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eisepass/Visum
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| Reisepass/Visum |
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Ja |
Nein |
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Ja |
Nein |
| Ja |
Ja |
Nein |
| Ja |
1 |
Nein |
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
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| Einreise mit Kindern |
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Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum 15. Lebensjahr oder Eintragung eines Kindes mit Lichtbild in den Reisepass
eines begleitenden Elternteils oder Kinderreisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung eines Kindes mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Schweizer: Eintragung eines Kindes mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Für Kinder mit eigenem Ausweis muss ein
gesonderter Visumantrag gestellt werden.
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| Visum |
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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder: (a) EU-Länder: Slowenien (Rückreiseticket erforderlich) ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige aller hier nicht aufgezählten EU-Länder). (b) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen): Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien,
Mongolei, Russische Föderation, Tadschikistan, Ukraine und Usbekistan; (c) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen): Türkei; (d) Übrige Länder: Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien (Ehem. Jug. Rep.) Montenegro und Serbien.
Es besteht die Möglichkeit, ein 1 Monat gültiges Visum bei der Ankunft am Flughafen zu erhalten, wenn die erforderliche Einladung
ausgestellt wurde: Auf der vom kasachischen Außenministerium bestätigten Einladung muss vermerkt sein, dass das Visum am Flughafen
beantragt wird. Es kann jedoch zu Reiseverzögerungen kommen.
Besucher mit einem Touristenvisum müssen über eine bestätigte Hotelbuchung verfügen.
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| Transit |
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Ein 3 Tage gültiges Transitvisum ist bei der Einreise erhältlich, wenn gültige Weiterreisedokumente und ein Visum des Drittlandes
vorgelegt werden können.
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| Visaarten |
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Transitvisum (zur Durchreise mit Bahn/Pkw/Flugzeug), Touristenvisum (einmalige Einreise), Dauervisum (nur für Geschäfts- und
Dienstreisen, berechtigen zur mehrmaligen Ein- und Ausreise, gilt für 1 Jahr) und Besuchervisum (für Privatreisen).
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| Antragstellung |
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Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
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| Bearbeitungszeit |
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7 Tage bis 4 Wochen, Expressausstellung innerhalb von 24 Stunden.
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| Unterlagen |
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Generell: (a) Reisepass, der bei der geplanten Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig ist. (b) Antragsformular. (c) 1 Passfoto.
(d) Gebühr (Einzahlungsbeleg). (e) Kinderausweis für jedes Kind, das im Pass der Eltern nicht eingetragen ist. Empfohlen:
(f) Reisekrankenversicherung. Bei postalischer Antragstellung sollte ein adressierter Briefumschlag (Einschreiben) beigefügt werden. Touristenvisum: Wird bei Flug-und Hotelbuchung vom Reisebüro beantragt. Name und Adresse des Reisebüros/Veranstalters/Hotels, genaues Ein-
und Ausreisedatum, Angaben über Name und Nationalität des Reisenden, die vorgesehene Reiseroute, den Grenzübergang sowie das/die
Transportmittel oder Einladung aus Kasachstan (Bei der Beantragung von Geschäfts-, Dienst-, Privat- und Touristenvisa bei den kasachischen Konsularbehörden
sind grundsätzlich keine Einladungen erforderlich.). Besuchervisum: Einladung der Freunde bzw. Angehörigen in Kasachstan, die von den Miliz-OWIR-Behörden bestätigt wurde, ist nicht mehr erforderlich,
wenn die Visa bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden. Für Daueraufenthalte und für Arbeitsgenehmigungen muss ein HIV-Test vorgelegt werden. Hinweis: Visa für zwei-, drei- und mehrmalige (nur für Geschäfts- und Dienstreisen) Ein- und Ausreisen nach Kasachstan werden auf
der Grundlage einer Einladung des kasachischen Partners und der Bestätigung (Referenznummer) des Außenministeriums der Republik
Kasachstan ausgestellt.
