|
|
| |
 |
eisepass/Visum
|
|
|
|
| |
| Reisepass/Visum |
|
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
| Ja |
Ja |
Ja |
|
| |
| Reisepass |
|
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
|
| |
| Einreise mit Kindern |
|
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten
12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines
mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler
Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung. Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes
am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
|
| |
| Visum |
|
Allgemein ab einem Aufenthalt von 3 Monaten erforderlich, ausgenommen sind (a) Staatsbürger von ECOWAS-Ländern: Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal,
Sierra Leone und Togo; (b) Übrige Länder: Angola, Hongkong (VR China) und Macau (VR China); (c) Touristengruppen: Touristen, die als organisierte Gruppe reisen und über ein Certificado Colectivo de Identidade et Viagem verfügen.
|
| |
| Transit |
|
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum,
vorausgesetzt, sie verfügen über gültige Weiterflugtickets.
|
| |
| Visaarten |
|
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
|
| |
| Gültigkeitsdauer |
|
90 Tage Aufenthalt (Verlängerungsmöglichkeit vor Ort).
|
| |
| Antragstellung |
|
Postalisch oder per Fax an die Konsularabteilung der Botschaft bzw. Konsulate (s. Adressen). In Ausnahmefällen auch direkt vor Abreise bei der nationalen Fluggesellschaft TACV am Flughafen in München.
|
| |
| Bearbeitungszeit |
|
1 Woche.
|
| |
| Unterlagen |
|
(a) 2 Passfotos. (b) 2 Antragsformulare. (c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist (mit Kopie). (d) Gebühr/Zahlungsbeleg.
(e) Kopie der Reisebestätigung oder des Flugtickets. Der postalischen Antragstellung sollten ein adressierter Freiumschlag und der Zahlungsbeleg über die Gebühren beigefügt werden.
|
| |
| Impfungen |
|
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
|
| |
 |
| |
|
|
| |
 |
ontaktadressen
|
|
|
|
| |
| Anmerkung |
|
Österreich unterhält keine diplomatische Vertretung in Kap Verde. Zuständig ist die Botschaft in Dakar (s. Senegal).
|
| |
| Centro de Promoção Tourística, do Investimento e das Exportações (PROMEX) |
|
Rotundo do Cruz do Papa, Achada Santo António, PO Box 89C, Praia, Santiago, Cape Verde Tel: 260 4111/0 oder 262 1488 oder 2689. Internet: www.virtualcapeverde.net
|
| |
| Botschaft der Republik Kap Verde |
|
Stavangerstr. 16, D-10439 Berlin Tel: (030) 20 45 09 55. Fax: (030) 20 45 09 66. E-Mail: info@embassy-capverde.de Internet: www.embassy-capeverde.de Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Honorarkonsulate in Berlin, Dresden, Eschborn bei Frankfurt, Hamburg, Saarbrücken und Stuttgart.
|
| |
| Botschaft der Republik Kap Verde |
|
Schwindgasse 20, A-1040 Wien Tel: (01) 503 87 27. Fax: (01) 503 87 29. E-Mail: embcviena@nnweb.at Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.30-12.30 Uhr.
|
| |
| Honorarkonsulat der Republik Kap Verde |
|
(mit Visumerteilung) Dornbacherstrasse 89, A-1170 Wien Tel: (01) 489 78 82. Fax: (01) 485 23 00 14. E-Mail: konsulat-kapverde@meixner.at Internet: www.konsulat-kapverde.meixner.at Mo und Mi 8.30-10.30 Uhr.
|
| |
| Botschaft der Republik Kap Verde |
|
Avenue Blanc 47, CH-1202 Genève Tel: (022) 731 33 36/37. Fax: (022) 731 35 40. E-Mail: cap.vert@bluewin.ch Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.30-17.00 Uhr.
|
| |
| Honorarkonsulat der Republik Kap Verde |
|
(mit Visumerteilung) Rümelinsplatz 14, CH-4001 Basel Tel: (061) 269 80 95. Fax: (061) 269 80 50. Mo-Do 08.00-12.00 und 13.30-17.30 Uhr, Fr bis 17.00 Uhr (nur telefonisch)
|
| |
| Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland |
|
Av. da OUA, 1 Andar Achado, Sto. António, CV-Praia Postanschrift: CP 327, CV-Praia Das Honorarkonsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der deutschen Botschaft in Dakar (s. Senegal).
|
| |
| Konsulat der Schweizerischen Eidgenossenschaft |
|
Fazenda, Ed. Gestobra, C.P. 876, CV-Praia Tel/Fax: (0261) 98 68. E-Mail: consuladosuicapraia@yahoo.com.br Das Konsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der Botschaft in Dakar (s. Senegal).
|
| |
 |
| |
|
|
| |
 |
esundheit
|
|
|
|
| |
| Gesundheit |
|
| Nein |
1 |
| 2 |
Nein |
| Ja |
- |
| 3 |
- |
| 4 |
- |
|
| |
| Vorsichtsmaßnahmen |
|
Das durch Stechmücken übertragene Denguefieber kommt vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt
und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids kann eine Gefahr für alle sein, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen
können ein lebensgefährliches Risiko bergen.
|
| |
| Gesundheitsvorsorge |
|
Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht ganz zu vergleichen. Sie kann technisch, apparativ und hygienisch problematisch
sein, besonders auf dem Land. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung
sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt
werden.
|
| |
| Anmerkung |
|
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete
einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht
verlassen haben sowie Transitreisende, die in Kap Verde den Flughafen nicht verlassen. [2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist,
empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einholen. [3] Ein begrenztes Malariarisiko besteht auf der Insel São Tiago von September bis Ende November. [4] Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig
sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit
keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht
und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte
gekocht und Obst geschält werden.
|
| |
 |
| |
|
|
| |
 |
esetzliche Feiertage
|
|
|
|
| |
| Feiertage |
|
1. Jan. 2007 Neujahr. 20. Jan. Heldengedenktag. 27. Febr. Karneval. 1. Mai Tag der Arbeit. 5. Juli Unabhängigkeitstag. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 1. Nov. Allerheiligen. 25. Dez. Weihnachten.
1. Jan. 2008 Neujahr. 20. Jan. Heldengedenktag. 1. Mai Tag der Arbeit. 5. Jul. Unabhängigkeitstag. 15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 12. Sep. Nationalfeiertag. 1. Nov. Allerheiligen. 25. Dez. Weihnachten.
|
| |
 |
|
|
|
|