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eisepass/Visum
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| Reisepass/Visum |
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Ja |
Ja |
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Ja |
Ja |
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Ja |
Ja |
| Ja |
1/2 |
Ja |
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Staatsbürger der folgenden Länder
können mit einem gültigen Personalausweis einreisen: Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Mali, Mauretanien, Nigeria, Senegal und Togo.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
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| Einreise mit Kindern |
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Deutsche: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten
12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines
mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler
Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung. Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes
am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
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| Visum |
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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten: (a) EU-Länder: [1] Dänemark und Finnland. (b) Übrige Länder: Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Mali, Marokko, Mauretanien,
Montenegro, Nigeria, Norwegen, Ruanda, Senegal, Serbien, Sierra Leone, Togo, Tschad, Tunesien und Zentralafrikanische Republik;
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| Anmerkung - Reisepaß/Visa |
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(a) Wüstensafaris sind nur mit Führer erlaubt. Weitere Auskünfte von den Reisebüros vor Ort. (b) In jedem Ort, in dem übernachtet
wird, muss der Pass der Polizei vorgelegt werden.
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| Transit |
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Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den
Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. [2] Diese Regelung gilt nicht für Staatsangehörige von Bulgarien, Rumänien, Polen, Portugal, Slowakische Republik, Slowenien,
Tschechische Republik, Ungarn und einigen anderen Ländern. Nähere Auskünfte erteilen die Konsularabteilungen der Botschaften.
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| Gültigkeitsdauer |
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Maximal 3 Monate ab Ausstellungsdatum.
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| Antragstellung |
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Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
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| Aufenthaltsgenehmigung |
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Muss vor Ablauf des Einreisevisums vor Ort beim Innenministerium in Niamey beantragt werden.
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| Bearbeitungszeit |
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2-3 Tage.
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| Unterlagen |
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(a) 1 Antragsformular. (b) 3 Passfotos. (c) Reisepass, noch mindestens 6 Monate gültig. (d) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für
Deutschland, Österreich oder die Schweiz. Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter Rückumschlag und der Zahlungsbeleg
über die Visumgebühr (Kopie der Postanweisung oder Scheck) beigefügt werden.
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| Dokumente bei der Einreise |
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Folgende Dokumente müssen bei der Einreise vorgelegt werden: (a) Gelbfieber-Impfbescheinigung. (b) Rück- oder Weiterreiseticket.
(c) Touristen, die auf dem Landweg einreisen: Nachweis über die Bereitschaft einer anerkannten Bank, die Rückflugkosten im
Notfall zu übernehmen (Übersetzung auf Französisch) sowie für Fahrzeughalter ein Nachweis über einen gültigen Haftpflicht-Versicherungsschutz
(aktuelle Informationen vom ADAC erhältlich). (d) Nachweis über den Abschluss einer Reiseversicherung. (e) Nachweis über ausreichende Geldmittel.
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ontaktadressen
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| Centre Nigerien de Promotion du Tourisme |
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Avenue du Président H. Luebke, BP 612, NE-Niamey Tel: 73 24 47. Fax: 73 39 40.
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| Ministère du Tourisme et d’Artisanat |
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BP 480, NE-Niamey Tel: 73 65 22. Fax: 73 23 87.
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| Botschaft der Republik Niger |
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Dürenstraße 9, D-53173 Bonn Tel: (0228) 350 27 82. Fax: (0228) 350 27 68. E-Mail: ambaniger@t-online.de Mo-Do 09.00-12.30 und 13.30-15.30 Uhr, Fr 09.00-14.00 Uhr Honorarkonsulate mit Visumerteilung in Eckernförde bei Kiel (Tel: (04351) 61 81), Grünwald bei München (Tel: (089) 649 20 82), Hamburg (Tel:
(040) 339 79-116) und Mannheim (Tel: (0621) 87 95 60).
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| Botschaft der Republik Niger |
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78 Avenue Franklin Roosevelt, B-1050 Brüssel Tel: (+32) (02) 648 61 40. Fax: (+32) (01) 648 27 84. Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr. (auch für Österreich zuständig).