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| Impfungen |
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Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
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| Meldepflicht |
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Bei Aufenthalten von mehr als 3 Tagen müssen sich alle Ausländer innerhalb von 5 Tagen bei der UMP (Behörde für Pass- und Visaangelegenheiten) registriert werden. Zu beachten ist hierbei, dass sich Reisende an jedem Ort Kasachstans registrieren lassen müssen. Eine
Registrierung nur am Ankunftsort genügt nicht. Wenn es sich um eine Dienstreise handelt, so wird der Pass durch den kasachischen
Geschäftspartner, der im Sichtvermerk als „aufnehmende Person/Firma in Kasachstan“ verzeichnet ist, registriert. Der Geschäftspartner
haftet für den weiteren Aufenthalt auf dem Territorium Kasachstans bis zur Ausreise; bei Privatreise, werden die Besucher
bei den Behörden des Innenministeriums von der einladenden Person registriert; bei touristischen Aufenthalten können sich
Reisende in Hotels, die berechtigt sind, ausländische Staatsbürger zu registrieren, registrieren lassen. Information über
Registrierungsbefugnisse des jeweiligen Hotels hat die Hotelverwaltung. Hinweis: Deutsche Pässe mit Visa zur einmaligen Einreise sowie Dienst- und Investorenvisa können bereits bei Ausstellung des Visums
durch die jeweilige kasachische Auslandsvertretung für höchstens 90 Tage (abhängig von der Gültigkeitsdauer des Visums) registriert
werden. Anderenfalls ist die Registrierung sogleich bei Ankunft an den internationalen Flughäfen Almaty, Astana, Uralsk, Atyrau,
Aktau, Karaganda, Ust-Kamenogorsk, Pavlodar, Kostanay, Aktyubinsk, Shymkent und Taraz sowie am Bahnhof Dostyk möglich. Solange
die aufgezählten Grenzübergangsstellen in der Praxis noch nicht am Registrierungsverfahren teilnehmen sowie für alle nicht
genannten Grenzübergangsstellen, vor allem also bei Einreise auf dem Land- und Seeweg, bleibt es beim bisherigen Verfahren. Geschäftsreisende: Für Geschäftsreisende, die mit dem ein-, zwei- und mehrmaligen Visum ausgereist sind, muss die Passregistrierung von dem
kasachischen Geschäftspartner durchgeführt werden, der in der Zeile „Einladende Firma in Kasachstan"; eingegeben wird.
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ontaktadressen
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| Anmerkung |
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Österreich unterhält keine diplomatische Vertretung in Kasachstan, zuständig ist das österreichische Generalkonsulat in Moskau
(s. Russische Föderation) bzw. das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten in Wien (Tel: (+43/5) 011 50 35 01. E-Mail: zentralasien-suedkaukasien@bmeia.gv.at).
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| Department of Tourism |
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4 Republic Square, KZ-4860065 Almaty Tel/Fax: (03272) 62 00 30. E-Mail: dep_tour@nursat.kz
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| Hotel Complex Otrar and Travel & Air Agency |
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Ul. Gogolya 73, Hotel Otrar, KZ-Almaty Tel: (03272) 50 68 40 oder 50 68 30. Fax: (03272) 58 82 15. E-Mail: maygul@mail.group.kz (touristische Anfragen). Internet: www.group.kz
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| Botschaft der Republik Kasachstan |
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Nordendstraße 14-17, D-13156 Berlin-Pankow Tel: (030) 47 00 71 13/-10. Fax: (030) 47 00 71 25. Konsularabt.: Tel: (030) 47 00 71 35. Fax: (030) 47 00 71 31. E-Mail: kasger@ndh.net Internet: www.botschaft-kasachstan.de Mo-Fr (außer Mi) 09.00-13.00 Uhr. Generalkonsulat in Frankfurt/Main (Tel: (069) 971 46 70), Honorarkonsulate in Hannover, München (089) 29 16 37 44 und Stuttgart (Tel: (0711) 25 69 50 5).
