Destination Guides
Indonesien

 
eisepass/Visum
 
Reisepass/Visum

Ja Ja/1 Ja
Ja Ja/1 Ja
Ja Ja/1 Ja
Ja Ja/1 Ja

 
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Ausnahme: Inhaber eines Hongkong-Identitätszertifikats oder -dokuments können ohne Reisepass einreisen.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

 
Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild, jedoch garantiert nur ein eigener Reisepass eine unproblematische Einreise. Die Eintragung im elterlichen Reisepass für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist ebenfalls möglich. Im elterlichen Reisepass eingetragene Kinder benötigen ein eigenes Visum. Ein eigener Reisepass für Kinder wird dringend empfohlen.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung im elterlichen Reisepass für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Im elterlichen Reisepass eingetragene Kinder benötigen ein eigenes Visum. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Eintragung im elterlichen Reisepass für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Im elterlichen Reisepass eingetragene Kinder benötigen ein eigenes Visum. Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder im elterlichen Pass des Modells 85 bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 
Visum

Allgemein erforderlich. Ausgenommen sind für touristische Aufenthalte von bis zu 30 Tagen Staatsangehörige der folgenden Länder: Brunei, Chile, Hongkong, Macau (China), Malaysia, Marokko, Peru, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam.

Visum bei der Einreise
Staatsangehörige folgender Länder erhalten für touristische und geschäftliche Aufenthalte (keine Arbeitsaufnahme!) von mindestens 7 Tagen und maximal 30 Tagen, ein Visum direkt bei der Einreise:
(a) einige EU-Länder und Schweiz: [1] Deutschland, Österreich, Schweiz, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, Spanien, Ungarn und Zypern.
(b) Übrige Länder: Ägypten, Argentinien, Australien, Bahrain, Brasilien, China (VR), Indien, Iran, Island, Japan, Kambodscha, Kanada, Katar, Korea (Süd), Kuwait, Laos, Liechtenstein, Malediven, Mexico, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Oman, Russische Föderation, Saudi-Arabien, Südafrika, Suriname, Taiwan, USA und Vereinigte Arabische Emirate.

Dabei müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
(a) Der Reisepass enthält mindestens eine leere Seite,
(a) Der Antragsteller verfügt über gültige Weiterreisedokumente,
(b) gültige Kreditkarte (empfohlen) oder einen Nachweis über mind. 1000 US$,
(c) der Reisende kommt bei einem der folgenden Flughäfen an: Polonia - Medan, Adisucipto - Yogyakarta, Tabing - Padang, Soekarno-Hatta - Jakarta, Halimperdanakesumah - Jakarta, Ngurah Rai - Bali, Selaparang - Mataram, Sam Ratulangi - Manado, Juanda - Surabaya, Sepinggan - Balikpapan, Hasanuddin - Makasar, El Tari - Kupang, Sultan Syarif Kasim II - Pekanbaru und Adisumarmo - Surakarta.
Oder die Einreise findet über die folgenden Seehäfen statt: Sekupang, Batu Ampar, Nongsa, Marina Teluk Senimba in Batam, Bandar Bintan Telani, Lagoi, Bandar Sri Udana Lobam in Tanjung Uban, Belawan – Medan, Sibolga – Sibolga, Yos Sudarso – Dumai, Teluk Bayur – Padang, Tanjung Priok – Jakarta, Padang Bai – Benoa Bali, Jayapura - Papua, Bitung - Manado, Tanjung Balai Karimun Riau, Tanjung Mas - Semarang, Tenau - Kupang, Pare - Pare, Soekarno Hatta - Makassar, Sri Bintan Pura - Tanjung Pinang und Mauzmere - Nusa Tenggara Timur.
(d) Bezahlung der Visagebühr in bar (möglichst in US-Dollar (siehe Visagebühren)) oder mit Kreditkarte.
Es muss teilweise mit erheblichen Wartezeiten bei der Einreise gerechnet werden.

 
Transit

Transitreisende, die innerhalb von 8 Stunden weiterfliegen, über gültige Reisedokumente verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Ausnahme: Staatsangehörige von San Marino benötigen in jedem Fall ein Visum.

 
Visaarten

U.a. Touristen-, Geschäfts-, Transit- und Journalistenvisum.

 
Gültigkeitsdauer

Touristen- und Transitvisa sind 90 Tage gültig und können nicht verlängert werden; Geschäfts- und Besuchsvisa sind bis zu 60 Tagen gültig, für längere Aufenthalte muss eine Genehmigung der Einwanderungsbehörde eingeholt werden. Mehrfach-Geschäftsvisa sind 1 Jahr gültig für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen.

 
Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen) oder Touristenvisum direkt bei der Einreise u.a. für Deutsche, Österreicher und Schweizer.

 
Aufenthaltsgenehmigung

Anträge an die zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).

 
Bearbeitungszeit

In Deutschland: 1-3 Tage. In Österreich: 3-7 Tage. In der Schweiz: 5-7 Tage.

