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eisepass/Visum
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| Reisepass/Visum |
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Ja |
Nein |
| Ja |
Ja |
Nein |
| Ja |
Ja |
Nein |
| Ja |
Ja |
Nein |
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| Reisepass |
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Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
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| Einreise mit Kindern |
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Deutsche: Eigener (Kinder)-Reisepass oder Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung von Kindern bis zu 16 Jahren im Reisepass eines
begleitenden Elternteils, sofern dies im Visum vermerkt ist. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.
Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher,
maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen. Österreicher: Eigener Reisepass. Kinder benötigen ein eigenes Visum. Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten
12. Lebensjahr eingeführt. Schweizer: Eigener Reisepass. Kinder benötigen ein eigenes Visum. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
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| Visum |
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Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige von Bhutan, Nepal und den Malediven für einen Aufenthalt von bis
zu 3 Monaten.
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| Anmerkung - Reisepaß/Visa |
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Für Reisen in manche Landesteile sind Sondergenehmigungen von der Botschaft bzw. der indischen Regierung erforderlich. Der
Status dieser Protected Areas und Restricted Areas kann sich kurzfristig ändern, derzeit gelten Beschränkungen für die Staaten bzw. Unionsterritorien Assam, die Lakshadweep-Inseln,
Manipur, Meghalaya sowie Sikkim (Gangtok, Rumtek, Phodang, Pemayangtse, West Sikkim und Zongry), die West-Bengalen (Darjeeling
und Jalpaiguri) sowie die Andamanen und Nikobaren. Weitere Informationen sind von den Botschaften oder dem Fremdenverkehrsamt (s. Adressen) erhältlich.
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| Transit |
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Transitvisa für Zwischenaufenthalte in Indien von maximal 72 Stunden müssen vor der Abreise beantragt werden.
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| Visaarten |
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Transit-, Touristen-, Geschäfts-, Studenten-, Arbeits-, Konferenz-, Einreise- und Journalistenvisa.
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| Gültigkeitsdauer |
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Ein Visum ist gültig ab dem Datum der Ausstellung bis zum Ablauf des auf dem Visum angegebenen Zeitraums. Im Normalfall beträgt
die Gültigkeit sechs Monate (Touristen- und Geschäftsvisum) bis zu fünf Jahren. Transitvisum: max. 72 Std.
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| Antragstellung |
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Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Visaantragsformulare können von den Homepages der indischen Vertretungen heruntergeladen werden (s. Adressen).
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| Aufenthaltsgenehmigung |
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Muss vor der Einreise eingeholt werden.
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| Bearbeitungszeit |
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Persönlich: Innerhalb von 24 Std. (in Deutschland und Österreich). Postalisch: 1 Woche (in Deutschland) und 3-4 Wochen (in
Österreich).
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| Einreisebeschränkungen |
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Staatsbürgern von Afghanistan, in deren Reisepass oder Flugticket ein Reiseantritt oder -transit in Pakistan vermerkt ist,
wird die Einreise verweigert. Indischen Staatsangehörigen mit doppelter Staatsbürgerschaft wird die Einreise verweigert.
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| Unterlagen |
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(a) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist. (b) Ausgefüllter Antrag. (c) 2 Passbilder in Farbe. (d) Visagebühr
(Postanweisung, Barzahlung nur am Schalter oder Banküberweisung). (e) Bei postalischer Antragstellung: Mit 4 Eur; frankierter
und adressierter Rückumschlag (Einschreiben). (f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(g)Touristenvisum: Buchungsbestätigung für ein Rück- oder Weiterreiseticket. (h) Geschäftsvisum: Einladungsschreiben des indischen Unternehmens mit Angaben über Zweck und Dauer des Aufenthalts. (i) Studentenvisum: Einschreibungsbestätigung der Schule bzw. Universität in Indien und Nachweis über ausreichende Finanzmittel. Eine Sondererlaubnis wird für Sperrgebiete benötigt (s. Sperr- und Schutzgebiete).
