Destination Guides
Irak

 
eisepass/Visum
 
Reisepass/Visum

Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja
Ja Ja Ja

 
Anmerkung

Zurzeit sind keine aktuellen, vollständigen Einreisebestimmungen für den Irak erhältlich.

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

 
Einreise mit Kindern

Deutsche: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 
Visum

Allgemein erforderlich.

 
Anmerkung - Reisepaß/Visa

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Österreich: Expressausstellung sofort. Schweiz: Mindestens 3 Wochen.

Ausländer ohne offizielle Einladung müssen sich beim Grenzübertritt in den Irak einem obligatorischen Aids-Test unterziehen (Gebühr: 100 US$).

 
Visaarten

Touristenvisum für Gruppen auch für religiöse Zwecke (für einen Aufenthalt von max.15 Tagen), (Touristenvisa werden nur für Gruppenreisen (bevorzugt werden muslimische Gruppen, die aus religiösen Gründen reisen) ausgestellt); Besuchervisum für verschiedene Zwecke (kann verlängert werden und ist für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen); Diplomatenvisum; Pressevisum (für einen Aufenthalt von max. 1 Monat und wird einmalig ausgestellt).
Näheres vom Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft.

 
Antragstellung

Persönlich beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft.

 
Einreisebeschränkungen

Reisenden mit israelischem Pass oder einem Pass mit israelischen Sichtvermerken wird die Einreise verweigert.

 
Unterlagen

Privatvisum: (a) Reisepass mit der Gültigkeit von mindestens 6 Monaten. (b) Antragsformular, ausgefüllt mit Druckbuchstaben, datiert und unterschrieben. (c) 3 Passbilder. (d) Nachweise über die wirtschaftliche Situation (durch Vorlage entsprechender Unterlagen), d.h., dass ausreichende finanzielle Mittel für den beabsichtigten Aufenthalt zur Verfügung stehen. (e) Gesundheitsbescheinigung. (f) Antragsteller ohne familiäre Bindung im Irak müssen bei Privatreisen ein legalisiertes Einladungsschreiben des Gastgebers bzw. der jeweiligen Firma über den Zweck der Reise beifügen.
Geschäftsvisum: (a) - (c), (d) Offizielle Einladung einer öffentlichen irakischen Stelle. (e) Gebühr. (f) Unterstützungsschreiben des Auswärtigen Amtes/Außenministeriums des Herkunftslandes des Reisenden. (g) Unterstützungsschreiben einer Handels- oder der Wirtschaftskammer.

 
 
 
ontaktadressen
 
Anmerkung

Österreich unterhält keine diplomatische Vertretung im Irak. Die Interessen Österreichs werden von der Botschaft in Amman (s. Jordanien) vertreten.

 
Aktueller Hinweis

Zurzeit sind die diplomatischen Vertretungen von Deutschland und der Schweiz im Irak geschlossen oder nicht operativ tätig.

 
Botschaft der Republik Irak

Riemeisterstraße 20, D-14169 Berlin
Tel: (030) 81 48 80. Fax: (030) 81 48 82 22.
E-Mail: info@iraqiembassy-berlin.de
Internet: www.iraqiembassy-berlin.de
Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr.

 
Botschaft der Republik Irak

Johannesgasse 26, Postfach 599, A-1010 Wien
Tel: (01) 713 81 95/96. Fax: (01) 713 67 20.
Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr. Konsularabt.: 10.00-13.00 Uhr.

 
Generalkonsulat der Republik Irak

Chemin du Petit-Saconnex 28a, CH-1209 Genève
Tel: (022) 918 09 80. Fax: (022) 733 03 26.
E-Mail: mission.iraq@ties.itu.int
Mo-Fr 09.00-13.00 und 15.00-18.00 Uhr.

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

House No. 53, Street 3, Mahala 609 Hay Al-Mansour, IQ-Bagdad
Tel: (01) 543 14 70. Fax: (01) 543 58 40.
E-Mail: info@bagdad.diplo.de
Internet: www.bagdad.diplo.de
Z. Zt. nicht operativ tätig.

