|
|
| |
 |
eisepass/Visum
|
|
|
|
| |
| Reisepass/Visum |
|
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
|
| |
| Anmerkung |
|
Staatsbürger Liberias benötigen eine Einreisegenehmigung der Regierung Sierra Leones, ansonsten wird die Einreise verweigert.
Bei der Einreise wird ein Impfpass mit dem Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt. Weitere Informationen zu internationalen
Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
|
| |
| Reisepass |
|
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
|
| |
| Einreise mit Kindern |
|
Deutsche: Deutscher Kinderausweis (2 Passbilder müssen beiliegen) oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden
Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten
12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines
mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler
Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung. Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes
am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
|
| |
| Visum |
|
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige von Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau,
Kap Verde, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal und Togo für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen.
|
| |
| Transit |
|
Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen,
benötigen kein Transitvisum.
|
| |
| Visaarten |
|
Touristen- und Geschäftsvisum.
|
| |
| Gültigkeitsdauer |
|
Einreisegenehmigungen und Visa sind normalerweise für Aufenthalte von 3 Monaten gültig; Verlängerungsmöglichkeit vor Ort,
maximale Aufenthaltsdauer: 12 Monate.
|
| |
| Antragstellung |
|
Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
|
| |
| Bearbeitungszeit |
|
i. Allg. 3 Tage.
|
| |
| Unterlagen |
|
Einreisevisum: (a) Antragsformular. (b) 2 Passfotos. (c) Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. (d)
Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes. (e) Gebühr. (f) Einladung. (g) Rück- oder Weiterflugtickets.
(h) Gelbfieberimpfnachweis. Geschäftsvisum: (a) - (h), (i) Firmenschreiben. Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter Rückumschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg über die Visagebühren
beigefügt werden.
|
| |
 |
| |
|
|
| |
 |
ontaktadressen
|
|
|
|
| |
| National Tourist Board of Sierra Leone |
|
Room 100, Cape Sierra Hotel, Aberdeen, SL-Freetown Postanschrift: PO Box 1435, SL-Freetown Tel: (022) 23 66 20. Fax: (022) 23 66 21. E-Mail: ntbinfo@sierratel.sl oder info@welcomesierraleone.org Internet: www.visitsierraleone.org/nationaltouristboard.asp oder www.sierraleonetourism.co.uk oder www.welcomesierraleone.org
|
| |
| Ministry of Tourism and Culture |
|
c/o National Stadium Hostels, Brookfields, SL-Freetown Tel: (022) 24 21 70. Fax: (022) 23 54 28.
|
| |
| Botschaft der Republik Sierra Leone |
|
Rheinallee 20, D-53173 Bonn Tel: (0228) 35 20 01. Fax: (0228) 36 42 69. Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr. Internet: www.sierraleone-embassy.de (auch für Österreich und die Schweiz zuständig). Honorargeneralkonsulat mit Visumerteilung in Frankfurt/M. (Tel: (06109) 332 77). Honorarkonsulat in Denkendorf.
|
| |
| Honorargeneralkonsulat der Republik Sierra Leone |
|
Talgasse 11, Top 7, A-1150 Wien Tel: (01) 894 05 82 10. Fax: (01) 894 05 82 40. Di und Do 10.00-12.00 Uhr.
|
| |
| Honorarkonsulat der Republik Sierra Leone |
|
(ohne Visumerteilung) 62 Quai Gustave Ador, CH-1207 Genève 6 Tel: (022) 735 85 78. Fax: (022) 736 25 41. Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr (tel. Anfragen); Di 14.00-17.00 Uhr (Publikumsverkehr).
|
| |
| Botschaft der Bundesrepublik Deutschland |
|
3, Middle Hill Station, SL-Freetown P.O. Box 728, Freetown Tel: (022) 23 13 50 oder 23 13 61. Fax: (022) 23 13 73. E-Mail: germemb@sierratel.sl Der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Guinea ist zugleich als Botschafter in Sierra Leone akkreditiert. Keine
Wahrnehmung von Rechts- und Konsularaufgaben - nur Nothilfe. Keine Erteilung von Visa. (s. Guinea).
|
| |
| Honorarkonsulat der Republik Österreich |
|
16 Spur View Estate, Wilberforce, SL-Freetown P.O. Box 497, Freetown Tel: (022) 22 53 21. Fax: (022) 22 79 41. E-Mail: kaybico@yahoo.com Das Honorarkonsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der Botschaft in Dakar (Senegal).
|
| |
| Generalkonsulat der Schweizerischen Eidgenossenschaft |
|
Freetown Cold, Storage Co. Ltd., George Brook, SL-Freetown Postanschrift: PO Box 99, SL-Freetown Tel: (022) 23 50 56/24. E-Mail: fcsc@sierratel.sl Das Generalkonsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der Botschaft in Akkra (Ghana).
|
| |
 |
| |
|
|
| |
 |
esundheit
|
|
|
|
| |
| Gesundheit |
|
|
| |
| Vorsichtsmaßnahmen |
|
Bilharziose-Erreger kommen landesweit in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden
werden. Gut gepflegte Schwimmbecken sind unbedenklich.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem
Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere
Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können während der Trockenzeit vorkommen. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen
meiden.
Die Schlafkrankheit kommt landesweit vor. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen
und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch
nehmen.
Zeckenbissfieber kommt landesweit vor. Schutzmaßnahmen sind hautbedeckende Kleidung und Insektenschutzmittel.
|
| |
| Gesundheitsvorsorge |
|
Es gibt nur wenige medizinische Einrichtungen, der Standard ist nicht sehr hoch. Kirchliche Missionen und internationale Hilfsorganisationen
unterhalten einige medizinische Einrichtungen und Sozialdienste. Eine Reiseapotheke sollte mitgenommen werden. Der Abschluss
einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
|
| |
| Anmerkung |
|
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt. Ausgenommen sind Transitpassagiere, die in Sierra Leone den Flughafen nicht verlassen.
Unabhängig von den offiziellen Bestimmungen wird generell allen Reisenden nach Sierre Leone Impfschutz gegen Gelbfieber empfohlen.
Beim Verlassen von Sierra Leone kann möglicherweise ein Impfzertifikat gegen Gelbfieber verlangt werden. [2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist,
empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige
Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen. [3] Malariaschutz gegen die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum ist ganzjährig (erhöhtes Risiko während der Regenzeit Mai-Oktober) in allen Landesteilen erforderlich. Chloroquinresistenz
wurde gemeldet. [4] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken,
Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert
und sollte ebenfalls abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter
Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch,
rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
|
| |
 |
| |
|
|
| |
 |
esetzliche Feiertage
|
|
|
|
| |
| Anmerkung |
|
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu
Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern
erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen
und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr
auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
|
| |
| Feiertage |
|
1. Jan. 2007 Neujahr. 31. März Maulid-un-Nabi (Geburtstag des Propheten). 6. April Karfreitag. 9. April Ostermontag. 27. April Unabhängigkeitstag. 20. Dez. Berg Arafat Tag. 25./26. Dez. Weihnachten.
1. Jan. 2008 Neujahr. 20. März Maulid-un-Nabi (Geburtstag des Propheten). 21. März Karfreitag. 24. März Ostermontag. 27. Apr. Unabhängigkeitstag. 2. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 9. Dez. Eid al-Adha (Opferfest). 25./26. Dez. Weihnachten.
|
| |
| Feiertage |
|
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu
Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern
erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen
und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr
auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
|
| |
 |
|
|
|
|