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| Botschaft der Republik Kasachstan |
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Felix-Mottl-Straße 23, A-1190 Wien Tel: (01) 367 91 75. Fax: (01) 367 91 75 33. Konsularabt.: Tel. /Fax: (01) 367 91 75 18. E-Mail: embassy@kazakhstan.at Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.00-18.00 Uhr. Konsularabt.: Mo, Di, Do, Fr 09.30-12.00 Uhr. Honorarkonsulat in Graz, St. Pölten und Wien.
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| Botschaft der Republik Kasachstan |
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Alleeweg 15, CH-3006 Bern Tel: (031) 351 79 69. Fax: (031) 351 79 75. E-Mail: kazakhstan.consul@smile.ch (Konsularabteilung) Internet: http://missions.itu.int/~kazaks/ Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.30-18.00 Uhr. Konsularabt.: 09.00-12.00 Uhr. Konsulat in Zürich.
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| Botschaft der Bundesrepublik Deutschland |
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Ulitza Furmanova 173, KZ-050000 Almaty Tel: (03272) 50 61 55/-57, 50 56 78/-80. Fax: (03272) 50 62 76. E-Mail: info@almaty.diplo.de Internet: www.almaty.diplo.de
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| Generalkonsulat der Schweizerischen Eidgenossenschaft |
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Altyn-Alma Complex, 5th floor, 146 Zheltoksan St, KZ-050000 Almaty Tel: (03272) 50 35 59/69. Fax: (03272) 50 13 88. E-Mail: alm.vertretung@eda.admin.ch Mo-Fr 09.30-12.00 Uhr.
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esundheit
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| Gesundheit |
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| Nein |
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| 2 |
Nein |
| Ja |
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| Nein |
- |
| 3 |
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| Vorsichtsmaßnahmen |
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Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten ist eine Schutzimpfung
gegen FSME (Frühsommer-Meningo-Enzephalitis), deren Erreger bereits mit dem Stich auf den Wirt übertragen werden, dringend zu empfehlen. Genaue Informationen über Zecken,
Risiken und vorbeugende Maßnahmen sind zum Beispiel auch im Internet zu finden (Internet: www.medizinfo.com/waldundwiese/zecken/start.htm). Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt
und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Die Pest tritt landesweit auf. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze und häufigeres Wäschewechseln sowie das
Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Bei beruflicher Tätigkeit in Pestgebieten empfiehlt sich
die prophylaktische Einnahme von Antibiotika.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen
und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch
nehmen.
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| Gesundheitsvorsorge |
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Die ärztliche und zahnärztliche Versorgung in Kasachstan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Leichte Erkrankungen
können in Kasachstan behandelt werden. Eine kasachische Gesundheits- und Versicherungsgesellschaft (Interteach, Tel: 62 99 60, 63 97 95) mit rund um die Uhr einsetzbaren einheimischen Ärzten, eine internationale Privatklinik (SOS, sehr teuer ohne Mitgliedschaft!) sowie eine verhältnismäßig an westlichem Stand orientierte Zahnarztpraxis in der Innenstadt
Almatys ermöglichen die Behandlung unkomplizierter Krankheiten. Die Zentrale Klinik des medizinischen Zentrums der Verwaltung des Präsidenten der Republik Kasachstan in Almaty (VIP-Krankenhaus, Adresse: Panfilow-Str. 139, 480091 Almaty, Tel: 63 44 93, 63 36 74) entspricht annähernd westlichem Standard.
