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Kirgisistan

 
eisepass/Visum
 
Reisepass/Visum

Ja Ja/1/2 Nein
Ja Ja/1/2 Nein
Ja Ja/1/2 Nein
Ja 1/2 Nein

 
Anmerkung

Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit ändern. Reisende sollten sich bei den zuständigen Vertretungen erkundigen (s. Adressen).

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss mindestens bis zum Ablauf des Visums gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

 
Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum 16. Lebensjahr oder eigener Reisepass. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist nicht ausreichend.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige benötigen eine notariell beglaubigte Zustimmung der Sorgeberechtigten mit russischer Übersetzung. Reise eines Minderjährigen mit nur einem Elternteil ist problemlos. Begleitung durch einen volljährigen Verwandten ist ausreichend.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bulgarien, Rumänien, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn, vorausgesetzt sie reisen als Touristen ein und haben ihren ständigen Wohnsitz in ihrem Herkunftsland; ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehöriger aller hier nicht aufgezählten EU-Staaten sowie der Schweiz);
(b) Übrige Länder: Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Japan, Kasachstan, Korea (Nord), Kroatien, Kuba, Russische Föderation, Tadschikistan, Türkei (bis zu 1 Monat), Ukraine und Vietnam (bis zu 1 Monat), vorausgesetzt die genannten Nationalitäten reisen als Touristen ein und haben ihren ständigen Wohnsitz in ihrem Herkunftsland.

Visum bei der Einreise:
[2] Staatsangehörige der folgenden Länder können bei der Einreise ein Visum (Touristenvisum: 60 US$, Geschäftsvisum: 36-70 US$) beantragen, das zu einem Aufenthalt von bis zu 1 Monat berechtigt:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz, (Ausnahmen: Ein Touristenvisum vor der Reise müssen beantragen Staatsangehörige von Estland, Lettland und Litauen);
(b) Übrige Länder: Australien, Island, Israel, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Monaco, Neuseeland, Norwegen und USA;
(c) Übrige Länder mit Bestätigung: Alle anderen Nationalitäten, die über eine Bestätigung von einer kirgisischen Behörde verfügen, wenn sie aus einem Land mit einer kirgisischen Vertretung kommen;
(d) Übrige Länder mit Ankündigung: Alle anderen Nationalitäten, die von einem Sponsor angekündigt werden, wenn sie aus einem Land ohne kirgisischen Vertretung kommen.
Anmerkung: Es wird jedoch empfohlen, das kirgisische Visum vor Ausreise bei den kirgisischen Vertretungen in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz einzuholen, da die Konsularschalter am Flughafen Manas und an den Außengrenzen nicht immer besetzt sind und es daher zu größeren Verzögerungen kommen kann.

 
Anmerkung - Reisepaß/Visa

Es besteht eine Registrierungspflicht innerhalb von 3 Tagen bei der für den "Wohnort" zuständigen Miliz (diese Registrierung wird teilweise vom Hotel übernommen). Die Registrierungspflicht ist für deutsche Staatsangehörige abgeschafft worden.

 
Transit

(a) Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können, benötigen kein Transitvisum. (b) Transitvisa werden gegen Vorlage des Visums des Drittlandes erteilt.

 
Visaarten

Ein- und Ausreisevisum (für Touristen, Geschäfts- und Privatreisen), Transit- und Dauervisa (nur für Geschäfts- und Dienstreisen, zwei- und mehrmalige Einreise).

 
Gültigkeitsdauer

Unterschiedlich, s.o.

 
Antragstellung

Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

 
Bearbeitungszeit

3-10 Werktage. Expressvisum (nur in dringenden Fällen) innerhalb von 1 Std.

 
Unterlagen

Touristenvisum: (a) 1 Antragsformular in Deutschland und Österreich. 2 Antragsformulare in der Schweiz. (b) 1 Passfoto in Deutschland und Österreich. 2 Passfotos in der Schweiz. (c) Reisepass (Original, keine Kopie). (d) Zahlungsbeleg über die Gebühr (Überweisung).
(e) Quittung über Krankenversicherung.
Privatreisen: (e) Einladung vom Innenministerium (für Aufenthalte über 1 Monat).
Geschäftsvisum:
(f) Einführungsschreiben mit Angaben über Ziel und Zweck der Reise. Geschäftsreisen bis zu 1 Monat: Einladungsschreiben seitens kirgisischer Staatseinrichtungen können ohne Bestätigung des Außenministeriums direkt bei der Botschaft vorgelegt werden, Einladungen von kirgisischen Privatfirmen müssen durch das Außenministerium bestätigt werden.
Gruppenvisum (ab 7 Personen): (a) Pass im Original des Gruppenleiters und Kopien der Reisepässe der übrigen Teilnehmer. (b) Teilnehmerliste in 3-facher Ausfertigung mit Namen (in alphabetischer Reihenfolge), Vornamen, Geburtsdatum, Passnummer, Staatsangehörigkeit, Ein- und Ausreisedatum, Kopie der Reisepässe sowie Reisepass im Original des Gruppenleiters. (c) Einzahlungsbeleg mit Bankstempel.
Der postalischen Antragstellung sollten der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren sowie ein frankierter Rückumschlag für den Einschreibebrief beigelegt werden.

