Destination Guides
Sudan

 
eisepass/Visum
 
Reisepass/Visum

Ja Ja Ja
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Reisepass

Allgemein erforderlich, Mindestgültigkeit bei der Einreise 6 Monate.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

 
Einreise mit Kindern

Deutsche: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige von Ägypten, Libyen und von Syrien (mit Wohnsitz in Syrien) für Aufenthalte von bis zu 1 Monat.

 
Anmerkung - Reisepaß/Visa

Für den Besuch mancher Regionen des Sudan ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die beim Passport and Immigration Office erhältlich ist. Anschrift: Ministry of Interior, Khartoum. Die Ausstellung dauert gewöhnlich fünf Tage.

 
Transit

Transitreisende, die innerhalb von 6 Std. mit dem nächsten Flugzeug weiterreisen, gültige Weiter- bzw. Rückreisedokumente besitzen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

 
Visaarten

Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.

 
Gültigkeitsdauer

Normalerweise 3 Monate ab Ausstellung für Aufenthalte von bis zu 1 Monat (Aufenthaltsdauer liegt im Ermessen der Einwanderungsbehörde). Transitvisum: 72 Std. Aufenthalt. Weitere Auskünfte von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).

 
Antragstellung

Persönlich oder per Post beim Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

 
Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung.

 
Bearbeitungszeit

2 Wochen.

 
Einreisebeschränkungen

Die sudanesische Regierung verweigert Staatsbürgern von Israel sowie Inhabern von Reisepässen mit israelischen Sichtvermerken (gültig oder abgelaufen) die Ein- und Durchreise.

 
Unterlagen

Touristenvisum: (a) 2 Antragsformulare. (b) Reisepass, der noch mind. 6 Monate gültig ist. (c) 2 Passfotos. (d) Gebühr. (e) Rückflugticket. (f) Nachweis über ausreichende Geldmittel. (g) Kopie der Hotelbuchung oder Bestätigung der Gastgeber. (h) Geschäftsvisum: Firmenschreiben oder Einladungsschreiben einer sudanesischen Firma.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visagebühren beigefügt werden.

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
Meldepflicht

Wer länger als 3 Tage bleibt, muss sich beim Alien Registration Office Khartum registrieren lassen (Aliens Registration Office, c/o Ministry of Interior, P.O. Box 288, Tel: 83 78 10 84. Größere Hotels (z.B. Khartum Hilton) übernehmen die Registrierung auf Anfrage ihrer Gäste gegen Gebühr.

 
 
 
ontaktadressen
 
Sudan.net

Internet: www.sudan.net

 
Botschaft der Republik Sudan

Kurfürstendamm 151, D-10709 Berlin
Tel: (030) 890 69 80. Fax: (030) 89 40 96 93.
Internet: www.botschaftsudan.de
Mo-Fr 09.00-15.30 Uhr.

 
Botschaft der Republik Sudan

Reisnerstraße 29/5, A-1030 Wien
Tel: (01) 710 23 43/44. Fax: (01) 710 23 46.
E-Mail: botschaft.d.rep.sudan@chello.at
Internet: http://members.chello.at/botschaft.d.rep.sudan/
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr.

 
Botschaft der Republik Sudan

47 Avenue Blanc, CH-1202 Genève
Postanschrift: CP 335, CH-1202 Genève
Tel: (022) 731 26 66. Fax: (022) 731 26 56.
E-Mail: mission.sudan@ties.itu.int
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.30-12.00 Uhr (nur Visa).

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

53 Baladia Street, Block No. 8 D, Plot No. 2, SD-Khartoum
Postanschrift: PO Box 970, SD-Khartoum
Tel: (183) 77 79 90. Fax: (183) 77 76 22.
E-Mail: reg1@khar.auswaertiges-amt.de"; TARGET=";_blank";>reg1@khar.auswaertiges-amt.de

 
Honorarkonsulat der Republik Österreich

Aboulela Building, Block 6 e.w., Baladia Avenue, SD-Karthoum
Postanschrift: PO Box 21, SD-Karthoum
Tel: (01) 83 77 37 43. Fax: (01) 77 71 70.
Mo-Sa 10.00-12.00 Uhr.
Das Honorarkonsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der Botschaft in Kairo (s. Ägypten).

 
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

New Extension, Street 15, House No. 7, SD-Khartoum
Postanschrift: PO Box 1707, SD-Khartoum
Tel: (183) 47 10 10 oder 47 11 15. Fax: (183) 47 28 04.
E-Mail: kha.vertretung@eda.admin.ch
So-Do 09.00-12.00 Uhr.

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

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Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor allem im Nildelta und in den südlichen Provinzen vor. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.

Fleckfieber tritt vor allem im Süden auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Lastwagenfahrer mit Ziel Äquatorial-Provinz können vor Weiterreise nach Juba auf HIV getestet werden.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Epidemieartige Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können von Dezember bis Mai in den ländlichen Gebieten vor allem im Süden auftreten. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.

Die Schlafkrankheit tritt vor allem im Süden auf. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. allen Reisenden wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Zeckenbissfieber kommt vor allem im Süden vor. Schutzmaßnahmen sind hautbedeckende Kleidung und Insektenschutzmittel.

 
Gesundheitsvorsorge

Die medizinische Versorgung ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden daher dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

 
Anmerkung

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Transitreisende, die im Sudan den Flughafen nicht verlassen.
Beim Verlassen des Sudans wird u. U. eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber verlangt.
Im Sudan gilt das Territorium südlich des 12. nördlichen Breitengrades als Gelbfieber-Infektionsgebiet. Daher empfiehlt die WHO unabhängig von der Landesvorschriften nachdrücklich die Impfung für alle Reisenden in Gelbfieber-Infektionsgebiete.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen.
Das Risiko einer Cholera-Infektion besteht. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist in einigen Fällen, z.B. bei Hilfseinsätzen, zu empfehlen.
[3] Malariarisiko besteht ganzjährig in allen Landesteilen. Im Norden des Landes sowie an der Küste des Roten Meeres ist die Ansteckungsgefahr saisonal und gering. Entlang de Nils südlich des Nasser-Sees sowie in den mittleren und südlichen Landesteilen ist das Risiko einer Ansteckung hoch. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll hochgradig chloroquinresistent sein.
[4] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Anmerkung

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

 
Feiertage

1. Jan. 2007 Unabhängigkeitstag. 20. Jan. Islamisches Neujahr. 3. März Tag der nationalen Einheit. 31. März Al-Mowlid Al Nabawi (Geburtstag des Propheten). 6. April Tag des Volksaufstandes. 25. Mai Tag der Mai-Revolution. 30. Juni Tag der Revolution. 13.-15. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 25. Dez. Weihnachten. 

1. Jan. 2008 Unabhängigkeitstag. 7. Jan. Koptisches Weihnachten. 9. Jan. Eid al-Adha (Opferfest). 10. Jan. Islamisches Neujahr. 20. März Al-Mowlid Al Nabawi (Geburtstag des Propheten). 8. Apr. Koptisches Ostern. 30. Jun. Revolutionstag. 2. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 25. Dez. Weihnachten. 29. Dez. Islamisches Neujahr.

 
Feiertage

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.