Destination Guides
Malaysia

 
eisepass/Visum
 
Reisepass/Visum

Ja Nein Ja
Ja Nein Ja
Ja Nein Ja
Ja 1 Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Inhaber von Identitätsnachweisen, die von Hongkong (VR China) und Portugal (die Einreise nur mit Personalausweis gestattet portugiesischen Staatsbürgern einen Aufenthalt von max. 14 Tagen) ausgestellt wurden.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

 
Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis 16 Jahren oder Eintragung im elterlichen Reisepass mit Lichtbild bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Grundsätzlich empfiehlt sich jedoch ein eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung im elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Grundsätzlich empfiehlt sich jedoch ein eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eintragung im elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Grundsätzlich empfiehlt sich jedoch ein eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 
Visum

Die meisten Besucher benötigen kein Visum für Malaysia, wenn der Aufenthalt weniger als 1 Monat beträgt und touristischen oder privaten Zwecken dient. Von der Visumpflicht ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für Aufenthalte ohne Berufstätigkeit von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen und Slowenien bis zu 1 Monat sowie Malta und Zypern bis zu 2 Monate;
(b) Commonwealth-Länder: Staatsbürger der meisten Commonwealth-Länder für einen Aufenthalt von bis zu 2 Monaten (weitere Informationen von der Botschaft).
(c) Übrige Länder: Ägypten, Albanien, Algerien, Argentinien, Bahrain, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Island, Japan, Jemen, Jordanien, Katar, Kirgisistan, Korea (Süd), Kroatien, Kuba, Kuwait, Libanon, Liechtenstein, Marokko, Neuseeland, Norwegen, Oman, Peru, San Marino, Saudi-Arabien, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Uruguay, USA und Vereinigte Arabische Emirate.
(d) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat): Jede andere Nationalität für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat, (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Afghanistan, Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Bangladesch, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, China (VR), Côte d’Ivoire, Djibouti, Eritrea, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kolumbien, Kongo (Republik), Kongo (Demokratische Republik), Liberia, Mali, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Nigeria, Pakistan, Ruanda, Sri Lanka und Zentralafrikanische Republik).

Bei Einreise in den Bundesstaat Sarawak wird ein separates Visum erteilt, welches in der Regel 30 Tag gültig ist.

Reisende, die ein Arbeitsverhältnis eingehen wollen, haben sich den lokalen Vorschriften zu unterwerfen und benötigen eine nur schwer erhältliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die vor der Einreise bei der Malaysischen Botschaft im Wohnortland beantragt werden muss

 
Anmerkung - Reisepaß/Visa

Allen Besuchern, die aus geschäftlichen oder privaten Gründen nach Malaysia reisen, wird bei der Ankunft ein Visit Pass (Besucherpass) ausgestellt. Inhaber eines Besucherpasses dürfen keine Arbeit aufnehmen oder Geschäfte eröffnen.

 
Transit

Reisende, die sich auf der Durchreise zu einem Drittland befinden und im Besitz gültiger Dokumente für die Weiterreise über einen malaysischen Flughafen sind, benötigen kein Visum.

 
Visaarten

Einfaches Einreisevisum (für Besuche und Geschäftsreisen), mehrfaches Einreisevisum (für Geschäftsreisen), Transitvisum.

 
Gültigkeitsdauer

Die Aufenthaltsdauer wird im Besucherpass eingetragen und von den Behörden bestimmt. Verlängerungen sind möglich.

 
Antragstellung

Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen). In Österreich und in Deutschland ist nur persönliche Beantragung möglich.

 
Bearbeitungszeit

Je nach Nationalität verschieden.

 
Einreisebeschränkungen

Staatsbürgern von Israel, Montenegro und Serbien (sofern sie nicht im Besitz einer Zustimmungserklärung des malaysischen Innenministeriums sind) sowie schwangeren Frauen ab dem sechsten Monat (sofern sie nicht auf der Durchreise sind) wird die Einreise verweigert. Auch Personen mit ungepflegter Erscheinung kann die Einreise verweigert werden.

