Destination Guides
Libyen

 
eisepass/Visum
 
Reisepass/Visum

Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja

 
Anmerkung

(a) Staatsbürgern von Israel sowie Personen, deren Reisepass israelische Sichtvermerke enthält, werden Einreise und Transit verweigert. (b) Frauen und Kinder von Staatsangehörigen der Arabischen Liga, die alleine reisen, wird die Einreise verweigert, ausgenommen, sie werden am Flughafen von ihrem Ehemann/Vater abgeholt oder sie verfügen über ein No Objection Certificate (NOC), das von der Libyschen Einwanderungsbehörde ausgestellt ist, und werden zusätzlich am Flughafen von den Verwandten abgeholt, die das NOC beantragt haben. (c) Staatsangehörigen der Arabischen Liga, wenn sie unter 18 Jahre alt sind und alleine reisen. (d) Staatsangehörigen von Bangladesch, Ghana, Indien, Irak, Libanon, Nigeria, Pakistan und Palästina (außer sie haben einen libyschen Ehepartner).

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. (Anmerkung: Die Passdaten sollten ins Arabische übersetzt sein.)

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

 
Einreise mit Kindern

Deutsche: Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt. Eintragung eines Kindes bis zum 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Ein eigener Reisepass für Kinder wird empfohlen.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Ein eigener Reisepass für Kinder wird empfohlen.Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eintragung eines Kindes bis zum 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Ein eigener Reisepass für Kinder wird empfohlen.Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der unten aufgeführten Länder: Ägypten, Algerien, Jordanien, Marokko, Mauretanien, Sudan, Syrien, Tunesien und USA (mit Einreiseerlaubnis der Einwanderungsbehörde).

 
Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum. Ausgenommen sind Staatsangehörige von Deutschland. Transitvisa werden jedoch für Deutsche derzeit nicht erteilt.

 
Visaarten

Touristen- und Geschäftsvisum.

 
Gültigkeitsdauer

30 Tage.

 
Antragstellung

Visaanträge müssen beim Volksbüro eingereicht werden (s. Adressen), unter Umständen persönlich. Deutsche Staatsbürger müssen ein Visum vorweisen, das beim Libyschen Volksbüro in Bonn ausgestellt wurde.

 
Bearbeitungszeit

Ca. 1 Woche.

 
Unterlagen

Touristenvisum: (a) 1 Passfoto. (b) Reisepass, der mindestens noch 6 Monate gültig ist. Die persönlichen Daten sollte in einen Stempelvordruck mit Dienstsiegel der Passstelle in arabischer Schrift eingetragen sein; die Übersetzung sollte von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer angefertigt werden. (c) 1 Antragsformular. (d) Gebühren. (e) Einladung der libyischen Passbehörde.
Geschäfts- und Besuchervisum: (f) Genehmigung zur Ausstellung des Visums (von der Einwanderungsbehörde in Tripolis). Geschäftsvisum: (g) Einladung einer libyschen Firma, die dann das Geschäftsvisum in Libyen beantragt, oder Bestätigung der Kostenübernahme ihres Unternehmens. (h) Frankierter Rückumschlag (Einschreiben).

 
Ausreichende Geldmittel

Touristen und Geschäftsreisende müssen ausreichende Geldmittel für die Dauer ihres Aufenthaltes nachweisen (mindestens 500 LYD).

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
Meldepflicht

Alle visumpflichtigen Reisende müssen sich innerhalb von 7 Tagen nach der Einreise bei der Einwanderungsbehörde melden. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Bei Übernachtungen im Hotel wird dies im Allgemeinen von der Rezeption veranlasst.

 
 
 
ontaktadressen
 
Volksbüro (Botschaft) der Sozialistischen Libysch-Arabischen Volks-Dschamahirija

Podbielskiallee 42, D-Berlin 14195
Tel: (030) 200 59 60. Fax: (030) 20 05 96 99.
E-Mail: info@libysche-botschaft.de
Internet: www.libysche-botschaft.de
Mo und Do 10.00-12.00 Uhr.
Generalkonsulat (mit Visumerteilung) in Bonn (Tel: (0228) 82 00 90).

