconsul@laposte.tg
Das Generalkonsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der Botschaft in Accra (s. Ghana).

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

Ja 1
2 Nein
Ja -
3 -
4 -

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger kommen landesweit in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.

Fleckfieber tritt landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist in Togo ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können von Dezember bis Mai vor allem in ländlichen Gebieten auftreten. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.

Die Schlafkrankheit kommt landesweit vor. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Das Zeckenbissfieber kommt landesweit vor. Schutzmaßnahmen sind hautbedeckende Kleidung und Insektenschutzmittel. Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.

 
Gesundheitsvorsorge

Die medizinische Versorgung in Togo, insbesondere außerhalb der Hauptstadt Lomé, ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ oder hygienisch hoch problematisch. Häufig fehlen auch europäisch ausgebildete Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine ausreichende Reiseapotheke sollte mitgenommen werden.

 
Anmerkung

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Transitreisende, die in Togo den Flughafen nicht verlassen.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.
[3] Malariaschutz gegen die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum ist ganzjährig (erhöhtes Übertragungsrisiko während der Regenzeit Mai - Oktober im Norden, April - Juni und September - November im Süden) in allen Landesteilen erforderlich. Sie soll gegen Chloroquin resistent sein.
[4] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Anmerkung

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Tabaski hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

 
Feiertage

1. Jan. 2007 Neujahr. 13. Jan. Tag der Befreiung. April Mouloud (Buddhas Geburtstag). 9. April Ostermontag. 27. April Unabhängigkeitstag. 1. Mai Tag der Arbeit. 17. Mai Christi Himmelfahrt. 28. Mai Pfingstmontag. 21. Juni Tag der Märtyrer. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 1. Nov. Allerheiligen. 25. Dez. Weihnachten.

1. Jan. 2008 Neujahr. 13. Jan. Tag der Befreiung. 20. März Mouloud (Buddhas Geburtstag). 24. März Ostermontag. 27. Apr. Unabhängigkeitstag. 1. Mai Tag der Arbeit. 1. Mai Christi Himmelfahrt. 12. Mai Pfingstmontag. 21. Jun. Tag der Märtyrer.
15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 24. Sep. Jahrestag des missglückten Angriffs auf Lomé. 2. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 1. Nov. Allerheiligen. 9. Dez. Tabaski (Opferfest). 25. Dez. Weihnachten.

 
Feiertage

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Tabaski hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.