Destination Guides
Kenia

 
eisepass/Visum
 
Reisepass/Visum

Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
 
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

 
Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis 16 Jahren möglichst mit Lichtbild oder Eintragung des Kindes bis 16 Jahren in den elterlichen Reisepass oder Kinderreisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis 16 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eintragung eines Kindes bis 16 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Kinder von visumpflichtigen Eltern benötigen auch dann ein eigenes Visum, wenn sie im elterlichen Reisepass eingetragen sind. Alleinreisende, visumpflichtige Kinder benötigen einen eigenen Reisepass und ein Visum.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) Commonwealth-Länder: Bahamas, Bangladesch, Belize, Botswana, Brunei, Fidschi, Gambia, Ghana, Grenada, Jamaika, Kiribati, Lesotho, Malawi, Malediven, Mauritius, Namibia, Nauru, Papua-Neuguinea, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Salomonen, Sambia, Samoa, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Singapur, Südafrika, Swasiland, Tansania, Tonga, Trinidad & Tobago, Tuvalu, Uganda und Vanuatu;
(b) Übrige Länder: Äthiopien, Eritrea, Türkei und Uruguay;
(c) Übrige Länder (Aufenthalte von max. 30 Tagen): Malaysia.

(a) Staatsangehörige vieler Länder können das Visum auch bei der Einreise am Flughafen für einen Aufenthalt von max. 3 Monaten erhalten, es wird jedoch empfohlen, das Visum vor Reiseantritt im Heimatland zu besorgen, um lange Wartezeiten zu vermeiden. (b) Alle Besucher erhalten bei der Einreise einen Besucherpass (Visitor’s Pass). Reisende ohne gültiges Ticket für die Rück- oder Weiterreise müssen eine Bargeld-Kaution hinterlegen, die bei Ausreise zurückerstattet wird.

 
Anmerkung - Reisepaß/Visa

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Rück- oder Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

 
Visaarten

Einreise- und Transitvisum.

 
Gültigkeitsdauer

3 Monate. Verlängerungen können beim Immigration Department in Nyayo House, Uhuru Highway, Nairobi sowie in Mombasa oder Kisumu beantragt werden.

 
Antragstellung

Persönlich oder per Post beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

 
Aufenthaltsgenehmigung

Anträge an das Einwanderungsamt: The Principal Immigration Officer, PO Box 30191, Nairobi.

 
Bearbeitungszeit

Unterschiedlich, i. Allg. 2-5 Tage. Die Bearbeitungszeit richtet sich danach, ob der Antrag zur Bestätigung nach Nairobi geschickt werden muss. In diesem Fall kann die Bearbeitungszeit 6-8 Wochen dauern.

 
Unterlagen

(a) Reisepass (noch mindestens 6 Monate gültig). (b) Antragsformular. (c) Gebühr (Scheck oder Überweisung, bei der Botschaft in Wien: bar oder Überweisung). (d) 1 Passfoto. (e) Reisebestätigung oder Kopie des Hin- und Rückflugtickets. (f) Geschäftsvisum: Firmenschreiben.
Bei postalischer Antragstellung ist ein Einschreiben-Freiumschlag beizulegen.

 
Ausreichende Geldmittel

Alle Reisende müssen bei der Einreise über ein Rück-/Weiterreiseticket und über ausreichende Geldmittel mind. 500 US$ verfügen.

 
Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat, das im Herkunftsland ausgestellt wurde, benötigt. Die Tollwutimpfung muss mindestens 1 Monat und maximal 12 Monate vor der Ankunft durchgeführt worden sein. Zusätzlich muss eine Einfuhrgenehmigung vorgelegt werden, die beim Livestock Officer, Veterinary Department (Post Office, Kabete) in Kenia beantragt werden kann. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 30 Tage.