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| Impfungen |
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Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
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| Meldepflicht |
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Alle ausländischen Staatsbürger, einschließlich jener mit indischer Herkunft, die beabsichtigen sich länger als 6 Monate in
Indien aufzuhalten, müssen sich beim zuständigen District Foreigners Registration Officer / Foreigners Regional Registration
Officer (FRRO) innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Einreise in Indien anmelden.
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| Einreise mit Haustieren |
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Für Haustiere (max. 2 Tiere pro Passagier) wird ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt.
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ontaktadressen
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| Indisches Fremdenverkehrsamt |
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Basler Straße 48, D-60329 Frankfurt/M. Tel: (069) 242 94 90. Fax: (069) 24 29 49 77. E-Mail: info@india-tourism.com Internet: www.india-tourism.de Mo-Fr 09.00-17.30 Uhr; (auch für Österreich und die Schweiz zuständig).
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| Ministry of Tourism |
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Transport Bhavan, Parliament Street, IN-New Delhi 110 001 Tel: (011) 23 71 19 95. Fax: (011) 23 71 05 18. E-Mail: contactus@incredibleindia.org Internet: www.incredibleindia.org
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| India Tourism Development Corporation Ltd (ITDC) |
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Ashok Reservation and Marketing Services Jeevan Vihar, 3rd floor, 3 Sansad Marg, IN-New Delhi 110 001 Tel: (011) 23 36 44 15 oder (011) 23 36 06 07. Fax: (011) 23 34 31 67. E-Mail: reservation@theashokgroup.com Internet: www.theashokgroup.com
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| Botschaft der Republik Indien |
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Tiergartenstraße 17, D-10785 Berlin Tel: (030) 25 79 50. Fax: (030) 25 79 51 02. Konsularabt.: Tel (030) 25 79 56 11. Fax: (030) 25 79 56 20. E-Mail: info@indianembassy.de oder consular@indianembassy.de Internet: www.indianembassy.de Mo-Fr 09.00-17.30 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.30-12.30 Uhr. Generalkonsulate mit Visumerteilung in Frankfurt/M. (Tel: (069) 153 00 48/-50), in Hamburg (Tel: (040) 33 80 36) und in München (Tel: (089)
21 02 39 40/-41/-42).
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| Botschaft der Republik Indien |
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Hauptgebäude: Kärntner Ring 2, A-1015 Wien Tel: (01) 505 86 66. Fax: (01) 505 92 19. Konsularabteilung: Opernring 1, Stiege E, 4. Stock, 1010 Wien Konsularabt.: Tel: (01) 585 07 93 46. Fax: (01) 585 08 05. E-Mail: info@indianembassy.at oder visapassport@indianembassy.at (konsularische Angelegenheiten) Internet: www.indianembassy.at Mo-Fr 09.30-17.30 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.30-11.30 Uhr (Publikumsverkehr) und 14.00-16.00 Uhr (telefonisch).
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| Botschaft der Republik Indien |
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Kirchenfeldstrasse 28, Postfach 436, CH-3005 Bern Tel: (031) 351 11 10. Fax: (031) 351 15 57. E-Mail: india@spectraweb.ch Internet: www.indembassybern.ch Mo-Fr 09.00-12.30 Uhr (Publikumsverkehr) und 13.30-17.30 Uhr (tel. Auskünfte). Konsularabt.: Mo-Fr 09.30-12.30 Uhr. Generalkonsulat mit Visumerteilung in Genf (Tel: (022) 906 86 86).
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| Botschaft der Bundesrepublik Deutschland |
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6/50 G, Shanti Path, Chanakyapuri, IN-New Delhi 110 021 Postanschrift: PO Box 613, IN-New Delhi 110001 Tel: (011) 44 19 91 99. Fax: (011) 26 87 31 17. E-Mail: info@new-delhi.diplo.de Internet: www.new-delhi.diplo.de Generalkonsulate in Chennai (ehem. Madras), Kolkata (ehemals Kalkutta) und Mumbai (ehem. Bombay). Honorarkonsulat in Goa.
