Destination Guides
Philippinen

 
eisepass/Visum
 
Reisepass/Visum

Ja Nein/1 Ja
Ja Nein/1 Ja
Ja Nein/1 Ja
Ja 1/2 Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, ausgenommen Staatsbürger von Hongkong (China) und Taiwan (China), die mit Identitätsausweis einreisen können. Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

 
Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Kinderreisepass. Eine Eintragung des Kindes im Reisepass der Eltern ist nicht ausreichend
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Kinder unter 15 Jahren müssen von einem Elternteil begleitet sein, andernfalls benötigen sie ein so genanntes Waiver of Exclusion Ground (WEG).

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind:
(a) [1] Touristen für Aufenthalte von bis zu 21 Tagen, sofern sie im Besitz eines gültigen Reisepasses und Rück- bzw. Weiterreisetickets sind (Ausnahmen s. u. Visumpflichtige Länder);
(b) Hongkong (VR China), Hongkong (British National Overseas (BNO)) und Macau (VR China) für einen Aufenthalt von bis zu 7 Tagen.
(c) Brasilien und Mexiko von bis zu 59 Tagen.

Visumpflichtige Länder
Staatsbürger der folgenden Länder benötigen auf jeden Fall ein Visum:
(a) [2] EU-Länder: Estland, Lettland, Litauen und Slowenien;
(b) Übrige Länder: Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Bangladesch, Belize, Belarus, Bosnien-Herzegowina, China (VR), Georgien, Indien, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Kasachstan, Kirgisistan, Korea (Nord), Kroatien, Kuba, Libanon, Libyen, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Moldawien, Montenegro, Nauru, Nigeria, Pakistan, palästinensische Reisedokumente, Russische Föderation, Serbien, Sierra Leone, Sri Lanka, Sudan, Syrien, Tadschikistan, Taiwan (China), Timor Leste, Tonga, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und Vanuatu.

 
Anmerkung - Reisepaß/Visa

Staatsbürger der folgenden Länder benötigen auf jeden Fall ein Visum:
(a) [2] EU-Länder: Estland, Lettland, Litauen und Slowenien;
(b) Übrige Länder: Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Bangladesch, Belize, Belarus, Bosnien-Herzegowina, China (VR), Georgien, Indien, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Kasachstan, Kirgisistan, Korea (Nord), Kroatien, Kuba, Libanon, Libyen, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Moldawien, Montenegro, Nauru, Nigeria, Pakistan, palästinensische Reisedokumente, Russische Föderation, Serbien, Sierra Leone, Sri Lanka, Sudan, Syrien, Tadschikistan, Taiwan (China), Timor Leste, Tonga, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und Vanuatu.

Besuchsvisum: 59 Tage Aufenthalt vom Tag der Einreise an. Geschäftsvisum: 6 Monate oder 1 Jahr Aufenthalt. Für Verlängerungen ist die Einwanderungsbehörde, das Bureau of Immigration, zuständig.

 
Transit

Transitreisende, die innerhalb von 72 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über eine Buchungsbestätigung der Sitze im Flugzeug verfügen, benötigen kein Transitvisum. Ausgenommen von dieser Regelung sind alle Staatsangehörige, die auch für die Einreise ein Visum benötigen, siehe ";Visumpflichtige Länder";.

 
Visaarten

Besuchsvisum (einmalige Einreise) und Geschäftsvisum (mehrmalige Einreise).

 
Antragstellung

Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Botschaft (s. Adressen).

 
Bearbeitungszeit

Persönlich: 2 Tage, postalisch: 5-7 Tage.

 
Unterlagen

(a) Antragsformular 2-A. (b) 1 Passfoto. (c) Noch mindestens 6 Monate nach Ausreise gültiger Reisepass. (d) Kopie des Rückflug- oder Weiterreisetickets. (e) Nachweis ausreichender Geldmittel. (f) Gebühr (bar oder Postanweisung). (g) Geburtsbescheinigung für Kinder unter 15 Jahren.
Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter Rückumschlag (4 Eur;) (Einschreiben) beizufügen.

 
Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
Verlängerung des Aufenthalts

Die Verlängerung des Visums ist bis maximal 59 Tage beim Bureau of Immigration, Intramuros, Manila oder in einem der Regionalbüros (u.a. in Cagayan de Oro, Cebu City, Davao City, Iloilo, Pampanga, San Fernando, Tacloban) möglich. Hierfür ist ein gültiges Rückflugticket erforderlich. Die Gebühr für die Verlängerung beträgt zur Zeit 2050 PP zuzüglich eventueller Expressgebühr von 500 PP.