 
Unterlagen

(a) Reisepass, der noch länger als 6 Monate gültig ist. (b) 3 Passfotos. (c) 3 Antragsformulare. (d) Gebühr (bar oder Postanweisung). (e) Brief des Arbeitgebers oder der Universität. (f) Ggf. Einladungsschreiben (auf Firmenpapier) der Kontaktperson (z. B. Geschäftspartner) in Malaysia. (g) Rück-/Weiterflugticket (Original). (h) Nachweis ausreichender Geldmittel (aktuellster Bankauszug).
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigelegt werden.

 
Ausreichende Geldmittel

Alle Besucher, ob für private oder geschäftliche Aufenthalte, müssen ausreichende finanzielle Mittel (mind. 500 US$) für die Dauer des Aufenthalts und gültige Rück- bzw. Weiterflugtickets vorweisen können.

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
Einreise mit Haustieren

Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis verlangt, das 7 Tage vor der Abreise ausgestellt wurde und bestätigt, dass innerhalb der letzten 6 Monate im Herkunftsland kein Fall von Tollwut aufgetreten ist und, dass es sich nicht um ein importiertes Tier handelt. Zusätzlich muss eine Einfuhrgenehmigung beim malaysischen Veterinäramt (Import Permit, 8th Floor, Shell Building, Exchange Square Off. Jalan Semantan, Bukit Damansara, Kuala Lumpur, Tel: (03) 254 00 77, Fax: (03) 253 58 04) beantragt werden. Für Hunde und Katzen besteht eine Quarantänepflicht von mindestens 30 Tagen (ausgenommen sind Australien, Neuseeland, Großbritannien und Irland). Ein Platz muss im Voraus bei der Kuala Lumpur Quarantine Station reserviert werden.

 
 
 
ontaktadressen
 
Malaysia Tourism Promotion Board

Weissfrauenstr. 12-16, D-60311 Frankfurt/M.
Tel: (069) 460 92 34 20. Fax: (069) 460 92 34 99.
E-Mail: info@tourismmalaysia.de
Internet: www.tourismmalaysia.de oder www.tourismmalaysia.gov.my
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr;
(auch für Österreich und die Schweiz zuständig).

 
Malaysia My Destination

Malaysia Tourism Centre
109 Jalan Ampang, 50450 Kuala Lumpur
Tel: (03) 21 63 36 64 oder (03) 21 64 39 29. Fax: (03) 21 62 11 49.
E-Mail: enquiries@tourism.gov.my
Internet: www.mtc.gov.my

 
Tourism Malaysia

17th Floor, Menara Dato’ Onn, Putra World Trade Centre, 45 Jalan Tun Ismail, MY-50480 Kuala Lumpur
Tel: (03) 26 15 81 88. Fax: (03) 26 93 58 84.
E-Mail: enquires@tourism.gov.my
Internet: www.tourism.gov.my oder www.tourismmalaysia.gov.my

 
Botschaft von Malaysia

Klingelhöferstraße 6, D-10785 Berlin
Tel: (030) 885 74 90. Fax: (030) 88 57 49 50.
E-Mail: mwberlin@compuserve.com
Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr (Publikumsverkehr) und 12.00-13.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr (tel. Auskünfte).
Honorargeneralkonsulate in Böblingen bei Stuttgart und Hamburg.

 
Botschaft von Malaysia

Prinz-Eugen-Straße 18, Stiege 1, Tür 4, A-1040 Wien
Tel: (01) 50 51 04 20. Fax: (01) 505 79 42.
E-Mail: mwvienna@utanet.at
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.

 
Botschaft von Malaysia

Jungfraustraße 1, CH-3005 Bern
Tel: (031) 350 47 00. Fax: (031) 350 47 02.
E-Mail: malberne@greenmail.ch
Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr.

 
Generalkonsulat von Malaysia

(mit Visumerteilung)
International Centre Cointrin, First Floor, Block H, 20 Route de Pré-Bois, CH-1205 Genève 5
Postanschrift: Case Postale 1834, CH-1215 Genève 15
Tel: (022) 710 75 00. Fax: (022) 710 75 01.
E-Mail: mwgeneva@ties.itu.int
Internet: http://www3.itu.ch/MISSIONS/Malaysia
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.
Konsulate in Basel und Zürich.

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

26th Floor, Menara Tan & Tan, 207 Jalan Tun Razak, MY-50400 Kuala Lumpur
Postanschrift: PO Box 10023, MY-50700 Kuala Lumpur
Tel: (03) 21 70 96 66. Fax: (03) 21 61 98 00.
E-Mail: contact@german-embassy.org.my
Internet: www.kuala-lumpur.diplo.de
Honorarkonsulat in Penang.

