|
Eine einmalige Verlängerung des Visums um weitere 30 Tage ist vor Ort beim Macau Immigration Service, (Avenida Rodrigo Rodriques, Comando PSP, Macau, Tel. (+853) 796 73 03) problemlos möglich. Auch längere Aufenthalte (bis
maximal 1 Jahr), sowie Visa zur Familienzusammenführung können nach Einreise, innerhalb der zunächst gewährten 90-Tage-Frist,
beim Macau Immigration Service beantragt werden. Es ist außerdem möglich, Anträge im Vorfeld an die chinesische Botschaft zu richten.
|
|
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder, [1] denen bei der Einreise ein Visum gewährt wird, wenn der Reisende einen gültigen Reisepass vorlegt: (a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder, (Großbritannien für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten) für
einen Aufenthalt von max. 90 Tagen und Schweiz für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen; (b) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen): Andorra, Ägypten, Brasilien, Dominica, Island, Israel, Japan, Kroatien, Korea
(Süd), Libanon, Liechtenstein, Mali, Mongolei, Norwegen und Tansania; (c) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen): Australien, Chile; Indien, Indonesien, Kanada, Kiribati, Malaysia, Mexiko, Monaco,
Namibia, Neuseeland, Philippinen, Samoa, Seychellen, Singapur, Südafrika, Taiwan, Thailand, Türkei, Uruguay und USA; (d) Übrige Länder (für den Transit): China (VR), die durch Macau zu einem Drittstaat reisen, für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen; (e) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 1 Jahr): Inhaber einer Hong Kong Identity Card (HKIC) oder Hong Kong Permanent Identity Card oder Inhaber einer Hong Kong Re-entry Permit. (f) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis 7 Tagen): Hongkong (VR China) mit Reisepass.
|