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eisepass/Visum
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| Reisepass/Visum |
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Ja |
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Ja/1 |
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Ja/1 |
Ja |
| Ja |
Ja/1 |
Ja |
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich, sollte nach der Ausreise noch mindestens 1, besser 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige
von Syrien mit gültigem Personalausweis, die direkt aus Syrien einreisen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
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| Einreise mit Kindern |
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Deutsche: Deutscher Kinderausweis ab 10 Jahren mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes bis 14 Jahren in den Reisepass eines begleitenden
Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung eines Kindes bis 14 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten
12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines
mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler
Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung. Schweizer: Eintragung eines Kindes bis 14 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes
am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
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| Visum |
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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind (a) Staatsangehörige von Bahrain, Katar, Kuwait, Jordanien, Oman, Saudi-Arabien, Syrien und Vereinigte Arabische Emirate für
einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten.
Visum bei der Einreise: Staatsangehörige folgender Länder können das Visum bei der Einreise am Beirut International Flughafen und allen Grenzübergängen erhalten: (a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Staatsbürger von Bulgarien, Estland, Litauen, Lettland, Polen, Slowenien, Slowakische Republik und Ungarn können ein Visum
bei der Einreise beantragen, wenn sie ein bestätigtes Rückreiseticket sowie eine Adresse in Libanon vorlegen können); (b) Übrige Länder: Andorra, Antigua&Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Bhutan, Brasilien, Chile, China (VR), Costa
Rica, Hongkong (VR China), Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Macau (VR China), Malaysia, Mexiko, Monaco,
Neuseeland, Norwegen, Panama, Peru, Samoa, San Marino, Singapur, St. Kitts-Nevis, USA und Venezuela. Diese Länderauflistung unterliegt ständigen Veränderungen. Reisende sollten sich daher rechtzeitig vor ihrer Abreise bei der
zuständigen Botschaft erkundigen.
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| Transit |
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Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den
Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
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| Visaarten |
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Touristenvisum (Individual- und Gruppenvisa) und Geschäftsvisum.
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| Gültigkeitsdauer |
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Maximal 3 Monate. Transitvisum: 48 Std.
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| Antragstellung |
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Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
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| Aufenthaltsgenehmigung |
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Die nötigen Formalitäten werden im Libanon abgewickelt.
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| Bearbeitungszeit |
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Je nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich, EU-Länder und Schweiz: 2-4 Tage.
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| Einreisebeschränkungen |
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(a) Personen mit israelischem Reisepass oder mit israelischen Sichtvermerken im Reisepass, oder Reisepässen, die von den palästinensischen
Autonomiebehörden ausgestellt wurden, wird die Einreise verweigert. (b) Staatsangehörigen der folgenden Länder wird die Einreise und der Transit verweigert, wenn sie einen Reisepass haben, der
bei der Einreise weniger als 6 Monate gültig ist: Ägypten, Algerien, Bahrain, Djibouti, Irak, Jemen, Jordanien, Katar, Komoren,
Kuwait, Libyen, Marokko, Mauretanien, Oman, Palästina, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Syrien, Tunesien und Vereinigte Arabische
Emirate.
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| Unterlagen |
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(a) Reisepass (möglichst noch 6 Monate gültig). (b) 1 Antragsformular. (c) 1 Passfoto. (d) Gebühr (bar oder Postanweisung). Touristenvisum: (e) Adresse des Gastgebers oder Hotels in Libanon (außer bei Buchung einer Pauschalreise). Geschäftsvisum: (f) Einladung der libanesischen Firma per Telex zur ausstellenden Botschaft und Schreiben der eigenen Firma. Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühr
beigelegt werden.
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| Impfungen |
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Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
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ontaktadressen
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| Ministry of Tourism |
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550 Rue de la Banque Centrale, Hamra, LB-Beirut Postanschrift: PO Box 11-5344, LB-Beirut Tel: (01) 340 94 04. Fax: (01) 34 09 45. Internet: www.destinationlebanon.gov.lb
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| Botschaft der Libanesischen Republik |
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Berliner Straße 127, D-13187 Berlin Tel: (030) 474 98 60. Fax: (030) 47 48 78 58. E-Mail: lubnan@t-online.de Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr. Honorarkonsul in Frankfurt/M. (Tel: (069) 739 22 44).
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| Botschaft der Libanesischen Republik |
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Oppolzergasse 6/3, A-1010 Wien Tel: (01) 533 88 21/22. Fax: (01) 533 49 84. E-Mail: embassy.lebanon@inode.at Mo-Fr 09.00-12.30 Uhr.
