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eisepass/Visum
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| Reisepass/Visum |
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Nein |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
1/2 |
Ja |
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich, muss noch 6 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
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| Einreise mit Kindern |
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Deutsche: Deutscher Kinderausweis ab 7 Jahren mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils
oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten
12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines
mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler
Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung. Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes
am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
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| Visum |
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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder für Aufenthalte bis zu 90 Tage: (a) EU-Länder: Bundesrepublik Deutschland (30 Tage) und andere EU-Länder; ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Österreich, Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien,
Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn); (b) Commonwealth-Länder: Fast alle Commonwealth-Länder (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Indien, Kamerun, Nigeria und Pakistan); (c) Übrige Länder: Island, Israel, Japan, Madagaskar, Nepal, Norwegen, San Marino, Taiwan und USA.
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| Transit |
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Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise sowie über reservierte
Sitzplätze verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. [2] Diese Regelung gilt u.a. nicht für die Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn. Weitere Auskünfte
erteilen die zuständigen malawischen Vertretungen.
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| Visaarten |
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Touristenvisum (einmalige, mehrmalige Einreise), Transitvisum.
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| Gültigkeitsdauer |
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Transitvisum: 7 Tage. Touristenvisum: 3 Monate (einmalige Einreise) bzw. 6 oder 12 Monate (mehrmalige Einreise) ab Ausstellungsdatum. Die Möglichkeit einer Visumverlängerung
besteht, Beantragung beim Immigration Department in Blantyre.
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| Antragstellung |
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Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
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| Aufenthaltsgenehmigung |
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Anfragen vor der Abreise an den Controller of Immigration Services, PO Box 331, MW-Blantyre.
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| Bearbeitungszeit |
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Persönlich sofort, postalisch ca. 2 Wochen.
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| Unterlagen |
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(a) Antragsformular und 1 Kopie. (b) 2 Passfotos. (c) Gebühr (in bar). (d) Gültiger Reisepass. (e) Schreiben mit Begründung
für Aufenthalt und Angabe von Adresse in Malawi. Bei Geschäftsreisen: (f) Schreiben der Firma oder des Geschäftspartners.
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| Ausreichende Geldmittel |
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Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
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| Impfungen |
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Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
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ontaktadressen
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| Malawi Tourism Information Service |
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4 Christian Fields, GB-London SW16 3JZ Tel: (+44) (0115) 982 19 03. Fax: (+44) (0115) 981 94 18. E-Mail: mail@malawitourism.com. Internet: www.malawitourism.com (nur Anfragen der Tourismusbranche). (auch für Deutschland, Österreich und die Schweiz zuständig).
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| Ministry of Tourism, Parks and Wildlife |
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Private Bag 326, MW-Lilongwe 3 Tel/Fax: (01) 77 06 50.
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| Botschaft der Republik Malawi |
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Westfälische Straße 86, D-10709 Berlin Tel: (030) 843 15 40. Fax: (030) 84 31 54 30. Internet: www.malawi-botschaft.de Mo-Fr 09.00-12.00 und 13.00-16.30 Uhr; (auch für Österreich zuständig). Honorarkonsulate in Eßlingen, Hamburg und München.
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| Botschaft der Republik Malawi |
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Avenue Herrmann-Debroux 46, B-1160 Auderghem Tel: (+32) (02) 231 09 80. Fax: (+32) (02) 231 10 66. (auch zuständig für die Schweiz)
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| Konsulat der Republik Malawi |
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(mit Visumerteilung) Hohlstrasse 536, CH-8048 Zürich Tel: (043) 817 05 82. Fax: (043) 817 05 83. E-Mail: info@malawi.ch Mo-Fr 08.00-12.00 und 13.00-17.30 Uhr. Das Konsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der Botschaft der Republik Malawi in Auderghem (Belgien).
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| Botschaft der Bundesrepublik Deutschland |
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Convention Drive (Capital City), MW-Lilongwe Postanschrift: PO Box 30046, MW-Lilongwe 3 Tel: 77 25 55. Fax: 77 02 50. E-Mail: info@lilongwe.diplo.de Internet: www.lilongwe.diplo.de
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| Honorarkonsulat der Republik Österreich |
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Livingstone House, Livingstone Ave., MW-Limbe (Blantyre) Postanschrift: PO Box 1811, MW-Limbe (Blantyre) Tel: (01) 622100, 621601. Fax: (01) 621088. E-Mail: chvribbeck@africa-online.net Das Honorarkonsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der österreichischen Botschaft in Harare (s. Simbabwe).
