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Nepal

 
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Währung

1 Nepal-Rupie = 100 Paisa. Währungskürzel: NR, NPR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 500, 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 NR, Münzen in den Nennbeträgen 5 und 1 NR sowie 50, 25, 10 und 5 Paisa.

 
Geldwechsel

Geld sollte ausschließlich bei autorisierten Stellen (Banken, Hotels und lizensierten Wechselstuben) gewechselt werden. Touristen sollten Umtauschbelege sorgfältig aufbewahren, da diese für Visaverlängerungen oder Trekking-Genehmigungen vorgelegt werden müssen. Hotelrechnungen, Flugtickets und teilweise auch Trekking-Genehmigungen müssen von Touristen in Devisen bezahlt werden. Es empfiehlt sich die Mitnahme von ausreichend Bargeld, da Kreditkarten und Reiseschecks nicht überall akzeptiert werden. In Pokhara, Kathmandu und Chitwan gibt es zahlreiche Wechselstuben.

 
Kreditkarten

American Express und teilweise auch Eurocard, MasterCard und Visa werden zum großen Teil in Touristengegenden wie Kathmandu, Pokhara, Chitwan und im Gebiet des Mount Everest akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

 
Reiseschecks

Werden in Banken, größeren Hotels und Touristengebieten akzeptiert, Reiseschecks sollten in US-Dollar oder britischen Pfund ausgestellt sein.

 
Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen ist ab einem Betrag im Gegenwert von 2.000 US$ deklarationspflichtig.

 
Öffnungszeiten der Banken

So-Do 10.00-14.30 Uhr, Fr 10.00-12.00 Uhr. Die Nepal Bank Ltd. in der New Road, Kathmandu, hat So-Do 10.00-15.00 und Fr 10.00-12.00 Uhr geöffnet. Autorisierte Wechselstuben haben 12 Stunden geöffnet.

 
Wechselkurse

NR NR NR NR NR NR
Okt. ’05 Jan. ’06 Apr. ’06 Juli ’06 Okt. ’06 Jan. ’07
1 Eur; 84,59 84,95 86,29 94,19 94,02 91,81
1 CHF 55,96 54,86 54,70 59,58 58,86 56,61
1 US$ 70,76 72,01 71,30 73,66 73,44 70,82

 
 
ollfrei einkaufen
 
zollfrei einkaufen

Folgende Artikel können zollfrei nach Nepal eingeführt werden:
100 Zigaretten oder eine entsprechende Menge anderer Tabakwaren;
1,14 l alkoholische Getränke;
Parfüm für den persönlichen Bedarf.

 
Anmerkung

(a) Das gesamte Gepäck muss bei der Ein- und Ausreise deklariert werden. (b) Man darf nur eine begrenzte Anzahl Kameras, Videos und elektronischer Geräte einführen. Diese werden oft im Visum vermerkt. (c) Gegenstände von archäologischer oder historischer Bedeutung (älter als 100 Jahre) dürfen nicht exportiert werden. Für die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten ist die Zustimmung des Amtes für Archäologie erforderlich.