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Philippinen

 
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Währung

1 Philippinischer Peso = 100 Centavos. Währungskürzel: PP, PHP (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 500, 200, 100, 50 und 20 PP, Münzen in den Nennbeträgen 10, 5 und 1 PP sowie 25, 10 und 5 Centavos.

 
Geldwechsel

Reiseschecks und Fremdwährungen können bei allen Banken einschließlich der Zweigstellen der Zentralbank gewechselt werden wie auch in den meisten Hotels, Restaurants und größeren Geschäften. Man sollte in Manila nur die offiziellen Wechselstuben oder Banken in Anspruch nehmen, obwohl die Banken mitunter sehr langsam arbeiten. Außerhalb der Hauptstadt gibt es seltener Gelegenheit zum Geldwechseln, und der Kurs wird schlechter, je weiter man sich von der Hauptstadt entfernt.

 
ec-/Maestro-Karte/Sparcard

Karten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol werden europa- und weltweit akzeptiert. Karten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol werden auf den Philippinen an zahlreichen Geldautomaten akzeptiert, aber nicht in Geschäften. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

 
Kreditkarten

American Express, Diners Club, Eurocard, MasterCard und Visa werden vielerorts akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

 
Reiseschecks

S. Geldwechsel. Reiseschecks sollten in US-Dollar ausgestellt sein.

 
Devisenbestimmungen

Die Einfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen ist unbegrenzt, ab dem Gegenwert von 10.000 PP besteht Deklarationspflicht. Die Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen ist unbegrenzt, ab dem Gegenwert von 10.000 US$ besteht Deklarationspflicht.

 
Öffnungszeiten der Banken

Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr.

 
Wechselkurse

PP PP PP PP PP PP
Okt. ’05 Jan. ’06 Apr. ’06 Juli ’06 Okt. ’06 Jan. ’07
1 Eur; 67,80 62,56 62,56 67,93 64,45 63,37
1 CHF 43,83 40,23 39,71 42,59 39,88 39,23
1 US$ 55,90 53,04 51,02 53,13 50,35 49,00

 
 
ollfrei einkaufen
 
zollfrei einkaufen

Folgende Artikel können zollfrei in die Philippinen eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
400 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Pfeifentabak;
2 Flaschen alkoholische Getränke (davon keine über 1 l).

 
Einfuhrverbot

Schusswaffen, Munition, Sprengstoffe, Drogen, Spielautomaten, Produkte, die aus Wertmetallen gefertigt sind, pornographisches Material, Betäubungsmittel und Mittel, mit denen ein Schwangerschaftsabruch herbeigeführt werden kann. Für die Einfuhr von Pflanzen, Obst und Gemüse wird eine Einfuhrgenehmigung benötigt.