Destination Guides
Jordanien

 
eisepass/Visum
 
Reisepass/Visum

Ja Ja/1 Ja
Ja Ja/1 Ja
Ja Ja/1 Ja
Ja Ja/1 Ja

 
Anmerkung

Staatsbürger einiger Länder benötigen neben einem gültigen Visum auch eine Genehmigung des Innenministeriums. Es ist ratsam, sich bei den jeweiligen konsularischen Vertretungen zu informieren.

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate nach der Einreise gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

 
Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild (sollte nur bei Begleitung mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils zur Einreise benutzt werden) oder Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Eintragung im Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten zur Sicherheit eine Reiseerlaubnis der Eltern mit sich führen. Diese Bescheinigung entfällt, wenn ein sorgeberechtigter Elternteil mitreist und der Minderjährige im Pass dieses Elternteils eingetragen ist.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige von Ägypten, Bahrain, Irak, Jemen, Katar, Kuwait, Libanon (für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten), Oman, Saudi-Arabien, Syrien und den Vereinigten Arabischen Emiraten für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat.

[1] Für Staatsbürger u.a. der EU- und EFTA-Länder (Ausnahme: Rumänien) werden Visa auch bei der Einreise am Flughafen in Jordanien ausgestellt (10 JD für eine einmalige Einreise und mit einer Gültigkeit von 4 Wochen. Visa, die zur mehrmaligen Einreise berechtigen, werden am Flughafen nicht ausgestellt). Dieser Regelung gilt für einige Länder nicht. Am Grenzübergang über die King-Hussein-Brücke aus der Westbank (Palästinensische Gebiete) kommend ist jedoch kein Visum bei der Einreise erhältlich. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen jordanischen Botschaften. Die Botschaften empfehlen jedoch, ein Visum vor Antritt der Reise zu beantragen.

 
Transit

Transitreisende, die innerhalb von 6 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise mit Sitzplatzreservierung verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

 
Visaarten

Transit-, Touristen-, Mehrfach- und Geschäftsvisum.

 
Gültigkeitsdauer

In der Regel 3 Monate, Verlängerung vor Ort möglich. Bei der Einreise ausgestellte Visa haben eine Gültigkeit von 4 Wochen.

 
Antragstellung

Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

 
Aufenthaltsgenehmigung

Informationen von der Botschaft.

 
Bearbeitungszeit

Persönlich: 1 Werktag; postalisch: 10 Tage.

 
Einreisebeschränkungen

Die Regierung verweigert unter bestimmten Umständen (nähere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen) folgenden Personen die Einreise und den Transit: (a) Staatsangehörige aus dem Irak (gilt nur für Personen, die nach einem sechsmonatigen Aufenthalt innerhalb von 3 Monaten wieder einreisen möchte), Jemen, Kuwait (gilt nur für Inhaber von Pässen, die gemäß Artikel 17 ausgestellt wurden), Palästina. (b) Inhabern von Pässen ohne Fotos. (c) Inhabern von Pässen mit Fotos von verschleierten Frauen. (d) Inhabern von Reisepässen mit israelischem Sichtvermerk. (e) Inhabern von vorläufigen libanesischen Reisepässen.

 
Unterlagen

(a) Antragsformular. (b) Mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass. (c) 1 Passfoto in Farbe. (d) Gebühr.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Rückumschlag und ein Zahlungsnachweis beigelegt werden. Die Botschaften akzeptieren keine Schecks.

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden. Alle Reisenden, die sich länger als 14 Tage in Jordanien aufhalten, müssen sich vor Ort einem HIV-Test unterziehen.

 
Meldepflicht

Alle Reisenden müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft in Jordanien bei einer Polizeidienststelle melden.

 
Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat benötigt.
Vögel brauchen auch für den Transit ein Gesundheitszeugnis.

 
 
 
ontaktadressen
 
Informationsbüro Jordanien

c/o Adam & Partner GmbH
Weserstr. 4, D-60329 Frankfurt/M
Postanschrift: Postfach 160 120, D-60064 Frankfurt/M
Tel: (069) 92 31 88 70. Fax: (069) 92 31 88 79.
E-Mail: jordan@adam-partner.de
Internet: www.visitjordan.com

 
Ministry of Tourism & Antiquities

3rd Circle Jabal, JO-Amman 11118
Tel: (06) 460 33 60. Fax: (06) 464 84 65.
E-Mail: contacts@mota.gov.jo
Internet: www.tourism.jo

 
Botschaft des Königreichs Jordanien

Heerstraße 201, D-13595 Berlin
Tel: (030) 369 96 00. Fax: (030) 36 99 60 11. Visaabt.: Tel: (030) 36 99 60 43.
E-Mail: jordan@jordanembassy.de
Internet: www.jordanembassy.de
Mo-Do 09.00-15.00 Uhr, Fr 09.00-14.00 Uhr (telefonisch). Visaabt.: Mo-Fr 09.30-12.30 Uhr.
Honorarkonsulate in Düsseldorf, Hannover, München, Wiesbaden, Hamburg.

