Destination Guides
Lesotho

 
eisepass/Visum
 
Reisepass/Visum

Ja Nein Ja
Ja Nein Ja
Ja Nein Ja
Ja 1 Ja

 
Anmerkung

Da die Einreise über Südafrika erfolgt, müssen auch die dort herrschenden Einreisebestimmungen erfüllt werden.

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

 
Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn);
(b) Commonwealth-Länder: Fast alle Commonwealth-Länder (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Fidschi, Ghana, Indien, Kamerun, Kiribati, Mosambik, Nigeria und Pakistan);
(c) Übrige Länder: Hongkong (VR China), Island, Israel, Japan, Norwegen, San Marino und USA.

 
Transit

Die Möglichkeit des Transits ohne Visum besteht nicht.

 
Gültigkeitsdauer

3 Monate (mehrmalige Einreise).

 
Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

 
Aufenthaltsgenehmigung

Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).

 
Bearbeitungszeit

7 Tage. Persönlich: am gleichen Tag.

 
Einreisebeschränkungen

Die Regierung von Lesotho akzeptiert keine Reisepässe, die von der palästinensischen Regierung ausgestellt wurden.

 
Unterlagen

(a) Gültiger Reisepass. (b) 2 Antragsformulare. (c) 2 Passfotos. (d) Zahlungsbeleg für die Gebühr. (e) Geschäftsvisum: Firmenschreiben.
Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter und adressierter Umschlag beigelegt werden.

 
Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen bei der Einreise ausreichende Geldmittel nachweisen können.

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
 
 
ontaktadressen
 
Anmerkung

Österreich und die Schweiz unterhalten keine diplomatischen Vertretungen in Lesotho. Zuständig sind die jeweiligen Botschaften in Pretoria (s. Südafrika).

 
Ministry of Tourism, Environment and Culture

PO Box 52, LS-Maseru 100
Tel: (22) 31 30 34. Fax: (22) 31 01 94.
Internet: www.lesotho.gov.ls/tourism

 
Botschaft des Königreichs Lesotho

Kurfürstenstr. 84, D-10787 Berlin
Tel: (030) 257 57 20. Fax: (030) 25 75 72 22.
E-Mail: embleso@yahoo.com
Internet: www.lesotho-botschaft.de
Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.00-16.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.
(auch für Österreich zuständig).
Honorarkonsule mit Visumerteilung in Flörsheim bei Frankfurt (Tel: (06145) 70 75) und Unterföhring bei München (Tel: (089) 957 68 01). Honorargeneralkonsul in Hannover (Tel: (0511) 32 66 74)

 
Botschaft des Königreichs Lesotho

45 Boulevard Général Wahis, B-1030 Brüssel
Tel: (+32) (02) 705 39 76. Fax: (+32) (02) 705 67 79.
E-Mail: lesothobrussels@hotmail.com
Mo-Fr 09.00-12.45 und 14.00-16.00 Uhr.
(auch für die Schweiz zuständig).
Konsulat in Zürich (Tel: (01) 201 44 45).

 
Honorarkonsulat der Bundesrepublik Deutschland

70c Maluti Road, LS-Maseru West
Postanschrift: PO Box 75, LS-Maseru 100
Tel: 22 33 22 92, 22 33 29 83. Fax: 22 33 29 83.
Die zuständige deutsche Botschaft befindet sich in Pretoria (s. Südafrika).

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

Nein 1
Nein Nein
Ja -
Nein -
2 -

 
Vorsichtsmaßnahmen

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Gesundheitsvorsorge

Die Versorgung mit Medikamenten ist unzureichend. Eine gut ausgestattete Reiseapotheke sollte vorhanden sein und verschreibungspflichtige Medikamente sollten mitgebracht werden. Gute ärztliche Versorgung ist in Bloemfontein/Südafrika (ca. 130km westlich von Maseru) gegeben. Der Abschluss einer Reisekranken-/Rückholversicherung wird dringend empfohlen.

 
Anmerkung

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden (auch von Transitpassagieren in Lesotho) verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben.
[2] Leitungswasser ist in Stadtgebieten gechlort und relativ sauber, es können jedoch u. U. leichte Magenverstimmungen auftreten. Wasser außerhalb der Städte ist nicht unbedingt keimfrei und sollte sterilisiert werden. Milch ist pasteurisiert und kann ohne Bedenken verzehrt werden. Einheimische Milchprodukte, Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse sind normalerweise ebenfalls unbedenklich.

 
Hinweis

Lesotho ist nur über Südafrika zu erreichen, die südafrikanischen Gesundheitsbestimmungen müssen deshalb ebenfalls beachtet werden.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Feiertage

1. Jan. 2007 Neujahr. 11. März Moshoeshoe-Tag. 4. April Heldentag. 6. April Karfreitag. 9. April Ostermontag. 1. Mai Tag der Arbeit. 17. Mai Christi Himmelfahrt. 17. Juli Geburtstag des Königs Letsie III. 4. Okt. Unabhängigkeitstag. 25./26. Dez. Weihnachten.
 
1. Jan. 2008 Neujahr. 11. März Moshoeshoe-Tag. 21. März Karfreitag. 24. März Ostermontag. 4. Apr. Heldengedenktag. 1. Mai Tag der Arbeit. 1. Mai Christi Himmelfahrt. 25. Mai Afrikatag. 17. Jul. Geburtstag des Königs Letsie III. 4. Okt. Unabhängigkeitstag. 25./26. Dez. Weihnachten.