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| Botschaft der Republik Österreich |
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Ep-13 Chandergupta Marg, Chanakyapuri, IN-New Delhi 110021 Tel: (011) 26 88 90 49/50/37/39. Fax: (011) 26 88 60 33. E-Mail: new-delhi-ob@bmeia.gv.at Internet: www.bmeia.gv.at/newdelhi Honorargeneralkonsulat in Mumbai. Honorarkonsulate in Chennai, Goa und Kolkata (ehemals Kalkutta).
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| Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft |
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Nyaya Marg, Chanakyapuri, IN-New Delhi 110021 Postanschrift: PO Box 392, IN-New Delhi 110001 Tel: (011) 26 87 83 72. Fax: (011) 26 87 30 93. E-Mail: ndh.vertretung@eda.admin.ch Internet: www.eda.admin.ch/newdelhi Generalkonsulat in Mumbai. Konsularagenturen in Chennai und Kolkata (ehemals Kalkutta).
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esundheit
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| Gesundheit |
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| Nein |
1 |
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Nein |
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- |
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- |
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| Vorsichtsmaßnahmen |
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Bilharziose-Erreger können in manchen Teichen und Flüssen im Ratnagiri-Distrikt vorkommen, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern
sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Die durch Mücken übertragene Viruserkrankung Chikungunya (CHIC) ist verbreitet. Vor allem während der Monsunregenzeiten muss mit einem Infektionsrisiko gerechnet werden, auch in
den Städten. Wirksamen Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
In den Küstenregionen, insbesondere im Südosten, tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
Fleckfieber tritt vor allem im Nordosten auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige
Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem
Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere
Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Erhöhtes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht während der Regenzeit vor allem in Bihar, Karnataka, Kerala, Tamil Nadu, Utta Pradesh und West Bengal. Um sich zu
schützen sollte man einen wirksamen Insektenschutz und hautbedeckende Kleidung benutzen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor allem im Osten vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Pest-Fälle wurden aus der Maharashtra und Gujarat gemeldet. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze und häufigeres
Wäschewechseln sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Bei beruflicher Tätigkeit in
Pestgebieten empfiehlt sich die prophylaktische Einnahme von Antibiotika.
Tollwut kommt landesweit und in großer Fallzahl vor. Hauptüberträger sind (streunende) Hunde. Eine Impfung wird für alle Reisenden
empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Landesweit besteht die Gefahr des Zeckenbiss-Fiebers. Schutzmaßnahmen sind hautbedeckende Kleidung und Insektenschutzmittel.
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| Gesundheitsvorsorge |
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Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach - besonders auf dem Land und in kleinen und
mittleren Städten - technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Häufig fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch
oder Französisch sprechende Ärzte. In den Großstädten ist die medizinische Versorgungslage deutlich besser, z. T. mit hohem
Standard. Persönliche Medikamente bringt man am besten in ausreichender Menge mit. Es gibt staatliche Kliniken in den Städten
und Privat- und Fachärzte in den Stadtrandgebieten. Der Abschluss einer weltweit gültigen Reisekrankenversicherung und Rückholversicherung
wird dringend empfohlen.
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| Vogelgrippe |
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Der auch für den Menschen gefährliche Erreger H-5-N-1 wurde Mitte Februar 2006 erstmals in Indien im Bundesstaat Maharashtra
nachgewiesen. Inzwischen wurden nach massiven Ausbrüchen der Vogelgrippe in diesem Bundesstaat einige Regionen abgeriegelt.
Reisende sollen sich daher von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr
von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos
genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen
Händedesinfektionslösungen empfohlen.
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| Gesundheitszeugnis |
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Für Langzeitaufenthalt und Studium ist ein negativer HIV-Test in englischer Sprache erforderlich.