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| Konsulat der Schweizerischen Eidgenossenschaft |
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Mtendere Drive 10/334, P.O. Box 30580, MW-Lilongwe Tel: (01) 71 22 22. Fax: (01) 79 45 18. E-Mail: fracht-malawi@malawi.net Das Konsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der Botschaft in Harare (s. Simbabwe).
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esundheit
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| Gesundheit |
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| Nein |
1 |
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Nein |
| Ja |
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| 3 |
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| 4 |
- |
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| Vorsichtsmaßnahmen |
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Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen und im Malawi-See vor. Generell sollte man vor Ort Rat einholen, bevor man
in Binnengewässern badet. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere
Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können vorkommen. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.
Die Pest kommt sporadisch im Nsanje-Distrikt (Southern Region) vor. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze und
häufigeres Wäschewechseln sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Bei beruflicher Tätigkeit
in Pestgebieten empfiehlt sich die prophylaktische Einnahme von Antibiotika.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen
und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch
nehmen.
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| Gesundheitsvorsorge |
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Der Standard der medizinischen Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen. Bei Verkehrsunfällen außerhalb der Städte ist
die Notfallversorgung nicht gesichert. Ein Auslands-Krankenversicherungsschutz und eine Reiserückholversicherung sind dringend
empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen werden. Ärzte: Dr. Friend, British High Commission Clinic, Tel: (01774) 151, Fax: (01770) 669 (außerhalb der Geschäftszeiten unter Tel: (01772) 123, (01960) 237. Dr. Reich (Gynäkologe),
Tel: (01756) 084. Dr. Volker Hoeynck (Gynäkologe), Tel: (08831) 662, (08831) 715. Dr. R. Burmeister-Rother (Anästhesistin),
Tel: (01758) 040, (08837) 225. Dr. Florian Neuhann, Tel.: (08859) 046. Kliniken: Lilongwe Central Hospital, Tel: (01754) 331 (bei Notfällen Fr. Dr. Burmeister-Rother einschalten). MARS (Medical Air Rescue Service), Tel: (01795) 018, (01794) 967, (08835) 186, (08832) 077, (01794) 036 (im Notfall). Zahnärzte: Dr. J. Agra (7th Day Adventist Health Center), Tel: (01775) 456, (01775) 680. Dr. Mazloum (Family Dental Clinic), Tel: (01772) 228. Flugrettung: MRI Johannesburg, Tel: 101 27 11 440 37 90, Fax: 339 31 53. Deutsche Rettungsflugwacht Stuttgart, Tel: (+49) (0711) 70 10 70.
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| Anmerkung |
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[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden (auch von Transitreisenden) verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO
ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum
in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben. [2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist,
empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. [3] Malariarisiko besteht ganzjährig in allen Landesteilen. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll stark gegen Chloroquin und Sulfadoxin/Pyrimethamin resistent sein. [4] Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis,
Wurmerkrankungen). Daher sollten sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen durchgeführt werden. Milch ist
nicht immer pasteurisiert. Trocken- und Dosenmilch sind erhältlich und im Zweifelsfall empfehlenswert. Alle Milchprodukte
unterliegen strengen Qualitätskontrollen des Malawi Bureau of Standard. Obst sollte man vorsichtshalber schälen.
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esetzliche Feiertage
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| Anmerkung |
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Fällt ein Feiertag auf einen Samstag, wird der vorherige Tag zum Feiertag; sollte er auf einen Sonntag fallen, wird der folgende
Montag zum Feiertag. Die Bekanntgabe von Feiertagen kann manchmal kurzfristig erfolgen.
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| Feiertage |
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1. Jan. 2007 Neujahr. 15. Jan. John-Chilembwe-Tag. 3. März Märtyrertag. 6.-9. April Ostern. 1. Mai Tag der Arbeit. 12. Juni Tag der Freiheit. 6. Juli Tag der Republik. 9. Okt. Muttertag. 25./26. Dez. Weihnachten.
1. Jan. 2008 Neujahr. 15. Jan. Chilembwe-Tag. 3. März Tag der Märtyrer. 21.-24. März Ostern. 1. Mai Tag der Arbeit. 12. Jun. Tag der Freiheit. 6. Jul. Tag der Republik. 2. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 9. Okt. Muttertag. 25./26. Dez. Weihnachten.
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| Feiertage |
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Fällt ein Feiertag auf einen Samstag, wird der vorherige Tag zum Feiertag; sollte er auf einen Sonntag fallen, wird der folgende
Montag zum Feiertag. Die Bekanntgabe von Feiertagen kann manchmal kurzfristig erfolgen.
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