 
Einreise mit Haustieren

Für alle Haustiere werden ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland und eine Einfuhrgenehmigung vom Bureau of Animal Industry benötigt. Das Gesundheitsamt muss bestätigen, dass das Tier gesund ist und dass das Tier am Herkunftsort keinen ansteckenden Krankheiten ausgesetzt war.
Für Hunde und Katzen wird zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat verlangt.
Die transportierende Fluggesellschaft muss den Quarantäneinspekteur 24 Std. vor der Ankunft von der Einfuhr des Tieres in Kenntnis setzen.

 
 
 
ontaktadressen
 
Philippinisches Fremdenverkehrsamt

Kaiserhofstraße 7, D-60313 Frankfurt/M.
Tel: (069) 208 93. Fax: (069) 28 51 27.
E-Mail: info@diephilippinen.de
Internet: http://www.wowphilippines.de/ 
Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.30-17.00 Uhr.

 
Philippine Department of Tourism

Rm 207, Department of Tourism Building, T.M. Kalaw Street, Ermita, PH-Manila 1000
Tel: (02) 524 23 45 oder 525 61 14. Fax: (02) 525 83 21.
Internet: www.tourism.gov.ph oder www.wowphilippines.com.ph

 
Philippine Convention and Visitors Corporation (PCVC)

4th Floor, Suites 10-17, Legaspi Tower, 300 Roxas Boulevard, PH-Metro Manila 1004
Tel: (02) 525 93 72. Fax: (02) 521 61 65.
E-Mail: pcvcnet@dotpcvc.gov.ph
Internet: www.dotpcvc.gov.ph

 
Botschaft der Republik Philippinen

Uhlandstraße 97, D-10715 Berlin
Tel: (030) 864 95 00. Fax: (030) 873 25 51. Konsularabt.: Tel: (030) 86 49 50 23/26.
E-Mail: info@philippine-embassy.de
Internet: www.philippine-embassy.de
Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.00-18.00 Uhr (tel. Auskünfte).
Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr.

 
Botschaft der Republik Philippinen – Außenstelle Bonn

Maximilianstraße 28 B, D-53111 Bonn
Tel: (0228) 26 79 90. Fax: (0228) 22 19 68.
Mo-Fr 09.00-13.00 (Publikumsverkehr) und 14.00-17.00 Uhr (tel. Anfragen). Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr.
Generalkonsulat mit Visumerteilung in Hamburg. Honorarkonsulate in Frankfurt, Gotha, München, Potsdam und Stuttgart.

 
Botschaft der Republik Philippinen

Laurenzerberg 2, A-1010 Wien
Tel: (01) 533 24 01. Fax: (01) 533 24 01 24. Konsularabt.: Tel: (01) 533 24 01 12/13.
E-Mail: office@philippine-embassy.at
Internet: www.philippine-embassy.at
Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr.

 
Botschaft der Republik Philippinen

Kirchenfeldstraße 73-75, CH-3005 Bern
Tel: (031) 350 17 17. Fax: (031) 352 26 02.
E-Mail: berne-pe@bluewin.ch
Internet: http://mypage.bluewin.ch/berne_pe
Mo-Fr 08.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr. Konsularabt.: 10.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr.

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

25/F Tower II, RCBC Plaza, 6819 Ayala Ave., Makati City, PH-Metro Manila
Postanschrift: PO Box 2190, CPO Makati, 1261, PH-Metro Manila
Tel: (02) 702 30 00. Fax: (02) 702 30 15.
E-Mail: deboma@pldtdsl.net
Internet: www.manila.diplo.de
Mo-Fr 08.00-11.00 Uhr (Publikumsverkehr), Mo-Do 07.30-15.30 Uhr, Fr 07.30-13.30 Uhr (telefonisch).

 
Botschaft der Republik Österreich

Prince Building, 4th Floor, 117 Thailand Street (former Rada Street), Legaspi Village, Makati, PH-Metro Manila
Postanschrift: PO Box 2411 MCC PO, Makati, PH-Metro Manila
Tel: (02) 817 91 91/-92/-93. Fax: (02) 813 42 38.
E-Mail: manila-ob@bmeia.gv.at
Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.
Honorargeneralkonsulate in Cebú City und Metro Manila (Makati).

 
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Equitable Bank Tower, 24th Floor, 8751 Paseo de Roxas, Makati City, PH-1226 Metro Manila
Postanschrift: PO Box 2068, MCPO Makati, PH-1260 Metro Manila
Tel: (02) 757 90 00. Fax: (02) 757 37 18. Konsularabt.: Tel.: (02) 757 90 01. Fax: (02) 757 37 17.
E-Mail: man.vertretung@eda.admin.ch
Internet: www.eda.admin.ch/manila
Konsulat in Cebú City.

