Destination Guides
Oman

 
eisepass/Visum
 
Reisepass/Visum

Ja Ja/1 Ja
Ja Ja/1 Ja
Ja Ja/1 Ja
Ja Ja/1 Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger von Bahrain, Katar, Kuwait, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten, die mit einem gültigen Personalausweis einreisen können.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

 
Einreise mit Kindern

Deutsche: Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt. Eintragung eines Kindes in den Reisepass (kein Lichtbild erforderlich) eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Personen ab 18 Jahren müssen bei der Einreise über einen eigenen Reisepass verfügen.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von Bahrain, Katar, Kuwait, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Visum bei der Einreise:
Staatsbürger folgender Nationalitäten können an allen Grenzübergangsstellen von Oman ein Visum für 10 Rial (ca. 20 Eur;) für einen Aufenthalt von 1 Monat erwerben:
(a) [1] EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder (Ausnahmen: Staatsangehörige von Bulgarien müssen ein Visum vor der Einreise beantragen) und die Schweiz.
(b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Chile, Ecuador, Hongkong (VR China), Indonesien, Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kolumbien, Kroatien, Libanon, Liechtenstein, Malaysia, Mazedonien (Ehem. Jug. Rep.), Moldawien, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Paraguay, Peru, Rumänien, San Marino, Seychellen, Singapur, Südafrika, Suriname, Taiwan, Thailand, Türkei, Tunesien, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela.
Diese Liste kann sich jederzeit ändern. Aktuelle Informationen sind von den Konsulaten erhältlich.

 
Anmerkung - Reisepaß/Visa

Reisende, die bei der Ankunft weder im Besitz eines Visums noch eines No Objection Certificates (NOC) sind, wird die Einreise verweigert. NOCs werden beim Royal Oman Police Immigration Department ausgestellt.

 
Transit

Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen und innerhalb von 6 Std. weiterreisen, benötigen kein Transitvisum. Transitvisa werden auf Antrag der befördernden Fluggesellschaft bei Ankunft am internationalen Flughafen Seeb (Maskat) erteilt. Sie berechtigen zu einem maximalen Aufenthalt von 72 Stunden ab Einreise.

 
Visaarten

Touristen- und Geschäftsvisum.

 
Gültigkeitsdauer

4 Wochen ab Ausstellungsdatum. Einfachvisum: maximal 3 Wochen Aufenthalt. Mehrfachvisum: maximal 3 Wochen Aufenthalt.

 
Antragstellung

Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Die Anträge werden nach Maskat weitergeleitet.

 
Bearbeitungszeit

1-2 Wochen.

 
Unterlagen

(a) Antragsformular (in englischer Sprache und mit Schreibmaschine ausgefüllt). (b) Gültiger Reisepass. (c) Gebühr (Verrechnungsscheck, kein Bargeld). (d) Frankierter Rückumschlag (Einschreiben).

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
 
 
ontaktadressen
 
Marktbasierte Vertretung des Sultanats von Oman

c/o Interface International GmbH
Petersburger Straße 94, D-10247 Berlin
Tel: (030) 42 08 80 12. Fax: 42 25 62 86.
E-Mail: omantourism@interface-net.de
Internet: www.omantourism.de

 
Directorate General of Tourism

PO Box 550, OM-Muscat 113
Tel: 774 369/367.
E-Mail: info@mocioman.gov.com
Internet: www.mocioman.gov.om/tourism/contacts.html

 
Botschaft des Sultanats Oman

Clayallee 82, D-14125 Berlin
Tel: (030) 84 41 69 70. Fax: (030) 81 00 51 99.
E-Mail: botschaft-oman@t-online.de
Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr. Konsularabt.: 09.30-12.30 Uhr.
Honorargeneralkonsulat mit Visumerteilung in Frankfurt/M. (Tel: (069) 170 07 90).

 
Botschaft des Sultanats Oman

Währingerstraße 2-4/24-25, A-1090 Wien
Tel: (01) 310 86 43. Fax: (01) 310 72 68.
Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr.
E-Mail: embassy.oman@chello.at

 
Generalkonsulat des Sultanats Oman

(mit Visumerteilung)
3A Chemin de Roilbot, CH-1292 Chambésy
Tel: (022) 758 96 60. Fax: (022) 758 96 66.
Mo-Fr 08.30-14.00 Uhr.

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

PO Box 128, Ruwi, OM-Muscat 112
Tel: 24 83 24 82/64. Fax: 24 83 56 90.
E-Mail: info@maskat.diplo.de

 
Botschaft der Republik Österreich

Moosa Complex, Building No. 477, 2nd Floor, Way 3109, Ruwi, OM-Muscat 112
Postanschrift: PO Box 2070, Postal code 112, OM-Muscat
Tel: 24 79 31 35/45. Fax: 24 78 35 48.
E-Mail: maskat-ob@bmeia.gv.at  

 
Konsularagentur der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Al Asfoor Plaza Building, 1st Floor, Apt. 104, PC 118, Al Harthi Complex, OM-Muscat
Postanschrift: PO Box 385, OM-Muscat
Tel: 24 56 82 02. Fax: 24 56 82 06.
E-Mail: consulch@omantel.net.om

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

Nein 1
Nein Nein
Ja -
2 -
3 -

 
Vorsichtsmaßnahmen

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Oman werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Gesundheitsvorsorge

Die medizinische Versorgung auf dem Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen dort auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte, während die Versorgung in der Hauptstadt relativ gut ist. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

 
Gesundheitszeugnis

Für Arbeitsaufenthalte wird von speziellen Personengruppen ein HIV-Test in englischer Sprache verlangt.

 
Anmerkung

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt oder Transit in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen. Ausgenommen sind Transitpassagiere in Oman, die den Flughafen nicht verlassen.
[2] Sehr geringes Malariarisiko der vorherrschenden gefährlicheren Form Plasmodium falciparum in den nördlichen Landesteilen der Provinz Musandam. Chloroquinresistenz wurde gemeldet.
[3] Das Leitungswasser entstammt überwiegend Meerwasserentsalzungsanlagen. Wegen starker Erwärmung in den Sommermonaten (Zwischentank auf dem Hausdach) hat es keine Trinkwasserqualität. Leitungswasser sollte gefiltert oder abgekocht werden. Einheimisches stilles Mineralwasser in Flaschen ist empfehlenswert. Außerhalb Maskats sollte man auf Eiswürfel im Getränk verzichten. Wasser sollte außerhalb der Hauptstadt generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Die Versorgung mit Nahrungsmitteln ist gut. Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Anmerkung

Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

 
Feiertage

1. Jan. 2007 Neujahr. 20. Jan. Muharram (Islamisches Neujahr). 31. März Mouloud (Geburtstag des Propheten). 10. Aug. Leilat al-Meiraj (Himmelfahrt des Propheten). 12.-14. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 18. Nov. Nationalfeiertag. 19. Nov. Geburtstag von Sultan Qaboos. 

1. Jan. 2008 Neujahr. 10. Jan. Muharram (Islamisches Neujahr). 19. März Mouloud (Geburtstag des Propheten). 30. Jul. Leilat al-Meiraj (Himmelfahrt des Propheten). 2. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 18. Nov. Nationalfeiertag. 19. Nov. Geburtstag von Sultan Qaboos. 9. Dez. Eid al-Adha (Opferfest). 29. Dez. Islamisches Neujahr.

 
Feiertage

Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.