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| Botschaft der Republik Niger |
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Rue de Longchamp 154, F-75116 Paris Tel: (+33) (01) 45 04 80 60. Fax: (+33) (01) 45 04 79 73. E-Mail: ambassadeniger@wanadoo.fr (auch für die Schweiz zuständig).
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| Botschaft der Bundesrepublik Deutschland |
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Avenue du Général de Gaulle, BP 629, NE-Niamey Tel: 72 35 10. Fax: 72 39 85. E-Mail: amballny@intnet.ne
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| Honorarkonsulat der Republik Österreich |
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(ohne Passbefugnis) 468, Avenue des Zarmakov, Niamey Postanschrift: BP 12040, Niamey Tel: 75 50 91 oder 93 43 94. Fax: 75 50 92. E-Mail: mandelav@intnet.ne Das Honorarkonsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der Botschaft in Dakar (s. Senegal).
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| Konsularagentur und Kooperationsbüro DEZA der Schweizerischen Eidgenossenschaft |
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BP 728, Niamey Tel: 73 39 16. Fax: 73 33 13. E-Mail: niamey@sdc.net Die Konsularagentur liegt im Zuständigkeitsbereich der Botschaft in Abidjan (s. Côte d’Ivoire).
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esundheit
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| Gesundheit |
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| Vorsichtsmaßnahmen |
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Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden.
Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt
und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder
Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können v.a. in ländlichen Gebieten von Dezember bis Mai vorkommen. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und
große Menschenansammlungen meiden.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen
und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch
nehmen.
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| Gesundheitsvorsorge |
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Die medizinische Versorgung insbesondere im Landesinnern ist schlecht. Krankenhäuser sind meist sehr schlecht ausgestattet
und in Notfällen kaum in der Lage, eine erste Versorgung zu gewährleisten. Operationen sollten soweit möglich im Ausland durchgeführt
werden. Die Hauptkrankenhäuser befinden sich in Niamey und in Zinder. Nur in den größeren Ortschaften ist die medizinische
Versorgung einigermaßen angemessen. Da Arzneien nur schwer erhältlich sind, empfiehlt es sich, seine eigenen Medikamente mitzubringen.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notrückführung wird dringend empfohlen.
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| Vogelgrippe |
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In Niger wurde das Vogelgrippevirus (H5/H5N1) in Vögeln nachgewiesen und von der Welttierorganisation (OIE) am 28. Februar
2006 bestätigt. Reisende sollen sich daher von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden.
Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und
Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser
und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.
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| Anmerkung |
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[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Transitpassagiere, die in Niger den Flughafen
nicht verlassen. Eine Schutzimpfung gegen Gelbfieber wird allen Reisenden nach Niger empfohlen. [2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist,
empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. [3] Malariarisiko besteht ganzjährig in allen Landesteilen und auch in den Städten. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll stark chloroquinresistent sein. [4] Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis,
Wurmerkrankungen). Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht
oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden.
Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte
nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden
werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
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esetzliche Feiertage
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| Anmerkung |
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(a) Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von
Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages,
sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber
geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des
Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Tabaske, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage
dauern. (b) Nigers kleine christliche Gemeinde feiert auch Ostern, Pfingsten, Christi Himmelfahrt, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen
und Weihnachten.
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| Feiertage |
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1. Jan. 2007 Neujahr. 31. März Mouloud (Geburtstag des Propheten). 9. April Ostermontag. 24. April Concord-Tag. 1. Mai Tag der Arbeit. 3. Aug. Unabhängigkeitstag. 12.-14. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 18. Dez. Tag der Republik. 25. Dez. Weihnachten.
1. Jan. 2008 Neujahr. 20. März Mouloud (Geburtstag des Propheten Mohammed). 24. März Ostermontag. 24. Apr. Einigungstag. 1. Mai Tag der Arbeit. 3. Aug. Unabhängigkeitstag. 2. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 9. Dez. Tabaski (Opferfest). 18. Dez. Tag der Republik. 25. Dez. Weihnachten.
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| Feiertage |
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(a) Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von
Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages,
sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber
geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des
Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Tabaske, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage
dauern. (b) Nigers kleine christliche Gemeinde feiert auch Ostern, Pfingsten, Christi Himmelfahrt, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen
und Weihnachten.
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