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eisepass/Visum
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| Reisepass/Visum |
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Ja |
Ja |
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Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich, muss noch 6 Monate gültig sein, ausgenommen sind Staatsbürger Indiens, sofern sie direkt aus Indien
mit einem gültigen Personalausweis einreisen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
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| Einreise mit Kindern |
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Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zum 16. Lebensjahr mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden
Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten
12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines
mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler
Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung. Schweizer: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils. Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes
am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Erlaubnis beider Elternteile.
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| Visum |
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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger Indiens.
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| Anmerkung - Reisepaß/Visa |
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Am 1. Oktober 2006 führte Nepal für Himalaja-Wanderer ein "Trekking Registration Certificate" (TRC) ein. Der Pass wird von der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) (Internet: www.taan.org.np) ausgestellt. Auf diese Weise will man erreichen, dass Wanderer nur noch mit autorisierten Führern unterwegs sind.
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| Transit |
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Transitreisende, die am selben Tag weiterfliegen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Transitraum
nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
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| Visaarten |
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Touristenvisum. Für Geschäftsreisen bis zu 30 Tagen kann ebenfalls ein Touristenvisum beantragt werden.
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| Gültigkeitsdauer |
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Die Einreise nach Nepal muss innerhalb von 6 Monaten ab Ausstellung des Visums erfolgen. Vom Einreisedatum an ist das Visum
60 Tage gültig (vor Ort kann die Aufenthaltsdauer auf 4 Monate, in Ausnahmefällen auf 5 Monate verlängert werden). Als Tourist
darf man sich insgesamt 150 Tage in einem Kalenderjahr in Nepal aufhalten. Weitere Auskünfte erteilen die Botschaft und die
Konsulate (s. Adressen). Da sich Bestimmungen kurzfristig ändern können, sollte man sich auf jeden Fall bei den zuständigen Vertretungen nach dem
neusten Stand erkundigen.
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| Antragstellung |
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Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
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| Bearbeitungszeit |
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Persönlich sofort; postalisch: 2-3 Wochen.
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| Unterlagen |
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(a) Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular. (b) Reisepass, der bei der Einreise mindestens noch 6 Monate gültig
sein muss. (c) 1 Passfoto. (d) Gebühr (in Deutschland: Mit Banküberweisung, keine Schecks; in Österreich: In Bar). (e) Bestätigung
des bezahlten Rückflugtickets. (f) Nachweis ausreichender Geldmittel. (g) Reisende unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche
Erlaubnis beider Elternteile. Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag (Einschreiben) und ein Verrechnungsscheck
(innerhalb Deutschlands, vom Ausland aus nur mit Postanweisung) über die Gebühren beigelegt sein.
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| Impfungen |
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Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
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| Einreise mit Haustieren |
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Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat benötigt.
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ontaktadressen
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| Nepal Tourism Board |
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Bhrikuti Mandap, NP-Kathmandu Postanschrift: PO Box 11018, NP-Kathmandu Tel: (01) 425 62 29. Fax: (01) 425 69 10. E-Mail: info@ntb.org.np Internet: www.welcomenepal.com
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| Botschaft des Königreichs Nepal |
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Guerickestraße 27, 2. Etage, D-10587 Berlin Tel: (030) 34 35 99 20. Fax: (030) 34 35 99 06. E-Mail: neberlin@t-online.de Internet: www.nepalembassy-germany.com oder www.nepalembassy-germany.de Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.00-16.30 Uhr. Konsularabt.: 09.00-12.30 Uhr. (auch für Österreich zuständig) Honorargeneralkonsulat in Stuttgart (Tel: (0711) 181 26 84). Honorarkonsulate in Frankfurt/Main, Hamburg, Köln (Internet: www.konsulatnepal.de) und München.
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| Honorargeneralkonsulat des Königreichs Nepal |
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Akaziengasse 30, A-1230 Wien Tel: (01) 28 80 01 00. Fax: (01) 28 80 01 11. E-Mail: consulat@nepal.at Internet: www.nepal.at Mo, Di, Do, Fr 09.00-12.00 Uhr, Mi 14.00-16.00 Uhr.
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| Botschaft des Königreichs Nepal |
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Rue de la Servette 81, CH-1202 Genève Tel: (022) 733 26 00. Fax: (022) 733 27 22. E-Mail: mission.nepal@bluewin.ch Mo-Fr 09.30-13.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr.
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| Botschaft der Bundesrepublik Deutschland |
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PO Box 226, NP-Kathmandu Tel: (01) 441 27 86 und 441 65 27. Fax: (01) 441 68 99. E-Mail: info@kathmandu.diplo.de Internet: www.kathmandu.diplo.de
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| Honorarkonsulat der Republik Österreich |
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(vorübergehend geschlossen) 191 Manakamana Marg, Naxal, Ward No. 1 GHA 2-200, NP-Kathmandu Postanschrift: PO Box 146, NP-Kathmandu Tel/Fax: (01) 443 48 91. E-Mail: autcon@mail.com.np Das Honorarkonsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der österreichischen Botschaft in New Delhi (s. Indien).
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| Generalkonsulat der Schweizerischen Eidgenossenschaft |
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Jawalakhel, Ekanta Kuna, SDC-Compound, NP-Lalitpur/Kathmandu Postanschrift: PO Box 4486, NP-Kathmandu Tel: (01) 554 92 25. Fax: (01) 554 92 24. E-Mail: scaktm@wlink.com.np Das Generalkonsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der Schweizer Botschaft in New Delhi (s. Indien).
