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Iran

 
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Währung

1 Iranischer Rial = 100 Dinar. Währungskürzel: Rl, IRR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 10.000, 5000, 2000 und 1000 Rl; Münzen in den Nennbeträgen 250, 100, 50, 10 und 5 Rl.

 
Geldwechsel

Da Barzahlung üblich ist, sollte ausreichend Bargeld in Hartwährungen (US-Dollar, Euro) mitgeführt werden. Devisen können bei der Einreise am Flughafen oder bei verschiedenen Banken zum Tageskurs in Rial umgetauscht werden. Ein Rücktausch nicht benötigter Rialbeträge ist meist nicht möglich. Die Wechselbestätigungen sollten aufgehoben werden. Bei der Melli Bank Hamburg kann man Geld in den Iran überweisen lassen und bei den dortigen Filialen ausgezahlt bekommen.

 
Kreditkarten

Die gängigen Kreditkarten werden nur in Banken, gehobenen Hotels und einigen größeren Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

 
Reiseschecks

Werden nicht akzeptiert.

 
Devisenbestimmungen

Die Einfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen ist auf einen Betrag im Gegenwert von 500.000 Rl begrenzt. Die Ausfuhr der Landeswährung ist ab einem Betrag von 5.000 Rl deklarationspflichtig. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist bis zu einem Betrag im Gegenwert von 500.000 Rl erlaubt.

 
Öffnungszeiten der Banken

Sa-Mi 07.30-13.00 bzw. 15.00 Uhr, Do 07.30-12.00 Uhr

 
Wechselkurse

RL RL RL RL RL RL
Okt. ’05 Jan. ’06 Apr. ’06 Juli ’06 Okt. ’06 Jan. ’07
1 Eur; 10810,5 10723,9 11054,1 11718,8 11807,1 11978,6
1 CHF 7045,39 6960,25 6970,97 7470,26 7355,23 7415,23
1 US$ 9043,00 9091,50 9134,50 9165,00 9222,50 9231,00

 
 
ollfrei einkaufen
 
zollfrei einkaufen

Folgende Artikel können zollfrei in den Iran eingeführt werden:
Zigaretten für den persönlichen Bedarf;
Parfüm für den persönlichen Bedarf;
Geschenke, deren Zollabgaben 80 US$ nicht übersteigen.

 
Einfuhrverbot

Alkohol, Betäubungsmittel (bei Drogenkonsum und Drogenbesitz kann die Todesstrafe verhängt werden), Schusswaffen und Munition, Obst, Gemüse, Beeren, Pflanzen (einschließlich Samen, Knollen, Wurzeln oder Erdreich), alte Bücher, Zeitschriften, Pornografie, Bakterienkolonien, Schimmelpilze, Insekten und Viren. Reisende werden darauf hingewiesen, dass der Besitz von Video- oder Audiokassetten, CDs und Modezeitschriften streng kontrolliert wird.

 
Ausfuhrbeschränkungen

Die Ausfuhr von Antiquitäten, Gold, Silber und Schmuck ist verboten. Gestattet ist die Ausfuhr eines bis zu 6 qm großen und höchstens 30 Jahre alten Teppichs pro Person. Kaviar muss nachweislich mit Devisen erworben werden.

 
Anmerkung

Hochwertige Gegenstände werden vom Zoll bei Einreise im Reisepass vermerkt und dürfen im Iran nicht verkauft werden (Zollkontrolle bei Ausreise). Wer beabsichtigt, mit demselben Pass zu einem späteren Zeitpunkt erneut in den Iran einzureisen, sollte darauf achten, dass der Zollvermerk über diese Artikel im Pass getilgt wird.