 
Einreisebeschränkungen

(a) Alle Nationalitäten außer Indonesier benötigen für Reisen in die Provinz Papua (ehem. Irian Jaya) die Sondererlaubnis Surat Jalan.

 
Unterlagen

Touristenvisum: (a) Reisepass, der bei der geplanten Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist. (b) 2 Antragsformulare (Original, unterschrieben vom Antragssteller). (c) 2 Passfotos. (d) Weiter- oder Rückflugticket. (e) Gebühr in bar. (f) Angaben über geplante Reiseroute. (g) Beleg über ausreichende Geldmittel. (h) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
Geschäftsvisum: (i) zusätzlich 2 Firmenschreiben (eins von der deutschen Firma und eins von der indonesischen Firma), aus denen hervorgeht, dass die Firma sowohl die Flugkosten (Hin- und Rückreise) als auch die Aufenthaltskosten trägt. Außerdem muss der Reisezweck angegeben werden. (j) aktueller Kontoauszug.
Hinweis: Der Nachweis ausreichender Geldmittel (mind. 1000 US$) ist für jede Visaart erforderlich.
Ein frankierter Rückumschlag per Einschreiben muss der Antragstellung beigefügt werden.

 
Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

 
Meldepflicht

Grundsätzlich besteht Registrierungspflicht innerhalb von 24 Stunden nach Einreise. Meldungen nimmt das Hotel vor. Reisende, die Freunde/Bekannte in Indonesien besuchen, sollten ihren Gastgeber darauf ansprechen, damit dieser die Registrierung beim örtlichen Gemeindevorsteher (genannt RT- Rukun Tetangga) vornimmt.

 
Einreise mit Haustieren

Die Einfuhr von Vögeln aus Belgien, den Niederlanden und aus Deutschland sowie die Einfuhr von Papageien und Sittichen ist verboten.
Hunde, Katzen, Fische und Kleintiere dürfen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht nach Indonesien verbracht werden.

 
 
 
ontaktadressen
 
Indonesia Culture and Tourism Board

Sapta Pesona Building, 21st Floor, Jalan Medan Merdeka Barat 17, ID-Jakarta 10110
Tel: (021) 383 81 67. Fax: (021) 384 97 15.
Internet: www.budpar.go.id oder www.tourismindonesia.com oder www.indonesiatourisminfo.com

 
Botschaft der Republik Indonesien

Lehrter Straße 16-17, D-10557 Berlin
Tel: (030) 47 80 70. Fax: (030) 44 73 71 42.
Internet: www.indonesian-embassy.de
Konsularabt.: Mo-Do 09.30-12.30 Uhr und 14.30-15.30 Uhr, Fr 09.00-12.00 Uhr (Terminvereinbarung).
Generalkonsulate in Hamburg (Tel: (040) 51 20 71/-73) und Frankfurt/M. (Tel: (069) 247 09 80). Honorarkonsulate in Bremen, Hannover, Kiel, München und Baden-Baden.

 
Botschaft der Republik Indonesien

Gustav-Tschermak-Gasse 5-7, A-1180 Wien
Tel: (01) 47 62 30. Fax: (01) 479 05 57.
Internet: www.kbriwina.at
Mo-Fr 08.30-12.30 Uhr und 13:30-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr.
Honorarkonsulat in Klagenfurt.

 
Botschaft der Republik Indonesien

Elfenauweg 51, CH-3006 Bern
Tel: (031) 352 09 83/-84. Fax: (031) 351 67 65.
E-Mail: kbribern@bgb.ch
Internet: www.indonesia-bern.org
Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: 09.00-12.00 Uhr.

 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Jalan M. H. Thamrin 1, ID-Jakarta 10310
Tel: (021) 39 85 50 00. Fax: (021) 390 17 57.
E-Mail: germany@rad.net.id
Internet: www.jakarta.diplo.de
Honorarkonsulate in Medan/Sumatra, Sanur/Bali und Surabaya/Java.

 
Botschaft der Republik Österreich

44 Jalan Diponegoro, Menteng, ID-Jakarta Pusat 10310
Postanschrift: P.O.B. 2746, ID-Jakarta 10001
Tel: (021) 31 93 81 01 und (021) 31 93 80 90. Fax: (021) 390 49 27.
E-Mail: jakarta-ob@bmeia.gv.at
Internet: www.austrian-embassy.or.id
Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.
Konsularagentur der Schweiz auf Bali ist auch für österreichische Staatsbürger zuständig.

 
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Jalan H. R. Rasuna Said, Blok X 3/2, Kuningan, ID-Jakarta-Selatan 12950
Tel: (021) 525 60 61. Fax: (021) 520 22 89.
E-Mail: vertretung@jak.rep.admin.ch
Internet: www.eda.admin.ch/jakarta
Konsularagentur in Kuta/Bali.

 
 
 
esundheit
 
Gesundheit

Nein 1
2 Nein
Ja -
3 -
4 -

 
Vorsichtsmaßnahmen

Bilharziose-Erreger können in manchen Teichen und Flüssen in Zentral-Sulawesi, eventuell auch in Zentral-Java vorkommen. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Die durch Mücken übertragene Viruserkrankung Chikungunya (CHIC) ist vereinzelt im Westen von Lombok aufgetreten. Wirksamen Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt von Oktober bis März landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.

