Destination Guides
Israel

 
eisepass/Visum
 
Reisepass/Visum

Ja 1 Ja
Ja Nein/1 Ja
Ja Nein/1 Ja
Ja Nein/1 Ja

 
Hinweis

(a) Arabische Länder (außer Ägypten, Jordanien und die Vereinigten Arabischen Emirate) verweigern die Einreise, wenn sich ein israelischer Stempel im Pass befindet. Falls die Weiterreise in arabische Länder erfolgt, werden Einreise- und Sichtvermerke nicht in den Reisepass, sondern auf ein gesondertes Blatt (Formblatt AL-17) gestempelt. Nähere Angaben erteilen die konsularischen Vertretungen. (b) Ehemalige israelische Staatsbürger mit ausländischem Pass müssen einen schriftlichen Nachweis erbringen, dass sie ihre israelische Staatsbürgerschaft aufgegeben haben.

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

 
Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis ab 10 Jahren mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes unter 10 Jahren (kein Lichtbild erforderlich) in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes unter 10 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eintragung eines Kindes unter 10 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Vollmachtserklärung der jeweils nicht mitreisenden Erziehungs- bzw. Aufenthaltsbestimmungsberechtigten mitführen.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten Staatsbürger folgender Länder, die einen Einreisestempel kostenlos bei der Einreise erhalten:
(a) EU-Länder und die Schweiz: [1] Bundesrepublik Deutschland (nur Personen, die nach dem 1. Jan. 1928 geboren sind), Österreich, übrige EU-Länder (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien) und Schweiz;
(b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Fidschi, Grenada, Guatemala, Haiti, Hongkong (China), Island, Jamaika, Japan, Kanada, Kolumbien, Korea (Süd), Kroatien (nur touristische Zwecke), Lesotho, Liechtenstein, Malawi, Mauritius, Mexiko, Mikronesien, Monaco, Mongolei, Neuseeland, Norwegen, Panama, Paraguay, Philippinen, San Marino, Singapur, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, Südafrika, Suriname, Swasiland, Trinidad & Tobago, Uruguay, USA, Vanuatu und Zentralafrikanische Republik.

 
Anmerkung - Reisepaß/Visa

Das Visum ist im Allgemeinen für eine einmalige Einreise innerhalb von drei Monaten gültig. Gerechnet wird ab dem Tag der Visaausstellung. Das Besuchsvisum berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten ab dem Einreisetag. Das Transitvisum ist für einen zweitägigen Aufenthalt gültig. Eine Verlängerung ist gegen eine Gebühr möglich, Beantragung bei den Büros des Innenministeriums.

 
Visaarten

Touristen-, Studenten- und Transitvisum.

 
Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft bzw. Generalkonsulat (s. Adressen).

 
Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an das Innenministerium.

 
Bearbeitungszeit

Ca. 2 Wochen, je nach Nationalität verschieden.

 
Einreisebeschränkungen

Sind im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden, muss mit einer sehr strengen und längeren Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte gerechnet werden (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Es empfiehlt sich eine Nachfrage bei der zuständigen diplomatischen israelischen Vertretung.

 
Unterlagen

Touristenvisum: (a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist. (b) 2 Antragsformulare. (c) 2 Passfotos. (d) Rück- oder Weiterreiseticket. (e) Gebühr (bei postalischer Beantragung Kopie des Einzahlungsbelegs, bei persönlicher Beantragung in bar). (f) Adresse der Unterkunft in Israel oder Hotelbuchungsbestätigung. (g) Nachweis ausreichender Geldmittel. (h) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung/Arbeitserlaubnis mit einer Gültigkeit von mind. 6 Monaten für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (i) Eine Arbeitsplatzbestätigung / Arbeitslosen- oder Sozialhilfebescheinigung / Rentenbescheid / Studentenbescheinigung mit Finanzierung des studentischen Aufenthaltes (z.B. Bafögbescheinigung, Stipendiennachweis) / o.ä. (j) Nur deutsche Staatsbürger, die vor 1928 geboren sind, müssen zusätzlich eine Erklärung abgeben.
Geschäftsvisum: (k) Einladungsschreiben der Firma in Israel. (l) Entsendungsschreiben der Firma bei der der Antragsteller beschäftigt ist.
Visumbeantragung für mitreisende Kinder:
Falls Kinder mitreisen, gilt für alle Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und unabhängig davon, ob die Kinder eigene Reisepässe besitzen oder bei den Eltern im Pass eingetragen sind: (a) Pass, Aufenthaltsgenehmigung, Fotos, Antragsformular und Flugreservierung wie oben. (b) Kopie der Heiratsurkunde. (c) Kopie der Geburtsurkunde des Kindes. (d) Eine von beiden Eltern (oder dem Erziehungsberechtigten) unterschriebene Einverständniserklärung, dass das Kind reisen darf (oder beide Unterschriften auf dem Antragsformular). (e) Kopie des Passes der Mutter / des Vaters mit erkenntlicher Unterschrift - oder Sorgerechtbescheinigung / Scheidungsurkunde, wo Sorgerecht vermerkt.
Bei postalischer Beantragung ist ein mit 4 Eur; frankierter Rückumschlag beizulegen.