Die unmittelbare Behandlung sowohl in der Zentralen Klinik, der Privatklinik SOS als auch bei Interteach erfordert grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen. Dabei muss in der Regel ein Jahresvertrag mit
relativ hohen Gebühren (z.B. Zentrale Klinik derzeit 70.000,- KZT p.A., SOS ca. 1.000 USD) abgeschlossen werden. Als Mitglied können dann Behandlungskosten nach Behandlung erstattet werden. Im Notfall
werden auch Nichtmitglieder behandelt, allerdings zu sehr hohen Kosten, die in der Regel im Voraus zu erstatten sind. Bei
längeren Aufenthalten in Kasachstan sollte die Mitgliedschaft in einer der oben genannten Organisationen geprüft werden. In
allen Stadtbezirken Almatys und in den größeren Städten Kasachstans existieren Polikliniken. In der Regel muss hier im Voraus
in bar (US$ werden in der Regel akzeptiert) bezahlt werden. Die Ausstattung der Apotheken in Kasachstan entspricht nicht europäischem
Standard, jedoch sind in der Regel ausreichend Medikamente zur Behandlung unkomplizierter Krankheiten vorhanden. Insulin sowie
Impfstoffe sind meist Mangelware und sollten bei Bedarf mitgeführt werden. In Almaty befindet sich eine so genannte Zentralapotheke
(Adresse: Furmanow-Str. Ecke Gogol-Str.), kleinere Apotheken sind mittlerweile in allen Stadtteilen zu finden. Vorsicht ist
geboten beim Kauf von Medikamenten auf den örtlichen Märkten, da es sich bei diesen häufig um für den Laien schwer erkennbare
Fälschungen handelt. Der Abschluss einer Flugrettungsversicherung, einer Reisekrankenversicherung und einer Reiserückholversicherung
wird dringend empfohlen.
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| Vogelgrippe |
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In Kasachstan wurde das Vogelgrippevirus (H5/H5N1) in Vögeln nachgewiesen und von der Welttierorganisation (OIE) am 21. März
2006 bestätigt. Reisende sollen sich daher von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden.
Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und
Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser
und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.
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| Gesundheitszeugnis |
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Für Aufenthalte länger als 10 Tage und für Arbeitsaufenthalte ist ein negativer HIV-Test in englischer Sprache erforderlich, der bei der Einreise nicht älter als 6 Monate sein darf. Ausgenommen sind Staatsangehörige
der ehemaligen Mitgliedsstaaten der Sowjetunion.
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| Anmerkung |
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[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten
einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht
verlassen haben sowie Transitreisende, die in Kasachstan den Flughafen nicht verlassen. [2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist,
empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. [3] Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelzubereitung entweder abgekocht oder anderweitig
sterilisiert werden. Milch ist pasteurisiert und der Konsum von Milchprodukten ist unbedenklich. Fleisch- und Fischgerichte
nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden
werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Im Sommer besteht aufgrund der höheren Temperaturen und der mit mehr
Öl und tierischen Fetten als in Deutschland zubereiteten Speisen ein erhöhtes Risiko von Durchfallerkrankungen. Die Gefahr von Lebensmittelvergiftungen besteht vor allem im Sommer wegen Mangel an fachgerechter, klimatisierter Lebensmittellagerung. Auch Wurmerkrankungen und der Befall von Parasiten in Gestalt von Fuchsbandwurm (Echinococcus) durch Übertragung von Wurmeiern in Nahrungsmitteln,
Waldbeeren, Streicheln von Tieren stellen häufige Krankheiten für Reisende dar.
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esetzliche Feiertage
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| Anmerkung |
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Muslimische Feiertage werden nach dem Mondkalender begangen und können von den angegebenen Daten abweichen. Eid al-Adha dauert
zwischen 2-10 Tagen an, abhängig von der jeweiligen Region.
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| Feiertage |
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1. Jan. 2007 Neujahr. 8. März Internationaler Frauentag. 22. März Nauryz Meyrami (Frühlingsfeiertag). 1. Mai Solidaritätstag. 9. Mai Tag des Sieges. 30. Aug. Tag der Verfassung. 25. Okt. Tag der Republik. 16. Dez. Unabhängigkeitstag.
1./2. Jan. 2008 Neujahr. 7. Jan. Russisch-orthodoxes Weihnachten. 8. März Internationaler Frauentag. 22. März Nauryz Meyrami (Frühlingsfeiertag). 1. Mai Solidaritätstag. 9. Mai Tag des Sieges. 30. Aug. Tag der Verfassung. 25. Okt. Tag der Republik. 9. Dez. Eid al-Adha (Opferfest). 16. Dez. Unabhängigkeitstag.
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| Feiertage |
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Muslimische Feiertage werden nach dem Mondkalender begangen und können von den angegebenen Daten abweichen. Eid al-Adha dauert
zwischen 2-10 Tagen an, abhängig von der jeweiligen Region.
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