Destination Guides
Kuwait

 
eisepass/Visum
 
Reisepass/Visum

Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja/1/2 Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate gültig sein (für Österreicher 3 Monate).

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

 
Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aufgrund praktischer Erfahrungen wird jedoch empfohlen, auch für Kinder einen Reisepass zu beantragen, insbesondere, wenn sich das Kind für längere Zeit in Kuwait aufhalten wird.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aufgrund praktischer Erfahrungen wird jedoch empfohlen, auch für Kinder einen Reisepass zu beantragen, insbesondere, wenn sich der Inhaber des Kinderausweises für längere Zeit in Kuwait aufhalten wird.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aufgrund praktischer Erfahrungen wird jedoch empfohlen, auch für Kinder einen Reisepass zu beantragen, insbesondere, wenn sich der Inhaber des Kinderausweises für längere Zeit in Kuwait aufhalten wird.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von Bahrain, Katar, Oman, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Visum bei der Einreise:
Alle Reisende der unten aufgeführten Länder, die für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 1 Monat kommen, erhalten bei der Einreise auf dem Luftweg das Einreisevisum direkt am Flughafen vom Flughafenzoll. Dazu muss für die Fluggesellschaft eine Bestätigung vorliegen, dass das Visum bei der Ankunft erhältlich ist, sowie ein bestätigter Rück- beziehungsweise Weiterflug, eine Hotelbuchung oder eine private Adresse. Bei der Einreise empfiehlt es sich, ggf. ein Einladungsschreiben eines kuwaitischen Sponsors vorzuweisen. Die gegebenenfalls erforderliche Prüfung der Unterlagen kann zu längeren Wartezeiten bei der Grenzabfertigung führen.
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, weitere EU-Länder und die Schweiz, ([1] Ausnahmen: Siehe unter [2]),
(b) Übrige Länder: Andorra, Australien, Brunei, China (VR), Hongkong (China), Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Malaysia, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Singapur, USA und Vatikanstadt.

Staatsangehörige einiger Länder benötigen darüber hinaus einen kuwaitischen Sponsor, um an dieser Regelung teilnehmen zu können. Dazu gehören u.a. Staatsangehörige der folgenden Länder:
[2] Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Nähere Informationen erteilen die zuständigen kuwaitischen Vertretungen.

Ein Visum kostet 5 KD (ca. 15 Eur;). Bei der Einreise auf dem Landweg muss allerdings vor der Reise ein Visum bei der zuständigen kuwaitischen Auslandsvertretung eingeholt werden.

 
Transit

Transitreisende, die innerhalb von 8 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

 
Visaarten

Touristen-, Einreise-, Geschäftsvisum und Einreisegenehmigung (NOC).

 
Gültigkeitsdauer

1-3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat.

 
Antragstellung

Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

 
Aufenthaltsgenehmigung

Anträge an die Botschaft (s. Adressen).

 
Bearbeitungszeit

Etwa 3 Tage für ein Geschäftsvisum; Eingang der Unterlagen für eine Einreisegenehmigung: bis zu 1 Monat.

 
Einreisebeschränkungen

Israelischen Staatsbürgern wird die Einreise und der Transit verweigert. Personen mit israelischen Sichtvermerken im Reisepass wird ebenfalls die Einreise verweigert (Zweitpass erforderlich).

 
Unterlagen

Einreisevisum: (a) Reisepass, der noch mind. 6 Monate gültig ist. (b) 2 Antragsformulare (keine Fotokopien). (c) 2 Passfotos. (d) Einladung des kuwaitischen Geschäftspartners oder Sponsors. (e) Brief des deutschen Arbeitgebers in englischer Sprache. (f) Gebühr (Überweisungsbestätigung). (g) Gesundheitszeugnis und HIV-Test (bei Aufenthalten von mehr als 3 Monaten).
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigefügt (nur gestempelter Überweisungsbelege, keine Schecks oder Bargeld) werden.
Touristenvisa sind über die Hotels in Kuwait erhältlich. Die Fotokopien der ersten drei Seiten des Reisepasses werden dafür benötigt, der Reisepass muss mindestens noch sechs Monate gültig sein. Nähere Angaben von der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Geschäftsvisa und Einreisegenehmigungen werden im Allgemeinen nur nach vorheriger Einladung vom Geschäftspartner oder Sponsor erteilt. Wenn vom Partner in Kuwait beim Innenministerium ein No Objection Certificate (NOC) beantragt wird, ist kein Visum nötig, der Partner muss jedoch den Besucher am Flughafen unter Vorlage des NOC abholen.

