Destination Guides
Mauritius

 
eisepass/Visum
 
Reisepass/Visum

Ja Nein Ja
Ja Nein Ja
Ja Nein Ja
Ja Nein Ja

 
Anmerkung

Bei der Einreise am Sir Seewoosagur Ramgoolam International Airport erhalten
(a) Staatsbürger von Argentinien, Brasilien, Chile und Paraguay erhalten ein Visum für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten;
(b) Staatsbürger von Korea (Süd) für einen Aufenthalt von bis zu 16 Tagen;
(c) Staatsbürger der folgenden Länder für einen Aufenthalt von 2 Wochen (Verlängerung möglich): Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Bulgarien, Fidschi, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Komoren, Madagaskar, Moldawien, Rumänien, Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine und Usbekistan.

 
Hinweis

Die vorherige Ausstellung eines Visums ist im Fall einer beabsichtigten Arbeitsaufnahme oder Ausbildung notwendig.

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

 
Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung in den elterlichen Reisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung in den elterlichen Reisepass (ab dem vollendeten 10. Lebensjahr mit Lichtbild) oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eintragung in den elterlichen Reisepass (ab dem vollendeten 10. Lebensjahr mit Lichtbild) oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen bei der Einreise gegen die Vorlage von Flugschein, Hotelreservierung und ausreichenden Finanzmitteln für den Aufenthalt eine ";Entry Permit"; erhalten:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (Ausnahme: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien) sowie Schweiz;
(b) Commonwealth-Länder: Fast alle Commonwealth-Länder (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bangladesch, Fidschi, Indien, Kamerun, Nigeria, Pakistan und Sri Lanka);
(c) Übrige Länder: Bahrain, Hongkong (VR China), Israel, Japan, Katar, Kuwait, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Oman, San Marino, Saudi-Arabien, Tunesien, Türkei, USA, Vatikanstadt und Vereinigte Arabische Emirate.
(d) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 15 Tagen): China (VR), Indien, Jordanien und Libanon.

 
Anmerkung - Reisepaß/Visa

Touristen- und Geschäftsvisum: 14 Tage. Verlängerungen können beim Einwanderungsamt vor Ort (Adresse s. u.) beantragt werden.

werden ausgestellt vom Passport and Immigration Office (Einwanderungsamt), 9-11 Lislet Geoffrey Street, Sterling House, MU-Port Louis (Tel: 210 93 12. Fax: 210 93 22). Eine Arbeitsgenehmigung ist erforderlich, falls eine Arbeit in Mauritius aufgenommen werden soll. Ein Aufenthalt kann maximal bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von 6 Monaten verlängert werden.

 
Transit

Visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und im Besitz gültiger Dokumente für die Weiterreise sind, erhalten bei der Einreise ein Transitvisum. Ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder, die vor der Abreise ein Transitvisum beantragen müssen: Afghanistan, Algerien, Irak, Iran, Jemen, Kongo (Dem. Rep.), Libyen, Nigeria und Sudan.

 
Visaarten

Touristen- und Geschäftsvisum.

 
Antragstellung

Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft, die die Visaanträge an die Behörden in Mauritius weiterleiten (s. Adressen).

 
Bearbeitungszeit

3-4 Wochen.

 
Einreisebeschränkungen

Reisepässe, die von den Behörden folgender Länder und Gebiete ausgestellt wurden, werden von Mauritius nicht anerkannt: Bophuthatswana, Ciskei, Transkei und Venda, Taiwan (China) und Türkische Republik Nordzypern. Inhaber der genannten Reisepässe müssen beim Passport and Immigration Office in Mauritius eine Einreisegenehmigung beantragen (Adresse s. u.).

 
Unterlagen

Unterlagen für die Visumbeantragung vor der Reise:
(a) 1 Antragsformular auf Englisch ausgefüllt, datiert und unterschrieben. (b) Gültiger Reisepass (Kopie der relevanten Seiten mit den Angaben zur Person). (c) 2 Passfotos. (d) Ggf. Nachweis ausreichender Geldmittel. (e) Buchungsbestätigung für den Hin- und Rückflug oder Einladungsschreiben bei privaten Besuchen. (f) Hotelbuchungsbestätigung. (g) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung oder Wiedereinreisevisum für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

Unterlagen für die Ausstellung des Visums am Flughafen:
(a) Gültiger Reisepass. (b) Gültiges Rückflugticket. (c) Nachweis über ausreichende Geldmittel. (d) Hotelbuchungsbestätigung oder Einladungsschreiben bei privaten Besuchen. (e) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung oder Wiedereinreisevisum für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

 
Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel (mindestens über 100 US $ pro Nacht) verfügen.

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
Dokumente bei der Einreise

Alle Reisenden müssen bei der Ankunft im Besitz eines gültigen Reisepasses, gültiger Rück- bzw. Weiterreisetickets, einer Hotelbuchung oder eines Einladungsschreibens, ggf. einer Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder der Schweiz sein sowie über einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts verfügen.

 
Einreise mit Haustieren

Für Haustiere werden eine Einfuhrgenehmigung vom Ministerium für Landwirtschaft, Bodenschätze und Umwelt und ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt. Die Quarantänepflicht für Hunde und Katzen beträgt 6 Monate und für Vögel 3 Wochen.
Anmerkung: Wirbellose sowie Hunde und Katzen, die aus Orten stammen, bei denen innerhalb eines Radius von 100 km Tollwutfälle aufgetreten sind, dürfen nicht nach Mauritius verbracht werden.

