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| Währung |
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1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: Eur;, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1
und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents. Anmerkung: In den Niederlanden gilt das Gesetz, dass die Kassen landesweit die Endbeträge auf 5 Cent ab- oder aufrunden müssen. 1 und
2 Cent-Münzen werden deshalb im Bargeldverkehr nicht mehr gebraucht.
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| Geldwechsel |
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Wechselstuben sind mit »GWK« gekennzeichnet.
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| ec-/Maestro-Karte/Sparcard |
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Mit ec-/Maestro-Karte und PIN-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen
europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der ec-/Maestro-Karte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus- oder
Maestro-Symbol werden europa- und weltweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. Ähnliches gilt
für die deutsche Sparcard, dem Nachfolger des Postsparbuches als Sortenbeschaffungsmittel im europäischen Ausland. Mit Sparcard
und PIN-Nummer kann Bargeld von europäischen Geldautomaten mit dem Plus-Logo abgehoben werden. Weitere Einzelheiten von allen
Postbankfilialen.
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| Kreditkarten |
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MasterCard, American Express, Diners Club und Visa werden angenommen. Diese Karten werden auch in allen GWK-Büros und Wechselstuben anerkannt. Einzelheiten vom Aussteller der
betreffenden Kreditkarte.
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| Devisenbestimmungen |
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Für Reisende innerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landeswährung, Einfuhr und Ausfuhr
von Fremdwährungen unbegrenzt.
Seit dem 15. Juni 2007 müssen Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 Eur; oder
mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks)
mit sich führen, diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden.
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| Öffnungszeiten der Banken |
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Mo-Fr 09.00-16.00/17.00 Uhr.
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| Wechselkurse |
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Eur; |
Eur; |
Eur; |
Eur; |
Eur; |
Eur; |
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Okt. ’05 |
Jan. ’06 |
Apr. ’06 |
Juli ’06 |
Okt. ’06 |
Jan. ’07 |
| 1 CHF |
0,64 |
0,64 |
0,63 |
0,64 |
0,63 |
0,62 |
| 1 US$ |
0,84 |
0,85 |
0,83 |
0,78 |
0,79 |
0,78 |
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ollfrei einkaufen
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| zollfrei einkaufen |
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Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei in die Niederlande eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak (Personen ab 17 J.); 1 l Spirituosen oder 2 l Sekt oder süßer Wein (z.B. Sherry, Portwein) (Personen ab 17 J.); 2 l Wein (Personen ab 17 J.); 50 g Parfüm und 250 ml Eau de Toilette; 500g Kaffee oder 200g Kaffeeextrakt; 100g Tee oder 40g Teeextrakt; andere Artikel bis zu einem Gesamtwert von 175 Eur;.
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| Einfuhrverbot |
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Aus Ländern, in denen die Geflügelpest aufgetreten ist, ist die Einfuhr von Vögeln, Eiern und anderen Produkten vom Geflügel
sowie Federn oder unbehandelten Jagdtrophäen in die Europäische Union (EU) verboten. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse
besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein
und der Schweiz).
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| Anmerkung |
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Alkoholika und Tabwaren können nur von Personen eingeführt werden, die über 17 Jahre alt sind. Kaffeeprodukte können nur von
Personen eingeführt werden, die über 15 Jahre alt sind. Weitere Informationen über die Zollbestimmungen sind einer Broschüre der Niederländischen Botschaft zu entnehmen. Anfragen
über Importbestimmungen sollten an die Niederländische Botschaft oder an die Industrie- und Handelskammer gerichtet werden.
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| Duty-free-Verkauf in der EU |
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Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die
EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops
in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise
aus nicht EU-Ländern (s.o.).
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| Warenverkehr innerhalb der EU |
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Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für
den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen
Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Und die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern
auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind. Für Reisende aus
den neuen EU-Ländern außer Malta und Zypern bestehen bis zur Einführung einer Mindestverbrauchsteuer für die Einfuhr von Tabakwaren
in die alten EU-Länder länderspezifische Übergangsregelungen, die mit den jeweiligen erlaubten Einfuhrmengen aus Nicht-EU-Ländern
identisch sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen: 800 Zigaretten (nur Personen ab 17 J.); 400 Zigarillos (nur Personen ab 17 J.); 200 Zigarren (nur Personen ab 17 J.); 1 kg Tabak (nur Personen ab 17 J.); 10 Liter hochprozentige Alkoholika (nur Personen ab 17 J.); 10 Liter alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) (nur Personen ab 17 J.); 20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (nur Personen ab 17 J.); 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (nur Personen ab 17 J.); 110 Liter Bier (nur Personen ab 17 J.); 10 kg Kaffee (nur Personen ab 15 J.); Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch
bestimmt ist. Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge. Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen
und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei
aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter
befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 20 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein
Großeinkauf begründen ließe. Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den
Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen
im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
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