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eisepass/Visum
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| Reisepass/Visum |
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Ja |
Ja |
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Ja |
Ja |
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| Anmerkung |
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Visabestimmungen können sich kurzfristig ändern. Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Alleinreisende Frauen müssen am Flughafen vom Ehemann/Gastgeber abgeholt werden oder eine bestätigte Buchung zum Bestimmungsflughafen
in Saudi-Arabien vorweisen können. Falls sie vom Gastgeber abgeholt werden, sollte man bedenken, dass Frauen in der Regel
nicht mit Männern, mit denen sie weder verwandt noch verheiratet sind, im gleichen Auto fahren dürfen. Einzelheiten von der
zuständigen konsularischen Vertretung.
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind islamische Pilger mit
einem »Pilgerpass«, Rück-/Weiterflugtickets und anderen erforderlichen Reisedokumenten, die über Jeddah oder Medina einreisen
können.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
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| Einreise mit Kindern |
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Deutsche: Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt. Eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
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| Visum |
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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige (nur Männer) von Bahrain, Katar, Kuwait, Oman und den Vereinigten
Arabischen Emiraten.
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| Transit |
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Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 18 Stunden weiterfliegen, ein bestätigtes Rück-/Weiterflugticket
und gültige Reisedokumente vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
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| Visaarten |
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Geschäfts-, Transit-, Einfach- oder Mehrfachvisum (für Verwandtenbesuche). Touristenvisa gibt es nicht. Transitvisa sind 3
Tage gültig. Für die kleine (Umrah) und große Pilgerfahrt (Hadsch) werden besondere Einreisevisa von den saudischen Behörden
erteilt.
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| Antragstellung |
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Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Hinweis: Visumanträge für Geschäftsvisa sind entweder online auf der Internetseite des Saudi-Arabischen Außenministeriums herunterzuladen
oder über eine Visa-Agentur einzureichen.
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| Aufenthaltsgenehmigung |
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Anfragen an die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
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| Bearbeitungszeit |
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2-3 Tage.
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| Einreisebeschränkungen |
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Die Regierung verweigert folgenden Personen die Einreise und den Transit: (a) Inhabern von israelischen Reisepässen; (b) Reisenden, die nicht angemessen gekleidet oder offensichtlich angetrunken sind. Das Mitführen von Alkohol ist verboten.
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| Unterlagen |
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Besuchervisum: (a) Reisepass, der bei der Einreise noch mind. 6 Monate gültig ist. (b) Antragsformular. (c) Passfoto. (d) Gebühr (bar, Postanweisung
oder Überweisung). (e) Vom Außenministerium beglaubigtes Einladungsschreiben einer Kontaktperson in Saudi-Arabien. (f) Genehmigung
des Saudi-Arabischen Außenministeriums. (g) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. Geschäftsvisum (nur Männer): (a)-(g). (h) Angaben über Reisezweck und -dauer. (i) Übernahmeerklärung der Reise- und Aufenthaltskosten durch
die Firma und Anschrift des Geschäftspartners in Saudi-Arabien. (j) Offizielles Empfehlungsschreiben der saudischen Industrie-
und Handelskammer. (k) Beglaubigtes Schreiben der deutschen IHK, das den Reiseantrag bestätigt, mit Angabe des Berufs und
der besuchten Firma. Der postalischen Antragstellung sollten ein adressierter und frankierter Rückumschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg
über die Visumgebühren beigefügt werden.
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| Impfungen |
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Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
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ontaktadressen
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| Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien |
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Kurfürstendamm 63, D-10707 Berlin Tel: (030) 88 92 50. Fax: (030) 88 92 51 79. Internet: www.saudibotschaft.de Mo-Fr 10.00-13.00 Uhr (Publikumsverkehr); Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr (tel. Anfragen).
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| Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien |
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Formanekgasse 38, A-1190 Wien Tel: (01) 367 25 31. Fax: (01) 367 25 40. E-Mail: emb.saudiarabia.vienna@aon.at Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Do 10.00-12.00 Uhr, Fr 10.00-11.30 Uhr.
