Destination Guides
Südafrika

 
eisepass/Visum
 
Reisepass/Visum

Ja Nein Ja
Ja Nein Ja
Ja Nein Ja
Ja 1 Ja

 
Anmerkung

Staatsbürger aller Länder, visumpflichtig oder nicht, erhalten an der Grenze eine Aufenthaltsgenehmigung, sofern sie die folgenden Dokumente vorlegen können: Reisepass, ggf. Visum, Unterlagen, die den Zweck und die Dauer des Aufenthalts bestätigen, gültiges Rückflugticket und ggf. eine Gelbfieberimpfbescheinigung. Ein Visum ist keine Garantie für eine Einreiseerlaubnis. Für Personen mit Vorstrafen gelten Sonderregelungen. Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 30 Tage über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Reisepässe müssen mit einem aktuellen Lichtbild versehen sein und bei der Einreise mindestens noch eine freie Seite enthalten.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

 
Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben) oder Eintragung in den elterlichen Reisepass und in Begleitung des Elternteils oder Kinderreisepass (sollte bei Reiseantritt mindestens 1 freie Seite für Sichtvermerke haben).
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben) oder Eintragung in den elterlichen Reisepass und in Begleitung des Elternteils.
Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eigener Reisepass (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben) oder Eintragung in den elterlichen Reisepass und in Begleitung des Elternteils.
Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten über eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile verfügen, für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, wird die Vorlage der Zustimmungserklärung des anderen Elternteils empfohlen.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Urlaubs- oder Geschäftsreisen (nicht Studienreisen):
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz für Aufenthalte bis zu 90 Tagen, ([1]Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien  und Slowenien), (Staatsangehörige von Polen, Slowakische Republik, Ungarn und Zypern für Aufenthalte bis zu 30 Tagen);
(b) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen): Andorra, Argentinien, Australien, Botswana, Brasilien, Britische Überseegebiete, Chile, Ecuador, Island, Israel, Jamaika, Japan, Kanada, Liechtenstein, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Paraguay, San Marino, Singapur, St. Vincent & die Grenadinen, Uruguay, USA und Venezuela;
(c) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen): Antigua & Barbuda, Barbados, Belize, Benin, Bolivien, Costa Rica, Gabun, Guyana, Hongkong (VR China), Jordanien, Kap Verde, Korea (Süd), Lesotho, Macau (VR China), Malawi, Malaysia, Malediven, Mauritius, Mosambik, Namibia, Peru, Sambia, Seychellen, Swasiland, Thailand und Türkei.

 
Anmerkung - Reisepaß/Visa

(a) Studien- und Arbeitsvisa müssen im Heimatland vor Antritt der Reise nach Südafrika beantragt werden. (b) Staatsangehörige von China (VR) und der Russischen Föderation müssen bestimmte Voraussetzungen für die Beantragung eines Visums erfüllen. Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Visagebühren ändern sich häufig, daher ist es ratsam, sich vor Antragstellung bei den zuständigen konsularischen Vertretungen zu erkundigen (s. Adressen).

 
Transit

Transitreisende, die am selben Tag mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

 
Visaarten

Besuchervisum (auch für Geschäftsreisen), Studien- und Arbeitsvisum (Langzeitvisum) und Transitvisum. Mit einem Besuchervisum darf man in Südafrika weder bezahlte noch unbezahlte Arbeit aufnehmen und auch nicht studieren.

 
Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei den Konsulaten bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

 
Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen vor der Abreise an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

 
Bearbeitungszeit

Besuchervisum: 10 Tage; Studien- und Arbeitsgenehmigungen: ca. 6-12 Wochen.

 
Unterlagen

Touristen- und Geschäftsvisum: (a) vollständig ausgefülltes Antragsformular BI-84. (b) Reisepass mit mind. 1 leeren Seite, der noch mindestens 30 Tage über die geplante Ausreise hinaus gültig ist. (c) 2 Passfotos (auf der Rückseite unterschrieben). (d) gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz (e) Ggf. Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. (f) Rück- oder Weiterreiseticket. (g) Gebühr in bar oder per Überweisung. (h) ggf. Gelbfieberimpfbescheinigung nach Aufenthalt in Infektionsgebieten. (i) Krankenversicherungsnachweis. (j) Erklärung oder Dokumente, die den Zweck der Reise belegen.
(k) Ggf. Firmenschreiben oder Einschreibungsnachweis an Universität.
Transitvisum: (l) Visum für das Zielland.
Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter und adressierter Rückumschlag beigelegt werden.

