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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten (sofern nicht
anders angegeben): (a) EU-Länder und die Schweiz: Bulgarien, Rumänien, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn, vorausgesetzt sie reisen als
Touristen ein und haben ihren ständigen Wohnsitz in ihrem Herkunftsland; ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehöriger aller hier nicht aufgezählten EU-Staaten sowie der Schweiz); (b) Übrige Länder: Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Japan, Kasachstan, Korea (Nord), Kroatien, Kuba, Russische Föderation, Tadschikistan,
Türkei (bis zu 1 Monat), Ukraine und Vietnam (bis zu 1 Monat), vorausgesetzt die genannten Nationalitäten reisen als Touristen
ein und haben ihren ständigen Wohnsitz in ihrem Herkunftsland.
Visum bei der Einreise: [2] Staatsangehörige der folgenden Länder können bei der Einreise ein Visum (Touristenvisum: 60 US$, Geschäftsvisum: 36-70 US$)
beantragen, das zu einem Aufenthalt von bis zu 1 Monat berechtigt: (a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz, (Ausnahmen: Ein Touristenvisum vor der Reise müssen beantragen Staatsangehörige von Estland, Lettland und Litauen); (b) Übrige Länder: Australien, Island, Israel, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Monaco, Neuseeland, Norwegen und USA; (c) Übrige Länder mit Bestätigung: Alle anderen Nationalitäten, die über eine Bestätigung von einer kirgisischen Behörde verfügen, wenn sie aus einem Land mit
einer kirgisischen Vertretung kommen; (d) Übrige Länder mit Ankündigung: Alle anderen Nationalitäten, die von einem Sponsor angekündigt werden, wenn sie aus einem Land ohne kirgisischen Vertretung
kommen. Anmerkung: Es wird jedoch empfohlen, das kirgisische Visum vor Ausreise bei den kirgisischen Vertretungen in Deutschland, Österreich
oder in der Schweiz einzuholen, da die Konsularschalter am Flughafen Manas und an den Außengrenzen nicht immer besetzt sind
und es daher zu größeren Verzögerungen kommen kann.
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Touristenvisum: (a) 1 Antragsformular in Deutschland und Österreich. 2 Antragsformulare in der Schweiz. (b) 1 Passfoto in Deutschland und
Österreich. 2 Passfotos in der Schweiz. (c) Reisepass (Original, keine Kopie). (d) Zahlungsbeleg über die Gebühr (Überweisung). (e) Quittung über Krankenversicherung. Privatreisen: (e) Einladung vom Innenministerium (für Aufenthalte über 1 Monat). Geschäftsvisum: (f) Einführungsschreiben mit Angaben über Ziel und Zweck der Reise. Geschäftsreisen bis zu 1 Monat: Einladungsschreiben seitens
kirgisischer Staatseinrichtungen können ohne Bestätigung des Außenministeriums direkt bei der Botschaft vorgelegt werden,
Einladungen von kirgisischen Privatfirmen müssen durch das Außenministerium bestätigt werden. Gruppenvisum (ab 7 Personen): (a) Pass im Original des Gruppenleiters und Kopien der Reisepässe der übrigen Teilnehmer. (b) Teilnehmerliste
in 3-facher Ausfertigung mit Namen (in alphabetischer Reihenfolge), Vornamen, Geburtsdatum, Passnummer, Staatsangehörigkeit,
Ein- und Ausreisedatum, Kopie der Reisepässe sowie Reisepass im Original des Gruppenleiters. (c) Einzahlungsbeleg mit Bankstempel. Der postalischen Antragstellung sollten der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren sowie ein frankierter Rückumschlag für den
Einschreibebrief beigelegt werden.
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