Destination Guides
Pakistan

 
eisepass/Visum
 
Reisepass/Visum

Ja Ja/1 Ja
Ja Ja/1 Ja
Ja Ja/1 Ja
Ja Ja/1 Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise gültig sein, ausgenommen sind Staatsangehörige von Hongkong (VR China), die auch mit einem Personalausweis einreisen können.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

 
Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend, es ist aber darauf zu achten, dass sich das erteilte Visum auch auf das Kind erstreckt. Kinder, die das schulpflichtige Alter erreicht haben, sollten nach Möglichkeit mit einem eigenen Reisepass reisen.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Kinder, die das schulpflichtige Alter erreicht haben, sollten nach Möglichkeit mit einem eigenen Reisepass reisen.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Kinder, die das schulpflichtige Alter erreicht haben, sollten nach Möglichkeit mit einem eigenen Reisepass reisen.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Wenn ein Kind im Reisepass zumindest eines Elternteils eingetragen ist, muss es auch in dessen pakistanischen Visum aufgeführt sein.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen Staatsangehörige der folgenden Länder:
(a) Hongkong (VR China), Nepal und Samoa für Aufenthalte bis zu 30 Tagen;
(b) Tonga und Trinidad & Tobago für unbegrenzten Aufenthalt;
(c) Island, Malediven und Sambia für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten;
Das Visum muss von einer pakistanischen Auslandsvertretung erteilt worden sein. Es ist für Touristen und Besucher nicht möglich, ein Visum bei der Einreise am Flughafen zu erhalten.

Visum bei der Einreise:
Ausschließlich Geschäftsreisende der folgenden Länder erhalten bei der Einreise am Flughafen ein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen (Visumgebühr zwischen 3-150 US$ je nach Nationalität), wenn sie ein Empfehlungsschreiben der Industrie- und Handelskammer des Herkunftlandes, ein Einladungsschreiben der pakistanischen Firma und ein Empfehlungsschreiben des Investor Consular Board of Investment vorlegen können:
(a) [1] EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (Ausnahmen: Staatsangehörige von Bulgarien müssen vor der Reise ein Visum beantragen) und die Schweiz;
(b) Übrige Länder: Argentinien, Australien, Brasilien, Brunei, China (VR), Hongkong (China VR), Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Malaysia, Norwegen, Singapur, Türkei und USA.

 
Transit

Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

 
Visaarten

Touristen- und Geschäftsvisum.
Das Visum muss innerhalb von 3 Monaten nach der Ausstellung benutzt werden.

 
Gültigkeitsdauer

Touristenvisum: 3 Monate, einmalige Einreise. Geschäftsvisum: 3 Monate, einmalige Einreise; maximal 11 Monate, mehrmalige Einreise.

 
Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

 
Bearbeitungszeit

2-3 Tage.

 
Einreisebeschränkungen

(a) Mit israelischen Einreisestempeln im Reisepass kann es bei der Einreise zu Schwierigkeiten kommen. (b) Staatsangehörigen von Israel wird die Ein-/Durchreise verweigert. (c) Staatsangehörigen von Afghanistan wird die Einreise verweigert, wenn aus dem Reisepass oder Ticket die Durchreise durch Indien oder der Reiseantritt in Indien ersichtlich ist.

 
Unterlagen

(a) Reisepass (muss bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig sein). (b) 2 Anträge. (c) 2 Passfotos. (d) Gebühr (Überweisung). (e) Buchungsbestätigung für das Hin- und Rückflugticket. (f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (g) Familienbesuch: Adresse in Pakistan. (h) Geschäftsvisum: Einladungsschreiben der Firma und Firmenschreiben.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die Gebühren beigelegt werden.

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
Meldepflicht

Alle ausländischen Besucher müssen sich spätestens 30 Tage nach der Einreise bei den Polizeibehörden melden.

 
 
 
ontaktadressen
 
Pakistan Tourism Development Corporation (PTDC)

Agha Khan Road, Markaz F-6, PK-Islamabad 44000
Postanschrift: P.O.Box 1465, PK-Islamabad
Tel: (051) 921 27 60/66. Fax: (051) 920 40 27.
E-Mail: info@tourism.gov.pk
Internet: www.tourism.gov.pk

 
Botschaft der Islamischen Republik Pakistan

Schaperstraße 29, D-10719 Berlin/Wilmersdorf
Tel: (030) 21 24 40. Fax: (030) 21 24 42 10.
E-Mail: pakemb.berlin@t-online.de
Mo-Do 09.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr.
Generalkonsulat mit Visumerteilung in Frankfurt/M. (Tel: (069) 42 10 12 15). Honorargeneralkonsulate ohne Visumerteilung in München. Honorarkonsule ohne Visumerteilung in Bremen und Hamburg.

 
Botschaft der Islamischen Republik Pakistan

Hofzeile 13, A-1190 Wien
Tel: (01) 368 73 81. Fax: (01) 368 73 76.
E-Mail: parepvienna@hotmail.com
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: 10.00-12.00 Uhr.
Honorargeneralkonsulat in Innsbruck.