 
Ausreichende Geldmittel

Unter Umständen werden ein Nachweis über ausreichende Geldmittel, ein Beleg über den Zweck der Reise und Rück- bzw. Weiterreisetickets verlangt.

 
Dokumente bei der Einreise

Gelbfieber-Impfschein, wenn der Reisende aus einem Gelbfiebergebiet nach Südafrika einreist. Bei Transit durch ein Gelbfiebergebiet ist kein Gelbfieber-Impfschein eforderlich.

 
Einreise mit Haustieren

Für alle Tiere muss vor der Abreise eine Einfuhr- oder Transitgenehmigung beim Director Veterinary Services (Private Bag X138, Pretoria (Tshwane) beantragt werden, die am Tag der Einreise gültig ist. Für jedes Haustier wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass das Tier aus einem Ort kommt, um den es in einem Radius von 25 km in den letzten 6 Monaten keinen Tollwutfall gab und, dass der Hund/ die Katze maximal 3 Jahre (für Katzen 1 Jahr) und mindestens 2 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden ist. Haustiere müssen einen Mikrochip für ihre Identifizierung tragen.

 
 
 
ontaktadressen
 
South African Tourism

Deutschland:
Friedensstr. 6-10, D-60311 Frankfurt/M.
Tel: (0800) 118 91 18 (kostenloses Infotelefon) oder (01805) 72 22 55 (0,12 Eur;/Min.). Fax: (069) 28 09 50.
E-Mail: info.de@southafrica.net
Internet: www.southafrica.net
Mo-Fr 09.00-19.00 Uhr (nur tel. Auskünfte, kein Publikumsverkehr). 

Österreich:
Tel: (0820) 50 07 39 (0,14 Eur;/Min.).
E-Mail: info.at@southafrica.net
Internet: www.southafrica.net

Schweiz:
Tel: (0848) 66 35 22 (0,14 Eur;/Min.).
E-Mail: info.ch@southafrica.net
Internet: www.southafrica.net

 
Botschaft der Republik Südafrika

Tiergartenstraße 18, D-10785 Berlin
Postanschrift: Postfach 080461, D-10004 Berlin
Tel: (030) 22 07 30. Fax: (030) 22 07 31 90. Konsularabt.: Fax: (030) 22 07 32 02.
E-Mail: berlin.consular@foreign.gov.za
Internet: www.suedafrika.org
Mo-Fr 08.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr (Publikumsverkehr).
Generalkonsulat mit Visumerteilung in München (Tel: (089) 231 16 30). Honorarkonsule (ohne Visumerteilung) in Bremen, Dortmund, Dresden, Frankfurt/M., Hamburg, Hannover, Kiel und Stuttgart.

 
Botschaft der Republik Südafrika

Sandgasse 33, A-1190 Wien
Tel: (01) 320 64 93. Fax: (01) 328 37 90. Konsularabt.: Tel: (01) 320 64 93. Fax: (01) 320 64 93 18.
E-Mail: vienna.admin@foreign.gov.za. Konsularabt.: vienna.consular@foreign.gov.za
Internet: www.saembvie.at
Mo-Fr 08.00-12.45 Uhr (tel. Auskünfte und Publikumsverkehr) und 13.30-16.30 Uhr (tel. Auskünfte). Konsularabt.: Mo-Fr 08.30-12.00 Uhr
Honorarkonsulate in Graz, Innsbruck, Linz und Salzburg.

 
Botschaft der Republik Südafrika

Alpenstrasse 29, CH-3006 Bern
Postanschrift: Postfach, CH-3000 Bern 6
Tel: (031) 350 13 13. Fax: (031) 350 13 10.
E-Mail: political@southafrica.ch. Konsularabt.: consular@southafrica.ch
Internet: www.southafrica.ch
Mo-Do 08.00-12.30 und 13.30-17.15 Uhr, Fr 08.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Do 09.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr, Fr 09.00-12.00 Uhr und 13.00-14.00 Uhr.
Honorarkonsulat in Zürich.

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

180 Blackwood Street, Arcadia, ZA-Pretoria 0083
Postanschrift: PO Box 2023, ZA-Pretoria 0001
Tel: (012) 427 89 00. Fax: (012) 343 94 01.
E-Mail: germanembassypretoria@gonet.co.za
Internet: www.pretoria.diplo.de
Außenstelle der Botschaft in Kapstadt. Generalkonsulat in Kapstadt. Honorarkonsulate in Durban und Port Elizabeth.