 
Schweizerisches Verbindungsbüro Bagdad

Masbah House No 41/5/929, Alwiyah, IQ-Bagdad
Postanschrift: PO Box 2107, Alwiyah, IQ-Bagdad
Tel: (01) 719 30 91/92/93.
E-Mail: bag.vertretung@eda.admin.ch

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

Nein 1
2 Nein
Ja -
3 -
4 -

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Hepatitis A kommt vor, Hepatitis B ist endemisch. Impfschutz gegen Hepatitis A wird empfohlen, bei Langzeitaufenthalten und Kindern und Jugendlichen auch gegen Heptitis B.

Die Leishmaniose tritt landesweit auf, insbesondere in den zentralen Landesteilen und in der Umgebung von Bagdad. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Kala Azar tritt vereinzelt auf. Empfehlenswert ist ein wirksamer Insektenschutz.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Gesundheitsvorsorge

Die medizinische Versorgung ist unzureichend. Ärztliche Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte sind sofort in bar zu bezahlen. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notfallrückführung wird daher dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

 
Vogelgrippe

Im Land wurde das Vogelgrippevirus (H5/H5N1) in Vögeln nachgewiesen und von der Welttierorganisation (OIE) am 7. Februar 2006 bestätigt. Reisende sollen sich daher von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.

 
Anmerkung

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch, v.a. in den Gebieten Anbar, Babel, Baghdad, Basrah, Diala, Kerbala, Misan, Muthana, Najaf, Ninewa, Qadissiya, Salahudin, Tameem, Thi Qar, Wasit. Um sich zu schützen, sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
[3] Mittleres Malariarisiko in ländlichen Gebieten unterhalb 1.500 m im Norden in den Provinzen Duhok, Erbil, Kirkuk, Ninawa, Sulaimaniya und Ta’min, sowie im Süden in der Provinz Basrah; geringes bzw. kein Risiko in den übrigen Landesteilen und Städten. Die weniger gefährliche Malariaart Plasmodium vivax herrscht vor. Empfehlung: Mückenschutz und Notfallmedikation unter 1500 m.
[4] Wegen der erhöhten Gefahr von Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten nicht konsumiert werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.

 
Hinweis

Über die medizinischen Möglichkeiten im Irak liegen wenig verlässliche Fachinformationen vor. Deshalb wird auf der Basis der derzeit sicher schwierigen medizinischen Versorgung dort im Zweifel eher zu Impfungen und auch zu einer weitergehenden Vorsicht geraten, als sie evtl. bei optimaler Datenlage notwendig wäre.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Anmerkung

Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf kommen kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

 
Feiertage

1. Jan. 2007 Neujahr. 6. Jan. Tag der Streitkräfte. 29. Jan. Todestag des Imam Hussein. 31. Jan. Islamisches Neujahr. 8. Febr. Tag der Revolution. 29. Jan. Ashoura. 31. März Mouloud (Geburtstag des Propheten Mohammad). 1. Mai Tag der Arbeit. 14. Juli Nationalfeiertag. 17. Juli Tag der Republik. 29. Juli Geburtstag des Imam Ali. 8. Aug. Tag des Waffenstillstands (Ende des Iran-Irak-Krieges). 13. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 11. Nov. Todestag des Imam Ali. 20. Dez. Eid al-Adha (Opferfest).

1. Jan. 2008 Neujahr. 6. Jan. Tag der Streitkräfte. 10. Jan. Islamisches Neujahr. 8. Feb. Tag der Revolution. 19. Jan. Ashura. 19. März Mouloud (Geburtstag des Propheten Muhammad). 17. Apr. FAO-Tag. 1. Mai Tag der Arbeit. 14. Jul. Nationalfeiertag. 17. Jul. Tag der Republik. 8. Aug. Tag des Waffenstillstands (Ende des Iran-Irak-Krieges). 2. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 9. Dez. Eid al-Adha (Opferfest). 29. Dez. Islamisches Neujahr.

 
Feiertage

Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf kommen kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.