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Die meisten Besucher benötigen kein Visum für Malaysia, wenn der Aufenthalt weniger als 1 Monat beträgt und touristischen
oder privaten Zwecken dient. Von der Visumpflicht ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für Aufenthalte ohne
Berufstätigkeit von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben): (a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen und Slowenien bis zu 1 Monat sowie Malta und Zypern bis zu 2 Monate; (b) Commonwealth-Länder: Staatsbürger der meisten Commonwealth-Länder für einen Aufenthalt von bis zu 2 Monaten (weitere Informationen von der Botschaft). (c) Übrige Länder: Ägypten, Albanien, Algerien, Argentinien, Bahrain, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Island, Japan, Jemen, Jordanien, Katar,
Kirgisistan, Korea (Süd), Kroatien, Kuba, Kuwait, Libanon, Liechtenstein, Marokko, Neuseeland, Norwegen, Oman, Peru, San Marino,
Saudi-Arabien, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Uruguay, USA und Vereinigte Arabische Emirate. (d) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat): Jede andere Nationalität für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat, (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Afghanistan, Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Bangladesch, Bhutan, Burkina
Faso, Burundi, China (VR), Côte d’Ivoire, Djibouti, Eritrea, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kolumbien, Kongo (Republik),
Kongo (Demokratische Republik), Liberia, Mali, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Nigeria, Pakistan, Ruanda, Sri Lanka und Zentralafrikanische
Republik).
Bei Einreise in den Bundesstaat Sarawak wird ein separates Visum erteilt, welches in der Regel 30 Tag gültig ist.
Reisende, die ein Arbeitsverhältnis eingehen wollen, haben sich den lokalen Vorschriften zu unterwerfen und benötigen eine
nur schwer erhältliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die vor der Einreise bei der Malaysischen Botschaft im Wohnortland
beantragt werden muss
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Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis verlangt, das 7 Tage vor der Abreise ausgestellt wurde und bestätigt, dass innerhalb
der letzten 6 Monate im Herkunftsland kein Fall von Tollwut aufgetreten ist und, dass es sich nicht um ein importiertes Tier
handelt. Zusätzlich muss eine Einfuhrgenehmigung beim malaysischen Veterinäramt (Import Permit, 8th Floor, Shell Building, Exchange Square Off. Jalan Semantan, Bukit Damansara, Kuala Lumpur, Tel: (03)
254 00 77, Fax: (03) 253 58 04) beantragt werden. Für Hunde und Katzen besteht eine Quarantänepflicht von mindestens 30 Tagen
(ausgenommen sind Australien, Neuseeland, Großbritannien und Irland). Ein Platz muss im Voraus bei der Kuala Lumpur Quarantine Station reserviert werden.
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