 
Botschaft der Republik Österreich

1109 Duncan Street, Brooklyn, ZA-Pretoria 0181
Postanschrift: PO Box 95572, ZA-Waterkloof 0145
Tel: (012) 452 91 55. Fax: (012) 460 11 51.
E-Mail: pretoria-ob@bmeia.gv.at
Internet: www.aussenministerium.at/pretoria
Generalkonsulat in Kapstadt. Honorargeneralkonsulat in Johannesburg. Honorarkonsulat in Durban und Port Elizabeth.

 
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

225 Veale Street, Parc Nouveau, New Muckleneuk, ZA-0181 Pretoria
Postanschrift: PO Box 2508, Brooklyn Square, ZA-Pretoria 0075
Tel: (012) 452 06 60. Fax: (012) 346 66 05.
E-Mail: pre.vewrtretung@eda.admin.ch
Internet: www.eda.admin.ch/pretoria
Generalkonsulat in Kapstadt. Konsulat in Durban.

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

Nein 1
2 Nein
Ja -
3 -
4 -

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger können in manchen Teichen und Flüssen vor allem in Transvaal (einschließlich der Nationalparks), Transkei, Ciskei und in der Südost-Kap-Provinz vorkommen. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Die UV-Strahlung ist sehr hoch und kann zu Hautschäden führen. Sonnenschutz durch hautbedeckende Kleidung und Sonnenschutzmittel (LSF > 20) ist daher unbedingt erforderlich.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Pest-Fälle wurden aus dem Norden des Landes gemeldet. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze und häufigeres Wäschewechseln sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Bei beruflicher Tätigkeit in Pestgebieten empfiehlt sich die prophylaktische Einnahme von Antibiotika.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Gesundheitsvorsorge

Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird empfohlen.

 
Gesundheitszeugnis

Für Arbeitsaufenthalte wird ein Gesundheitszeugnis verlangt.

 
Anmerkung

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Dies gilt auch für Transitpassagiere in Südafrika aber nicht für Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Infektionsgebiete für Cholera sind: Eshowe/Nkandla, Hlabisa, Ngwelezane, die unteren Regionen des Umfolozi Distriktes, die Südküste (KwaDukuza/Stanger, Jozini und die Ugu-Region), die Eastern Cape-Provinz, die Northern Province und Port Shepstone. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.
[3] Die gefährlichere Malariaart Plasmodium falciparum kommt ganzjährig in den niederen Ebenen der Provinz Mpumalanga (einschließlich der Nationalparks), der Nord Provinz und im Nordosten von Kwazulu-Natal vor. Ein geringes Risiko besteht im Osten von Kwazulu-Natal bis zum Tugela-Fluss und im Nordwesten bis Swartwater. Die größte Ansteckungsgefahr besteht von Oktober bis Mai. Chloroquinresistenz wurde gemeldet.
[4] Das Leitungswasser ist in den Großstädten gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohl schmeckend. In den ländlichen Gegenden ist Leitungswasser jedoch nicht immer keimfrei und sollte sterilisiert werden. Milch ist pasteurisiert und Milchprodukte, Fleischwaren, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse können unbesorgt verzehrt werden. Fleisch und Gemüse sollte jedoch durchgekocht und nicht lau aufgewärmt sein.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Anmerkung

Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, werden am darauf folgenden Montag begangen.

 
Feiertage

1. Jan. 2007 Neujahr. 21. März Tag der Menschenrechte. 6. April Karfreitag. 9. April Ostermontag. 28. März Tag der Familie. 27. April Freiheitstag. 1. Mai Tag der Arbeit. 31. Mai Tag der Republik. 16. Juni Tag des Aufstands von Soweto. 9. Aug. Nationaler Frauentag. 24. Sept. Heritage-Tag. 16. Dez. Tag der Versöhnung. 25. Dez. Weihnachten. 26. Dez. Goodwill-Tag.

1. Jan. Neujahr. 21. März Tag der Menschenrechte. 21. März Karfreitag. 24. März Tag der Familie. 27. Apr. Freiheitstag. 1. Mai Tag der Arbeit. 16. Jun. Tag der Jugend. 9. Aug. Frauentag. 24. Sep. Tag des Erbes. 16. Dez. Tag der Versöhnung. 25. Dez. Weihnachten. 26. Dez. Goodwill-Tag.

 
Feiertage

Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, werden am darauf folgenden Montag begangen.