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Sudan

 
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Währung

Nord-Sudan
1 Sudanesischer Dinar = 10 Sudanesische Pfund; 1 Sudanesischer Pfund = 100 Piaster. Währungskürzel: sD, SDD (ISO-Code); £Sd, SDP (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 5.000, 2.000, 1.000, 500, 200, 100 und 50 sD. Es sind auch einige Gedenkmünzen im Umlauf.

Süd-Sudan
Am 10. Januar 2007 wurde im Süden des Sudan das Sudanesische Pfund eingeführt. Die alte Währung, der Sudanesische Dinar, soll bis Juli 2007 aus dem Verkehr genommen werden. Bis zum Juli sind sowohl die alte Währung als auch die neue legales Zahlungsmittel.
1 Sudanesischer Pfund = 100 Sudanesische Dinar. 1 Dinar = 100 Piaster. Währungskürzel: £Sd, SDP (ISO-Code) (nicht offiziell). Banknoten gibt es im Wert von 50, 20, 10, 5, 2 und 1 £Sd. Münzen sind im Wert von 50, 20, 10, 2 und 1 Piaster in Umlauf.

 
Geldwechsel

Die Strafen für Geldwechsel auf dem Schwarzmarkt sind hoch. Geld sollte nur bei offiziellen Wechselstuben eingetauscht und Quittungen aufbewahrt werden

 
Kreditkarten

Diners Club, MasterCard und Eurocard werden begrenzt angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

 
Reiseschecks

Werden nur beschränkt angenommen.

 
Devisenbestimmungen

Keine Einfuhrbeschränkungen für Fremdwährungen, Deklarationspflicht. Ausfuhr in Höhe des bei der Einreise deklarierten Betrages. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist nicht gestattet.

 
Öffnungszeiten der Banken

Sa-Do 08.30-12.00 Uhr.

 
Wechselkurse

sD sD sD sD sD sD
Okt. ’05 Jan. ’06 Apr. ’06 Juli ’06 Okt. ’06 Jan. ’07
1 Eur; 287,43 271,94 276,20 278,16 268,69 260,07
1 CHF 185,87 176,25 174,30 178,93 165,72 170,06
1 US$ 236,89 230,55 225,26 217,55 209,88 207,10

 
 
ollfrei einkaufen
 
zollfrei einkaufen

Folgende Artikel können zollfrei in den Sudan eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 454 g Tabak;
Parfüm oder Eau de Toilette für den persönlichen Bedarf;
andere Waren für den persönlichen Bedarf.

 
Einfuhrverbot

Die Einfuhr von israelischen oder südafrikanischen Waren ist verboten. Der Sudan richtet sich nach den Einfuhrbestimmungen der Arabischen Liga, die u. a. die Einfuhr von alkoholischen Getränken untersagen. Für die Einfuhr von Schusswaffen wird eine Einfuhrgenehmigung benötigt.