 
Botschaft des Königreichs Jordanien

Rennweg 17/4, A-1030 Wien
Tel: (01) 405 10 25. Fax: (01) 405 10 31. Konsularabt.: Tel.: (01) 405 10 26. Fax: (01) 710 12 73.
E-Mail: info@jordanembassy.at
Internet: www.jordanembassy.at
Mo-Fr 09.30-12.30 Uhr (Publikumsverkehr); Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr (tel. Auskünfte).

 
Botschaft des Königreichs Jordanien

Belpstrasse 11, CH-3007 Bern
Tel: (031) 384 04 04. Fax: (031) 384 04 05.
E-Mail: jordanie@bluewin.ch
Internet: www.jordanie.ch
Mo-Do 09.00-14.30 Uhr, Fr 09.00-14.00 Uhr.

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

25 Benghasi Street, Jabal Amman
Postanschrift: PO Box 183, JO-Amman 11118
Tel: (06) 593 03 51/67 und 593 13 79. Fax: (06) 592 94 13.
E-Mail: germaemb@wanadoo.jo
Internet: www.amman.diplo.de
Honorarkonsul in Akaba.

 
Botschaft der Republik Österreich

36 Mithqal Al-Fayez-Street, JO-Jabal Amman
Postanschrift: PO Box 830795, JO-11183 Amman
Tel: (06) 460 11 01/02. Fax: (06) 461 27 25.
E-Mail: amman-ob@bmeia.gov.at

 
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

19 Ibrahim Ayoub Street, 4th Circle (near Salaheldin Mosque), JO-Jabal Amman
Postanschrift: PO Box 5341, JO-Amman 11183
Tel: (06) 593 14 16, 593 03 75. Fax: (06) 593 06 85.
E-Mail: amm.vertretung@eda.admin.ch
Internet: www.eda.admin.ch/amman

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

Nein 1
Nein Nein
Ja -
Nein -
2 -

 
Vorsichtsmaßnahmen

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Durch Sandmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. werden.

Tollwut kommt landesweit vor. Hauptüberträger sind Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Gesundheitsvorsorge

Die medizinische Versorgung in Amman ist gut, außerhalb Ammans entspricht sie je nach Gebiet nicht bzw. nur mit Einschränkungen westeuropäischem Standard. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

 
Vogelgrippe

Ende März 2006 wurde in Ajloun, der Hauptstadt der gleichnamigen Provinz am Jordan nördlich von Amman, das Vogelgrippevirus A(H5N1) zum ersten Mal in Jordanien bestätigt. Reisende sollen sich daher von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.

 
Gesundheitszeugnis

Für Langzeitaufenthalte wird ein HIV-Test in englischer Sprache verlangt. Touristen sind davon normalerweise nicht betroffen.

 
Anmerkung

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere in Jordanien.
[2] Größtes Infektionsrisiko stellen Darminfektionen dar. Die für alle tropischen Länder geltenden Hygieneregeln (z. B. Vorsicht bei Genuss von Nahrungsmitteln und Leitungswasser) sollten sorgfältig beachtet werden. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten nicht konsumiert werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Anmerkung

(a) Weihnachten und Ostern werden nur in christlichen Haushalten und Geschäftshäusern gefeiert.
(b) Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

 
Feiertage

1. Jan. 2007 Neujahr. 20. Jan. Islamisches Neujahr. 31. März Mawlid al-Nabi (Geburtstag des Propheten). 6. April Karfreitag. 9. April Ostermontag. 1. Mai Tag der Arbeit. 25. Mai Unabhängigkeitstag. 9. Juni Tag der Thronbesteigung von König Abdullah. 10. Juni Tag der Streitkräfte. 8. Aug. Isra wa al-Miraj (Himmelfahrt des Propheten). 13.-15. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 14. Nov. König Hussein-Gedenktag. 25. Dez. Weihnachten. 31. Dez. Neujahr.

1. Jan. 2008  Neujahr. 10. Jan. Islamisches Neujahr. 30. Jan. König Abdullah IIs Geburtstag. 21. März Karfreitag. 22. März Mawlid al-Nabi (Geburtstag des Propheten). 23. März Ostermontag. 1. Mai Tag der Arbeit. 25. Mai Unabhängigkeitstag. 10. Jun. Tag der Streitkräfte. 31. Jul. Himmelfahrt des Propheten. 2. Sep. Beginn des Ramadan. 2. Okt.  Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 14. Nov. König Hussein-Gedenktag. 9. Dez. Eid al-Adha (Opferfest). 25. Dez. Weihnachten. 29. Dez. Islamisches Neujahr.

 
Feiertage

(a) Weihnachten und Ostern werden nur in christlichen Haushalten und Geschäftshäusern gefeiert.
(b) Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.