 
Meldepflicht

Ausländer müssen sich binnen 3 Tagen nach der Einreise bei OVIR (Upravlenie Passportno Visovoi Raboty) registrieren lassen. Hotels übernehmen die Registrierung für ihre Gäste. Privat untergebrachte Ausländer müssen sich bei einer OVIR-Stelle selbst registrieren lassen.

 
 
 
ontaktadressen
 
Anmerkung

Österreich unterhält keine eigene Vertretung in Kirgisistan, zuständig ist das österreichische Generalkonsulat in Moskau (s. Russische Föderation) bzw. das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten in Wien (Tel: (+43/5) 011 50 35 01. E-Mail: zentralasien-suedkaukasien@bmeia.gv.at).

 
Botschaft der Republik Kirgisistan

Otto-Suhr-Allee 146, D-10585 Berlin
Tel: (030) 34 78 13 38. Fax: (030) 34 78 13 62. Konsularabt.: Tel: (030) 34 78 13 37.
E-Mail: info@botschaft-kirgisien.de
Internet: http://botschaft-kirgisien.de/de
Mo-Fr 08.30-13.00 und 14.00-17.30 Uhr.
Konsulat in Frankfurt (Tel: (069) 95 40 39 26). Honorarkonsulte in Bremen, Hamburg und Hannover.

 
Botschaft der Republik Kirgisistan

Invalidenstraße 3/8, A-1030 Wien
Tel: (01) 535 03 79. Fax: (01) 535 03 79 13.
E-Mail: kyrbot@nnweb.at
Mo-Fr 09.30-17.00 Uhr.

 
Botschaft der Republik Kirgisistan

Rue du Lac 4-6, CH-1207 Genève
Tel: (022) 707 92 20. Fax: (022) 707 92 21.
E-Mail: kyrgyzmission@bluewin.ch
Internet: www.kyrgyzmission.org
Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: 09.00-17.30 Uhr. Honorarkonsulate ohne Visumerteilung in Zug und Zürich.

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Uliza Razzakowa 28, KG-Bishkek
Tel: (0312) 66 66 24 oder 90 50 00. Fax: (0312) 66 66 30.
E-Mail: info@bishkek.diplo.de
Internet: www.bishkek.diplo.de

 
Konsularagentur der Schweizerischen Botschaft

144 Panfilov Street, KG-Bishkek 720040
Tel: (0312) 66 64 80. Fax: (0312) 66 64 89.
E-Mail: bishkek@sdc.net
Internet: www.swisskoop.org
Die Konsularagentur liegt im Zuständigkeitsbereich der Schweizer Botschaft in Taschkent (s. Usbekistan).

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

Nein Nein
Nein Nein
Ja -
1 -
2 -

 
Vorsichtsmaßnahmen

Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Die durch Zeckenbiss übertragene Russische Frühsommer-Meningoenzephalitis (RSSE) kommt besonders während der Sommermonate in manchen Gebieten des Landes vor. Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten wird eine Schutzimpfung gegen RSSE empfohlen. Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.

Tollwut kommt vor. Hohes Risiko landesweit, vor allem durch streunende Hunde. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Gesundheitsvorsorge

Für medizinische Behandlungen müssen Reisende selbst aufkommen, ausgenommen sind Notfälle. Die medizinische Versorgung ist unzureichend. Wer auf Medikamente angewiesen ist, sollte seine Reiseapotheke entsprechend gut bestücken. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notrückführung wird dringend empfohlen.

 
Anmerkung

[1] Ein geringes Malariarisiko besteht vor allem zwischen Juni und Oktober in den südlichen und westlichen Teilen des Landes, v.a. in Batken, Osh, Jalal-Abad und Zhele-Abadskaya an der Grenze von Tadschikistan und Usbekistan. Die weniger gefährliche Malariaart Plasmodium vivax herrscht vor. Die gefährlichere Form Plasmodium falciparium (Malaria tropica) wurde an der Grenze zu Usbekistan festgestellt.
[2] Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen). Wasser ist im Allgemeinen keimfrei, weist jedoch einen hohen Gehalt an Schwermetallen auf. Milch ist pasteurisiert, und Milchprodukte können unbesorgt verzehrt werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Anmerkung

Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Kurban Ait, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

 
Feiertage

1. Jan. 2007 Neujahr. 7. Jan. Russisch-orthodoxe Weihnachten. 8. März Internationaler Frauentag. 21. März Noruz Meyramy (Kirgisisches Neujahr). 1. Mai Tag der Arbeit. 5. Mai Tag der Verfassung. 9. Mai Tag des Sieges. 31. Aug. Unabhängigkeitstag. 14. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 

1. Jan. 2008 Neujahr. 7. Jan. Russisch-orthodoxes Weihnachten. 8. März Internationaler Frauentag. 21. März Nooruz (Kirgisisches Neujahr). 1. Mai Tag der Arbeit. 5. Mai Tag der Verfassung. 9. Mai Tag des Sieges. 31. Aug. Unabhängigkeitstag. 2. Okt. Orozo Ait (Ende des Ramadan). 9. Dez. Kurban Ait (Opferfest).

 
Feiertage

Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Kurban Ait, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.