 
Volksbüro (Botschaft) der Sozialistischen Libysch-Arabischen Volks-Dschamahirija

Blaasstraße 33, A-1190 Wien
Tel: (01) 367 76 39. Fax: (01) 367 76 01.
Mo-Fr 08.30-15.00 Uhr.

 
Volksbüro (Botschaft) der Sozialistischen Libysch-Arabischen Volks-Dschamahirija

Tavelweg 2, CH-3006 Bern
Tel: (031) 351 30 76/-79. Fax: (031) 351 13 25.
Mo-Fr 09.00-14.30 Uhr.

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Sharia Hassan el Mashai, LY-Tripolis
Postanschrift: PO Box 302, LY-Tripolis
Tel: (021) 444 85 52, 333 05 54. Fax: (021) 444 89 68.
E-Mail: info@tripolis.diplo.de
Internet: www.tripolis.diplo.de

 
Botschaft der Republik Österreich

Shara Khalid Ben Walid/Shara Arismondi, Dahra Area, Garden City, LY-Tripolis
Postanschrift: PO Box 3207, LY-Tripolis
Tel: (021) 444 33 79/93. Fax: (021) 444 08 38.
E-Mail: tripolis-ob@bmeia.gv.at
Mo-Do u.So 09.00-11.00 Uhr

 
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

El Moussawer Ben Maghzama Street, Bederi Area, off Ben Ashour Street, LY-Tripolis 10
Postanschrift: PO Box 439, LY-Tripolis
Tel: (021) 361 41 18/19. Fax: (021) 361 42 38.
E-Mail: tri.vertretung@eda.admin.ch
Internet: www.eda.admin.ch/tripoli

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

Nein 1
2 Nein
Ja -
3 -
4 -

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist weltweit ein großes Problem, hat aber Libyen wohl, soweit verlässliche Daten vorliegen, bisher nur vereinzelt erreicht. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Gesundheitsvorsorge

Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

 
Gesundheitszeugnis

Für Arbeits- und Langzeitaufenthalte wird ein Gesundheitszeugnis (";Health Certificate";) in deutscher Sprache verlangt (Formular auf Anfrage über die Botschaft).

 
Anmerkung

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende, die in Libyen den Flughafen nicht verlassen.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion ist jedoch nicht auszuschließen. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztliche Hilfe einzuholen.
[3] Ein sehr begrenztes Malariarisiko besteht von Februar bis einschließlich August in zwei kleinen Gebieten im Südwesten des Landes. Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria sind deshalb kaum sinnvoll.
[4] Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Wasser sollte außerhalb der Städte mit Vorsicht genossen und vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entsprechend sterilisiert werden. Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Der Genuss von Milchprodukten aus ungekochter Milch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Anmerkung

Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

 
Feiertage

20. Jan. 2007 Islamisches Neujahr. 29. Jan. Ashoura. 3. März Verkündung der Staatsgewalt. 28. März Tag der Britischen Evakuierung. 31. März Mouloud (Geburtstag des Propheten). 11. Juni Tag der Evakuierung. 23. Juli Revolutionstag. 1. Sept. Nationalfeiertag. 7. Okt Tag der Italienischen Evakuierung. 12.-15. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 24. Dez. Unabhängigkeitstag.

10. Jan. 2008 Islamisches Neujahr. 19. Jan. Ashoura. 3. März Verkündung der Staatsgewalt. 20. März Mouloud (Geburtstag des Propheten). 28. März Tag der Vertreibung der Briten. 11. Jun. Tag der Vertreibung der US-Armee. 23. Jul. Revolutionstag. 30. Jul. Himmelfahrt des Propheten. 1. Sep. Nationalfeiertag. 2. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 7. Okt. Tag der Vertreibung der Italiener. 9. Dez. Eid al-Adha (Opferfest). 29. Dez. Islamisches Neujahr.

 
Feiertage

Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.