 
Botschaft der Islamischen Republik Pakistan

Bernastrasse 47, CH-3005 Bern
Tel: (031) 350 17 90. Fax: (031) 350 17 99.
E-Mail: parepberne@bluewin.ch
Internet: www.swisspak.com
Mo-Fr 09.00-13.30 und 14.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: 10.00-12.00 Uhr (bis 14.00 Uhr telefonisch).
Generalkonsulat in Zürich.

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Ramna 5, Diplomatic Enclave, PK-Islamabad
Postanschrift: PO Box 1027, PK-Islamabad
Tel: (051) 227 94 30/-35. Fax: (051) 227 94 36.
E-Mail: pregerem@isb.paknet.com.pk
Internet: www.islamabad.diplo.de
Generalkonsulat in Karachi. Honorarkonsulat in Lahore.

 
Botschaft der Republik Österreich

House 13, 1st Street Shalimar 6/3, PK-Islamabad
Postanschrift: PO Box 1018, G.P.O. Islamabad
Tel: (051) 227 92 37. Fax: (051) 282 83 66.
E-Mail: islamabad-ob@bmeia.gv.at
Mo-Fr 10.00-12.00 Uhr
Honorarkonsulate in Lahore und Karachi.
Die österreichische Botschaft in Islamabad ist auch für Afghanistan zuständig.

 
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Street 6, Diplomatic Enclave, G-5/4, PK4400-Islamabad
Postanschrift: PO Box 1073, PK 44000-Islamabad
Tel: (051) 227 92 91/92/93. Fax: (051) 227 92 86.
E-Mail: isl.vertretung@eda.admin.ch
Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.
Generalkonsulat in Karachi, Konsularagentur in Lahore.
Die schweizerische Botschaft in Islamabad ist auch für Afghanistan zuständig.

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

Nein 1
Nein Nein
Ja -
2 -
3 -

 
Vorsichtsmaßnahmen

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Fleckfieber tritt vereinzelt im Norden und Westen auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist im Land ein Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.

Erhöhtes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht von Juni bis Januar vor allem in ländlichen und suburbanen Gebieten entlang der indischen Grenze und in den zentralen Deltas.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen gelegentlich vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.

Ein erhöhtes Tollwut-Risiko besteht landesweit. Die Übertragung geschieht hauptsächlich durch streunende Hunde. Überträger sind auch Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen

 
Gesundheitsvorsorge

Die medizinische Versorgung ist teilweise sehr begrenzt. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.

 
Vogelgrippe

In einem Merkblatt veröffentlicht das Auswärtige Amt folgende Hinweise zur Vogelgrippe:
Reisen in betroffene Länder werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt als unbedenklich angesehen.
Der Kontakt mit lebendem oder totem Geflügel sollte jedoch vermieden werden.
Kein Besuch von Vogel- oder Geflügelmärkten.
Das Mitbringen von Vogelprodukten (einschließlich Federn) aus betroffenen Ländern in die EU ist verboten.
Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist nach derzeitigem Wissensstand unbedenklich, wenn diese gut gekocht sind.
Verzicht auf Halten von Ziervögeln bei Aufenthalt in den betroffenen Regionen.
Ein gegen Vogelgrippe wirksamer Impfstoff steht gegenwärtig nicht zur Verfügung.

 
Gesundheitszeugnis

Bei Langzeitaufenthalten ist zur Beantragung eines Visums bzw. bei der Einreise ein negativer HIV-Test in englischer Sprache erforderlich.

 
Anmerkung

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt oder Transit in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen. Kinder unter sechs Monaten sind hiervon ausgenommen, falls die Mutter vor der Geburt gegen Gelbfieber geimpft wurde (Bescheinigung erforderlich). Ebenfalls ausgenommen sind Transitpassagiere in Pakistan, die den Flughafen nicht verlassen.
[2] Ein Malariarisiko besteht ganzjährig in allen Landesteilen unter 2000 m. Die gefährlichere Malariaart Plasmodium falciparum soll chloroquinresistent sein.
[3] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser weiterverarbeiten. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Anmerkung

(a) Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid ul-Azha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
(b) Die christlichen Feiertage werden nur von den christlichen Gemeinden gefeiert.

 
Feiertage

29. Jan. 2007 Ashoura. 23. März Pakistantag. 30. März Eid-e-Milad-un-Nabi (Geburtstag des Propheten). 1. Mai Tag der Arbeit. 2. Juli Nationaler Feiertag. 14. Aug. Unabhängigkeitstag. 12.-14. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 9. Nov. Iqbal-Tag. 17. Nov. Nationaler Feiertag. 24. Dez. Quaid-e-Azams Geburtstag; Weihnachten.

19. Jan. 2008 Ashoura. 19. März Eid-e-Milad-un-Nabi (Geburtstag des Propheten). 23. März Pakistan-Tag. 14. Aug. Unabhängigkeitstag. 2. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 9. Nov. Allama Muhammad Iqbal-Tag. 9. Dez. Eid ul-Azha (Opferfest). 25. Dez. Quaid-e-Azams Geburtstag.

 
Feiertage

(a) Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid ul-Azha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
(b) Die christlichen Feiertage werden nur von den christlichen Gemeinden gefeiert.