Destination Guides
Saudi-Arabien

 
eisepass/Visum
 
Reisepass/Visum

Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja

 
Anmerkung

Visabestimmungen können sich kurzfristig ändern. Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Alleinreisende Frauen müssen am Flughafen vom Ehemann/Gastgeber abgeholt werden oder eine bestätigte Buchung zum Bestimmungsflughafen in Saudi-Arabien vorweisen können. Falls sie vom Gastgeber abgeholt werden, sollte man bedenken, dass Frauen in der Regel nicht mit Männern, mit denen sie weder verwandt noch verheiratet sind, im gleichen Auto fahren dürfen. Einzelheiten von der zuständigen konsularischen Vertretung.

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind islamische Pilger mit einem »Pilgerpass«, Rück-/Weiterflugtickets und anderen erforderlichen Reisedokumenten, die über Jeddah oder Medina einreisen können.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

 
Einreise mit Kindern

Deutsche: Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt. Eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige (nur Männer) von Bahrain, Katar, Kuwait, Oman und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

 
Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 18 Stunden weiterfliegen, ein bestätigtes Rück-/Weiterflugticket und gültige Reisedokumente vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

 
Visaarten

Geschäfts-, Transit-, Einfach- oder Mehrfachvisum (für Verwandtenbesuche). Touristenvisa gibt es nicht. Transitvisa sind 3 Tage gültig. Für die kleine (Umrah) und große Pilgerfahrt (Hadsch) werden besondere Einreisevisa von den saudischen Behörden erteilt.

 
Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Hinweis: Visumanträge für Geschäftsvisa sind entweder online auf der Internetseite des Saudi-Arabischen Außenministeriums herunterzuladen oder über eine Visa-Agentur einzureichen.

 
Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

 
Bearbeitungszeit

2-3 Tage.

 
Einreisebeschränkungen

Die Regierung verweigert folgenden Personen die Einreise und den Transit:
(a) Inhabern von israelischen Reisepässen;
(b) Reisenden, die nicht angemessen gekleidet oder offensichtlich angetrunken sind. Das Mitführen von Alkohol ist verboten.

 
Unterlagen

Besuchervisum: (a) Reisepass, der bei der Einreise noch mind. 6 Monate gültig ist. (b) Antragsformular. (c) Passfoto. (d) Gebühr (bar, Postanweisung oder Überweisung). (e) Vom Außenministerium beglaubigtes Einladungsschreiben einer Kontaktperson in Saudi-Arabien. (f) Genehmigung des Saudi-Arabischen Außenministeriums. (g) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
Geschäftsvisum (nur Männer): (a)-(g). (h) Angaben über Reisezweck und -dauer. (i) Übernahmeerklärung der Reise- und Aufenthaltskosten durch die Firma und Anschrift des Geschäftspartners in Saudi-Arabien. (j) Offizielles Empfehlungsschreiben der saudischen Industrie- und Handelskammer. (k) Beglaubigtes Schreiben der deutschen IHK, das den Reiseantrag bestätigt, mit Angabe des Berufs und der besuchten Firma.
Der postalischen Antragstellung sollten ein adressierter und frankierter Rückumschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigefügt werden.

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
 
 
ontaktadressen
 
Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien

Kurfürstendamm 63, D-10707 Berlin
Tel: (030) 88 92 50. Fax: (030) 88 92 51 79.
Internet: www.saudibotschaft.de
Mo-Fr 10.00-13.00 Uhr (Publikumsverkehr); Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr (tel. Anfragen).

 
Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien

Formanekgasse 38, A-1190 Wien
Tel: (01) 367 25 31. Fax: (01) 367 25 40.
E-Mail: emb.saudiarabia.vienna@aon.at
Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Do 10.00-12.00 Uhr, Fr 10.00-11.30 Uhr.

 
Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien

Kramburgstrasse 12, CH-3006 Bern
Tel: (031) 352 15 55/56. Fax: (031) 351 45 81.
E-Mail: saudia.be@bluewin.ch
Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Diplomatic Quarter, PO Box 94001, SA-Riyadh 11693
Tel: (01) 488 07 00. Fax: (01) 488 06 60.
E-Mail: info@riad.diplo.de
Internet: www.riad.diplo.de
Sa-Mi 08.30-11.00 Uhr (Visa), Sa-Mi 08.30-12.30 Uhr (Botschaft)
Generalkonsulat in Jeddah.

 
Botschaft der Republik Österreich

Diplomatic Quarter, SA-Riyadh
Postanschrift: PO Box 94373, SA-Riyadh 11693
Tel: (01) 480 12 17. Fax: (01) 480 15 26.
E-Mail: riyadh-ob@bmeia.gv.at
Konsulat in Jeddah.

 
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Diplomatic Quarter, PO Box 94311, SA-Riyadh 11693
Tel: (01) 488 12 91. Fax: (01) 488 06 32.
E-Mail: rya.vertretung@eda.admin.ch
Mo-Mi, Sa und So 08.00-11.30 Uhr
Generalkonsulat in Jeddah.

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

Nein 1
Nein Nein
Ja 2
3 -
4 -

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen der zentralen und westlichen Provinzen, in den Oasen Taif, Tbuk, Wadi Fatima, Qisan und in der Umgebung von Riad vor. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Das durch Mückenstich übertragbare Dengue-Fieber kommt vor allen in den Küstenregionen im Westen vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Saudi-Arabien werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.

 
Gesundheitsvorsorge

Die medizinische Versorgung auf dem Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist gelegentlich - auch in der Stadt - bei scheinbar moderner Einrichtung hygienisch oder personell problematisch. Vielfach fehlen auf dem Land auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Deutschsprachige Ärzte gibt es in Riad und Djidda. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke kann mitgenommen werden, muss dann aber unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

 
Gesundheitszeugnis

Für eine Arbeitserlaubnis ist ein negativer HIV-Test in englischer Sprache (Formular auf Anfrage über die Botschaft) erforderlich. Das Mitführen einer arabischen Übersetzung ist ratsam.

 
Anmerkung

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende, die den Flughafen in Saudi-Arabien nicht verlassen.
[2] Für alle Personen unter 15 Jahren, die nach Saudi-Arabien einreisen und aus Ländern kommen in denen das Polio-Wildvirus gemeldet wird, müssen eine gültige Polio-Impfung vorweisen, für die der Nachweis in der Regel bereits bei Beantragung des Visums gefordert wird. Auch für die Wiedereinreise nach Saudi-Arabien nach Aufenthalt in einem Land mit Polio-Wildvirus-Vorkommen gilt diese Vorschrift.
[3] Malariaschutz gegen die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum ist ganzjährig in den meisten der südlichen Regionen (ausgenommen sind die höheren Lagen der Provinz Asir) sowie in bestimmten ländlichen Gebieten der westlichen Regionen erforderlich. Chloroquinresistenz wurde gemeldet.
[4] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Anmerkung

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

 
Feiertage

1.-4. Jan. 2007 Eid al-Adha (Opferfest). 23. Sept. Nationalfeiertag. 8.-17. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan).

23. Sep. 2008 Nationalfeiertag (nicht arbeitsfrei). 2. Okt. Eid al-Fitr/ Djoulde Soumae (Ende des Ramadan). 9. Dez. Eid al-Adha (Opferfest).

 
Feiertage

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.