Fleckfieber tritt landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist weitverbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Ein geringes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht von September bis März vor allem in ländlichen Gebieten.

Pest-Fälle wurden landesweit gemeldet. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze und häufigeres Wäschewechseln sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Bei beruflicher Tätigkeit in Pestgebieten empfiehlt sich die prophylaktische Einnahme von Antibiotika.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Gesundheitsvorsorge

Die medizinische Versorgung ist außerhalb der größeren Städten ungenügend, Behandlungskosten bei Arztbesuchen oder Krankenhausaufenthalten müssen umgehend vor Ort bezahlt werden. Vielfach fehlen europäisch ausgebildete Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und einer Rückholversicherung wird empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

 
Vogelgrippe

Seit November 2003 hat sich die Vogelgrippe durch Influenza A(H5N1) mit örtlichen und regionalen Ausbrüchen bei Geflügeltieren landesweit ausgebreitet. Mehr als 10 Millionen Tiere sind ihr bisher zum Opfer gefallen. Seit Mitte 2005 gibt es eine Reihe menschlicher Erkrankungs- und Todesfälle aus Java (Großraum Jakarta und West-Java) und Sumatra (Nord-Sumatra); die meisten hatten unmittelbare Kontakte zu kranken oder verendeten Tieren. Zuletzt gab es im Juni 2007 einen Todesfall wegen der Vogelgrippe.

Der Kontakt mit lebendem oder totem Geflügel sollte deshalb vermieden werden.
Kein Besuch von Vogel- oder Geflügelmärkten.
Das Mitbringen von Vogelprodukten (einschließlich Federn) aus betroffenen Ländern in die EU ist verboten.
Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist nach derzeitigem Wissensstand unbedenklich, wenn diese gut gekocht sind.
Verzicht auf Halten von Ziervögeln bei Aufenthalt in den betroffenen Regionen.
Ein gegen Vogelgrippe wirksamer Impfstoff steht gegenwärtig nicht zur Verfügung.

 
Gesundheitszeugnis

Bei der Visumbeantragung und Einreise wird weder ein Gesundheitszeugnis noch ein HIV-Test verlangt. Ein im Land erhobener positiver HIV-Test muss jedoch bei der Gesundheitsbehörde gemeldet werden.

 
Anmerkung

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiet einreisen wollen. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere in Indonesien, die den Transitraum nicht verlassen.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch vereinzelt. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
[3] Malaria stellt in Indonesien ein ernstes Gesundheitsproblem dar. Ein Malariarisiko besteht ganzjährig landesweit, vor allem auf Irian Jaya (Neu Guinea) und allen Inseln östlich von Bali. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll stark chloroquinresistent und weitgehend resistent gegen Sulfadoxin/Pyrimethamin sein. Auf Irian Jaya wurde die weniger gefährliche Form Plasmodium vivax gemeldet, die ebenfalls chloroquinresistent sein soll.
[4] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte vor Gebrauch ebenfalls gekocht werden. Milchpulver oder Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Auch Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten vermieden werden. Fleisch- und Fischgerichte nur heiß und gut durchgekocht essen. Der Genuss von Schweinefleisch, Mayonnaise und rohen Salaten sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

 
 
 
esetzliche Feiertage
 
Anmerkung

(a) Buddhistische Feiertage richten sich nach dem Mondkalender und sind veränderlich.
(b) Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf kommen kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

 
Feiertage

1. Jan. 2007 Neujahr. 20. Jan. Muharram (Islamisches Neujahr). 18.-20. Febr. Chinesisches Neujahr. 19. März Nyepi (Hindu Neujahr). 31. März Mouloud (Geburtstag des Propheten). 6. April Karfreitag. 13. Mai Waisak-Tag (Buddhas Geburtstag). 17. Mai Christi Himmelfahrt. 17. Aug. Unabhängigkeits- und Nationalfeiertag. 11. Aug. Lailat al Miraj (Himmelfahrt des Propheten). 13. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 20. Dez. Eid al-Adha (Opferfest). 25. Dez. Weihnachten. 

1. Jan. 2008 Neujahr. 10. Jan. Muharram (Islamisches Neujahr). 7. Feb. Chinesisches Neujahr. 7. Feb. Nyepi (Hinduistisches Neujahr). 20. März Mouloud (Geburtstag des Propheten). 21. März Karfreitag. 1. Mai Christi Himmelfahrt. 30. Jul. Lailat al Miraj (Himmelfahrt des Propheten). 17. Aug. Unabhängigkeitstag. 2. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 9. Dez. Eid al-Adha (Opferfest). 25./26. Dez. Weihnachten. 29. Dez. Islamisches Neujahr.

 
Feiertage

(a) Buddhistische Feiertage richten sich nach dem Mondkalender und sind veränderlich.
(b) Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf kommen kann. Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.