Destination Guides
São Tomé und Príncipe

 
eisepass/Visum
 
Reisepass/Visum

Ja Ja Ja
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Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch 6 Monate gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

 
Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder Kinderreisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 
Visum

Allgemein erforderlich.

 
Transit

Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen, Rück- bzw. Weiterflugtickets und gültige Reisedokumente vorweisen können, benötigen kein Transitvisum.

 
Gültigkeitsdauer

3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat; Verlängerungen sind möglich. Weitere Informationen von der Botschaft (s. Adressen).

 
Antragstellung

Konsularbteilung der Botschaft (s. Adressen).

 
Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die konsularischen Vertretungen.

 
Bearbeitungszeit

Persönlich: 48 Std. (Expressvisum sofort); postalisch: 1 Woche.

 
Unterlagen

(a) Gebühr (Überweisung). (b) 1 Passfoto. (c) 1 Antragsformular. (d) Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig ist. (e) Firmenschreiben (für Geschäftsvisum) (f) Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigelegt werden.

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
 
 
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Anmerkung

Österreich und die Schweiz unterhalten keine diplomatischen Vertretungen in São Tomé und Principe. Zuständig sind für Österreich die Botschaft in Abuja (s. Nigeria) und für die Schweiz die Botschaft in Kinshasa (s. Dem. Rep. Kongo).

 
Tourism Office

Avenue Marginal 12 de Julho, CP 40, ST-São Tomé
Tel.: (012) 21 54 2. Fax: (012) 22 97 0.
Internet: www.sao-tome.com oder www.saotome.st

 
Botschaft der Republik São Tomé und Principe

175 Avenue de Tervuren, B-1150 Brüssel
Tel: (+32) (02) 734 89 66. Fax: (+32) (02) 734 88 15.
Mo-Fr 09.00-12.30 Uhr und 14.00-16.30 Uhr.
(auch für die Bundesrepublik Deutschland, Österreich und die Schweiz zuständig).

 
Honorarkonsulat der Republik São Tomé und Principe

(ohne Visumerteilung)
Nymphenburger Str. 118/1, D-80636 München
Tel: (089) 12 95 38 8.
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.
Honorarkonsul in Bremen.

 
Honorarkonsulat der Republik São Tomé und Principe

(ohne Visumerteilung)
Margaretengürtel 1a-3a, A-1050 Wien
Tel: (01) 545 16 53/50. Fax: (01) 545 16 53/46.
E-Mail: gerhard.schiesser@schiesser.at
Mo-Do 08.00-16.30 Uhr, Fr 08.00-12.00 Uhr.

 
Honorarkonsulat der Bundesrepublik Deutschland

Rua 3 Fevereiro, Sao Tomé
Tel/Fax: 22 65 74.
E-Mail: pamoderna@cstome.net
Das Honorarkonsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der Botschaft in Libreville (s. Gabun).

 
 
 
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Gesundheit

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4 -

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger kommen landesweit in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Risiko bergen.

 
Gesundheitsvorsorge

Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ oder hygienisch hoch problematisch. Häufig fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Es stehen 16 Krankenhäuser und ca. 40 Ärzte zur Verfügung. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und einer Reiserückholversicherung wird empfohlen.

 
Anmerkung

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die älter als ein Jahr sind. Ausgenommen sind Transitpassagiere, die in Sao Tomé und Príncipe den Flughafen nicht verlassen. Da es auf den Inseln Infektionsgebiete gibt, ist eine Gelbfieber-Impfung unabhängig von den Einreisebestimmungen unbedingt ratsam.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Hauptinfektionsgebiete sind die Hauptstadt Sao Tomé und der Distrikt Lemba. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.
[3] Malariaschutz ist ganzjährig in allen Landesteilen erforderlich. Ein erhöhtes Risiko besteht in der Regenzeit von Oktober bis April. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll gegen Chloroquin resistent sein.
[4] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser benutzen. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Feiertage

1. Jan. 2007 Neujahr. 3. Febr. Märtyrer-Tag. 1. Mai Tag der Arbeit. 12. Juli Unabhängigkeitstag. 6. Sept. Tag der Streitkräfte. 30. Sept. Tag der Landwirtschaftsreform. 26. Nov. Argel-Abkommen. 21. Dez. São Tomé-Tag. 25. Dez. Weihnachten. 

1. Jan. 2008 Neujahr. 3. Feb. Tag der Helden. 1. Mai Tag der Arbeit. 12. Jul. Unabhängigkeitstag. 6. Sep. Tag der Streitkräfte. 30. Sep. Tag der Landwirtschaftsreform. 26. Nov. Tag des Argelabkommens. 21. Dez. São Tomé-Tag(katholisch). 25. Dez. Weihnachten.