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eisepass/Visum
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| Reisepass/Visum |
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| Ja/1 |
Nein |
Ja |
| Ja/1 |
Nein |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja/1 |
2 |
Ja |
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind (a) [1] EU-Länder: Staatsangehörige der folgenden Länder, wenn sie in einer organisierten Gruppe einreisen: Bundesrepublik Deutschland, Österreich,
Belgien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden und Spanien; (b) Übrige Länder: Staatsangehörige von Mauretanien, die mit einem Personalausweis einreisen können.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
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| Einreise mit Kindern |
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Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener
Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten
12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines
mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler
Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung. Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes
am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Minderjährige bis 17 Jahren, die ohne Erziehungsberechtigten reisen, benötigen von diesem eine notariell beglaubigte Zustimmung.
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| Visum |
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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen: (a) EU-Länder: Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder ([2] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien,
Tschechische Republik, Ungarn und Zypern); (b) Übrige Länder: Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Israel, Japan, Kanada, Kap Verde, Kongo (Rep.),
Liberia, Malaysia, Mali, Marokko, Mauretanien, Mauritius, Niger, Nigeria, Sierra Leone, Ruanda, Südafrika, Taiwan, Togo, Tunesien,
USA und Zentralafrikanische Republik.
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| Transit |
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Transitreisende, die mit dem selben Flugzeug weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und über Weiterreisedokumente verfügen,
benötigen kein Transitvisum.
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| Visaarten |
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Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
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| Gültigkeitsdauer |
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Maximal 3 Monate.
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| Antragstellung |
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Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
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| Bearbeitungszeit |
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Persönliche Beantragung 1 Tag, postalisch ca. 1 Woche. Bei Anträgen von Staatsbürgern, die eine Sondergenehmigung brauchen,
dauert die Bearbeitungszeit 3-4 Wochen.
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| Unterlagen |
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Einreisevisum: (a) Gültiger Reisepass mit Kopie der 1. Seite. (b) 2 Passfotos. (c) 1 Antragsformular. (d) Nachweis ausreichender Geldmittel
für die Dauer des Aufenthaltes. Geschäftsvisum: (a) - (d), (e) Firmenschreiben. (f) Adressierter Freiumschlag (Einschreiben).
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| Impfungen |
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Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
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ontaktadressen
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| Ministère du Tourisme |
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c/o Ambassade du Sénégal 14, avenue Robert Schuman, F-75007 Paris Tel/Fax: (+33) (01) 47 05 30 73. E-Mail: contact@tourismesenegal.com Internet: www.tourisme-senegal.com
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| Botschaft der Republik Senegal |
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Dessauer Str. 28/29, D-10963 Berlin Tel: (030) 856 21 90. Fax: (030) 85 62 19 21. Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr. Internet: www.botschaft-senegal.de (auch für Österreich zuständig). Honorargeneralkonsulate in Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart. Honorarkonsulate in München.
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| Honorargeneralkonsulat der Republik Senegal |
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Kohlstattgasse 3, A-6020 Innsbruck Tel/Fax: (0512) 58 89 57. Mo-Fr 10.00-12.00 Uhr. Honorargeneralkonsulat in Salzburg. Honorarkonsulat in Wien.
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| Konsulat der Republik Senegal |
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Schifflände 22, CH-8001 Zürich Postanschrift: Postfach 279, CH 8024 Zürich Tel: (01) 251 19 45. Fax: (01) 251 18 85. Mo-Do 09.00-11.00 Uhr. Generalkonsulat in Fribourg. Konsulate Lugano und Muri.
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| Botschaft der Bundesrepublik Deutschland |
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20, Avenue Pasteur, Angle rue Mermoz, SN-Dakar Postanschrift: PO Box 2100, SN-Dakar Tel: 889 48 84. Fax: 822 52 99. E-Mail: reg1@daka.auswaertiges-amt.de Internet: www.dakar.diplo.de
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| Botschaft der Republik Österreich |
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18 Rue Emile Zola, SN-Dakar Postanschrift: BP 3247, SN-Dakar Tel: 849 40 00. Fax: 849 43 70. E-Mail: dakar-ob@bmeia.gv.at Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr
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| Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft |
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Rue René N’Diaye, Angle Rue Seydou, Nourou Tall, BP 1772, SN-Dakar Postanschrift: BP 1772, SN-Dakar Tel: 823 05 90. Fax: 822 36 57. E-Mail: dak.vertretung@eda.admin.ch
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esundheit
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| Gesundheit |
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| Vorsichtsmaßnahmen |
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Bilharziose-Erreger kommen landesweit in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden
werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Das durch Mückenstich übertragbare Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
Fleckfieber tritt landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und
Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem
Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere
Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt in den halbtrockenen Gebieten vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können während der Trockenzeit vorkommen. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen
meiden.