 
 
 
ontaktadressen
 
Kenya Tourist Board

c/o Travel Marketing Romberg, Schwarzbachstraße 32, D-40822 Mettmann
Tel: (02104) 83 29 19. Fax: (02104) 91 26 73.
E-Mail: kenia@travelmarketing.de
Internet: www.magicalkenya.com
Mo-Fr 09.00-17.30 Uhr.

 
Kenya Wildlife Service

PO Box 40241-00100, KE-Nairobi
Tel: (020) 60 08 00. Fax: (02) 60 37 92.
E-Mail: kws@kws.org
Internet: www.kws.org

 
Botschaft der Republik Kenia

Markgrafenstraße 63, D-10969 Berlin
Tel: (030) 259 26 60. Fax: (030) 25 92 66 50.
E-Mail: office@embassy-of-kenya.de
Internet: www.embassy-of-kenya.de
09.00-13.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr.
Honorarkonsulat in Hamburg.

 
Botschaft der Republik Kenia

Neulinggasse 29/8, A-1030 Wien
Tel: (01) 712 39 19. Fax: (01) 712 39 22.
E-Mail: kenyarep-vienna@aon.at
Internet: www.kenyamission-vienna.com
Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 10.00-12.30 Uhr.

 
Permanent Mission of the Republic of Kenya to the United Nations

1-3 Avenue de la Paix, CH-1202 Genève
Tel: (022) 906 40 50. Fax: (022) 731 29 05.
E-Mail: mission.kenya@ties.itu.int
Internet: www.kenyamission.ch
Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr.

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Ludwig Krapf House, Riverside Drive 113, KE-Nairobi
Postanschrift: PO Box 30180, KE-00100 Nairobi
Tel: (020) 426 21 00. Fax: (020) 426 21 29.
E-Mail: info@nairobi.diplo.de
Internet: www.nairobi.diplo.de
Honorarkonsulat in Mombasa.

 
Botschaft der Republik Österreich

2nd floor, City House, Corner Wabera Street/Standard Street, KE-Nairobi
Postanschrift: PO Box 30560, KE-00100 Nairobi
Tel: (020) 31 90 76/-78. Fax: (020) 34 22 90.
E-Mail: nairobi-ob@bmeia.gv.at
Honorarkonsulat in Mombasa.

 
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

7th floor, International House, Mama Ngina Street, KE-00100 Nairobi
Postanschrift: PO Box 30752, KE-00100 Nairobi GPO
Tel: (020) 22 87 35. Fax: (020) 21 73 88.
E-Mail: nai.vertretung@eda.admin.ch
Konsulat in Mombasa.

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

Ja 1
2 Nein
Ja -
3 -
4 -

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger können in manchen Teichen und Flüssen landesweit vorkommen, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.

Fleckfieber tritt landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt in den halbtrockenen Gebieten im Norden und Osten vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Örtliche Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis (so genannte ";epidemischen Hirnhautentzündung";) werden aus dem Nordwesten der Rift-Valley-Provinz mit Schwerpunkt im West Pokot-Distrikt unmittelbar an der ugandischen Grenze gemeldet. Wie Uganda gehört auch Kenia zum endemischen Meningitis-Gürtel, in dem besonders während der z.Zt. herrschenden extremen Trockenheit mit einem höheren Krankheitsaufkommen gerechnet werden muss. Für Risiko-Reisende ist Impfschutz empfohlen.
Pestfälle wurden aus der dem Süden des Landes gemeldet. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze und häufigeres Wäschewechseln sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Bei beruflicher Tätigkeit in Pestgebieten empfiehlt sich die prophylaktische Einnahme von Antibiotika. Besonders Kinder und Jugendliche sollten einen Impfschutz haben.

Es besteht im Westen, vor allem im Lambabwe-Tal die Infektionsgefahr mit der Schlafkrankheit (afrikanische Trypanosomiasis). Es werden sorgfältige Insektenschutzmaßnahmen empfohlen.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Landesweit und ganzjährig besteht die Gefahr des Zeckenbiss-Fiebers. Schutzmaßnahmen sind hautbedeckende Kleidung und Insektenschutzmittel.