 
 
 
ontaktadressen
 
Mauritius Tourism Promotion Authority

c/o Aviareps Mangum
Sonnenstr. 9, D-80331 München.
Tel: (089) 236 62 18 34. Fax: (089) 23 66 21 99.
E-Mail: mauritius@aviarepsmangum.com
Internet: www.my-mauritius.de oder www.tourism-mauritius.mu  
Mo-Do 09.00-17.30 Uhr, Fr 09.00-17.00 Uhr.

 
Mauritius Informationsbüro

Kirchenweg 5, CH-8008 Zürich
Postanschrift: Postfach 1323, CH-8032 Zürich
Tel: (044) 388 41 18. Fax: (044) 388 41 03.
E-Mail: info@prw.ch
Internet: www.tourism-mauritius.mu  
Mo-Fr 08.15-17.30 Uhr.

 
Mauritius Tourism Promotion Authority

Air Mauritius Centre, 11th Floor, 5 President John Kennedy Street, MU-Port Louis
Tel: 210 15 45. Fax: 212 51 42.
Internet: www.mauritius.net

 
Botschaft der Republik Mauritius

Kurfürstenstraße 84, D-10787 Berlin
Tel: (030) 263 93 60. Fax: (030) 26 55 83 23.
E-Mail: berlin@mauritius-embassy.de
Internet: www.mauritius-embassy.de
Mo-Fr 08.30-16.30 Uhr.
(auch für Österreich zuständig.)
Honorargeneralkonsulat in München. Konsulate in Düsseldorf und Stuttgart.

 
Botschaft der Republik Mauritius

127 Rue de Tocqueville, F-75017 Paris
Tel: (+33) (01) 42 27 30 19. Fax: (+33) (01) 40 53 02 91.
E-Mail: ambassade.maurice@online.fr
Mo-Fr 10.00-12.30 Uhr (Publikumsverkehr), Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr (tel. Anfragen).
(für die Schweiz zuständig).

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Zuständig ist die deutsche Botschaft in Antananarivo (s. Madagaskar).

 
Honorarkonsulat der Republik Österreich

c/o Rogers & Co. Ltd., Rogers House, 5 President John Kennedy Street, MU-Port Louis
Tel: 20 26 80 01. Fax: 208 50 45 und 212 42 10.
E-Mail: rene.sanson@msc.mu

Anmerkung: Das Konsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der österreichischen Botschaft in Pretoria (s. Südafrika).

 
Generalkonsulat der Schweizerischen Eidgenossenschaft

2 Jules Koenig, MU-Port Louis
Postanschrift: P.B. 437, MU-Port Louis
Tel: 208 87 63. Fax: 210 33 47.
E-Mail: swiss.consul@intnet.mu

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

Nein 1
Nein Nein
Ja -
2 -
3 -

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger kommen landesweit in manchen Teichen und Flüssen vor. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung erfolgen.

HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Gesundheitsvorsorge

Die öffentliche medizinische Versorgung ist gut, kann aber in der Peripherie im Einzelfall gelegentlich technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch sein. Es gibt zusätzlich mehrere Privatkliniken. Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette).

 
Gesundheitszeugnis

Ausländer müssen zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis einen negativen HIV-Test in englischer Sprache vorlegen. Eine Nachtestung innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft im Land ist möglich.

 
Anmerkung

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von zehn Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiet einreisen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere, die den Transitraum in Mauritius nicht verlassen.
[2] Es besteht ein sehr geringes Malariarisiko in einzelnen ländlichen Gebieten. Die Insel Rodriguez ist malariafrei. Die weniger gefährliche Malariaart Plasmodium vivax (Malaria tertiana) kann während des ganzen Jahres auftreten. Ein Schutz mit langärmeliger Kleidung und Mückenschutz reichen aus, eine medikamentöse Prophylaxe ist nicht erforderlich.
[3] Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung abgekocht werden. Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Obst sollte geschält und Gemüse gekocht werden.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Anmerkung

(a) Jede Kultur- bzw. Religionsgemeinschaft auf Mauritius feiert ihre eigenen Feste.
(b) Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
(c) [*] Hinduistische und chinesische Feiertage richten sich nach örtlichen astronomischen Messungen, so dass Abweichungen von den angegebenen Daten möglich sind.

 
Feiertage

1./2. Jan. 2007 Neujahr. Jan./Febr.* Thaipoosam Cavadee. 1. Febr. Tag der Abschaffung der Sklaverei. 16. Febr. Maha Shivaratri. 18. Febr. Chinesisches Neujahr. 12. März Nationalfeiertag. März/April Ougadi. 1. Mai Tag der Arbeit. 20. Dez. Islamisches Opferfest. 20. Dez. Islamisches Opferfest. 25. Dez. Weihnachten. 

1./2. Jan. 2008 Neujahr. 17. Jan. Maha Shivaratri. Jan./Feb.* Thaipoosam Cavadee. 1. Feb. Tag der Abschaffung der Sklaverei.  7. Feb. Chinesisches Neujahr. 12. März Nationalfeiertag. März/Apr.* Ougadi. 1. Mai Tag der Arbeit. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt. Sep.* Ganesh Chathurthi. 2. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). Okt./Nov.* Diwali (Lichterfest). 1. Nov. Allerheiligen. 2. Nov. Tag der Arbeiter. 25. Dez. Weihnachten.

 
Feiertage

(a) Jede Kultur- bzw. Religionsgemeinschaft auf Mauritius feiert ihre eigenen Feste.
(b) Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
(c) [*] Hinduistische und chinesische Feiertage richten sich nach örtlichen astronomischen Messungen, so dass Abweichungen von den angegebenen Daten möglich sind.