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

Nein 1
2 Nein
Ja -
3 -
4 -

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen v.a. in Luzon, Mindoro, Mindanao, Samar, Bohol und Leyte vor. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Während der Regenzeit (Juni-Oktober) und in Cotabato und Koronadal auf Mindanao ist mit einem erhöhten Risiko zu rechnen. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

V.a. in den ländlichen Gebieten in Minadanao, Palawan, Sorsogon und Samar tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Ein wirksamer Insektenschutz reduziert die Übertragungsgefahr.

Fleckfieber tritt v.a. auf den nördlichen Inseln auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.

Hepatitis A und E sowie Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Erhöhtes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht ganzjährig vor allem in ländlichen Gebieten. Eine Impfung und Mückenschutz reduzieren das Ansteckungsrisiko.

Für Reisende ist bei engem Kontakt mit der Bevölkerung eine Impfung gegen Meningokokken-Menigitis (ACWY) zu erwägen.

Tollwut kommt vor. Hauptüberträger sind Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Gesundheitsvorsorge

Es gibt ca. 1600 Krankenhäuser, etwa 75% davon sind Privatkliniken, die einen besseren Ruf genießen. Auf dem Land ist es schwer, Ärzte zu finden, dort sind auch die Krankenhäuser oft mangelhaft ausgestattet. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird unbedingt empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

 
Gesundheitszeugnis

Ausländer, die eine Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen sich im Land einem HIV-Test unterziehen. Mitgebrachte Zeugnisse werden nicht anerkannt.

 
Anmerkung

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird bei der Einreise von allen Besuchern verlangt, die über ein Jahr alt sind und sich innerhalb der vorangegangenen sechs Tage in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete aufgehalten haben. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende auf den Philippinen. Kinder unter einem Jahr können bei Verdacht unter Beobachtung gestellt werden.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Cholera kommt in der National Capital Region, Iloilo, Kalookan, Malabon, Manila, Muntinlupa und Paranaque vor. Um sich zu schützen, sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.
[3] Malaria kommt ganzjährig in Gebieten unter 600 m Höhe vor, mit Ausnahme der Hauptstadt Manila und der Städte Aklan, Bilaran, Bohol, Camiguin, Capiz, Catanduanes, Cebu, Guimaras, Iliolo, Leyte, Masbate, Northern Samar, Sequijor, die malariafrei sind. Ein erhöhtes Malariarisiko besteht in den Regionen Ost-Mindanao, Sulu Archipel, Palawan, Mindoro sowie in Nord- und Ost-Luzon. Die vorherrschende gefährlichere Malariaart Plasmodium falciparum (75 %) soll hochgradig chloroquin- und sulfadoxin-pyrimethaminresistent sein. Die weniger gefährliche Form Plasmodium vivax (25 %) tritt seltener auf. Ausreichenden Malariaschutz bietet langärmelige Kleidung und Mückenschutzmittel. In Gebieten mit erhöhtem Risiko bieten sich zusätzlich Notfallmedikationen an.
[4] Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen), die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Daher ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Einheimische Milchprodukte außerhalb der Städte vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Vor dem Verzehr von Riff-Fischen und Meeresfrüchten, die als Delikatessen in Speiserestaurants angeboten werden, ist wegen möglicher Algenvergiftung Vorsicht geboten.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Feiertage

1. Jan. 2007 Neujahr. 5. April Gründonnerstag. 6. April Karfreitag. 9. April Bataan-Tag. 1. Mai Tag der Arbeit. 12. Juni Unabhängigkeitstag. 31. Aug. Tag der Nationalhelden. 1. Nov. Allerheiligen. 30. Nov. Andres-Bonifacio-Tag. Okt. Eid Ul Fitr (Ramadan, Datum variiert). 25. Dez. Weihnachten. 30. Dez. Rizal-Tag. 31. Dez. Silvester.
 
1. Jan. 2008 Neujahr. 20. März Gründonnerstag. 21. März Karfreitag. 9. Apr. Bataan-Tag. 1. Mai Tag der Arbeit. 12. Jun. Unabhängigkeitstag. 25. Aug. Tag der Nationalhelden. 13. Okt. Eid Ul Fitr (Ramadan). 1. Nov. Allerheiligen. 30. Nov. Bonifactius-Tag. 25. Dez. Weihnachten. 30. Dez. Rizal-Tag. 31. Dez. Silvester.