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| Anmerkung |
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[1] Alle Reisenden, die über sechs Monate alt sind und innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen
Infektionsgebiet und Trinidad & Tobago sowie Südafrika und Simbabwe einreisen, benötigen eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber. Wer auf dem Seeweg oder per Flugzeug ohne Impfbescheinigung ankommt, wird sechs Tage in Quarantäne gehalten, falls der Reisende:
(a) innerhalb der letzten sechs Tage ein Infektionsgebiet verlassen hat, (b) einen Transitaufenthalt in einem Infektionsgebiet hatte (ausgenommen, der Transit erfolgte per Flugzeug und der Transitraum
wurde nicht verlassen; es liegt jedoch im Ermessen der Gesundheitsbehörden, ob diese Ausnahmeregelung anerkannt wird), (c) mit einem Schiff ankommt, das innerhalb der letzten 30 Tage von einem im Infektionsgebiet liegenden Hafen ausgelaufen
ist oder dort angelegt hat (ausgenommen, das Schiff ist zuvor nach WHO-Standards desinfiziert worden) und (d) mit einem Flugzeug aus einem Infektionsgebiet einreist und nicht gemäß Indian Aircraft Public Health Rules von 1954 oder
WHO-Standards desinfiziert worden ist. [2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch landesweit. Dennoch ist die Infektionsgefahr bei Touristen
sehr gering. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen
Rat einzuholen. [3] In Indien besteht ein erhöhtes Polioerkrankungsrisiko. Reisenden wird empfohlen, nur mit gültigem Polioimpfschutz einzureisen. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt,
Jagd, Jogging , Rucksacktourist u.a.) kann Impfschutz gegen Typhus sinnvoll sein. [4] Ein ganzjähriges Malariarisiko besteht in Gebieten unter 2000 m Höhe mit Ausnahme der Großstädte. Die gefährlichere Malariaart Plasmodium falciparum soll stark chloroquinresistent sein. Nachdem die Zahl der Malaria-Erkrankungen bei Rückkehrern aus Goa während der letzen Monat europaweit auf 10 angestiegen ist,
empfehlen die meisten Berater inzwischen für diese Region eine vorbeugenden Tabletteneinnahme. Auf sorgfältigen Schutz vor
Stechmücken in den Abend- und Nachtstunden ist in jedem Fall zu achten. Bei Fieber ist sofort ein Arzt aufzusuchen. Eine individuelle
Beratung durch einen reisemedizinisch qualifizierten Arzt wird vor der Reise nach Indien, speziell nach Goa, derzeit dringend
empfohlen. [5] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken,
Zähneputzen oder zur Eiswürfelbereitung abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist nicht pasteurisiert und
sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch ist vielerorts erhältlich und sollte auch nur mit keimfreiem Wasser angerührt
werden. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- oder Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß
essen. Der Genuss von Schweinefleisch, Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält
werden.
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| Aktueller Hinweis |
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Chikungunya-Fieber Indien erlebt derzeit eine Chikungunya-Epidemie. Die folgenden Bundesstaaten sind besonders betroffen: Kerala (vor allem die
Regionen Alappuzha, Kottayam, Ernakulam, Kollam und die Hauptstadt Thiruvananthapuram), Madhya Pradesh (Betul, Chhindware,
Badwani und Burhanpur), Maharashtra, Karnataka, Gujarat (Saijupur, Naroda-Muthiya, Thakkarbapanagar und Nikol). Chikungunya (auf Suaheli ";Gebeugter Mann";) ist eine Viruserkrankung, die durch tag- und nachtaktive Stechmücken übertragen
wird. Zum Erscheinungsbild der Krankheit zählen Fieber, Ausschläge und massive Muskel- und Gelenkschmerzen. Die Inkubationszeit
beträgt 2 bis 4 Tage. Todesfälle sind selten und treten meist in Zusammenhang mit anderen Erkrankungen auf. In der Regel klingen
die Beschwerden nach einigen Tagen ab. In besonders schweren Fällen können die Gelenkbeschwerden über Monate oder sogar Jahre
anhalten. Urlauber, die in die betroffenen Regionen reisen, sollten auf einen ausreichenden Mückenschutz achten. Einen Impfschutz
gibt es nicht.
