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eisepass/Visum
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| Reisepass/Visum |
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| Anmerkung |
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Die Ein- bzw. Ausreise ist für Europäer nur möglich über: den internationalen Flughafen von Ulan Bator (Buyant Ukhaa), per
Zug von Peking aus in Ulaanude und von China aus in Zamyn Uud, mit dem Auto von Russland aus in Altanbulag. Bei Einreise mit
dem Auto muss in der Regel eine Kaution hinterlegt werden, deren Höhe sich nach dem Wert des Fahrzeugs richtet.
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Achtung: In der Mongolei empfiehlt es sich, den Reisepass mit den entsprechenden Aufenthaltsstempeln (Visum, Registrierung bei der
Polizei etc.) ständig mit sich zu führen, da unvorhergesehene Kontrollen durch die Polizei vorkommen und das Fehlen entsprechender
Papiere zu vorübergehender Festnahme führen kann.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
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| Einreise mit Kindern |
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Deutsche: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten
12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines
mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler
Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung. Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes
am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
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| Visum |
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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder: (a) Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine,
Usbekistan und USA für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen; (b) Israel, Kuba, Malaysia für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen; (c) Hongkong (VR China) und Singapur für Aufenthalte von bis zu 14 Tagen; (d) Philippinen für von bis zu 21 Tagen.
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| Anmerkung - Reisepaß/Visa |
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(a) Touristenvisa für 30 Tage Aufenthalt und Transitvisa für 7 Tage Aufenthalt sind direkt bei Ankunft erhältlich im Flughafen
von Ulan Bator oder bei Anreise mit der Bahn an einem der beiden Grenzübergänge, Zamyn Uud im Süden und Sukhbaatar im Norden.
Für die Visaausstellung werden zwei Passfotos und ein gültiger Reisepass benötigt. Die Gebühr beträgt 50 US$.
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| Visaarten |
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Besucher-, Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
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| Gültigkeitsdauer |
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Das Einreisevisum berechtigt zu einem Aufenthalt von 1 Monat und ist ab Ausstelldatum 90 Tage gültig.
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| Antragstellung |
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Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
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| Aufenthaltsgenehmigung |
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Anfragen an die Botschaft (s. Adressen).
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| Bearbeitungszeit |
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Touristenvisum: ca. 7-10 Tage. Transitvisum: 1 Woche. Expressausstellung: 24 Std., max. 3 Tage nach Eingang der Unterlagen.
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| Unterlagen |
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(a) Antragsformular. (b) Reisepass, muss noch mind. 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. (c) 1 Passfoto. (d) Gebühr
(in bar, Verrechungsscheck oder Überweisung). (e) Für ein Visum länger als 30 Tage ist eine Genehmigung der Ausländerbehörde
der Mongolei unbedingt erforderlich (einzuholen von dem einladendem Gastgeber). (f) Adresse des Einladenden, ein Einladungsschreiben
ist von Vorteil (Geschäfts- bzw. Privatreise). Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visagebühren
beigefügt werden.
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| Meldepflicht |
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Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen müssen Besucher sich in den ersten 7 Tagen beim Ministerium für Justiz und Inneres,
Ausländerbüro Ulan Bator, an- und abmelden.
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| Ausreiseerlaubnis |
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Die Ausreiseerlaubnis wird vom Ministerium für Justiz und Inneres, Ausländerbüro Ulan Bator oder der örtlichen Polizei erstellt.
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