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Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener
Reisepass. Aufgrund praktischer Erfahrungen wird jedoch empfohlen, auch für Kinder einen Reisepass zu beantragen, insbesondere,
wenn sich das Kind für längere Zeit in Kuwait aufhalten wird. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aufgrund praktischer Erfahrungen
wird jedoch empfohlen, auch für Kinder einen Reisepass zu beantragen, insbesondere, wenn sich der Inhaber des Kinderausweises
für längere Zeit in Kuwait aufhalten wird. Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aufgrund praktischer Erfahrungen
wird jedoch empfohlen, auch für Kinder einen Reisepass zu beantragen, insbesondere, wenn sich der Inhaber des Kinderausweises
für längere Zeit in Kuwait aufhalten wird. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von Bahrain, Katar, Oman, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen
Emiraten.
Visum bei der Einreise: Alle Reisende der unten aufgeführten Länder, die für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 1 Monat kommen, erhalten bei
der Einreise auf dem Luftweg das Einreisevisum direkt am Flughafen vom Flughafenzoll. Dazu muss für die Fluggesellschaft eine Bestätigung vorliegen, dass
das Visum bei der Ankunft erhältlich ist, sowie ein bestätigter Rück- beziehungsweise Weiterflug, eine Hotelbuchung oder eine
private Adresse. Bei der Einreise empfiehlt es sich, ggf. ein Einladungsschreiben eines kuwaitischen Sponsors vorzuweisen.
Die gegebenenfalls erforderliche Prüfung der Unterlagen kann zu längeren Wartezeiten bei der Grenzabfertigung führen. (a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, weitere EU-Länder und die Schweiz, ([1] Ausnahmen: Siehe unter [2]), (b) Übrige Länder: Andorra, Australien, Brunei, China (VR), Hongkong (China), Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Malaysia, Monaco,
Neuseeland, Norwegen, San Marino, Singapur, USA und Vatikanstadt.
Staatsangehörige einiger Länder benötigen darüber hinaus einen kuwaitischen Sponsor, um an dieser Regelung teilnehmen zu können.
Dazu gehören u.a. Staatsangehörige der folgenden Länder: [2] Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und
Zypern. Nähere Informationen erteilen die zuständigen kuwaitischen Vertretungen.
Ein Visum kostet 5 KD (ca. 15 Eur;). Bei der Einreise auf dem Landweg muss allerdings vor der Reise ein Visum bei der zuständigen kuwaitischen Auslandsvertretung eingeholt werden.
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Einreisevisum: (a) Reisepass, der noch mind. 6 Monate gültig ist. (b) 2 Antragsformulare (keine Fotokopien). (c) 2 Passfotos. (d) Einladung
des kuwaitischen Geschäftspartners oder Sponsors. (e) Brief des deutschen Arbeitgebers in englischer Sprache. (f) Gebühr (Überweisungsbestätigung).
(g) Gesundheitszeugnis und HIV-Test (bei Aufenthalten von mehr als 3 Monaten). Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg über
die Visumgebühren beigefügt (nur gestempelter Überweisungsbelege, keine Schecks oder Bargeld) werden. Touristenvisa sind über die Hotels in Kuwait erhältlich. Die Fotokopien der ersten drei Seiten des Reisepasses werden dafür benötigt, der
Reisepass muss mindestens noch sechs Monate gültig sein. Nähere Angaben von der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Geschäftsvisa und Einreisegenehmigungen werden im Allgemeinen nur nach vorheriger Einladung vom Geschäftspartner oder Sponsor erteilt. Wenn vom Partner in Kuwait
beim Innenministerium ein No Objection Certificate (NOC) beantragt wird, ist kein Visum nötig, der Partner muss jedoch den Besucher am Flughafen unter Vorlage des NOC abholen.
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