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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von Bahrain, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen
Emiraten.
Visum bei der Einreise: Ein Touristen- oder Geschäftsvisum (55 QR bzw. ca. 11 Eur; oder ca. 17 CHF) kann bei der Einreise nach Katar an allen Grenzübergängen
und am Flughafen Doha erteilt werden, es berechtigt zu einer Aufenthaltsdauer von 30 Tagen (Geschäftsvisum: 7 Tage). Es muss
24. Std. vor der Einreise beantragt werden (Geschäftsvisum: 48 Std.) Eine Verlängerung für 1 Monat ist möglich. In diesem
Fall muss der Verlängerungsantrag vor Ort vor Ablauf der ersten 30 Tage gestellt werden. Staatsangehörige folgender Länder
erhalten bei der Einreise ein Visum: (a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Ein Visum für einen nicht-touristischen Aufenthalt von länger als 14 Tagen muss vor der Reise beantragt werden von Staatsangehörigen
von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik,
Ungarn und Zypern); (b) Übrige Länder: Andorra, Australien, Brunei, Hongkong (VR China), Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Malaysia, Monaco, Neuseeland,
Norwegen, San Marino, Singapur, USA und Vatikanstadt. (c) [2] Touristische Aufenthalte: alle anderen Nationalitäten, die ein Visum benötigen, für einen 14-tägigen touristischen Aufenthalt, wenn sie mindestens 24
Std. vor der Ankunft einen Antrag durch ein registriertes Hotel in Doha beim Immigrationsamt des Flughafens stellen lassen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind u.a. der Irak, Somalia und Palästina.
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