Destination Guides
Iran

 
eisepass/Visum
 
Reisepass/Visum

Ja Ja/1 Ja
Ja Ja/1 Ja
Ja Ja/1 Ja
Ja Ja/1 Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

 
Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild und einer freien Seite für das Visum oder Eintragung eines Kindes ab 2 Jahren mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes ab 2 Jahren mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eintragung eines Kindes ab 2 Jahren mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 
Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.) und Türkei.

Visum bei der Einreise:
Staatsangehörige der folgenden Länder erhalten in den Flughäfen Teheran, Mashad und Shiraz nach Antragstellung bei der Einreise ein einwöchiges Touristenvisum. Vorzulegen sind: Reisepass (mind. 6 Monate Gültigkeit), Rückflugticket, 1 Passfoto, ausgefülltes Antragsformular (am Flughafen erhältlich). Kosten: 50 US$, für jeden im Pass eingetragenen Begleiter 10 US$.
Achtung:
Da bislang noch wenig Erfahrungen mit dieser Art der Visaerteilung vorliegen, wird empfohlen, bis auf weiteres das reguläre Antragsverfahren zu beachten:
(a) [1] EU-Länder und die Schweiz: Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz, (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Estland, Großbritannien, Lettland, Litauen, Malta und Tschechische Republik);
(b) Übrige Länder: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bahrain, Belarus, Brasilien, Brunei, Bosnien und Herzegowina, China (VR), Georgien, Indien, Indonesien, Japan, Kasachstan, Katar, Kirgisistan, Kolumbien, Kroatien, Kuba, Kuwait, Libanon, Mexiko, Mongolei, Montenegro, Neuseeland, Norwegen, Oman, Peru, Philippinen, Russische Föderation, Saudi-Arabien, Serbien, Syrien, Tadjikistan , Thailand, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam sowie Inhaber von palästinensischen Reisepässen.

Geschäftsleute können ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (maximal 72 Stunden) bei der Einreise am Flughafen Mehrabad erhalten. Hierfür ist die vorherige Einladung durch den iranischen Geschäftspartner erforderlich, die bei der Einreise im Original und in Kopie vorzulegen ist, sowie 1 gültiger Reisepass, 2 Passbilder und ein Rückflugticket.

 
Anmerkung - Reisepaß/Visa

In den Freihandelszonen Kish, Qeshm und Chahbahar kann man sich zwei Wochen lang visumfrei aufhalten. Informationen von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

 
Transit

Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen, innerhalb von 12 Stunden weiterfliegen und Tickets für die Weiterreise nachweisen können, brauchen kein Transitvisum. Das Transitvisum kann bei der Ankunft gegen eine Gebühr von 40 US$ bezogen werden.

 
Visaarten

U.a. Einreisevisum (u.a. für Geschäftsreisende), Touristen- und Transitvisa.

 
Gültigkeitsdauer

Touristenvisum: Bis zu 3 Monate. Transitvisum: Bis zu 5 Tage. Verlängerungsanträge an das Ausländeramt des Teheraner Polizeipräsidiums. Über die Gültigkeitsdauer sowie die Dauer des Aufenthaltes wird von Fall zu Fall entschieden.

 
Antragstellung

Persönlich oder über die Reisegesellschaft beim Konsulat oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

 
Aufenthaltsgenehmigung

Wer sich länger als 3 Monate im Land aufhalten möchte, benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung. Der Antrag muss innerhalb von 8 Tagen nach der Einreise an das Polizeipräsidium oder an das Außenministerium gestellt werden.

 
Bearbeitungszeit

Persönliche Beantragung: In der Regel 2 Wochen. Da die meisten Visa vom Außenministerium in Teheran bestätigt werden müssen, kann die Bearbeitungszeit jedoch bis zu 2 Monate dauern.

 
Einreisebeschränkungen

Die Regierung von Iran verweigert die Einreise
(a) Israelischen Staatsbürgern;
(b) Inhabern von Pässen mit israelischen Sichtvermerken oder sonstigen Hinweisen, dass der Passinhaber Kontakte zu Israel hat oder hatte;
(c) Frauen aller Nationalitäten, die sich den islamischen Kleidungsvorschriften nicht beugen.

