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Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes im Reisepass eines mitreisenden Elternteils oder eigener
Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes im Reisepass eines mitreisenden Elternteils. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten
12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines
mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler
Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung. Schweizer: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes im Reisepass eines mitreisenden Elternteils. Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes
am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Im elterlichen Reisepass eingetragene Kinder
müssen auch im Visum der Eltern namentlich eingetragen sein, wenn das Visum ein separates Dokument ist und kein Stempel im
Reisepass.
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Allgemein erforderlich. Staatsbürger folgender Länder benötigen kein Visum für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen (nicht verlängerbar),
vorausgesetzt, es liegen keine Vorstrafen vor, sie verfügen über ein gültiges Rückflugticket und kommen am Taiwan Taoyuan
International Airport (TPE) (ehemals Chiang Kai Shek) oder am Internationalen Kaoshsiung Flughafen an: (a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien,
Tschechische Republik, Polen, Ungarn und Zypern); (b) Übrige Länder: Australien, Costa Rica, Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Malaysia, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Singapur
und USA.
I. [2] Staatsbürgern der folgenden Länder wird für einen 30-tägigen Aufenthalt bei der Einreise am Taiwan Taoyuan International
Airport (TPE) (ehemals Chiang Kai Shek) oder am Internationalen Kaoshsiung Flughafen ein Visum (Landing Visa) ausgestellt: (a) Polen, Slowakische Republik, Tschechische Republik und Ungarn. (b) USA. II. Staatsbürgern der folgenden Länder wird für einen 14-tägigen Aufenthalt bei der Einreise an den Flughäfen Taiwan Taoyuan
International Airport oder am Kaohsiung International Airport ein Visum (Landing Visa) ausgestellt: Britische Überseegebiete, Hongkong (China), Macau (China).
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Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, nicht die Transitlounge oder das Transithotel
verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum. Bei Gruppenreisen kann es vorkommen,
dass die Pässe von den zuständigen Behörden bis zum Zeitpunkt der Weiterreise zurückbehalten werden; in diesem Fall ist es
erlaubt, den Flughafen zur Übernachtung in einem Hotel zu verlassen.
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Für Hunde und Katzen wird eine Einfuhrgenehmigung benötigt. Der Antrag sollte in englischer Sprache sein und ihm müssen ein Tollwutimpfzertifikat
(1 Monat bis 1 Jahr alt), 4 Farbbilder des Tieres, ein Gesundheitszeugnis und ein offizielles Quarantänezeugnis, ausgestellt
vom Amtsarzt des Herkunftslands, beigelegt werden. Hunde und Katzen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ohne die geforderten
Dokumente müssen für 21 Tage in Quarantäne.
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