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| Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien |
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Kramburgstrasse 12, CH-3006 Bern Tel: (031) 352 15 55/56. Fax: (031) 351 45 81. E-Mail: saudia.be@bluewin.ch Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr
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| Botschaft der Bundesrepublik Deutschland |
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Diplomatic Quarter, PO Box 94001, SA-Riyadh 11693 Tel: (01) 488 07 00. Fax: (01) 488 06 60. E-Mail: info@riad.diplo.de Internet: www.riad.diplo.de Sa-Mi 08.30-11.00 Uhr (Visa), Sa-Mi 08.30-12.30 Uhr (Botschaft) Generalkonsulat in Jeddah.
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| Botschaft der Republik Österreich |
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Diplomatic Quarter, SA-Riyadh Postanschrift: PO Box 94373, SA-Riyadh 11693 Tel: (01) 480 12 17. Fax: (01) 480 15 26. E-Mail: riyadh-ob@bmeia.gv.at Konsulat in Jeddah.
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| Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft |
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Diplomatic Quarter, PO Box 94311, SA-Riyadh 11693 Tel: (01) 488 12 91. Fax: (01) 488 06 32. E-Mail: rya.vertretung@eda.admin.ch Mo-Mi, Sa und So 08.00-11.30 Uhr Generalkonsulat in Jeddah.
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esundheit
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| Gesundheit |
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| Nein |
1 |
| Nein |
Nein |
| Ja |
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- |
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| Vorsichtsmaßnahmen |
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Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen der zentralen und westlichen Provinzen, in den Oasen Taif, Tbuk, Wadi Fatima,
Qisan und in der Umgebung von Riad vor. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte
Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Das durch Mückenstich übertragbare Dengue-Fieber kommt vor allen in den Küstenregionen im Westen vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem
Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Saudi-Arabien werden
erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.
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| Gesundheitsvorsorge |
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Die medizinische Versorgung auf dem Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist gelegentlich - auch in der Stadt - bei
scheinbar moderner Einrichtung hygienisch oder personell problematisch. Vielfach fehlen auf dem Land auch europäisch ausgebildete,
Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Deutschsprachige Ärzte gibt es in Riad und Djidda. Ein ausreichender, weltweit
gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle
Reiseapotheke kann mitgenommen werden, muss dann aber unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
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| Gesundheitszeugnis |
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Für eine Arbeitserlaubnis ist ein negativer HIV-Test in englischer Sprache (Formular auf Anfrage über die Botschaft) erforderlich. Das Mitführen einer arabischen Übersetzung
ist ratsam.
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| Anmerkung |
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[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten
einreisen wollen. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende,
die den Flughafen in Saudi-Arabien nicht verlassen. [2] Für alle Personen unter 15 Jahren, die nach Saudi-Arabien einreisen und aus Ländern kommen in denen das Polio-Wildvirus gemeldet wird, müssen eine gültige Polio-Impfung vorweisen, für die der Nachweis in der Regel bereits bei Beantragung
des Visums gefordert wird. Auch für die Wiedereinreise nach Saudi-Arabien nach Aufenthalt in einem Land mit Polio-Wildvirus-Vorkommen
gilt diese Vorschrift. [3] Malariaschutz gegen die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum ist ganzjährig in den meisten der südlichen Regionen (ausgenommen sind die höheren Lagen der Provinz Asir) sowie in bestimmten
ländlichen Gebieten der westlichen Regionen erforderlich. Chloroquinresistenz wurde gemeldet. [4] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken,
Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert
und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch
vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise
sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
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esetzliche Feiertage
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| Anmerkung |
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Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu
Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern
erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen
und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr
auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
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| Feiertage |
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1.-4. Jan. 2007 Eid al-Adha (Opferfest). 23. Sept. Nationalfeiertag. 8.-17. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan).
23. Sep. 2008 Nationalfeiertag (nicht arbeitsfrei). 2. Okt. Eid al-Fitr/ Djoulde Soumae (Ende des Ramadan). 9. Dez. Eid al-Adha (Opferfest).
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| Feiertage |
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Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu
Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern
erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen
und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr
auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
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