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| Botschaft der Libanesischen Republik |
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Thunstrasse 10, CH-3074 Muri/Bern Tel: (031) 950 65 65. Fax: (031) 950 65 66. E-Mail: ambalibch@hotmail.com Mo-Fr 08.30-14.00 Uhr.
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| Botschaft der Bundesrepublik Deutschland |
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Maghzal Building, Rabieh, LB-Beirut Postanschrift: B.P. 11-2820 Riad El Solöh, LB-Beirut 11 07 21 10 Tel: (04) 91 44 44. Fax: (04) 91 44 50. E-Mail: info@beirut.diplo.de Internet: http://www.beirut.diplo.de/
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| Botschaft der Republik Österreich |
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241, Avenue Charles Malek, Quantum Tower, Tabaris-Achrafieh, PO Box 11/3924, LB-Beirut Tel: (01) 21 73 60, 21 74 12 /48. Fax: (01) 21 77 72. E-Mail: beirut-ob@bmeia.gv.at Honorarkonsulat in Saida.
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| Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft |
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Imm. Bourj Al-Ghazal, Avenue Fouad Chéhab, LB-Achrafié/Beirut Postanschrift: Riad Al Solh, PO Box 11-172, LB-1107 2020 Beirut Tel: (01) 32 41 29. Fax: (01) 32 41 67. E-Mail: bey.vertretung@rep.admin.ch Mo-Fr 08.30-11.00 Uhr.
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esundheit
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| Gesundheit |
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| Nein |
1 |
| Nein |
Nein |
| Ja |
- |
| Nein |
- |
| 2 |
- |
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| Vorsichtsmaßnahmen |
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Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt
und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen
und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch
nehmen.
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| Gesundheitsvorsorge |
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Die medizinische Versorgung ist gut. Eine Liste mit Vertrauensärzten kann über die deutsche Botschaft in Beirut (s. Adressen) erfragt werden. Privatkrankenhäuser sind gut ausgestattet. Eine Bescheinigung darüber, ob der Patient für die Behandlungskosten
aufkommmen kann, ist vor der Behandlung erforderlich. Üblicherweise wird sofortige oder vorherige Zahlung in bar oder mit
Kreditkarte erwartet. Der Standard in staatlichen Krankenhäusern ist erheblich niedriger. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung
sowie einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
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| Gesundheitszeugnis |
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Ausländer, die eine Arbeitserlaubnis beantragen, müssen sich im Land einem HIV-Test unterziehen.
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| Anmerkung |
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[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete
einreisen wollen. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende,
die in Libanon den Flughafen nicht verlassen. [2] Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch u. U. leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, das überall erhältlich ist. Das
Trinkwasser außerhalb der großen Städte kann Risiken in sich bergen und sollte daher abgekocht oder anderweitig sterilisiert
werden. Milch ist pasteurisiert, und Milchprodukte, Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse sind unbedenklich.
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esetzliche Feiertage
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| Anmerkung |
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Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr
zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern
erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen
und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr
auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
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| Feiertage |
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1. Jan. 2007 Neujahr. 6. Jan. Armenisch-orthodoxe Weihnachten. 20. Jan. Islamisches Neujahr. 9. Febr. fest von St. Maroun. 19. Febr. Ashoura. 31. März Mawlid al-Nabi (Geburtstag des Propheten). 6. April Karfreitag, (auch orthodoxer Karfreitag). 9. April Ostersonntag, (auch orthodoxer Karsonntag). 1. Mai Tag der Arbeit. 6. Mai Tag der Märtyrer. 25. Mai Befreiung des Südens. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 13.-15. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 1. Nov. Allerheiligen. 22. Nov. Unabhängigkeitstag. 25. Dez. Weihnachten.
1. Jan. 2008 Neujahr. 6. Jan. Armenisch-Orthodoxes Weihnachten. 10. Jan. Islamisches Neujahr. 19. Jan. Ashoura. 9. Feb. St. Maroun-Fest. 20. März Mawlid al-Nabi (Geburtstag des Propheten). 21. März Karfreitag. 23. März Ostersonntag. 25. Apr. Orthodoxer Karfreitag. 28. Apr. Orthodoxer Ostermontag. 1. Mai Tag der Arbeit. 6. Mai Tag der Märtyrer. 23. Mai Tag des Wiederstands und der Befreiung. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 2. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 1. Nov. Allerheiligen. 22. Nov. Unabhängigkeitstag. 9. Dez. Eid al-Adha (Opferfest). 25. Dez. Weihnachten. 29. Dez. Islamisches Neujahr.
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| Feiertage |
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Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr
zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern
erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen
und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr
auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
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