|
|
| |
 |
eisepass/Visum
|
|
|
|
| |
| Reisepass/Visum |
|
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
|
| |
| Reisepass |
|
Allgemein erforderlich, Reisepässe müssen bei der Einreise mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
|
| |
| Einreise mit Kindern |
|
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes mit Lichtbild im Reisepass eines mitreisenden Elternteils
oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes mit Lichtbild im Reisepass eines mitreisenden Elternteils. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten
12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines
mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler
Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung. Schweizer: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes mit Lichtbild im Reisepass eines mitreisenden Elternteils. Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes
am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Alleinreisende Kinder brauchen die schriftliche Zustimung des gesetzlichen Vormundes.
|
| |
| Visum |
|
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von: (a) Ägypten, Algerien, Bahrain, Irak (Frauen zwischen 14 und 35 Jahren nur in Begleitung ihres Bruders, Vaters oder Ehemanns),
Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Libyen, Marokko, Mauretanien, Oman, Saudi-Arabien, Sudan, Tunesien und Vereinigte
Arabische Emirate. (b) aller Nationalitäten (mit Ausnahme von Somalia), die gebürtig aus den oben genannten Ländern stammen.
Eine Ausnahme für die Visaerteilung an der Grenze bilden Reisegruppen von mindestens sechs Personen, die das Visum dort kostenlos
erhalten können, sofern die Reisegruppe vorher vom Reiseveranstalter bzw. dem syrischen Partnerunternehmen angemeldet wird.
|
| |
| Transit |
|
Tranistreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum
nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
|
| |
| Visaarten |
|
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
|
| |
| Gültigkeitsdauer |
|
Einreisevisum: einmalige Einreise: 3 Monate; mehrmalige Einreise: 6 Monate ); Transitvisum: einmaliger Transit: 3 Monate; mehrmaliger Transit: 6 Monate.
|
| |
| Antragstellung |
|
Postalisch beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Staatsbürger von Ländern, in denen es keine syrische Vertretung gibt, sowie Reisegruppen mit mindestens 6 Personen, sofern
die Reisegruppe vorher vom Reiseveranstalter bzw. dem syrischen Partnerunternehmen angemeldet wurde, erhalten Visa bei Einreise.
|
| |
| Aufenthaltsgenehmigung |
|
Anträge an die Einwanderungsbehörde in Damaskus.
|
| |
| Bearbeitungszeit |
|
3-10 Tage. Der Antrag sollte 3 Wochen vor Reisebeginn bei der Botschaft eingehen.
|
| |
| Einreisebeschränkungen |
|
(a) Israelischen Staatsbürgern wird die Ein- und Durchreise verweigert. Reisende, die einen israelischen Sichtvermerk oder
einen Stempel für eine israelisch-jordanische Grenzüberschreitung im Reisepass haben, dürfen ebenfalls nicht einreisen. (b) Staatsbürgern von Jemen mit Pässen, die von der ";Demokratischen Republik Jemen"; ausgestellt wurden, wird die Ein- und
Durchreise verweigert. (c) Weibliche Staatsbürger von Afghanistan, Bangladesch, Mauritius, den Philippinen, Sri Lanka und Thailand benötigen zur
Einreise eine Genehmigung der syrischen Einwanderungsbehörde. (d) Inhabern eines irakischen Reispasses der ";M";-Serie und ab 1. Januar 2008 der ";N";-Serie wird die Ein- und Durchreise
verweigert.
|
| |
| Unterlagen |
|
(a) 2 Antragsformulare. (b) 2 Passfotos. (c) Reisepass mit Kopie der 1. Seite. (d) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz (6 Monate gültig). (e) Gebühr (Überweisung oder Bareinzahlung; keine Rückerstattung) oder Original-Zahlungsbeleg. (f) Geschäftsvisum: Firmenschreiben mit Angaben über die Firma. Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigefügt
werden.
|
| |
| Ausreichende Geldmittel |
|
Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
|
| |
| Impfungen |
|
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
|
| |
| Meldepflicht |
|
Bei einem Aufenthalt, der 4 Wochen überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der
syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Aufenthalte von bis zu 3 Monaten
sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.
|
| |
| Einreise mit Haustieren |
|
Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt aus dem Herkunftsland verlangt. Die Verbringung von Vögeln (Haustiere) nach Syrien ist verboten.
|
| |
 |
| |
|
|
| |
 |
ontaktadressen
|
|
|
|
| |
| Ministry of Tourism |
|
Barada Street 14, SY-Damaskus Tel: (011) 221 01 22. Fax: (011) 224 26 36. E-Mail: min-tourism@mail.sy Internet: www.syriatourism.org
|
| |
| Botschaft der Arabischen Republik Syrien |
|
Rauchstraße 25, D-10787 Berlin Tel: (030) 50 17 70. Fax: (030) 50 17 73 11. E-Mail: info@syrianembassy.de Internet: www.botschaftsyrien.info Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr. Honorarkonsulat in Hamburg.
|
| |
| Botschaft der Arabischen Republik Syrien |
|
Daffingerstraße 4, A-1030 Wien Tel: (01) 533 46 33. Fax: (01) 533 46 32. E-Mail: vienna_embassy@syrianembassy.jet2web.at Mo-Fr 09.30-13.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.30-13.00 Uhr.