 
Botschaft der Republik Österreich

Suite 10, 1-2 Level 10, Wisma Goldhill, 67 Jalan Raja Chulan, MY-50200 Kuala Lumpur
Postanschrift: PO Box 10154, MY-50704 Kuala Lumpur
Tel: (03) 23 81 71 60/62. Fax: (03) 23 81 71 68.
E-Mail: kuala-lumpur-ob@bmeia.gv.at

 
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

16 Pesiaran Madge, MY-55000 Kuala Lumpur
Postanschrift: PO Box 12008, MY-50764 Kuala Lumpur
Tel: (03) 21 48 06 22, 21 48 07 51. Fax: (03) 21 48 09 35.
E-Mail: kua.vertretung@eda.admin.ch
Internet: www.eda.admin.ch/kualalumpur

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

Nein 1
2 Nein
Ja -
3 -
4 -

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger kommen landesweit, vor allem in Selangor, Kuala Lumpur und Klan Valley in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Die durch Mücken übertragene Viruserkrankung Chikungunya (CHIC) ist vereinzelt in der Provinz Perak und auf den Inseln im Indischen Ozean aufgetreten. Wirksamen Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Übertragungsmonate sind März bis September. In diesem Jahr sind bereits über 1000 Fälle, darunter auch mit tödlichem Ausgang, aufgetreten. Ein Impfschutz ist nicht möglich. Als Vorsorgemaßnahme wird ein möglichst effizienter Schutz gegen Insektenstiche empfohlen.

Vereinzelt tritt in ländlichen Gebieten die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.

Fleckfieber tritt landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.

Die durch Enterovviren verursachte Hand-Fuß-Mundkrankheit (HFMD) betrifft vor allem Kinder und Personen mit geschwächtem Immunsystem. In Sarawak auf Borneo und in Negri Sembilan auf der Halbinsel sind vermehrt Fälle aufgetreten. Den wirksamsten Schutz bieten sorgfältige Hygiene und die Vermeidung des Kontaktes mit Erkrankten.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Erhöhtes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht von März bis September in den ländlichen Gebieten von Penang, Perak, Selangor, Jahore und Sarawak.

Tollwut kommt nur auf der malayischen Halbinsel vor. Asien gilt als der Kontinent mit den meisten Tollwuterkrankungen. Der Hauptüberträger der Tollwut ist der Hund. Überträger sind u.a. auch Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für alle Reisenden wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden sofort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Gesundheitsvorsorge

In Malaysia herrscht ein allgemein befriedigender Gesundheitsdienst mit im Ausland ausgebildeten Fachärzten. An der Westküste der malaiischen Halbinsel findet man weitgehend gute hygienische Verhältnisse vor. Westliche Arzneimittel, auch viele deutsche Präparate, sind in städtischen Gebieten erhältlich. Krankenhäuser gibt es in allen größeren Städten. In Kleinstädten und ländlichen Gegenden gibt es Ärzte und mobile Apotheken. Die Notrufnummer ist 999. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und einer Reiserückholversicherung wird empfohlen.

 
Vogelgrippe

Nach einer Pause von 15 Monaten ist die hochpathogene Vogelgrippe durch Influenza A(H5N1) Anfang Juni 2007 bei Hausgeflügel in mehreren benachbarten Dörfern der Provinz Selangor im S der Halbinsel erneut aufgetreten. Menschliche Erkrankungen wurden aus Malaysia bisher nicht gemeldet.

In einem Merkblatt veröffentlicht das Auswärtige Amt folgende Hinweise zur Vogelgrippe:
Reisen in betroffene Länder werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt als unbedenklich angesehen.
Der Kontakt mit lebendem oder totem Geflügel sollte jedoch vermieden werden.
Kein Besuch von Vogel- oder Geflügelmärkten.
Das Mitbringen von Vogelprodukten (einschließlich Federn) aus betroffenen Ländern in die EU ist verboten.
Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist nach derzeitigem Wissensstand unbedenklich, wenn diese gut gekocht sind.
Verzicht auf Halten von Ziervögeln bei Aufenthalt in den betroffenen Regionen.
Ein gegen Vogelgrippe wirksamer Impfstoff steht gegenwärtig nicht zur Verfügung.

