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Irak

 
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Währung

Der neue irakische Dinar unterscheidet sich von der alten Währung vorwiegend durch das Fehlen von Saddam Husseins Porträt. 1 Iraki Dinar = 20 Dirham = 1000 Fils. Währungskürzel: ID, IQD (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 25.000, 10.000, 5.000, 1.000, 500, 250, 50 ID, Münzen in den Nennbeträgen 100, 25 ID im Umlauf.

 
Geldwechsel

In bestimmten Duty-free-Shops in Bagdad kann unter Vorlage des Reisepasses, innerhalb von 20 Tagen nach der Einreise, mit Auslandswährungen bis zum Wert von 200 US$ eingekauft werden. Hotelrechnungen müssen in harter Währung (US-Dollar, Euro) bei der nächstgelegenen Rafidain-Bank beglichen werden.

 
Kreditkarten

Werden im Allg. nicht akzeptiert.

 
Reiseschecks

Werden im Allg. nicht akzeptiert.

 
Devisenbestimmungen

Zurzeit sind keine Informationen zu aktuellen Devisenbestimmungen erhältlich. Ebenso können zurzeit keine zuverlässigen Angaben zu den aktuellen Wechselkursen gemacht werden, da keine großen Organisationen oder Geldinstitute mit dem irakischen Dinar handeln. Die Angaben richten sich nach den offiziellen Werten.

Die Einfuhr der Landeswährung ist ab einem Betrag von 1000 ID deklarationspflichtig. Die Einfuhr von Fremdwährungen ist ab einem Betrag im Gegenwert von 5 ID deklarationspflichtig. Die Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen ist deklarationspflichtig. Israelische Währung ist verboten.

 
Öffnungszeiten der Banken

Sa-Mi 08.00-12.00 Uhr, Do 08.00-11.00 Uhr. Während des Ramadans und religiöser Feiertage schließen die Banken um 10.00 Uhr.

 
Wechselkurse

ID ID ID ID ID ID
Okt. ’05 Jan. ’06 Apr. ’06 Juli ’06 Okt. ’06 Jan. ’07
1 Eur; 1756,76 1733,54 1778,51 1888,17 1886,65 1680,11 
1 CHF 1146,44 1124,76 1121,11 1197,91 1175,32 1034,69
1 US$ 1469,60 1469,60 1469,60 1476,63 1473,60 1294,68

 
 
ollfrei einkaufen
 
Einfuhrverbot

Mobiltelefone, Laptops, Elektrogeräte, Mangos, Zitrusfrüchte, Datteln, Kokosnüsse, Baumwoll-, Henna- und Zuckerrohrpflanzen.
Für Frisch- und Trockenfleisch sowie Milchprodukte wird eine Einfuhrgenehmigung der Gesundheitsbehörden verlangt.

 
Ausfuhrverbot

Im Irak erworbene Wertgegenstände. Die illegale Ausfuhr von Altertümern kann mit der Todesstrafe geahndet werden.