Destination Guides
Thailand

 
eisepass/Visum
 
Reisepass/Visum

Ja Nein Ja
Ja Nein Ja
Ja Nein Ja
Ja 1, 2 Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 6 Monate über die Ausreise hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht sollte der Reisepass bei der Einreise noch mindestens 1-3 Monate (je nach Aufenthaltslänge) gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger von Singapur, die mit gültigem Identitätsausweis einreisen können, sofern dieser in Singapur bzw. Hongkong ausgestellt ist und ein gültiges Visum enthält.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

 
Einreise mit Kindern

Deutsche: Eigener Reisepass. Der deutsche Kinderausweis wird in Thailand nicht anerkannt. Bei der Einreise sollten Kinder über einen eigenen Reisepass verfügen, denn auch der Eintrag des Kindes im elterlichen Reisepass kann bei der Einreise zu Problemen führen. Im letzteren Fall ist darauf zu achten, dass auch das Kind ggf. im Visum eingetragen wird.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder, wenn ein bestätigtes Rückflugticket vorgewiesen werden kann:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz für Aufenthalte von max. 30 Tagen), ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern);
(b) Übrige Länder (Aufenthalte von max. 30 Tagen): Australien, Bahrain, Brunei, Hongkong (VR China), Indonesien, Island, Israel, Japan, Kanada, Katar, Kuwait, Laos, Macau (VR China), Malaysia, Neuseeland, Norwegen, Oman, Philippinen, Singapur, Südafrika, Türkei, USA, Vereinigte Arabische Emirate und Vietnam.
(c) Übrige Länder (Aufenthalte von max. 90 Tagen): Argentinien, Brasilien, Chile, Korea (Süd) und Peru.

Staatsangehörige folgender Länder, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sowie bestätigter Weiter- bzw. Rückreisetickets sind, können bei der Einreise über die Flughäfen Bangkok, Chiang Mai, Chiang Rai, Sukhothai International, Surat Thani, Phuket, Hat Yai, Samui International und Utapao ein Touristenvisum für max. 15 Tage erhalten (Visagebühren in Höhe von ca. 1000 BHT, 2 Passfotos und der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthaltes sind hierfür erforderlich):
(a) EU-Länder: [2] Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
(b) Übrige Länder: Bhutan, China (VR), Indien, Kasachstan, Liechtenstein, Malediven, Mauritius, Russische Föderation, Saudi-Arabien, Taiwan und Ukraine.

 
Anmerkung - Reisepaß/Visa

Generell wird allen visumpflichtigen Staatsbürgern empfohlen, ein Visum vor der Einreise zu beantragen. Reisende, die einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen planen, müssen vor ihrer Ankunft ein Visum beantragen.

 
Transit

Transitreisende, die innerhalb von 12 Stunden weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

 
Visaarten

U.a. Touristen-, Transit- und Non-Immigrant Visa (für Geschäftsreisen).

 
Gültigkeitsdauer

90 Tage ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen.

 
Antragstellung

Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

 
Bearbeitungszeit

Vertretungen in Deutschland und Österreich: 2-5 Tage bei persönlicher Beantragung; Ca. 2-4 Wochen bei postalischer Beantragung. Vertretungen in der Schweiz: 1-3 Werktage bei persönlicher Beantragung; Ca. 1 Woche bei postalischer Beantragung.

 
Einreisebeschränkungen

(a) Die thailändischen Behörden behalten sich vor, Reisenden mit ungepflegtem Äußeren oder mit nachlässiger oder anstößiger Kleidung sowie Staatsangehörigen von Afghanistan die Einreise zu verweigern. (b) Von palästinensischen Behörden ausgestellte Reisepässe werden von Thailand nicht anerkannt. (c) Personen mit einem positiven HIV-Test und Personen, die verdächtigt werden, Aids zu haben, wird die Einreise verweigert.

 
Unterlagen

(a) Reisepass, der bei der geplanten Einreise noch mind. 6 Monate gültig ist (auch für Kinder, der Kinderausweis wird nicht anerkannt). (b) Antragsformular (einige Nationalitäten benötigen 4 Antragsformulare). (c) 1 Passfoto (einige Nationalitäten benötigen 4 Passfotos) (bei den Vertretungen in Deutschland und Österreich; 2 Passfotos (bei den Vertretungen in der Schweiz). (d) Visagebühr (nur in bar oder per Banküberweisung). (e) Bestätigtes Weiterreise- bzw. Rückflugticket. (f) Hotelbuchung oder Einladungsschreiben. (g) Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthaltes. (h) ggf. gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(j) Geschäftsvisum/Non-Immigrant Visa: Schreiben der eigenen sowie der thailändischen Firma mit Angabe von Reisezweck und Bestätigung, dass die Firma für alle anfallenden Kosten aufkommen wird.
Bei postalischer Antragstellung sollte ein frankierter Rückumschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg (Banküberweisung) über die Visumgebühren beigefügt werden.

