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eisepass/Visum
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| Reisepass/Visum |
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Nein |
Ja |
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Nein |
Ja |
| 1 |
Nein |
Ja |
| 1 |
2 |
Ja |
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| Anmerkung |
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Bei Einreise mit Auto, muss auch die Ausreise wieder per Auto erfolgen, andernfalls drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen).
Eine entsprechende Versicherung empfiehlt sich.
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich, muss bei Einreise noch 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder, die ausschließlich im Rahmen einer Gruppenpauschalreise auch mit einem
gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen können: (a) [1] EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: Nur mit Reisepass einreisen können Staatsangehörige von Dänemark, Estland, Griechenland, Großbritannien, Irland (Rep.), Lettland,
Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern); (b) Übrige Länder: Island, Montenegro, Norwegen und Serbien.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
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| Einreise mit Kindern |
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Deutsche: Deutscher Kinderausweis (für Kinder ab 3 Jahren mit Lichtbild) oder Eintragung in den elterlichen Reisepass (ab dem vollendeten
3. Lebensjahr mit Lichtbild) oder Kinderreisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung in den elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (ab dem vollendeten 3. Lebensjahr mit Lichtbild)
oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten
12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines
mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler
Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung. Schweizer: Eintragung in den elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (ab dem vollendeten 3. Lebensjahr mit Lichtbild)
oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes
am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Kinder ab 17 Jahren, die alleine reisen, müssen über einen eigenen Reisepass verfügen.
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| Visum |
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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3
Monaten: (a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz ([2] Ausnahmen: Staatsangehörige von Ungarn dürfen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen visumfrei einreisen); (b) Übrige Länder: Algerien, Andorra, Argentinien, Australien, Bahrain, Brasilien, Chile, Côte d’Ivoire, Guinea, Hongkong (VR China) (bis zu
30 Tage), Island, Indonesien, Japan, Kanada, Katar, Kongo (Rep.), Korea (Süd), Kroatien, Kuwait, Libyen, Liechtenstein, Mali,
Mexiko, Monaco, Neuseeland, Niger, Norwegen, Oman, Peru, Philippinen, Russische Föderation, Saudi-Arabien, Senegal, Singapur,
Tunesien, Türkei, USA, Venezuela und Vereinigte Arabische Emirate.
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| Anmerkung - Reisepaß/Visa |
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Einreisevisa sind maximal 3 Monate gültig. Verlängerungen müssen innerhalb von 21 Tagen nach der Einreise bei der Polizei
beantragt werden. Weitere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
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| Transit |
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Transitreisende, die am gleichen Tag mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen
kein Transitvisum.
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| Visaarten |
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Einreise- und Transitvisum.
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| Antragstellung |
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Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).
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| Aufenthaltsgenehmigung |
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Beantragung bei den örtlichen Polizeidienststellen. Weitere Informationen vom Ministère du Travail, Rabat.
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| Bearbeitungszeit |
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Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers. Staatsangehörige mancher Länder müssen zur Beantragung
eines Visums zuerst eine Genehmigung der Behörden in Rabat einholen, wobei mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 3-4 Wochen
zu rechnen ist. Weitere Informationen sind bei den marokkanischen Botschaften erhältlich.
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| Einreisebeschränkungen |
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Personen mit ungepflegter Erscheinung kann die Einreise verweigert werden, z.B. ";Hippies";.
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| Unterlagen |
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(a) 2 Anträge. (b) 2 Passfotos. (c) Fotokopie des Reisepasses (muss bei der Beantragung noch mind. 3 Monate gültig sein).
(d) Gebühr (in bar oder Postanweisung). (e) Ticket für Rück- oder Weiterreise. (f) Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses,
einer Einschreibung als Student oder ausreichender Geldmittel (aktueller Bankauszug). (g) Ggf. Kopie der Aufenthaltsgenehmigung
des Gastlandes. (h) Anmeldebescheinigung des Wohnsitzes. Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter Rückumschlag (Einschreiben) beizufügen.