 
 
 
ontaktadressen
 
Touristic Enterprises Company of Kuwait

PO Box 23310, Safat 13094, KW-Kuwait City
Tel: 565 01 11. Fax: 565 05 14.
E-Mail: info@tec.com.kw
Internet: www.kuwaittourism.com

 
Botschaft des Staates Kuwait

Griegstraße 5-7, D-14193 Berlin
Tel: (030) 897 30 00. Fax: (030) 89 73 00 10. Konsularabt.: Tel: (030) 89 73 00 57. Fax: (030) 89 73 00 56.
E-Mail: info@kuwait-botschaft.de
Internet: www.kuwait-botschaft.de
Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.

 
Botschaft des Staates Kuwait

Universitätsstraße 5/II, A-1010 Wien
Tel: (01) 405 56 49. Fax: (01) 405 56 46 13.
E-Mail: kuwaitem@eunet.at
Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr. Konsularabt.: 09.00-12.00 Uhr.

 
Botschaft des Staates Kuwait

Hôtel Bellevue-Palace, Kochergasse 3-5, CH-3011 Bern
Tel: (031) 320 42 65. Fax: (031) 320 42 43.
Internet: www.kuwaitembassy.ch (im Aufbau)

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Abdullah Al-Salem, Area 1, Ave. 14, Branch of Nusf Al-Yousef Street, Villa 13, KW-Kuwait
Postanschrift: PO Box 805 Safat, KW-13009 Safat, Kuwait
Tel: 252 08 57/27. Fax: 252 07 63.
E-Mail: info@kuwait.diplo.de
Internet: www.kuwait.diplo.de

 
Botschaft der Republik Österreich

Daiyah, Area Nr. 3, Shawki Street, House Nr. 10, KW-Kuwait City
Postanschrift: PO Box 15013 Daiyah, KW-35451 Kuwait
Tel: 255 25 32, 253 27 61. Fax: 256 30 52.
E-Mail: kuwait-ob@bmeia.gv.at
Mo-Mi, Sa, So 09.00-12.00 Uhr

 
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Street 1, Block 2, House No. 122, KW-Qortuba-Kuwait
Postanschrift: PO Box 23954 Safat, KW-13100 Kuwait
Tel: 534 01 72/73/74/75. Fax: 534 01 76.
E-Mail: kow.vertretung@eda.admin.ch
Internet: www.eda.admin.ch/kuwait
Mo-Mi, Sa und So 09.00-12.00 Uhr

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

Nein Nein
Nein Nein
Ja -
Nein -
1 -

 
Vorsichtsmaßnahmen

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids kann, wie andernorts, eine Gefahr für alle diejenigen darstellen, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können dann ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.

Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

 
Gesundheitsvorsorge

Private und staatliche Krankenversorgung ist möglich. Die medizinische Versorgung in der Hauptstadt ist zufriedenstellend. Sie kann jedoch organisatorisch (z.B. Rettungsketten) oder hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch auf dem Land europäisch ausgebildete, und Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

 
Vogelgrippe

Nach einer Pause von mehr als einem Jahr meldet Kuwait seit Anfang 2007 erneut örtliche Ausbrüche der Influenza A (H5N1, „Vogelgrippe";) bei Vögeln. Betroffen ist auch der Zoo in Kuwait, wo einige Falken erkrankt bzw. verendet sind. Der Zoo wurde vorsorglich geschlossen. Menschliche Erkrankungen  wurden bisher nicht bekannt.
Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen gilt als Übertragungsweg weiterhin der direkte Kontakt mit infizierten Geflügel. Bei Reisen im Land sollte daher auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden.

 
Gesundheitszeugnis

Für Arbeitsaufenthalte wird ein Gesundheitszeugnis (";Health Certificate";) in englischer Sprache verlangt (Formular auf Anfrage über die Botschaft).

 
Anmerkung

[1] Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können u. U. jedoch leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Anmerkung

(a) Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
(b) Fällt ein Feiertag auf einen Freitag wird ein anderer Tag stattdessen frei gegeben.

 
Feiertage

1. Jan. 2007 Neujahr. 20. Jan. Islamisches Neujahr. 25. Febr. Nationalfeiertag. 26. Febr. Befreiungstag. 31. März Mouloud (Geburtstag des Propheten). 11. Aug. Al-Esra Wa Al-Meraj (Himmelfahrt des Propheten). 13.-14. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan).

1. Jan. 2008 Neujahr. 10. Jan. Islamisches Neujahr. 25. Feb. Nationalfeiertag. 26. Feb. Tag der Befreiung. 19. März Mouloud (Geburtstag des Propheten). 31. Jul. Al-Esra Wa Al-Meraj (Himmelfahrt des Propheten). 2. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 9. Dez. Eid al-Adha (Opferfest). 29. Dez. Islamisches Neujahr.

 
Feiertage

(a) Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
(b) Fällt ein Feiertag auf einen Freitag wird ein anderer Tag stattdessen frei gegeben.