Destination Guides
Kroatien

 
eisepass/Visum
 
Reisepass/Visum

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Reisepass

Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein (österreichische Reisepässe dürfen bis unter 5 Jahre abgelaufen sein, in der Praxis kommt es jedoch bei der Einreise mit abgelaufenen Reisepässen immer wieder zu Problemen). Staatsangehörige folgender Länder können mit einem gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Übrige Länder: Andorra, Bosnien-Herzegowina, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt.
Hinweis: Es ist vorgeschrieben, den Reisepass mitzunehmen, wenn darin mitreisende Kinder eingetragen sind.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

 
Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis (mit aktuellem Lichtbild) oder Eintragung des Kindes bis 14 Jahren in den elterlichen Reisepass oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis 14 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eintragung eines Kindes bis 14 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten.
Hinweis: Es ist vorgeschrieben, den Reisepass mitzunehmen, wenn darin mitreisende Kinder eingetragen sind.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (VR China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd) (Aufenthalt bis max. 30 Tage), Liechtenstein, Macau (VR China), Malaysia, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, San Marino, Singapur, Türkei, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela.
(c) Russische Föderation: Staatsangehörige der Russischen Föderation benötigen für geschäftliche Aufenthalte kein Visum für die Einreise nach Kroatien, müssen jedoch ein Rückreiseticket, den Nachweis einer Unterkunft sowie ein Einladungsschreiben bzw. eine Reisebuchungsbestätigung vorweisen können oder müssen in einer organisierten Gruppe reisen.
(d) Montenegro und Serbien: Für touristische Aufenthalte (gültig bis einschließlich 31. Dezember 2007).

 
Transit

Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

 
Visaarten

U.a. Touristen-, Gruppen- und Transitvisum.

 
Gültigkeitsdauer

Maximal 3 Monate.

 
Antragstellung

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).

 
Bearbeitungszeit

1 Tag oder 2-3 Wochen, je nach Visaart und Nationalität.

 
Einreisebeschränkungen

Von der Türkischen Republik Zypern ausgestellte Reisepässe werden von Kroatien nicht anerkannt.

 
Unterlagen

(a) Gültiger Reisepass. (b) 2 Farbfotos. (c) 1 ausgefüllter Antrag. (d) Gebühr. (e) Nachweis ausreichender Geldmittel. (f) Reisedokumente (Rückflugticket, Buchungsbestätigung). (g) Bestätigung der Hotelbuchung/Wohnunterkunft. (h) Nachweis über den Zweck des Aufenthalts (z.B. Einladungsschreiben). (i) gültige Auslandskrankenversicherung.
Staatsbürger mancher Länder müssen zusätzliche Unterlagen einreichen, nähere Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).

 
Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für ihren Aufenthalt verfügen.
Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100 Eur;, bei nachgewiesener Buchung 50 Eur;). Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen.

 
Meldepflicht

Ausländer müssen sich innerhalb von 24 Std. nach der Einreise polizeilich registrieren lassen (wird meist vom Hotel, Vermieter oder der Reiseagentur veranlasst).

 
Einreise mit Haustieren

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und der Schweiz, die bei einem kürzeren Aufenthalt in Kroatien (Urlaubsaufenthalt, Besuche) mitgeführt werden, müssen bei den Zollbeamten an der Grenze gemeldet werden. Bei allen Tieren ist die Mitführung eines aktuellen Gesundheitszeugnisses erforderlich. Bei Hunden wird zudem ein internationaler Veterinärausweis mit einem Nachweis über die Tollwutimpfung verlangt. Handelt es sich um die erste Impfung, so ist zu beachten, dass diese nicht weniger als 6 Monate und nicht mehr als ein Jahr zurückliegt. Jede weitere Impfung darf nicht mehr als ein Jahr zurückliegen. Hunde müssen mit einem Mikrochip oder einer eintätovierten Identitätsnummer gekennzeichnet sein. Diese Nummer muss auch im Veterinärausweis vermerkt sein.
Für Hunde und Katzen aus allen anderen Ländern werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat, das im Herkunftsland ausgestellt wurde, benötigt.

 
 
 
ontaktadressen
 
Kroatische Zentrale für Tourismus

Kaiserstraße 23, D-60311 Frankfurt/M.
Tel: (069) 238 53 50. Fax: (069) 23 85 35 20.
E-Mail: info@visitkroatien.de
Internet: http://de.croatia.hr
Mo-Do 09.00-18.00 Uhr, Fr 09.00-17.00 Uhr.
Zweigstelle in München (Tel: (089) 22 33 44).

 
Kroatische Zentrale für Tourismus

Am Hof 13, A-1010 Wien
Tel: (01) 585 38 84. Fax: (01) 585 38 84 20.
E-Mail: office@kroatien.at
Internet: http://at.kroatien.at
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.

 
Kroatische Zentrale für Tourismus

Badenerstr. 332, CH-8004 Zürich
Tel: (043) 336 20 30. Fax: (043) 336 20 39.
E-Mail: info@kroatien-tourismus.ch
Internet: http://ch.croatia.hr
Mo-Fr 09.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr.