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| Ausreichende Geldmittel |
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Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
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| Verlängerung des Aufenthalts |
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Eine Verlängerung des Aufenthalts ist möglich, wenn der Ausländerpolizei ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle
Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt wird. Außerdem
müssen sich alle Ausländer, die ihren Aufenthalt verlängern lassen wollen, innerhalb von 21 Tagen ab ihrer Ankunft polizeilich
registrieren lassen. Wird die 3-Monatsfrist überschritten, muss mit der Vorführung vor dem Staatsanwalt und einer anschließenden
Abschiebung gerechnet werden.
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| Einreise mit Haustieren |
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Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis des Herkunftslands benötigt. Vögel können ohne Formalitäten nach Marokko verbracht werden.
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ontaktadressen
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| Staatliches Marokkanisches Fremdenverkehrsamt |
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Graf-Adolf-Straße 59, D-40210 Düsseldorf Tel: (0211) 37 05 51/52. Fax: (0211) 37 40 48. E-Mail: marokkofva@aol.com Internet: www.tourismus-in-marokko.com Mo-Fr 09.00-17.30 Uhr.
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| Staatliches Marokkanisches Fremdenverkehrsamt |
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Kärntner Ring 17/2/23, A-1010 Wien Tel: (01) 512 53 26. Fax: (01) 512 39 73. E-Mail: marokkotourismus@aon.at Internet: www.tourismus-in-marokko.com Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.
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| Staatliches Marokkanisches Fremdenverkehrsamt |
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Schifflände 5, CH-8001 Zürich Tel: (044) 252 73 16 oder (044) 252 77 52. Fax: (044) 251 10 44. E-Mail: info@marokko.ch Internet: www.visitmorocco.com Mo-Fr 09.00-17.30 Uhr.
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| Office National Marocain de Tourisme (ONMT) |
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Angle Rue Oued El Makhazine et Rue Zalaga, BP 19, Agdal, MA-Rabat. Tel: (037) 67 39 18, (037) 67 37 56 und (037) 67 40 13. Fax: (037) 67 40 15. E-Mail: website@onmt.org.ma Internet: www.visitmorocco.com
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| Botschaft des Königreichs Marokko |
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Niederwallstraße 39, D-10117 Berlin Tel: (030) 206 12 40. Fax: (030) 20 61 24 20. Konsularabt.: Tel: (030) 20 61 24 35. E-Mail: marokko-botschaft@t-online.de Internet: www.botschaft-marokko.de Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-14.00 Uhr. Generalkonsulate in Düsseldorf und Frankfurt/M. Honorarkonsulate in Bremen, Hamburg, Kassel und München.
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| Botschaft des Königreichs Marokko |
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Opernring 3-5, A-1010 Wien Tel: (01) 586 66 51. Fax: (01) 586 76 67. Konsularabt.: Tel: (01) 586 66 50. E-Mail: emb-pmissionvienna@morocco.at Mo-Do 09.00-16.00 Uhr, Fr 09.00-15.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Do 09.30-12.30 Uhr und 15.00-16.00 Uhr, Fr 09.30-12.00 Uhr und 13.30-14.30 Uhr. Honorarkonsulat ohne Visumerteilung in Salzburg.
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| Botschaft des Königreichs Marokko |
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Helvetiastrasse 42, CH-3005 Bern Tel: (031) 351 03 62/63. Fax: (031) 351 03 64. E-Mail: sifamaberne2@bluewin.ch Internet: www.amb-maroc.ch Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr. Generalkonsulate ohne Visumerteilung in Lausanne und Zürich.
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| Botschaft der Bundesrepublik Deutschland |
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7 Zankat Madnine, MA-Rabat Postanschrift: BP 235, MA-10000 Rabat Tel: (037) 68 91 00. Fax: (037) 70 68 51. E-Mail: amballma@mtds.com Internet: www.rabat.diplo.de Honorarkonsulat in Agadir.
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| Botschaft der Republik Österreich |
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2 Zankat Tiddas, MA-10000 Rabat Postanschrift: BP 135, MA-Rabat Tel: (037) 76 40 03, (037) 76 16 98 und (037) 66 06 54. Fax: (037) 76 54 25. E-Mail: rabat-ob@bmeia.gv.at
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| Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft |
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Square de Berkane, MA-10001 Rabat Visaangelegenheiten: 12 Rue Ouezzane, MA-10001 Rabat Postanschrift: BP 169, MA-10000 Rabat Tel: (037) 26 80 30/31/32, (037) 26 80 41/42/43 (Visaangelegenheiten). Fax: (037) 26 80 40, (037) 26 80 50 (Visaangelegenheiten).
