Destination Guides
Saba

 
eisepass/Visum
 
Reisepass/Visum

Ja Nein/1 Ja
Ja Nein/1/2 Ja
Ja Nein/1/2 Ja
Ja 1/2 Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthaltes gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder, die mit einem gültigen Personalausweis einreisen können:
Kanada mit Geburtsurkunde, Staatsbürgerschafts- bzw. Einbürgerungsnachweis mit Lichtbild.
Hinweis: Reisende sollten zur Sicherheit ihren Pass dennoch mitführen.

 
Einreise mit Kindern


Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige müssen entweder in Begleitung eines Erwachsenen einreisen oder bei der Ankunft von einem Erwachsenen im Empfang genommen werden, der seinen Wohnsitz in den Niederländischen Antillen hat.
Hinweis: Bei Reisen innerhalb der Niederländischen Antillen müssen sich alle Passagiere ab dem 14. Lebensjahr mit einem eigenen Reisedokument mit Lichtbild ausweisen können.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen touristischen Aufenthalt:
(a) [1] EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Luxemburg und Niederlande für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (Verlängerung um weitere 90 Tage vor Ort möglich) sowie alle übrigen EU-Länder und die Schweiz für Aufenthalte von bis zu 14 Tagen;
(b) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, Verlängerung um weitere 90 Tage vor Ort möglich): Aruba, Bolivien, Chile, Costa Rica, Ecuador, Hongkong (China), Israel, Jamaika, Korea (Süd), San Marino, Suriname und USA;
(c) [2] Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 14 Tagen): Staatsbürger der meisten Länder können ohne Visum für touristische Aufenthalte von bis zu 14 Tagen (Verlängerung um denselben Zeitraum vor Ort möglich) einreisen, mit Ausnahme der unten aufgeführten Länder:
Ägypten, Äquatorial-Guinea, Äthiopien, Afghanistan, Albanien, Algerien, Angola, Armenien, Aserbaidschan, Bahrain, Bangladesch, Belarus, Benin, Bhutan, Bosnien-Herzegowina, Botswana, Burkina Faso, Burundi, China (VR) (außer Inhaber eines Hongkong-Passes), Côte d’Ivoire, Dominikanische Republik, Dschibouti, Eritrea, Fidschi, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, GUS, Haiti, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kap Verde, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan, Kiribati, Kolumbien, Komoren, Kongo (Dem. Rep.), Kongo (Rep.), Korea (Nord), Korea (Süd), Kuba, Kuwait, Laos, Lesotho, Libanon, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Malediven, Mali, Marokko, Marschall-Inseln, Mauretanien, Mauritius, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Mikronesien, Moldawien, Mongolei, Montenegro, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, Niger, Nigeria, Nördliche Marianen, Oman, Pakistan, Palau, Papua-Neuguinea, Peru, Philippinen, Ruanda, Russische Föderation, Salomonen, Sambia, Samoa, Sao Tomé & Principe, Saudi-Arabien, Senegal, Serbien, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Südafrika, Swasiland, Syrien, Tadschikistan, Taiwan, Tansania, Thailand, Timor-Leste, Togo, Tonga, Tschad, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Ukraine, Usbekistan, Vanuatu, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam und Zentralafrikanische Republik.

 
Anmerkung - Reisepaß/Visa

Anfragen an das Büro des Lieutenant Governor of the Island Territory of Saba, The Bottom. Niederländische Staatsbürger aus Europa dürfen sich ohne besondere Aufenthaltsgenehmigung auf den Niederländischen Antillen niederlassen.

 
Visaarten

Einfach- und Mehrfachvisum.

 
Gültigkeitsdauer

Unterschiedlich.

 
Antragstellung

Büro des Generalbevollmächtigten Ministers der Niederländischen Antillen (s. Adressen). Die Niederländischen Botschaften sind keine offiziellen Vertretungen der Niederländischen Antillen, Informationen sind dort jedoch erhältlich (Adressen s. Niederlande).

 
Bearbeitungszeit

2-4 Wochen.

 
Unterlagen

(a) Antragsformular. (b) 2 Passfotos. (c) Reisepass, mindestens 3 Monate über Aufenthalt hinaus gültig. (d) Tickets für die Rück- oder Weiterreise.

 
Ausreichende Geldmittel

Touristen müssen ggf. bei der Einreise ausreichende Geldmittel für die Dauer ihres Aufenthalts nachweisen.

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
Einreise mit Haustieren


Für alle Haustiere (Hunde, Katzen, Papageien und Sittiche) wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass das Tier gesund ist, und das maximal 14 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde. Katzen und Hunde brauchen zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat. Die Impfung sollte ca. 30 Tage vor der Ankunft verabreicht werden.

 
 
 
ontaktadressen
 
Anmerkung

Saba unterhält keine eigene Auslandsvertretungen. Die Interessensvertretung erfolgt durch die Botschaften der Niederlande (s. Niederlande).

Deutschland, Österreich und die Schweiz unterhalten keine Vertretung auf Saba, zuständig ist die jeweilige Botschaft in Den Haag (s. Niederlande).

 
Saba Tourist Bureau

PO Box 527, Windwardside
Tel: (04) 16 22 31/32. Fax: (04) 16 23 50.
E-Mail: iluvsaba@unspoiledqueen.com
Internet: www.sabatourism.com

 
Büro des Generalbevollmächtigten Ministers der Niederländischen Antillen

Badhuisweg 173-175, NL-2597 JP Den Haag
Tel: (+31) (070) 306 61 11. Fax: (+31) (070) 306 61 10;
(auch touristische Anfragen zu Saba).


 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

Nein 1
Nein Nein
2 -
Nein -
3 -

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger können in manchen Teichen und Flüssen vorkommen, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Vereinzelt tritt in ländlichen Gebieten die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.

Fleckfieber tritt landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

 
Gesundheitsvorsorge

In The Bottom gibt es ein Krankenhaus. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.

 
Anmerkung

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind und innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere, die auf Saba den Flughafen nicht verlassen.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.
[3] In Saba einschließlich der Küstenregionen besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko der vorherrschend gefährlicheren Form Plasmodium falciparum. Es wurde eine Chloroquin- und Sulfadoxin/Pyrimethaminresistenz gemeldet.
[4] Leitungswasser wird aus einer Meerwasserentsalzungsanlage gewonnen und ist unbedenklich. In Flaschen abgefülltes Mineralwasser ist überall erhältlich. Milch ist pasteurisiert, und einheimische Milchprodukte sind unbedenklich. Einheimisches Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse können ohne Bedenken gegessen werden.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Feiertage

1. Jan. 2007 Neujahr. 6.-9. April Ostern. 30. April Geburtstag der Königin. 1. Mai Tag der Arbeit. 17. Mai Christi Himmelfahrt. 21. Okt. Antillen-Tag. 3. Dez. Saba-Tag. 25./26. Dez. Weihnachten.

1. Jan. 2008 Neujahr. 21.-24. März Ostern. 30. Apr. Geburtstag der Königin. 1. Mai Tag der Arbeit. 1. Mai Christi Himmelfahrt. 21. Okt. Antillen-Tag. 3. Dez. Saba-Tag. 25./26. Dez. Weihnachten.