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eisepass/Visum
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| Reisepass/Visum |
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
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| Einreise mit Kindern |
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Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder Kinderreisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten
12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines
mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler
Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung. Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes
am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
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| Visum |
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Allgemein erforderlich.
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| Transit |
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Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen, Rück- bzw. Weiterflugtickets und gültige Reisedokumente vorweisen
können, benötigen kein Transitvisum.
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| Gültigkeitsdauer |
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3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat; Verlängerungen sind möglich. Weitere Informationen
von der Botschaft (s. Adressen).
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| Antragstellung |
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Konsularbteilung der Botschaft (s. Adressen).
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| Aufenthaltsgenehmigung |
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Anfragen an die konsularischen Vertretungen.
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| Bearbeitungszeit |
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Persönlich: 48 Std. (Expressvisum sofort); postalisch: 1 Woche.
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| Unterlagen |
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(a) Gebühr (Überweisung). (b) 1 Passfoto. (c) 1 Antragsformular. (d) Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate
gültig ist. (e) Firmenschreiben (für Geschäftsvisum) (f) Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter
Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigelegt werden.
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| Impfungen |
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Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
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ontaktadressen
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| Anmerkung |
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Österreich und die Schweiz unterhalten keine diplomatischen Vertretungen in São Tomé und Principe. Zuständig sind für Österreich
die Botschaft in Abuja (s. Nigeria) und für die Schweiz die Botschaft in Kinshasa (s. Dem. Rep. Kongo).
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| Tourism Office |
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Avenue Marginal 12 de Julho, CP 40, ST-São Tomé Tel.: (012) 21 54 2. Fax: (012) 22 97 0. Internet: www.sao-tome.com oder www.saotome.st
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| Botschaft der Republik São Tomé und Principe |
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175 Avenue de Tervuren, B-1150 Brüssel Tel: (+32) (02) 734 89 66. Fax: (+32) (02) 734 88 15. Mo-Fr 09.00-12.30 Uhr und 14.00-16.30 Uhr. (auch für die Bundesrepublik Deutschland, Österreich und die Schweiz zuständig).
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| Honorarkonsulat der Republik São Tomé und Principe |
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(ohne Visumerteilung) Nymphenburger Str. 118/1, D-80636 München Tel: (089) 12 95 38 8. Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Honorarkonsul in Bremen.
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| Honorarkonsulat der Republik São Tomé und Principe |
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(ohne Visumerteilung) Margaretengürtel 1a-3a, A-1050 Wien Tel: (01) 545 16 53/50. Fax: (01) 545 16 53/46. E-Mail: gerhard.schiesser@schiesser.at Mo-Do 08.00-16.30 Uhr, Fr 08.00-12.00 Uhr.
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| Honorarkonsulat der Bundesrepublik Deutschland |
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Rua 3 Fevereiro, Sao Tomé Tel/Fax: 22 65 74. E-Mail: pamoderna@cstome.net Das Honorarkonsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der Botschaft in Libreville (s. Gabun).
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esundheit
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| Gesundheit |
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| Vorsichtsmaßnahmen |
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Bilharziose-Erreger kommen landesweit in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden
werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem
Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere
Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Risiko bergen.
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| Gesundheitsvorsorge |
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Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ oder hygienisch hoch
problematisch. Häufig fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Es stehen 16 Krankenhäuser
und ca. 40 Ärzte zur Verfügung. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und einer Reiserückholversicherung wird empfohlen.
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| Anmerkung |
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[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die älter als ein Jahr sind. Ausgenommen sind Transitpassagiere, die in Sao Tomé und Príncipe
den Flughafen nicht verlassen. Da es auf den Inseln Infektionsgebiete gibt, ist eine Gelbfieber-Impfung unabhängig von den
Einreisebestimmungen unbedingt ratsam. [2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Hauptinfektionsgebiete sind die Hauptstadt Sao Tomé
und der Distrikt Lemba. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der
Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden.
Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen. [3] Malariaschutz ist ganzjährig in allen Landesteilen erforderlich. Ein erhöhtes Risiko besteht in der Regenzeit von Oktober bis April.
Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll gegen Chloroquin resistent sein. [4] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken,
Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert
und sollte ebenfalls abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser benutzen. Milchprodukte aus ungekochter
Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch,
rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
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esetzliche Feiertage
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| Feiertage |
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1. Jan. 2007 Neujahr. 3. Febr. Märtyrer-Tag. 1. Mai Tag der Arbeit. 12. Juli Unabhängigkeitstag. 6. Sept. Tag der Streitkräfte. 30. Sept. Tag der Landwirtschaftsreform. 26. Nov. Argel-Abkommen. 21. Dez. São Tomé-Tag. 25. Dez. Weihnachten.
1. Jan. 2008 Neujahr. 3. Feb. Tag der Helden. 1. Mai Tag der Arbeit. 12. Jul. Unabhängigkeitstag. 6. Sep. Tag der Streitkräfte. 30. Sep. Tag der Landwirtschaftsreform. 26. Nov. Tag des Argelabkommens. 21. Dez. São Tomé-Tag(katholisch). 25. Dez. Weihnachten.
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