Es besteht landesweit ein erhöhtes Infektionsrisiko für die Schlafkrankheit, die durch Mücken übertragenen wird. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche
Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe
in Anspruch nehmen.
Zeckenbissfieber kommt landesweit vor. Schutzmaßnahmen sind hautbedeckende Kleidung und Insektenschutzmittel.
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| Gesundheitsvorsorge |
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Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ oder hygienisch hoch
problematisch, besonders auf dem Land. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete und Englisch sprechende Ärzte. Die gesetzliche
Krankenversicherung in Europa deckt die im Senegal entstehenden und z.T. sehr beträchtlichen Krankheitskosten nicht ab, der
Abschluss einer privaten Auslands-Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen. Örtliche
Krankenhäuser und Ärzte verlangen von Touristen zunehmend Vorkasse. In Dakar gibt es zahlreiche Ärzte, die meisten Arzneimittel
sind erhältlich.
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| Anmerkung |
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[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten
einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht
verlassen haben sowie Transitreisende, die in Senegal den Flughafen nicht verlassen. Unabhängig von den offiziellen Bestimmungen wird allen Reisenden nach Senegal, die über ein Jahr alt sind, Impfschutz gegen
Gelbfieber empfohlen. [2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist,
empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige
Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen. [3] Malariaschutz gegen die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum ist ganzjährig in allen Landesteilen erforderlich. Chloroquinresistenz wurde gemeldet. [4] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken,
Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert
und sollte ebenfalls abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter
Milch am besten vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten
und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
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| Aktueller Hinweis |
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Die schwere Choleraepidemie, die bereits im vorletzten Jahr in der Hauptstadt begann, im März 2005 nach einem großen muslimischen Pilgerfest
in der Diourbel-Provinz eskalierte und sich von dort fast über das gesamte Land ausgebreitet hatte, ist inzwischen weitgehend
abgeklungen. Mit Einzel- und Gruppenerkrankungen sowie örtlichen Ausbrüchen muss jedoch weiterhin gerechnet werden. Am meisten
betroffen sind die Regionen Diourbel, Fatick, Louga, Thies und Dakar. Hauptinfektionsquelle ist kontaminiertes Trinkwasser.
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esetzliche Feiertage
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| Anmerkung |
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Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu
Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Korité vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst
nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen
und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Korité auftreten.
Dieses Fest, ebenso wie das Tabaski, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
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| Feiertage |
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1. Jan. 2007 Neujahr. 20. Jan. Tamkarit (Islamisches Neujahr). 4. April Unabhängigkeitstag. 9. April Ostermontag. 1. Mai Tag der Arbeit. 17. Mai Christi Himmelfahrt. 28. Mai Pfingstmontag. 31. Mai Geburtstag des Propheten Mohammed. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 1. Nov. Allerheiligen. 25. Dez. Weihnachten.
1. Jan. 2008 Neujahr. 10. Jan. Tamkarit (Islamisches Neujahr). 20. März Geburtstag des Propheten Mohammed. 24. März Ostermontag. 4. Apr. Unabhängigkeitstag. 1. Mai Tag der Arbeit. 1. Mai Christi Himmelfahrt. 12. Mai Pfingstmontag. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 2. Okt. Korité (Ende des Ramadan). 1. Nov. Allerheiligen. 9. Dez. Tabaski (Opferfest). 25. Dez. Weihnachten. 29. Dez. Tamkarit (Islamisches Neujahr).
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| Feiertage |
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Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu
Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Korité vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst
nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen
und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Korité auftreten.
Dieses Fest, ebenso wie das Tabaski, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
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