 
Ausreichende Geldmittel

Alle Reisende müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

 
 
 
ontaktadressen
 
Anmerkung

Die palästinensische Teilautonomie in den von Israel geräumten Gebieten Westjordanland und im Gaza-Streifen steht unter der Verwaltung der Palästinensischen Autonomiebehörde.

 
Staatliches Israelisches Verkehrsbüro

Friedrichstraße 95, D-10117 Berlin
Tel: (030) 203 99 70. Fax: (030) 20 39 97 30.
E-Mail: info@goisrael.de
Internet: www.goisrael.de
Mo-Do 09.00-17.00 Uhr, Fr 10.00-13.00 Uhr.
(auch für Österreich und die Schweiz zuständig).

 
Ministry of Tourism

St. Bank Israel 5, B Genri Buidling, IL-Jerusalem 91009
Tel: (02) 666 42 00. Fax: (02) 666 44 02.
Internet: www.tourism.gov.il

 
Palestinian Ministry of Tourism and Antiquities

PO Box 534, Manger Street, Bethlehem
Tel: (02) 274 15 81/-2/-3. Fax: (02) 274 37 53.
E-Mail: mota@visit-palestine.com
Internet: www.visit-palestine.com
Zweigstellen in Gaza, Hebron, Jericho, Nablus und Ramallah.

 
Botschaft des Staates Israel

Auguste-Viktoria-Straße 74-76, D-14193 Berlin
Tel: (030) 89 04 55 00. Fax: (030) 89 04 53 09. Visaabt.: Tel: (030) 89 04 55 23 (14.00-16.00 Uhr).
E-Mail: botschaft@israel.de
Internet: http://berlin.mfa.gov.il
Mo-Do 08.30-17.00 Uhr, Fr 08.30-14.30 Uhr. Konsularabt.: Mo-Do 09.30-13.00 Uhr, Fr 09.30-12.30 Uhr.

 
Palästinensische Generaldelegation

Michaelkirchstr. 17/18, D-10179 Berlin
Tel: (030) 206 17 70. Fax: (030) 20 61 77 10.
E-Mail: info@palaestina.org
Internet: www.palaestina.org
Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr.

 
Botschaft des Staates Israel

Anton-Frank-Gasse 20, A-1180 Wien
Tel: (01) 47 64 60. Fax: (01) 47 64 65 55.
E-Mail: info-sec@vienna.mfa.gov.il
Internet: http://vienna.mfa.gov.il
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: 09.00-14.00 Uhr.

 
Botschaft des Staates Israel

Alpenstrasse 32, CH-3006 Bern
Tel: (031) 356 35 00. Fax: (031) 356 35 56.
Konsularabt.: Tel: (031) 356 35 04. Fax: (031) 56 35 55.
E-Mail: amb-sec@bern.mfa.gov.il
Internet: http://bern.mfa.gov.il
Mo-Do 09.00-17.00 und Fr 09.00-14.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Do 09.00-12.00 Uhr.
Ständige Vertretung ohne Visumerteilung in Genf.

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

3 Daniel Frisch Street, 19. Stock, IL-Tel Aviv 64731
Postanschrift: PO Box 16038, IL-Tel Aviv 61160
Tel: (03) 693 13 12/13. Fax: (03) 696 92 17.
E-Mail: ger_emb@netvision.net.il
Internet: www.tel-aviv.diplo.de
Honorarkonsul in Eilat. Honorargeneralkonsul und Haifa.

 
Botschaft der Republik Österreich

Beit Crystal, 12 Rehov Hahilazon, Ramat Gan, IL-Tel Aviv 52522
Tel: (03) 612 09 24/26, (03) 613 06 83. Fax: (03) 751 07 16.
E-Mail: tel-aviv-ob@bmeia.gv.at
Internet: www.aussenministerium.at/telaviv
Honorarkonsulate in Eilat, Haifa, Jerusalem und Tel Aviv.