 
Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
Verlängerung des Aufenthalts

Visumfreie Aufenthaltsberechtigungen können nicht verlängert werden. Touristen- und Non-Immigrant Visa werden um ca. 30 Tage verlängert. Anträge werden beim Immigration Office bzw. an den Grenzübergängen gestellt.

 
Einreise mit Haustieren

Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für Hunde und Katzen wird zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat verlangt.
Vor der Verbringung oder dem Transit durch Thailand müssen der Quarantänestation am Flughafen Bangkok (als Handgepäck Tel/Fax: (+66) 25 35 14 25 oder als Frachtgut Tel/Fax: (+66) 25 35 15 46) folgende Angaben gemacht werden: Flugstrecke, Ankunftszeit, Angaben zu den Tieren (z.B. Rasse, Geschlecht, Anzahl).
Der Export von Tieren ist nur mit einer Exportgenehmigung und einem amtlichen Gesundheitszeugnis erlaubt, das beim Amtstierarzt am Flughafen Bangkok erhältlich ist.
Anmerkung: Die Einfuhr von Pitbull Terriern und amerikanischen Staffordshire Terriern ist verboten.

 
 
 
ontaktadressen
 
Thailändisches Fremdenverkehrsamt

Bethmannstraße 58, D-60311 Frankfurt/M.
Tel: (069) 138 13 90. Fax: (069) 13 81 39 50.
E-Mail: info@thailandtourismus.de
Internet: www.thailandtourismus.de
Mo-Fr 09.00-12.30 und 13.30-17.00 Uhr.
(auch für Österreich und die Schweiz zuständig).

 
Tourism Authority of Thailand (TAT)

1600 New Phetchaburi Road, Makkasan, Rajatevee, TH-Bangkok 10400
Tel: (02) 250 55 00. Fax: (02) 250 55 11.
E-Mail: center@tat.or.th
Internet: www.tourismthailand.org

 
Königlich Thailändische Botschaft

Lepsiusstraße 64/66, D-12163 Berlin
Tel: (030) 79 48 11 01. Fax: (030) 79 48 15 11. Visafragen: Tel: (030) 79 48 11 17. Fax: (030) 79 48 11 18.
E-Mail: general@thaiembassy.de. Konsularabt.: consular@thaiembassy.de
Internet: www.thaiembassy.de
Mo-Fr 09.00-13.00 (Publikumsverkehr und tel. Anfragen) und 14.30-17.00 Uhr (tel. Anfragen).
Generalkonsulat in Frankfurt/M. Honorargeneralkonsulate mit Visumerteilung in Hamburg und München. Honorarkonsulat mit Visumerteilung in Stuttgart. Honorargeneralkonsul in Essen.

 
Königlich Thailändische Botschaft

Cottagegasse 48, A-1180 Wien
Tel: (01) 478 33 35. Fax: (01) 478 29 07. Konsularabt.: Tel: (01) 478 33 35 19.
E-Mail: thai.vn@embthai.telecom.at
Internet: www.thaivienna.at
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: 09.00-12.00 Uhr.
Konsulate mit Visumerteilung in Dornbirn, Innsbruck und Salzburg.

 
Thailändische Botschaft

Kirchstrasse 56, CH-3097 Bern/Liebefeld
Tel: (031) 970 30 30/31/32/33/34. Fax: (031) 970 30 35.
E-Mail: thai.bern@bluewin.ch
Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: 09.00-12.00 Uhr.
Generalkonsulate mit Visumerteilung in Basel (Tel: (061) 206 45 65), Genf (Tel: (022) 311 07 23) und Zürich (Tel: (043) 344 70 00. Internet: www.thai-consulate.ch).

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

9 South Sathorn Road, TH-10120 Bangkok
Postanschrift: GPO Box 2595, TH-10500 Bangkok.
Tel: (02) 287 90 00. Fax: (02) 287 17 76.
E-Mail: info@german-embassy.or.th
Internet: www.bangkok.diplo.de

 
Botschaft der Republik Österreich

14 Soi Nandha, off Soi 1, Sathorn Tai Road, TH-Bangkok 10120
Postanschrift: PO Box 1155, TH-Bangkok 10121
Tel: (02) 303 60 57. Fax: (02) 287 39 25.
E-Mail: bangkok-ob@bmeia.gv.at
Honorarkonsulate in Chiang Mai, Phuket und Pattaya.