 
Unterlagen

Touristenvisum: (a) In Deutschland und in der Schweiz: 1 Antragsformular (falls eine Refrenznummer aus dem Iran vorliegt, ein Exemplar, andernfalls zwei Exemplare). In Österreich: 2 Antragsformulare. (b) In der Schweiz: 1 Passfoto (falls eine Refrenznummer aus Iran vorliegt, ein Lichtbild, andernfalls zwei). In Deutschland und Österreich: 2 Passfotos. (c) Reisepass (Original) und Kopie, muss bei der Antragstellung noch mind. 6 Monate gültig sein und 2 leere Seiten enthalten. (d) Bestätigung der Einzahlung der Visagebühren (Verrechnungsscheck, Euroscheck oder Überweisung). (e) Referenznummer der Einladung, die vom Reisebüro bereitgestellt wird. (f) Ggf. Kopie des Flugtickets.
(a)-(d), (g) Geschäftsvisum: Genehmigung des iranischen Außenministeriums, die vom iranischen Geschäftspartner beantragt werden muss. (h) Einladung des Geschäftspartners.
In manchen Fällen wird eine Buchungsbestätigung der Rück- oder Weiterreise erfordert. Der postalischen Formularbestellung sollte ein frankierter Rückumschlag beigelegt werden.

 
Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
Meldepflicht

Alle Einreisende (außer Iraner) müssen sich innerhalb von 8 Tagen beim Polizeipräsidium melden.

 
 
 
ontaktadressen
 
Iran Touring and Tourism Organisation (ITTO)

238 Sindhokht Street, Fatemi Avenue, IR-Teheran
Tel: (021) 643 56 50. Fax: (021) 643 56 89.
E-Mail: info@itto.org

 
Botschaft der Islamischen Republik Iran

Podbielskiallee 65-67, D-14195 Berlin
Tel: (030) 84 35 30. Fax: (030) 84 35 35 35. Konsularabt.: Tel: (030) 84 35 31 25.
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de
Internet: www.iranbotschaft.de
Mo-Fr 08.30-12.30 Uhr (telefonisch bis 16.30 Uhr).
Generalkonsulate mit Visumerteilung in Frankfurt/M. (Tel: (069) 560 00 70. Internet: www.irangk.de) und Hamburg (Tel: (040) 514 40 60. Internet: www.generalkonsulatiran.de).

 
Botschaft der Islamischen Republik Iran

Strohgasse 14 c, A-1030 Wien
Tel: (01) 712 26 50/57. Fax: (01) 713 46 94, 713 57 33. Konsularabt.: Fax: (01) 710 43 63.
E-Mail: public@iranembassy-wien.at
Internet: www.iran.embassy.at
Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr und Mi 14.00-16.00 Uhr.

 
Botschaft der Islamischen Republik Iran

Thunstrasse 68, CH-3006 Bern
Tel: (031) 351 08 01. Fax: (031) 351 56 52. Konsularabt.: Fax: (031) 351 08 12.
E-Mail: consular@iranembassy.ch
Internet: www.iranembassy.ch
Mo-Fr 08.30-12.00 Uhr und 14.00-16.30 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 08.30-12.30 Uhr.

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

320-324 Ferdowsi Avenue, IR-Teheran
Postanschrift: PO Box 11365-179, IR-Teheran
Tel: (021) 39 99 00 00. Fax: (021) 39 99 18 90.
E-Mail: info@teheran.diplo.de
Internet: www.teheran.diplo.de

 
Botschaft der Republik Österreich

Embassy Building, Argentine Square 78, 3rd Floor, IR-Teheran
Tel: (021) 88 71 07 53. Fax: (021) 88 71 07 78.
E-Mail: teheran-ob@bmeia.gv.at  

 
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

13 Yasaman Street, Corner Av. Sharifi Manesh, Elahieh, IR-1964963751 Teheran
Postanschrift: PO Box 19395-4683, IR-1939614484 Teheran
Tel: (021) 22 00 83 33. Fax: (021) 22 00 60 02.
E-Mail: teh.vertretung@eda.admin.ch
Internet: www.eda.admin.ch/tehran  

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

Nein Nein
1 Nein
Ja -
2 -
3 -

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger kommen in Teichen und Flüssen vor, v.a. in der Provinz Khuzestan. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind ungefährlich.