 
Gesundheitsvorsorge

Die East African Flying Doctors (ein fliegender Ärztedienst) bieten eine spezielle Mitgliedschaft für Touristen an, die garantiert, dass man bei Krankheit oder einen Unfall auf Safari diesen Dienst in Anspruch nehmen kann (einschl. Lufttransport). Die medizinische Versorgung in Nairobi und Mombasa entspricht nicht den europäischen Standards. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Reiserückholversicherung ist dringend empfohlen.

 
Anmerkung

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt aus einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten kommen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere in Kenia, die den Transitraum nicht verlassen. Allen Reisenden nach Kenia, besonders Besuchern von ländlichen Gegenden, wird eine Gelbfieberimpfung dringend empfohlen, da Kenia selbst Infektionsgebiet ist.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Landesweit und insbesondere in den Distrikten Homa Bay, Isiolo, Kisumu, Koibatek, Migori, Rachuonyo, Siaya und Suba besteht ein erhöhtes Cholera-Erkrankungsrisiko, das vor allem die einheimische Bevölkerung betrifft. Die Infektionsgefahr von Touristen gilt als sehr gering. Eine Impfung ist in der Regel nicht erforderlich. Die sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygiene ist stets empfohlen.
[3] Malariaschutz ist ganzjährig im gesamten Land erforderlich. Hohes Malariarisiko besteht in den Regenwaldgebieten, einschließlich der Touristenresorts an der Küste sowie während der Regenzeit von März bis Juni und von Oktober bis Dezember. In der Hauptstadt Nairobi sowie im Hochland (über 2500 m) des Rift Valley, Central, Eastern, Western Province und Nyanza ist das Risiko im Allgemeinen gering. Chloroquin- und Sulfadoxin/Pyrimethamin-Resistenz der vorherrschenden gefährlicheren Form Plasmodium falciparium (Malaria tropica), die zu 85 % auftritt, wurden gemeldet. Eine Vorbeugung mit Medikamenten wird für die Reiseregionen unterhalb von 2.500 m Höhe einschließlich der Städten empfohlen.
[4] Größtes Infektionsrisiko stellen Darminfektionen dar. Die für alle tropischen Länder geltenden Hygieneregeln (z. B. Vorsicht bei Genuss von Nahrungsmitteln und Leitungswasser) sollten sorgfältig beachtet werden. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten nicht konsumiert werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Vor dem Verzehr von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.
Nach Verzehr größerer Mengen von Mais sind in der Zentralprovinz zahlreiche Einwohner erkrankt, einige verstorben. Das Gift Aflatoxin, das beim Erhitzen nicht zerstört wird, stammt aus Schimmelpilzen, die sich unter ungünstigen Bedingungen auf dem Getreide bilden. In der Region, in der sich mehrere Nationalparks befinden, sollte vorübergehend auf Maisgerichte verzichtet werden.
Auch auf einen konsequenten Insektenschutz sollte geachtet werden, um Infektionskrankheiten und Durchfälle zu vermeiden.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Anmerkung

(a) Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
(b) Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, wird er am darauf folgenden Montag begangen.

 
Feiertage

1. Jan. 2007 Neujahr. 6. April Karfreitag. 9. April Ostermontag. 1. Mai Tag der Arbeit. 1. Juni Madaraka-Tag. 13. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 20. Okt. Kenyatta-Tag. 12. Dez. Unabhängigkeitstag. 25./26. Dez. Weihnachten.

1. Jan. 2008 Neujahrstag. 21. März Karfreitag. 24. März Ostermontag. 1. Mai Tag der Arbeit. 1. Jun. Madaraka-Tag. 10. Okt. Moi-Tag. 2. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 20. Okt. Kenyatta-Tag. 12. Dez. Unabhängigkeitstag. 25./26. Dez. Weihnachten.

 
Feiertage

(a) Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
(b) Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, wird er am darauf folgenden Montag begangen.