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esundheit
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| Gesundheit |
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| Nein |
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Nein |
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| 3 |
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| Vorsichtsmaßnahmen |
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Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt regional vor. Es tritt auf in den südlichen Regionen Nepals im Grenzgebiet zu Indien und während der regenreichen Sommermonate
im Terai. Die meisten Erkrankungen werden derzeit aus Nepalgunj, einer der größten Städte Nepals berichtet. Weitere betroffene
Regionen liegen in Morang, Parsa und Chitwan. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Hepatitis A und B kommen vor. Impfschutz gegen Hepatitis A wird auch Kurzreisenden, gegen Hepatitis B bei längerem Aufenthalt sowie bei Kindern und Jugendlichen empfohlen.
Höhenkrankheit ist für Bergwanderer gefährlich, v.a. ab 3500 m Höhe. Sollten in großer Höhe Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot auftreten,
so muss die erste Maßnahme der Abstieg sein. Ratschläge erteilt die Himalayan Rescue Association in der Nähe des Kathmandu Guest House im Stadtviertel Thamel in Kathmandu.
Erhöhtes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht von Juli bis Dezember vor allem in Reisanbaugebieten im Süden (Terai).
Die durch Mückenstich übertragbare Leishmaniose kommt vor allem im Tiefland vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Risikogruppen sollten sich impfen lassen und man sollte große Menschenansammlungen meiden.
Tollwut kommt landesweit vor. Allgemein besteht ein erhöhtes Tollwut-Risiko, durch die Zunahme von streunenden Hunden insbesondere
im Dang-Distrikt, West-Nepal. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
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| Gesundheitsvorsorge |
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Das für Besucher am leichtesten erreichbare Krankenhaus ist das Patan Hospital in Lagankhel. Die meisten Krankenhäuser haben englischsprachiges Personal, und in den großen Hotels kann man nach Hausärzten
fragen. Die Apotheken in Kathmandu befinden sich überwiegend in der New Road und bieten preiswerte westliche Medikamente an.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird empfohlen. Umfassender Versicherungsschutz
für Trekker, Bergsteiger und Wildwasserfahrer (einschließlich Rettungsflug per Hubschrauber) ist dringend anzuraten. Eine
individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
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| Gesundheitszeugnis |
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Ein HIV-Test ist derzeit für die Einreise nicht erforderlich. Personen, die an einer ernsthaften ansteckenden Krankheit (wie
z.B. HIV/AIDS) leiden, kann die Aufenthaltsgenehmigung verweigert bzw. entzogen werden.
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| Anmerkung |
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[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete
einreisen wollen. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende
in Nepal. [2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser-
und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor
Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. [3] Malariarisiko, überwiegend in der weniger gefährlichen Form Plasmodium vivax, besteht ganzjährig in den ländlichen Gegenden der Terai-Bezirke sowie in den Terai-Tälern in Udaypur, Sindhupalchowk, Makwanpur,
Chitwan, und Dang. Chloroquinresistenz der gefährlicheren Form Plasmodium falciparum wurde gemeldet. Kein Risiko besteht in Kathmandu und Nord-Nepal. [4] Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder
abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch
immer mit keimfreiem Wasser verwenden. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte
nur durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden.
Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
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esetzliche Feiertage
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| Anmerkung |
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[*] Alle nepalesischen religiösen Feste und Feiertage werden nach dem Mondjahr berechnet. Ihr Datum ändert sich daher von Jahr
zu Jahr, weshalb hier nur der Monat bzw. nur ein ungefähres Datum angegeben ist.
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| Feiertage |
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11. Jan. 2007 Tag der Einheit. 29. Jan. Tag der Märtyrer. 13. Febr. Vasant Panchami. 19. Febr. Rashtriya Prajatantra Divas (Tag der Demokratie). 4. März Holi. 8. März Tag der Frau/ Shivaratri (Feier des Gottes Shiva). 9. März Ghode Jatra (Fest der Pferde). 18. März Chaite Dashain-Tag. 19. März Ram Nawami (Geburtstag des Gottes Ram). 5. April Dr. Babu Jagjivan Rams Geburtstag. 14. April Navabarsha (Neujahrstag). 2. Mai Buddha Purnima. 24. Mai Buddhas Geburtstag. 21. Aug. Dussehra. 9. Nov. Tag der Verfassung. 25. Dez. Weihnachtsfeiertag.
Jan.* 2008 Vasant Panchami. 17. Jan. Shivaratri (zu Ehren des Gottes Shiva). 24. Jan. Holi. 30. Jan. Tag der Märtyrer. 19. Feb. Rashtriya Prajatantra Divas (Tag der Demokratie). März* Ghode Jatra (Fest der Pferde). März* Ram Nawami (Geburtstag des Gottes Ram). 8. März Frauentag. März/April* Chaite Dashain. 14. Apr. Navabarsha (Neujahr). Mai* Buddha Jayanti (Geburtstag des Gottes Buddha). Aug.* Rakshya Bandhan (Janai Purnima). 8. Aug.* Maha Saptami. 9. Aug.* Maha Asthami. 10. Aug.* Vijaya Dashami. 20. Aug. Kindertag. Aug./Sep.* Krishna Janmashtami. Sep.* Maha Nawami. Okt.* Laxhmi Puja. Okt.* Ghatasthapana. Okt.* Gobardhan Puja. 9. Nov. Tag der Verfassung. 25. Dez. Weihnachten.
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| Feiertage |
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[*] Alle nepalesischen religiösen Feste und Feiertage werden nach dem Mondjahr berechnet. Ihr Datum ändert sich daher von Jahr
zu Jahr, weshalb hier nur der Monat bzw. nur ein ungefähres Datum angegeben ist.
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