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| Hinweis |
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Viele Länder verlangen Belege über Schutzimpfungen von Besuchern, die aus Indien einreisen.
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esetzliche Feiertage
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| Anmerkung |
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(a) Fast alle indischen religiösen Feste und Feiertage werden nach dem Mondjahr berechnet, ihr Datum ändert sich daher von
Jahr zu Jahr. Zusätzlich zu den oben genannten Feiertagen gibt es zahlreiche weitere religiöse Festivals, die in manchen Bundesstaaten
als Feiertage gelten. Eine vollständige Liste ist vom Fremdenverkehrsamt erhältlich. b) Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von
Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages,
sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf kommen kann.
Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen
können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und
kann je nach Region 2-10 Tage dauern. (c) [*] Obwohl Weihnachten (25./26. Dez.) und Neujahr (1. Jan.) offiziell keine gesetzlichen Feiertage sind, werden sie als solche
landesweit begangen.
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| Feiertage |
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20. Jan. 2007 Muharram (Islamisches Neujahr). 26. Jan. Tag der Republik. 8. März Mahavir Jayanthi. 3. März Holi. 27. März Sri Rama Navami (Geburtstag von Sri Rama). 31. März Milad-Un-Nabi (Geburtstag des Propheten). 11. April Milad-Un-Nabi (Geburtstag des Propheten). 6. April Karfreitag. 2. Mai Buddha Purnima. 15. Aug. Tag der Unabhängigkeit. 21. Okt. Vijaya Dasami/Dussera. 2. Okt. Mahatma Gandhis Geburtstag. 9. Nov. Diwali. 13. Okt. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan). 16. Nov. Guru Nanaks Geburtstag. 20. Dez. Idu’z Zuha/Bakrid (Opferfest). 25. Dez. Weihnachten.
10. Jan.* 2008 Muharram (Islamisches Neujahr). 17. Jan. Mahashivratri. 26. Jan. Tag der Republik. 20. Febr. Mahavir Jayanthi. 20. März Milad-Un-Nabi (Geburtstag des Propheten). 21. März Karfreitag. 22. März Buddhas Geburtstag. 24. März Ostermontag. 26. Jun. Janmashtami. 10. Aug. Dussehra (Vijaya Fashami). 15. Aug. Unabhängigkeitstag. 2. Okt. Mahatma Ghandis Geburtstag. 2. Okt. Id ul Fitr (Ende des Ramadan). 3. Nov. Diwali (Lichterfest). 25./26. Dez.* Weihnachten. 29. Dez. Muharram (Islamisches Neujahr).
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| Feiertage |
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(a) Fast alle indischen religiösen Feste und Feiertage werden nach dem Mondjahr berechnet, ihr Datum ändert sich daher von
Jahr zu Jahr. Zusätzlich zu den oben genannten Feiertagen gibt es zahlreiche weitere religiöse Festivals, die in manchen Bundesstaaten
als Feiertage gelten. Eine vollständige Liste ist vom Fremdenverkehrsamt erhältlich. b) Die oben angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von
Jahr zu Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages,
sondern erst nach Sonnenuntergang, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf kommen kann.
Viele Restaurants sind tagsüber geschlossen und der Genuss von Alkohol und Zigaretten kann begrenzt werden. Einige Unterbrechungen
können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und
kann je nach Region 2-10 Tage dauern. (c) [*] Obwohl Weihnachten (25./26. Dez.) und Neujahr (1. Jan.) offiziell keine gesetzlichen Feiertage sind, werden sie als solche
landesweit begangen.
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