 
Gesundheitszeugnis

Für Arbeitsaufenthalte wird ein HIV-Test in englischer Sprache verlangt. Studenten müssen sich im Land - je nach Universität - einer medizinischen Untersuchung einschließlich HIV-Test unterziehen.

 
Anmerkung

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiet einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere, die in Malaysia den Transitraum nicht verlassen.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion ist jedoch nicht auszuschließen. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Landesweit besteht in verschiedenen Regionen (vor allem in Selangor, Kuala Lumpur und Klang Valley) ein erhöhtes Cholerarisiko, das vor allem die einheimische Bevölkerung betrifft. Die Infektionsgefahr bei Touristen ist sehr gering. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.
[3] Malariarisiko besteht in Sabah (Borneo) und im äußersten Hinterland. Ein geringes Ansteckungsrisiko ist in West-Malaysia und in Sarawak zu erwarten. Städte und Küstenregionen sind verhältnismäßig frei von Malaria. In Sabah (Borneo) tritt die gefährlichere Malariaart Plasmodium falciparum das ganze Jahr über auf. Hochgradige Chloroquin- und Sulfadoxin/Pyrimethaminresistenz wurde gemeldet.
[4] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Das Leitungswasser in Kuala Lumpur ist genießbar, Abkochen wird jedoch empfohlen. Leitungs- und Brunnenwasser ist außerhalb von Kuala Lumpur nicht immer keimfrei und sollte zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung abgekocht oder sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert und muss abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser weiterverarbeiten. Milchprodukte aus ungekochter Milch außerhalb der Städte vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Vorsicht vor Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise, außer in exklusiven Restaurants. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Auf frische Fruchtsäfte von Straßenständen sollte man verzichten.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Anmerkung

(a) Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, wird der nachfolgende Arbeitstag zum Feiertag.
(b) Zusätzlich gibt es mehrere regionale Feiertage. Das Fremdenverkehrsamt von Malaysia erteilt nähere Auskunft.
(c) Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Hari Raya Puasa vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Hari Raya Puasa auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Hari Raya Haji, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
(d) Hindufeste werden durch örtliche astronomische Beobachtungen bestimmt, es kann daher nur der Monat angegeben werden.

 
Feiertage

1. Jan. 2007 Neujahr. 20. Jan. Hari Raya Tussa (Islamisches Neujahr). 18. Febr. Chinesisches Neujahr. 31. März Mawlid al-Nabi (Geburtstag des Propheten Mohammed). 1. Mai Tag der Arbeit. 2. Mai Vesak Day (Geburtstag Buddhas). 4. Juni Offizieller Geburtstag des Königs Yang di-Pertuan Agong. 31. Aug. Nationalfeiertag. 13. Okt. Hari Raya Puasa (Ende des Ramadan). 25. Dez. Weihnachten.

1. Jan. 2008 Neujahr. 10. Jan. Awal Muharram (Islamisches Neujahr). 1. Feb. Feiertag (nur in Putrajaya, Kuala Lumpur und Labuan). 7. Feb. Chinesisches Neujahr. 20. März Mawlid al-Nabi (Geburtstag des Propheten). 1. Mai Tag der Arbeit. 20. Mai Wesak-Tag (Geburtstag Buddhas). 3. Jun. Geburtstag des Königs. 31. Aug. Nationalfeiertag. 2. Okt. Hari Raya Puasa (Ende des Ramadan). 28. Okt. Deepvali (außer in Labuan und Sarawak). 9. Dez. Hari Raya Haji (Opferfest). 25. Dez. Weihnachten. 29. Dez. Awal Muharram (Islamisches Neujahr).

 
Feiertage

(a) Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, wird der nachfolgende Arbeitstag zum Feiertag.
(b) Zusätzlich gibt es mehrere regionale Feiertage. Das Fremdenverkehrsamt von Malaysia erteilt nähere Auskunft.
(c) Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Hari Raya Puasa vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Hari Raya Puasa auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Hari Raya Haji, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
(d) Hindufeste werden durch örtliche astronomische Beobachtungen bestimmt, es kann daher nur der Monat angegeben werden.