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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten Staatsbürger folgender Länder, die einen
Einreisestempel kostenlos bei der Einreise erhalten: (a) EU-Länder und die Schweiz: [1] Bundesrepublik Deutschland (nur Personen, die nach dem 1. Jan. 1928 geboren sind), Österreich, übrige EU-Länder (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien) und Schweiz; (b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador,
El Salvador, Fidschi, Grenada, Guatemala, Haiti, Hongkong (China), Island, Jamaika, Japan, Kanada, Kolumbien, Korea (Süd),
Kroatien (nur touristische Zwecke), Lesotho, Liechtenstein, Malawi, Mauritius, Mexiko, Mikronesien, Monaco, Mongolei, Neuseeland,
Norwegen, Panama, Paraguay, Philippinen, San Marino, Singapur, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, Südafrika, Suriname, Swasiland,
Trinidad & Tobago, Uruguay, USA, Vanuatu und Zentralafrikanische Republik.
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Touristenvisum: (a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist. (b) 2 Antragsformulare. (c) 2 Passfotos. (d) Rück-
oder Weiterreiseticket. (e) Gebühr (bei postalischer Beantragung Kopie des Einzahlungsbelegs, bei persönlicher Beantragung
in bar). (f) Adresse der Unterkunft in Israel oder Hotelbuchungsbestätigung. (g) Nachweis ausreichender Geldmittel. (h) Ggf.
Aufenthaltsgenehmigung/Arbeitserlaubnis mit einer Gültigkeit von mind. 6 Monaten für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(i) Eine Arbeitsplatzbestätigung / Arbeitslosen- oder Sozialhilfebescheinigung / Rentenbescheid / Studentenbescheinigung mit
Finanzierung des studentischen Aufenthaltes (z.B. Bafögbescheinigung, Stipendiennachweis) / o.ä. (j) Nur deutsche Staatsbürger,
die vor 1928 geboren sind, müssen zusätzlich eine Erklärung abgeben. Geschäftsvisum: (k) Einladungsschreiben der Firma in Israel. (l) Entsendungsschreiben der Firma bei der der Antragsteller beschäftigt ist.
Visumbeantragung für mitreisende Kinder: Falls Kinder mitreisen, gilt für alle Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und unabhängig davon, ob die
Kinder eigene Reisepässe besitzen oder bei den Eltern im Pass eingetragen sind: (a) Pass, Aufenthaltsgenehmigung, Fotos, Antragsformular
und Flugreservierung wie oben. (b) Kopie der Heiratsurkunde. (c) Kopie der Geburtsurkunde des Kindes. (d) Eine von beiden
Eltern (oder dem Erziehungsberechtigten) unterschriebene Einverständniserklärung, dass das Kind reisen darf (oder beide Unterschriften
auf dem Antragsformular). (e) Kopie des Passes der Mutter / des Vaters mit erkenntlicher Unterschrift - oder Sorgerechtbescheinigung
/ Scheidungsurkunde, wo Sorgerecht vermerkt. Bei postalischer Beantragung ist ein mit 4 Eur; frankierter Rückumschlag beizulegen.
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