|
| |
| Generalkonsulat der Arabischen Republik Syrien |
|
(mit Visumerteilung) 72 Rue de Lausanne, CH-1202 Genève Tel: (022) 732 56 58. Fax: (022) 738 42 75. Mo-Fr 09.30-15.00 Uhr. (Zuständig ist die Schweizer Botschaft in Paris (s. Frankreich).)
|
| |
| Botschaft der Bundesrepublik Deutschland |
|
Abdulmunem Al-Riad Street, corner Ebla Street, Malki, SY-Damaskus Postanschrift: PO Box 2237, SY-Damaskus Tel: (011) 37 90 00 00. Fax: (011) 332 38 12. E-Mail: germemb@scs-net.org Internet: www.damaskus.diplo.de Honorarkonsulat in Aleppo.
|
| |
| Botschaft der Republik Österreich |
|
Farabi Street 1, Bld. Mohamed Naim Al-Deker, Mezzeh, East Villas, SY-Damaskus Postanschrift: PO Box 5634, SY-Damaskus Tel: (011) 61 38 01 00. Fax: (011) 611 67 34. E-Mail: damaskus-ob@bmeia.gv.at Honorarkonsulat in Aleppo.
|
| |
| Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft |
|
2, Shafi Street, East Mezze, SY-Damaskus Postanschrift: BP 234, SY-Damaskus Tel: (011) 611 19 72/73/74. Fax: (011) 611 19 76. E-Mail: dam.vertretung@eda.admin.ch Internet: www.eda.admin.ch/damascus
|
| |
 |
| |
|
|
| |
 |
esundheit
|
|
|
|
| |
| Gesundheit |
|
| Nein |
1 |
| Nein |
Nein |
| Ja |
- |
| 2 |
- |
| 3 |
- |
|
| |
| Vorsichtsmaßnahmen |
|
Bilharziose-Erreger kommen v.a. am Oberlauf des Euphrat und im Norden bis zur türkischen Grenze in manchen Teichen und Flüssen vor. Das
Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind
unbedenklich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt
und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Syrien werden erst
jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.
Durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor und kann durch Insektenschutz vermieden werden.
Tollwut kommt landesweit vor. Hauptüberträger sind Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche
Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe
in Anspruch nehmen.
|
| |
| Gesundheitsvorsorge |
|
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist dort vielfach technisch, apparativ und/oder
hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. In der Hauptstadt
sind dagegen eine ganze Reihe guter Fachärzte tätig. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine
zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen werden und
unterwegs den Temperaturen entsprechend gekühlt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw.
Reisemediziner sinnvoll.
|
| |
| Gesundheitszeugnis |
|
Für Langzeit- und Arbeitsaufenthalte sowie Studium sind ein Gesundheitszeugnis und ein negativer HIV-Test in englischer Sprache
erforderlich. Es ist ratsam, den HIV-Test durch ein WHO Collaborating Laboratory erstellen und das Attest von der syrischen Vertretung beglaubigen zu lassen; die Anerkennung ist jedoch dadurch nicht garantiert.
Mit einer obligatorischen Nachtestung im Land muss gerechnet werden.
|
| |
| Anmerkung |
|
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten
kommen. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere,
die in Syrien den Transitraum nicht verlassen. [2] Schutz gegen die weniger gefährliche Malaria-Art Plasmodium vivax (Malaria tertiana) ist entlang der nördlichen Grenze von Mai bis Oktober erforderlich. Die übrigen Landesteile sind malariafrei.
Ausreichender Schutz besteht durch langärmelige Kleidung und Mückenschutzmittel. [3] Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Leitungswasser ist normalerweise gechlort und
gilt als unbedenklich. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird dennoch abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich
ist. Wasser außerhalb der Stadtgebiete ist nicht immer keimfrei und sollte vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und
zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Pasteurisierte Milch ist in allen Lebensmittelgeschäften
erhältlich. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und
heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält
werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.
|
| |
 |
| |
|
|
| |
 |
esetzliche Feiertage
|
|
|
|
| |
| Anmerkung |
|
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu
Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern
erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen,
und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr
auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
|
| |
| Feiertage |
|
1. Jan. 2007 Neujahr. 20. Jan. Islamisches Neujahr. 8. März Revolutionstag. 21. März Muttertag. 31. März Mouloud (Geburtstag des Propheten). 17. April Unabhängigkeitstag. 1. Mai Tag der Arbeit. 6. Mai Märtyrertag. 17. Jul. Tag der Baath-Revolution. 15.-16. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 25. Dez. Weihnachten.
1. Jan. 2008 Neujahr. 10. Jan. Islamisches Neujahr. 8. März Revolutionstag. 20. März Mouloud (Geburtstag des Propheten). 21. März Muttertag. 23. März Ostern. 17. Apr. Unabhängigkeitstag. 27. Apr. Orthodoxes Ostern. 1. Mai Tag der Arbeit. 6. Mai Tag der Märtyrer. 2. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 6. Okt Oktober-Befreiungskrieg. 9. Dez. Eid al-Adha (Opferfest). 25. Dez. Weihnachten. 29. Dez. Islamisches Neujahr.
|
| |
| Feiertage |
|
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu
Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern
erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen,
und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr
auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
|
| |
 |
|
|
|
|