 
Croatian National Tourist Board

Iblerov Trg 10/IV, HR-10000 Zagreb
Tel: (01) 469 93 33. Fax: (01) 455 78 27.
E-Mail: info@htz.hr
Internet: www.croatia.hr

 
Ministry of Tourism

Prisavlje 14, HR-10000 Zagreb
Tel: (01) 616 91 11. Fax: (01) 37 84 589.
E-Mail: glasnogovornica@mmtpr.hr
Internet: www.mmtpr.hr

 
Botschaft der Republik Kroatien

Ahornstraße 4, D-10787 Berlin
Tel: (030) 21 91 55 14. Fax: (030) 23 62 89 65.
Konsularabt.: Tel: (030) 23 62 89 55. Fax: (030) 23 62 89 67.
E-Mail: info@kroatische-botschaft.de
Internet: www.kroatische-botschaft.de
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr, Di auch 16.00-18.00 Uhr. Generalkonsulate mit Visumerteilung in Frankfurt/M. (Tel: (069) 707 10 05), Düsseldorf (Tel: (0221) 336 80 62), Hamburg (Tel: (040) 317 40 39), München (Tel: (089) 98 25 21/22) und Stuttgart (Tel: (0711) 95 57 135/-145).

 
Botschaft der Republik Kroatien

Heuberggasse 10, A-1170 Wien
Tel: (01) 480 20 83. Fax: (01) 480 29 42.
E-Mail: vlprhbec@reinprecht.at
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr (nur telefonisch).
Honorarkonsulat in Graz und Telfs.

 
Konsularabteilung der Botschaft

Operngasse 20B, A-1040 Wien
Tel: (01) 585 48 42/43/44. Fax: (01) 585 48 45.
Mo, Di, Do, Fr 08.00-12.00 Uhr, Do auch 14.00-16.00 Uhr (Publikumsverkehr), Mo, Di, Do, Fr 08.00-16.00 Uhr (tel. Anfragen).

 
Botschaft der Republik Kroatien

(ohne Visumerteilung)
Thunstraße 45, CH-3005 Bern
Tel: (031) 352 02 75. Fax: (031) 352 03 73.
Konsularabt.: Tel: (031) 352 50 80. Fax: (031) 352 80 59.
E-Mail: croemb.bern@mvpei.hr
Mo-Fr 08.30-17.00 Uhr.
Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr, Di auch 16.00-18.00 Uhr
Generalkonsulat in Zürich (Tel: (01) 422 83 18/-19). Honorarkonsulat in Massagno.

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Ulica Grada Vukovara 64, HR-10000 Zagreb
Tel: (01) 630 01 00. Fax: (01) 615 55 36.
E-Mail: deutsche.botschaft.zagreb@inet.hr
Internet: www.zagreb.diplo.de
Honorarkonsulat in Split.

 
Botschaft der Republik Österreich

Jabukovac 39, HR-10000 Agram
Tel: (01) 488 10 50-54. Fax: (01) 483 44 61.
E-Mail: agram-ob@bmeia.gv.at
Honorarkonsulate in Dubrovnik, Rijeka, Pula und Split.

 
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Bogoviceva 3, HR-10000 Zagreb
Postanschrift: PO Box 471, HR-10000 Zagreb
Tel: (01) 487 88 00. Fax: (01) 481 08 90.
E-Mail: zag.vertretung@eda.admin.ch
Internet: www.eda.admin.ch/zagreb

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

Nein Nein
Nein Nein
1 -
Nein -
2 -

 
Vorsichtsmaßnahmen

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt in den Küstenregionen im Süden und auf den Inseln vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Gesundheitsvorsorge

Vor Reiseantritt sollte man sich bei seiner Krankenkasse das Formular HR/D 111 besorgen. Dennoch muss vor Ort die ärztliche Behandlung häufig zunächst bar bezahlt werden. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen. Dies gilt auch für Reisende aus Österreich und der Schweiz.

 
Vogelgrippe

Die Vogelgrippe hat auch Kroatien erreicht. Reisende sollen sich daher von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.

 
Anmerkung

[1] Typhus kann vorkommen, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.
[2] Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Vorsicht beim Verzehr von unzureichend gegartem Schweinefleisch (in z.B. Hackfleisch-Spießen und Würsten). Aus verschiedenen Regionen des Landes werden Trichinose-Erkrankungen (Wurmerkrankung) ganzjährig gemeldet. Bei vollständig durchgebratenen oder abgekochten Fleisch besteht kein Infektionsrisiko.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Anmerkung

Muslimische Glaubensangehörige begehen außerdem die islamischen Feiertage Eid al-Fitr und Eid al-Adha.

 
Feiertage

1. Jan. 2007 Neujahr. 6. Jan. Dreikönigsfest. 6.-9. April Ostern. 1. Mai Tag der Arbeit. 7. Jun. Fronleichnam. 22. Juni Anti-Faschismustag. 25. Jun. Nationalfeiertag. 5. Aug. Nationalfeiertag und Erntedankfest. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 8. Okt. Unabhängigkeitstag. 1. Nov. Allerheiligen. 25./26. Dez. Weihnachten. 

1. Jan. 2008 Neujahr. 6. Jan. Dreikönigsfest. 21.-24. März Ostern. 1. Mai Tag der Arbeit. 22. Mai Fronleichnam. 22. Jun. Tag des antifaschistischen Widerstandes. 25. Jun. Nationalfeiertag. 5. Aug. Tag des Sieges und Erntedankfest. 8. Okt. Unabhängigkeitstag. 1. Nov. Allerheiligen. 25./26. Dez. Weihnachten.

 
Feiertage

Muslimische Glaubensangehörige begehen außerdem die islamischen Feiertage Eid al-Fitr und Eid al-Adha.