 
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

35 North Wireless Road, TH-Bangkok 10330
Postanschrift: PO Box 821, TH-Bangkok 10501
Tel: (02) 253 01 56/60. Fax: (02) 255 44 81.
E-Mail: ban.vertretung@eda.admin.ch
Internet: www.eda.admin.ch/bangkok

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

Nein 1
Nein Nein
Ja -
2 -
3 -

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger können in manchen Teichen und Flüssen landesweit, vor allem in Phitsanulok, Phichit und Surat Thani vorkommen, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

In den Grenzgebieten im Westen und in den Feuchtbiotopen an der Südostküste tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.

Fleckfieber tritt vor allem im Buschland im Norden und Nordosten auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Erhöhtes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht von Mai bis Oktober vor allem in den ländlichen und suburbanen Gebieten im Norden.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Gesundheitsvorsorge

In größeren Ortschaften ist die medizinische Versorgung sehr gut, auf dem Land entspricht sie eventuell nicht europäischem Standard. Alle großen Hotels haben Bereitschaftsärzte. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

 
Vogelgrippe

Zuletzt starb Ende Juli 2006 ein Mensch an der Vogelgrippe in Thailand. In einem Merkblatt veröffentlicht das Auswärtige Amt folgende Hinweise zur Vogelgrippe:
Reisen in betroffene Länder werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt als unbedenklich angesehen.
Der Kontakt mit lebendem oder totem Geflügel sollte jedoch vermieden werden.
Kein Besuch von Vogel- oder Geflügelmärkten.
Das Mitbringen von Vogelprodukten (einschließlich Federn) aus betroffenen Ländern in die EU ist verboten.
Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist nach derzeitigem Wissensstand unbedenklich, wenn diese gut gekocht sind.
Verzicht auf Halten von Ziervögeln bei Aufenthalt in den betroffenen Regionen.
Ein gegen Vogelgrippe wirksamer Impfstoff steht gegenwärtig nicht zur Verfügung.

 
Anmerkung

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von Reisenden verlangt, die innerhalb von zehn Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Transitpassagiere, die den Transitraum in Thailand nicht verlassen. Sollte keine Gelbfieberimpfbescheinigung vorgewiesen werden können, wird eine Quarantäne von sechs Tagen verhängt bzw. wird der Reisende ausgewiesen.
[2] Malaria in der gefährlicheren Form Plasmodium falciparum kommt ganzjährig in ländlichen Regionen und vor allem in den Wäldern und Hügellandschaften im ganzen Land und vor allem in den Grenzgebieten vor. Ein hohes Malariarisiko besteht auch in den Touristengebiete im Goldenen Dreieck, der Küsten, im Khao Sok Nationalpark und auf einigen Inseln (z.B. Ko Chang und Ko Mak vor Trat). Die Städte und wichtigsten Fremdenverkehrsorte (Bangkok, Chanthaburi, Chiang Mai, Chiang Rai, Pattaya, Phuket, Ko Samui) gelten als weitgehend malariafrei. Starke Chloroquin-, Sulfadoxin/Pyrimethamin- und Mefloquin-Resistenz wurde gemeldet.
[3] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. In den meisten Hotels wird jedoch abgefülltes Trinkwasser kostenlos zur Verfügung gestellt. Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Anmerkung

[*] Religiöse Feiertage werden nach dem Buddhistischen Mondkalender bestimmt und verschieben sich.

 
Feiertage

1. Jan. 2007 Neujahr. 3. März * Magha Puja-Tag. 6. April Chakri-Tag. 13. - 15. April Songkran (Thai Neujahr). 1. Mai Tag der Arbeit. 5. Mai Krönungstag. 31. Mai* Visakhabuja. 22. Juli* Khao Pansa (Buddhistischer Feiertag). 12. Aug. Geburtstag der Königin. 23. Okt. Chulalongkorn-Tag. 5. Dez. Geburtstag des Königs. 10. Dez. Verfassungstag. 31. Dez. Silvester. 

1. Jan. 2008 Neujahr. Feb/März* Magha Bucha-Tag. 6. Apr. Chakri-Tag. 13.-15. Apr. Songkran (Thailändisches Neujahr). 1. Mai Tag der Arbeit. 5. Mai Krönungstag.
Mai/Jun.* Visakha Bucha. 1. Jul. Nationalfeiertag. Jul.* Khao Phansa-Tag (Buddhistisches Fasten). 12. Aug. Geburtstag der Königin. 23. Okt. Chulalongkorn-Tag. 5. Dez. Geburtstag des Königs. 10. Dez. Tag der Verfassung. 31. Dez. Silvester.

 
Feiertage

[*] Religiöse Feiertage werden nach dem Buddhistischen Mondkalender bestimmt und verschieben sich.