E-Mail: rab.vertretung@eda.admin.ch Internet: www.eda.admin.ch/rabat
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esundheit
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| Gesundheit |
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Nein |
| Nein |
Nein |
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| Vorsichtsmaßnahmen |
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Bilharziose-Erreger können in manchen Teichen und Flüssen vorkommen, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden
werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt in den ländlichen Gebieten vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Fleckfieber tritt ebenfalls landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige
Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.
Laut aktueller Untersuchungen besteht landesweit ein sehr hohes Infektionsrisiko für Hepatitis A und ein mittleres Infektionsrisiko für Hepatitis B. Eine Impfung gegen Hepatitis A wird empfohlen. Anläßlich einer Reise ist es ratsam, eine Hepatitis B-Impfung grundsätzlich
in Erwägung zu ziehen.
HIV/Aids ist weitverbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere
Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche
Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich medizinische
Hilfe in Anspruch nehmen.
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| Gesundheitsvorsorge |
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Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist besonders auf dem Land z.T. technisch, apparativ und
hygienisch problematisch. Vielfach fehlen besonders auf dem Land auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende
Ärzte. In allen Großstädten gibt es gute medizinische Einrichtungen, einschl. Notdienst-Apotheken (manchmal im Rathaus), die
außerhalb der üblichen Zeiten geöffnet haben. Die Krankenhäuser bieten in Notfällen für eine geringe Gebühr oder auch kostenlos
ärztliche Behandlung. Grundsätzlich ist keine Kostenrückerstattung für Sachleistungen (Medikamente, ärztliche Behandlung)
möglich. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird empfohlen.
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| Anmerkung |
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[1] Das Malariarisiko ist gering. Malaria tritt nur in der weniger gefährlichen Form Plasmodium vivax in einigen ländlichen Gebieten der Provinz Chefchaouen zwischen Mai und Oktober auf. Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria
sind allenfalls bei speziellen Reiserouten sinnvoll. [2] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. In Großstädten ist Leitungswasser normalerweise
gechlort und relativ ungefährlich, kann jedoch u. U. leichte Magenbeschwerden hervorrufen. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher in Flaschen abgefülltes Wasser empfohlen. Außerhalb der Großstädte
ist Trinkwasser nicht immer keimfrei und sollte sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden.
Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch-
oder Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
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esetzliche Feiertage
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| Anmerkung |
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Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr
zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern
erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen
und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr
auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
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| Feiertage |
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1. Jan. 2007 Neujahr. 11. Jan. Unabhängigkeitsmanifest. 20. Jan. Fatih Mouharram (Islamisches Neujahr). 31. März Aïd al-Mawlid (Geburtstag des Propheten). 1. Mai Tag der Arbeit. 21. Juli Feier der Thronbesteigung Mohammed VI. 14. Aug. Integration der Westsahara-Region. 20. Aug. Tag der Revolution des Königs und des Volks. 21. Aug. Geburtstag von König Mohammed VI. 13. Okt. Aïd al-Fitr (Ende des Ramadan). 6. Nov. Marche Verte (Jahrestag des grünen Marsches). 18. Nov. Fête de l’Indépendence (Unabhängigkeitstag).
1. Jan. 2008 Neujahr. 10. Jan. Fatih Mouharram (Muslimisches Neujahr). 11. Jan. Unabhängigkeitsmanifest. 20. März Aïd al-Mawlid (Geburtstag des Propheten). 1. Mai Tag der Arbeit. 21. Jul. Thronfest. 14. Aug. Fête Oued Eddahab (Integration der Westsahara-Region). 20. Aug. Revolutionstag des Königs und des Volkes. 21. Aug. König Mohammed’s Geburtstag. 2. Okt. Aïd al-Fitr (Ende des Ramadan). 6. Nov. Jahrestag des Grünen Marsches. 18. Nov. Unabhängigkeitstag. 9. Dez. Aïd al-Adha (Opferfest). 29. Dez. Fatih Mouharram (Muslimisches Neujahr).
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| Feiertage |
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Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr
zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern
erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen
und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr
auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
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