 
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

228 Rue Hayarkon, IL-Tel Aviv 63405
Postanschrift: PO Box 6068, IL-Tel Aviv 61060
Tel: (03) 546 44 55. Fax: (03) 546 44 08.
E-Mail: tel.vertretung@eda.admin.ch
Internet: www.eda.admin.ch/telaviv
Konsularagentur in Eilat.

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

Nein Nein
Nein Nein
1 -
Nein -
2 -

 
Vorsichtsmaßnahmen

Hepatitis A tritt auf, Hepatitis B ist endemisch. Impfschutz gegen Hepatitis A wird empfohlen, bei Langzeitaufenthalten und bei Kindern und Jugendlichen auch gegen Hepatitis B.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Zeckenbissfieber kommt landesweit vor.

 
Gesundheitsvorsorge

Israel hat ausgezeichnete medizinische Einrichtungen und Urlauber können alle Erste-Hilfe-Zentren und Unfallstationen in Anspruch nehmen. Gesundheitszentren sind mit einem roten Davidsstern auf weißem Grund gekennzeichnet. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Über die deutsche Botschaft in Tel Aviv (s. Adressen) ist eine Liste deutschsprachiger Vertrauensärzte erhältlich.

 
Vogelgrippe

Die Vogelgrippe hat auch Israel erreicht. Reisende sollen sich daher von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.

 
Anmerkung

[1] Typhus kommt vor, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.
[2] Leitungswasser ist in der Regel gechlort und relativ sauber, es können jedoch unter Umständen leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthaltes wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Milch, Milchprodukte, Fleischwaren, Geflügel, Obst und Gemüse können unbesorgt verzehrt werden.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Anmerkung

Jüdische Feiertage beginnen am Abend (bei Sonnenuntergang) vor den angegebenen Daten. Nur der erste und der letzte Tag von Pessach und Sukkot werden offiziell als nationale Feiertage anerkannt. In den Festwochen kann es jedoch zu Unterbrechungen des normalen Tagesablaufs kommen, da viele Geschäfte und Firmen früher schließen. Während des Lichterfests bleiben die Geschäfte geöffnet. Der jüdische religiöse Feiertag ist der Sabbat, der von Freitagabend bis Samstagabend (Sonnenuntergang) dauert. Ämter und Geschäfte schließen deshalb am Freitag meist früher. Muslimische und christliche Feiertage werden von den Angehörigen dieser Glaubensrichtungen ebenfalls begangen. Je nach Stadtviertel oder Religionszugehörigkeit wird der wöchentliche Ruhetag also am Freitag, Samstag oder Sonntag eingehalten.

 
Feiertage

4. März 2007 Purim. 3.-9. April Pesach (Jüdisches Ostern). 23. April Yom Ha’Atzmaut (Unabhängigkeitstag). 23. Mai Shavu’ot (Pfingsten). 12.-13. Sept. Rosh Hashana (Jüdisches Neujahr). 22. Sept. Yom Kippur (Versöhnungstag). 27. Sept.-2. Okt. Sukkot (Laubhüttenfest). 4. Okt. Shemini Atzeret (Fest der Erneuerung und Danksagung). 5.-12. Dez. Chanukah (Lichterfest).

21. März 2008 Purim. 20.-26. Apr. Pesach (Jüdisches Ostern). 8. Mai Yom Ha’Atzmaut (Unabhängigkeitstag). 9. Jun. Shavuot (Jüdisches Pfingsten). 30. Sep.-1. Okt. Rosh Hashana (Jüdisches Neujahr). 9. Okt. Yom Kippur (Versöhnungstag). 14.-19. Okt. Sukkot (Laubhüttenfest). 20. Okt. Simchat Torah. 22.-29. Dez. Chanukah (Lichterfest).

 
Feiertage

Jüdische Feiertage beginnen am Abend (bei Sonnenuntergang) vor den angegebenen Daten. Nur der erste und der letzte Tag von Pessach und Sukkot werden offiziell als nationale Feiertage anerkannt. In den Festwochen kann es jedoch zu Unterbrechungen des normalen Tagesablaufs kommen, da viele Geschäfte und Firmen früher schließen. Während des Lichterfests bleiben die Geschäfte geöffnet. Der jüdische religiöse Feiertag ist der Sabbat, der von Freitagabend bis Samstagabend (Sonnenuntergang) dauert. Ämter und Geschäfte schließen deshalb am Freitag meist früher. Muslimische und christliche Feiertage werden von den Angehörigen dieser Glaubensrichtungen ebenfalls begangen. Je nach Stadtviertel oder Religionszugehörigkeit wird der wöchentliche Ruhetag also am Freitag, Samstag oder Sonntag eingehalten.