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Kongo (Republik)

 
eisepaß/Visum
 
Reisepass/Visum

Land Paß erforderlich? Visum erforderlich? Rückreiseticket erforderlich?
Deutschland
Österreich
Schweiz
Andere EU-Länder
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss über den Aufenthalt bzw. über das Visum hinaus gültig sein.

 
Einreise mit Kindern


Deutsche:
Deutscher Kinderausweis oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 1.4.2004 kann für ein Kind ein Kinderreisepass beantragt werden. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher und maschinenlesbar. Spätestens ab dem 01.01.2006 wird der Kinderreisepass den Kinderausweis ersetzen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige von Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun, Tschad und Zentralafrikanische Republik.

 
Visaarten

Touristen-, Einreise- und Transitvisum.

 
Visagebühren

Unterschiedlich je nach Visum und Aufenthaltsdauer. Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Deutschland und Österreich
Touristenvisum: 80 €; (15 Tage gültig), 155 €; (3 Monate gültig).
Bei Expressausstellung: +10 €;

Schweiz
Touristenvisum: 80 CHF (15 Tage gültig), 120 CHF (3 Monate gültig).
Geschäftsvisum: 130 CHF (15 Tage gültig), 170 CHF (3 Monate gültig).
Bei Expressausstellung: +50 % der Gebühren.

 
Gültigkeitsdauer

Je nach Visaart unterschiedlich.

 
Antragstellung

Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

 
Unterlagen

(a) Antragsformular. (b) 2 Passfotos. (c) Reisepass (mind. noch 6 Monate gültig). (d) Gebühr. (e) Rück- oder Weiterreiseticket und/oder Buchungsbestätigung des Hotels. (f) Für Geschäftsreisen zusätzlich ein Firmenschreiben mit Angaben über den Zweck der Reise. (g) Bei der Beantragung in Genf wird außerdem eine Gelbfieber-Impfbescheinigung sowie eine Aufenthaltsbewilligung für Nicht-Schweizer verlangt. Bei Antragstellung auf dem Postweg sollte ein frankierter Rückumschlag und ein Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigefügt werden.

 
Bearbeitungszeit

Persönlich: sofort; postalisch: 1-2 Wochen.

 
Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die Direction de Sécurité d’Etat in Brazzaville.

 
 
 
ontaktadressen
 
Lage

Zentralafrika, Westküste Äquatorialafrikas.

 
Offizieller Staatsname

Republik Kongo.

 
Landesvorwahl

242.

 
Ministère de la Culture, des Arts et du Tourisme

BP 20480, CG-Brazzaville
Tel: 81 40 22. Fax: 81 40 25.

 
Botschaft der Republik Kongo

Rheinallee 45, D-53173 Bonn
Tel: (0228) 35 83 55. Fax: (0228) 369 86 23.
Mo-Fr 10.00-16.00 Uhr.
(auch für Österreich zuständig).
Honorarkonsulate in Dreieich-Sprendlingen (E-Mail: Konsulat@HPMueller-online.de) und München.

 
Honorargeneralkonsulat der Republik Kongo

(mit Visumerteilung)
Rathausstraße 15/1, A-1010 Wien
Tel: (01) 40 44 13 00. Fax: (01) 40 44 14 00.
E-Mail: konsulat@republikkongo.at
Mo-Fr 10.00-16.00 Uhr.

 
Konsulat der Republik Kongo

11 Rue de Pâquis, CH-1201 Genève
Tel: (022) 731 88 21/26. Fax: (022) 731 88 17/18.
E-Mail: mission.congo-brazza@deckpoint.ch
Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr.

 
Honorarkonsulat der Bundesrepublik Deutschland

s/c Congo Timer (COTIM), Avenue Denis Loemba, CG-Pointe-Noire
Postanschrift: BP 1162, CG-Pointe-Noire
Tel: 94 13 14. Fax: 94 11 12.
E-Mail: Consulatrfaco@aol.com
Das Honorarkonsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der deutschen Botschaft in Libreville (s. Gabun).
Österreich unterhält keine diplomatische Vertretung in der Republik Kongo, zuständig ist die Botschaft in Lagos (s. Nigeria).

 
Konsulat der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Rue Massabi 5, B.P. 871, Pointe-Noire
Tel: (242) 94 37 07. Fax: (242) 94 44 56.
E-Mail: consulsuisse@cg.celtelplus.com
Das Konsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der Schweizer Botschaft in Kinshasa (s. Demokratische Republik Kongo).

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

  >Vorsichtsmaßnahmen empfohlen Impfschein erforderlich
Gelbfieber
Cholera
Typhus & Polio
Malaria
Essen & Trinken
Ja 1
2 2
Ja -
3 -
4 -

 
[1]

Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind. Eine Gelbfieberimpfung wird allen Reisenden in die Republik Kongo dringend empfohlen.

 
[2]

Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Ein gültiger Impfnachweis gegen Cholera kann - abweichend von den offiziellen Bestimmungen - gelegentlich verlangt werden. Besonders zu beachten bei Ankunft aus einem Land mit Cholera und bei Einreise außerhalb des internationalen Flughafens der Hauptstadt. Landesweit besteht ein erhöhtes Cholerarisiko, das vor allem die einheimische Bevölkerung betrifft. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

 
[3]

Malariarisiko ganzjährig in allen Landesteilen. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll stark chloroquinresistent sein.

 
[4]

Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Dosenmilch und Milchpulver nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können auftreten. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.

HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Die Schlafkrankheit kommt vor. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Zeckenbissfieber kommt vor. Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.

 
Gesundheitsvorsorge

Die medizinische Versorgung auf dem Land und auch in Brazzaville und Pointe-Noire ist nicht mit europäischen Standards vergleichbar. Eine eigene Reiseapotheke sollte mitgebracht werden. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Gesetzliche Feiertage

1. Jan. 2005 Neujahr. 8. März Internationaler Frauentag. 1. Mai Tag der Arbeit. 10. Juni Gedenktag der Konferenz für Nationale Souveränität. 15. Aug. Nationalfeiertag. 25. Dez. Weihnachten.

1. Jan. 2006 Neujahr. 8. März Internationaler Frauentag. 1. Mai Tag der Arbeit. 10. Juni Gedenktag der Konferenz für Nationale Souveränität. 15. Aug. Nationalfeiertag. 25. Dez. Weihnachten.