Hepatitis A kommt vor, Hepatitis B ist endemisch. Impfschutz gegen Hepatitis A wird empfohlen, bei Langzeitaufenthalten und bei Kindern und Jugendlichen auch gegen Hepatits B.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Zeckenbissfieber tritt landesweit auf.

 
Gesundheitsvorsorge

Außerhalb Teherans ist die Gesundheitsversorgung unzureichend und die Rettung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen schwierig. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Reiserückholversicherung wird empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

 
Vogelgrippe

Im Iran wurde das Vogelgrippevirus (H5/H5N1) in Vögeln nachgewiesen und von der Welttierorganisation (OIE) am 26. Februar 2006 bestätigt. Reisende sollen sich daher von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.

 
Gesundheitszeugnis

Für Arbeits- und Langzeitaufenthalte wird ein HIV-Test in englischer Sprache verlangt.

 
Anmerkung

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch, v.a. in den Provinzen Hamadan (Asadabad District, Hamadan District), Kerman, Khuzestan, Markazi (Arak District), Qom Province (Qom District), Sistan and Baluchistan (Iranshahr District, Nikshahr District), Zanjan (Khodabandeh District). Um sich zu schützen, sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
[2] Malariarisiko von März bis Ende November in ländlichen Gebieten in den Provinzen von Sistan-Belutschistan, Hormozgan und im tropischen Teil von Kerman. Die weniger gefährliche Form Plasmodium vivax herrscht hier vor.
In einigen Gegenden nördlich des Zagros-Gebietes (Provinz Ardebil und Ost-Aserbaidschan) sowie in den west- und südwestlichen Gebieten besteht während der Sommermonate ein geringes Malariarisiko. Die hier vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll chloroquin- und sulfadoxin-pyrimethamin-resistent sein.
[3] Landesweit besteht ein erhöhtes Risiko für Darminfektionen. Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthaltes wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Außerhalb von Teheran auf Leitungswasser verzichten und auch auf Kaffee oder Tee, da sie meist mit Leitungswasser zubereitet wurden. Milch ist meist pasteurisiert, unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Anmerkung

Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

 
Feiertage

20. Jan. 2007 Islamisches Neujahr. 29. Jan. Ashoura. 11. Febr. Siegestag der Islamischen Revolution von 1979. 20. März Tag der Ölverstaatlichung. 21. März Nowrooz (Iranisches Neujahr). 31. März Geburtstag des Propheten und des Imam Sadeq. 1. April Jahrestag der Gründung der Islamischen Republik und Arba’in-e Hosseini. 2. April Sizdah-Bedar (öffentlicher Bekenntnistag zur Beendigung des Nowrooz). 4. Juni Todestag des Imam Khomeini. 5. Juni Jahrestag des Aufstandes gegen den Schah. 11. Aug. Leilat al-Meiraj (Himmelfahrt des Propheten). 13. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 20. Dez. Eid al-Adha (Opferfest). 

8. Jan. 2008 Eid-e Ghadir Khom. 19. Jan. Tassoua. 19. Jan. Ashura. 11. Feb. Siegestag der Islamischen Revolution. 7. März Todestag des Propheten Mohammad. 10. März Arbaeen. 20. März Martyrium des Imam Reza. 8. Aug. Geburtstag des Imam Ali. 30. Jul. Berufung des Propheten Mohammad. 9. Sep. Geburtstag des Imam Mahdi. 2. Okt. Eid-e Fitr (Ende des Ramadan). 15. Okt. Martyrium des Imam Ali. 18. Nov. Martyrium des Imam Jafar Sadegh. 9. Dez. Eid-e Ghorban. 29. Dez. Islamisches Neujahr.

 
Feiertage

Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch der normale Geschäftsablauf gestört werden kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.